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Strafe wür nicht eingetragene sachen

Themenstarteram 31. Dezember 2003 um 16:03

Tag,

eigentlich hab ich das schon mal geschrieben....hm...hab dann wohl auf abbrechen geklickt....nagut egal...also nochmal....

ich wurde mit dem Wagen eines Freundes angehalten..dieser hatte Felgen und Federn sowie das Lenkrad (welches zwar ne ABe hatte aber nur mit Serienbereifung).

ich wollte nun wissen wer die Strafe bekommt (3 Punkte 50 Euro...)

 

so und was auch noch sein muß: diese A*löcher....die Federn waren von waitec 30er und die Felgen waren 7j 16 et 40 auf einem SENATOR B.... und nen Gutachten hatte ich auch noch gefunden da stehen auflagen ala: keine Schneekette drin und reifen mit V Geschwindigkeit.....mit den sachen fährst du einmal zum TÜV und der macht da den Stempel auf ohne zu gucken....

Beste Antwort im Thema

7 jahre. wow.

 

also bis jetz bekommst du den pokal für den ältesten je ausgegrabenen fred...

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Hi,

die Strafe geht normalerweise an den Halter des Fahrzeuges, da dieser für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist.

Gruß Jürgen

ich glaub die strafe geht an dich-weil du damit gefahren bist

Bin ich mir ziemlich sicher, dass es nicht so ist. Schliesslich kannst du es ja nicht wissen, wenn es nicht dein Auto ist. Und wenn du geblitzt wirst, wird die Anzeige auch an den Halter geschickt. Fährst du mit abgefahrenen Reifen, bekommt auch der Halter die Punkte....

Gruß Jürgen

am 1. Januar 2004 um 3:26

denk mal wenn ich hinterm steuer sitze bin ich auch dafür verantwortlich.mim blitzen ist es ja auch was anderes-da können die sich ja auch nur an den fahrzeughalter wenden wegem dem nummernschild,und ob er dann sagt wer gefahrn ist oder das auf seine kappe nimmt ist ja dann auch seine sache.

würd mich aba interessieren was bei rauskommt

Hi,

ich kann Designs nur beipflichten, die Strafe geht an den Halter des Fahrzeugs und nicht an den Fahrer.

Gruß

Steffen

 

P.S.: Frohes neues Jahr ;)

Re: Strafe wür nicht eingetragene sachen

 

Zitat:

Original geschrieben von dleds

diese A*löcher....die Federn waren von waitec 30er und die Felgen waren 7j 16 et 40 auf einem SENATOR B.... und nen Gutachten hatte ich auch noch gefunden da stehen auflagen ala: keine Schneekette drin und reifen mit V Geschwindigkeit.....mit den sachen fährst du einmal zum TÜV und der macht da den Stempel auf ohne zu gucken....

????

Was willst du damit ausdrücken?

Eintragung ist Eintragung und nicht eingetragen ist nicht eingetragen.

Die Rechtslage ist ja wohl eindeutig.

Hi!

Also die Strafe geht 100 % an den Fahren. Meine Fahrschulzeit ist noch nicht allzulange her, und mein fahrlehrer hat mir ne schöne geschichte erzählt von nem mädel, die zur nachschulung musste, weil sie mit der karre von ihrem freund gefahren is, wo wohl einiges nicht eingetragen bzw nicht zugelassen war. ich bin der meinung dass beide ne strafe kriegen, bin mir aber da nich ganz sicher. der fahrer kriegt auf jeden fall eine.

MfG

am 1. Januar 2004 um 21:28

In diesem Fall bekommen Fahrer und Halter die Strafe, da es sich nicht um eine persönlich begangene Ordnungswidrigkeit handelt.

Wenn Ihr beide Pech habt, dann bleibt es leider nicht bei 3 Punkten und 50 Oecken - sondern es gibt normalerweise 6 Punkte und 300 Oecken - für jeden versteht sich.

Gesetzesgrundlage ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis - und damit ohne Versicherungsschutz.

Gruss - und trotz alledem

ein frohes Neues

am 2. Januar 2004 um 11:38

In der CH steht im Gesetz:

"Der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich"

 

Es ist ja auch jeder LKW -Fahrer verantwortlich das seine ladung richt gesichert ist...

am 2. Januar 2004 um 12:52

In Deutschland ist der Halter für das für Ihn zugelasse Fahrzeug verantwortlich. Der Besitzer muss es verkehrssicher halten. Wenn er aber andere Personen mit seinem Fahrzeug fahren läßt muss er darauf hinweisen das der Wagen nicht ganz Okay ist. Ansonsten macht sich der Halter eindeutig strafbar.

Schließlich kann der Fahrer nicht wissen was es mit dem Fahrzeug auf sich hat. Man kann ja auch nicht alles mit dem Auge überprüfen.

@

SerialChilla

Das Mädel hatte den Wagen ihres Freundes gefahren also hätte sie bestimmt gewußt das der Wagen nicht ok ist.

@

rexxell

Na ich denke ein LKW Fahrer trägt eine große Verantwortung.

Schließlich müssen sie auch immer zur einer ärtzlichen Untersuchung. Mit einem PKW Fahrer kann man das nicht so direkt verlgeichen.

Denke aber das die Strafe zuerst an den Halter geht der Fahrer wird dann als Zeuge befragt.

cya

@ theex

eben nicht, sie wollte nur kurz brötchen holen fahren oder so und wusste nix von der geschichte. was da genau war weiß ich aber auch nich.

MfG

am 2. Januar 2004 um 15:14

Mag sein aber es war doch ihr Freund. Da sollte er doch schon was sagen.

Na Fahrschullehrer könnne auch so einiges erzählen..Hab ich selber mal erlebt.

cya

Habe irgendwo gelesen, das keiner was von euch bekommen kann und zwar hast du ja kein Unfall gebaut und somit bekommst du erstmall ein Mängel bericht und musst innerhalb von 14 Tage vorweisen das die Teile eingetragen sind, wenn so was vor Gericht geht hast du sehr gute Karten, da ja ABE´s und gutachten für die Sachen bestehen.

Ich würde auch schon mit meinem Auto angehalten es wahr nicht eingetragen Felgen, Federn, Lenkrad, BB, Stoßstange und Rückleuchten ich habe den Grün weißen erzählt das ich ja nicht nach jedem teil was ich angebaut habe gleich zum Tüv eiere und dann noch zum Kreis alles eintragen kostet auch jedes Mal Geld, habe dann 14 Tage Frisst bekommen und musste auch alles vorweisen das es eingetragen wahr, keine Punkte und nichts mit Geldstraffe mittlerweile habe ich in 10 Monaten den 2 Fahrzeugbrief und den 8 Fahrzeugschein

 

 

http://www.geilekarre.de/?detail=276138

@Hungerusche

Dann würde ich sagen hast du aber ziemlich kulante Beamte erwischt. In jedm Gutachten steht eigentlich der Hinweis, dass der korrekte Anbau unmittelbar von einem TÜV-Prüfer zu überprüfen und einzutragen ist.

Wenn es die Polizei richtig genau nehmen würde, könnten sie dir dein Auto an Ort und Stelle stilllegen, da durch die nicht überprüften Veränderungen eine Verkehrssicherheit nicht mehr zu 100% gewährleistet ist.

Fein raus bist du nur, wenn du bereits einen bestätigten TÜV-Termin zur Eintragung vorweisen kannst, alles andere ist Kulanz der Beamten...

Gruß Jürgen

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