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Strafe wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 16:55

Hallo

Am Sonntag hatte ich eine nette Begegnung mit 2 grünen Männchen derAutobahnpolizei Thüringen.

Wir hatten ein Auto bei Ebay ersteigert und wollten dieses am Sonntag abholen.

Ich hatte mir einen Toyota Hiace gemietet und den Vermieter gefragt wieviel der ziehen darf und das wir 1300 km ca. fahren wollen .

Aus Verbrauchsgründen und wegen dem Fahrverbot für LKW mit Hänger wollte ich keinen Sprinter.

Also fuhren wir um 03.00 Uhr am Sonntag los und kurz vor dem Rasthof Frankenwald (A9) setzten sich die Polizisten vor uns und zogen uns auf einem Parkplatz (ohne Toilette oder Rasthaus) von der Autobahn .

Nun begann der Spass.

Einer der Beamten wollte die Papiere sehen für Zugfahrzeug und Hänger also gab mein Kumpel der gefahren ist die Scheinkopie des Zugfahrzeugs raus und der Beamte meinte er will das original haben und er akzeptiert keine Kopie .

Dann kam die Aussage , das unser Zugfahrzeug als LKW angemeldet ist und mein Kumpel 40 eu zahlen muss und ich 200 weil ich die Fahrt angeordnet hätte ??????

(es war eine reine privatfahrt und wir haben auch kein Gewerbe)

Auf unsere Frage , ob sie uns bis zur nächsten ausfahrt begleiten können ( da war ein Autohof ) meinten sie nein .

dann zogen sie von dannen und sagten , das wir bis 22.00 Uhr warten müssen bis zur weiterfahrt .

wir hatten aber glück und ein nettes ehepaar mit nem passat war bereit den hänger bis zum nächsten rasthof zu ziehen .

die paranoiden grünlinge hatten bereits bei ihren bayrischen kollegen bescheidgesagt und bei Frankenwald warteten 5 streifenwagen auf uns , konnten uns aber nichts da ein pkw auch sonntags hänger ziehen darf.

als wir um 22.00 nach 15h warten wieder weiter konnten fuhren wir zum ziehl richtung stuttgart und am montag um 15.00 waren wir wieder zu hause ....

was für eine fahrt :(

nun meine Frage : warum soll ich 200 eu zahlen ?

die 40 Eu für den fahrer sind ja klar aber das andere kann ich nicht nachvollziehen.

Fiero

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39 Antworten

Da wirst Du keine Chance haben raus zu kommen. Soi wie ich das jetzt verstanden hab, hast Du das Auto gemietet. Also hast Du damit bewusst die Fahrt angeordnet in den Augen der Sheriffs. Ob nun wirklich nur privat oder doch gewerblich ist für die Jungs in dem Augenblick erstmal nicht nachvollziehbar. Vermutlich die Strafe auch deshalb weil schon mehrere deswegen hochgenommen wurden wo es nicht privat war. Ist zwar hart, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Tobi

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 17:31

hmm

ich hatte vor einen Anwalt dameit zu betrauen .

meinst du nicht das Der Fahrzeugvermieter mich über das Zugfahrzeug hätte informieren müssen ? (ich hatte ja extra gefragt wegen Zugfahrzeug und Sonntagsfahrverbot für LKW, der hiace is ja nur so groß wie ein T4)

Im Mietvertrag steht ebenfalls privat vermietet .

Ich hoffe du irrst dich ..

sonst war das Auto doch etwas teuerer ..:(

Fiero

am 10. Januar 2006 um 17:34

ABZOCKE HOCH 10!!!!!!!!

Aber LKW am Sonntag mit Hänger da kannste nix machen. Wenn du es auf ein Verfahren ankommen lässt zahlst du warscheinlich noch mehr...

Der Vermieter müßte dann aber doch auch zahlen wenn er davon wußte... nur mal so am Rande...

Viel Glück!

@Fiero

bist Du Rechtschutzversichert?

es hat schon Urteile gegeben zum Sonntagsfahrverbot in denen anders entschieden wurde, das bezieht sich nicht auf die Anordnung sondern auf das Fahrverbot allgemein, aber dann hättest Du auch nichts angeordnet.

dem Mitarbeiter der Vermietung könnte man nur was wenn man ausdrücklich gefragt hätte nach einem Fahrzeug ohne LKW Zulassung.

Gruß Christof

doppelt

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 19:55

ja ich bin rechtschutzversichert und habe auch 3 Zeugen für die Telefonate mit der Autovermietung sowie einen Zeugen wo ich das Fahrzeug abgeholt habe .

Mein großer Fehler ist nur das ich nicht in die Papiere von dem Kleinbus geschaut hatte .

Aber wenn ich die Strafe zahlen muss soll der Vermieter ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden .

Fiero

am 10. Januar 2006 um 20:27

Re: Strafe wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot

 

Zitat:

Original geschrieben von Fiero

Hallo

Auf unsere Frage , ob sie uns bis zur nächsten ausfahrt begleiten können ( da war ein Autohof ) meinten sie nein .

dann zogen sie von dannen und sagten , das wir bis 22.00 Uhr warten müssen bis zur weiterfahrt .

zum eigentlichen vorwurf kann ich dir jetzt wenig sagen ...

ABER ..

es ist ja völlig unverständlich warum die euch auf einen parkplatz ohne WC und Verpflegungsmöglichkeiten stilllegen ... darüber würde ich mich auf jeden fall beschweren...

wie war das noch " die würde des menschen ist unantastbar "

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 20:44

das gesamte Benehmen der beiden war , gelinde gesagt unpassend.

ich wollte mir z.b. gerade vom 2. Beamten die Sachlage erklären lassen als der 1. dazwischenrief " ihren Ausweis bitte " ich wollte dem 2. noch zuhören und sagte dem fragenden " geb ich ihnen sofort " . dieser entgegnete : " sofort , ich bekomm ihn sowieso "

ich war in meinem Autofahrerleben bestimmt schon 10 mal in Verkehrskontrollen , aber diese beiden "Diener des Staates" hätten jedem MfS Mitarbeiter alle Ehre gemacht .

Fiero

am 10. Januar 2006 um 20:53

wie gesagt .. ich würde mich via anwalt drüber beschweren ...

ich hab eja schon einiges an stilllegungen gehört **ich selber habe das vergnügen nicht weil meine scheiben immer stimmen** .. denn fahrern wurde immer die möglichkeit zur nächsten tank und rastanlage bzw. autohof genehmigt ...

Zitat:

Original geschrieben von Fiero

ich war in meinem Autofahrerleben bestimmt schon 10 mal in Verkehrskontrollen , aber diese beiden "Diener des Staates" hätten jedem MfS Mitarbeiter alle Ehre gemacht .

Fiero

Unsinn, die Strafen sind völlig korrekt. Ein Blick in den Kfz.-Schein hätte genügt. Du solltest die Schuld zu allererst bei Dir selbst suchen und nicht bei Polizeibeamten, die das Sonntagsfahrverbot in unser aller Interesse endlich einmal durchsetzen.

Zitat Bussgeldkatalog:

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren: 40€, 1 Pkt.

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 200 €, 1 Pkt

Alles klar!?

P.S.: Nicht nur Sprinter werden aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen. Kaum zu glauben, dass man das nicht weiss.

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von mile-eater

Unsinn, die Strafen sind völlig korrekt. Ein Blick in den Kfz.-Schein hätte genügt. Du solltest die Schuld zu allererst bei Dir selbst suchen und nicht bei Polizeibeamten, die das Sonntagsfahrverbot in unser aller Interesse endlich einmal durchsetzen.

Zitat Bussgeldkatalog:

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren: 40€, 1 Pkt.

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 200 €, 1 Pkt

Alles klar!?

Wenn die Strafe berechtigt ist akzeptiere ich sie selbstverständlich. obiger kommentar bezog sich nicht auf den Strafbestand , sondern auf die Verhaltensweise der beiden Beamten.

Zitat:

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 200 €, 1 Pkt

Zitat:

 

Ich bin nicht der Halter des Zugfahrzeuges

und wenn ich gerade durch Zufall am Steuer gewesen wäre hätte ich laut den beiden beamten nur die 40 eu bezahlt ..

Fiero

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von mile-eater

Unsinn, die Strafen sind völlig korrekt. Ein Blick in den Kfz.-Schein hätte genügt. Du solltest die Schuld zu allererst bei Dir selbst suchen und nicht bei Polizeibeamten, die das Sonntagsfahrverbot in unser aller Interesse endlich einmal durchsetzen.

Zitat Bussgeldkatalog:

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren: 40€, 1 Pkt.

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 200 €, 1 Pkt

Alles klar!?

P.S.: Nicht nur Sprinter werden aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen. Kaum zu glauben, dass man das nicht weiss.

du hast aber auch gelesen , das es sich um einen Kleinbus handelte ?

und das selbiger bit dem Vermerk PKW anstatt LKW in der Scheinkopie hätte fahren dürfen.

und das selbst ein EX-Post Golf mit Hänger einem >7.5 Tonner gleichgesetzt wird

und dein Kommentar ... wer das nicht weis ....

ich hab extra mit der Vermietung darüber gesprochen ..

habs nur nicht geprüft --->mein Fehler

Fiero

Zitat:

Original geschrieben von Fiero

Wenn die Strafe berechtigt ist akzeptiere ich sie selbstverständlich. obiger kommentar bezog sich nicht auf den Strafbestand , sondern auf die Verhaltensweise der beiden Beamten.

Zitat:

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 200 €, 1 Pkt

Zitat:

 

Ich bin nicht der Halter des Zugfahrzeuges

und wenn ich gerade durch Zufall am Steuer gewesen wäre hätte ich laut den beiden beamten nur die 40 eu bezahlt ..

Fiero

Fahrzeughalter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist nicht entscheidend, wer als Halter im Fahrzeugschein steht oder wer den Fahrzeugbrief verwahrt.

mfG

Zitat:

Original geschrieben von Fiero

du hast aber auch gelesen , das es sich um einen Kleinbus handelte ?

und das selbiger bit dem Vermerk PKW anstatt LKW in der Scheinkopie hätte fahren dürfen.

und das selbst ein EX-Post Golf mit Hänger einem >7.5 Tonner gleichgesetzt wird

Ja, das ist mir alles bewusst.

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