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Strafen / Vergehen bei unter 18 Jährigen

Themenstarteram 9. Juli 2012 um 21:47

Hallo,

Ich hätte mal ein paar Fragen an euch, was für Konsequenzen hätte es ,wenn ein 17 jähriger ( 2 Monate vor seinen Geburtstag ) , alleine , ohne Kennzeichen Auto fährt und dabei noch ein Autofahrer von der Fahrbahn abdrängt und 2 Fußgänger anfährt. Welche strafe würde der 17 jährige erhalten , wenn der Autofahrer ihn anzeigen würde ? Der 17 jährige hat aber ein Führerschein mit 17.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Sagt mal, was kommen denn hier heute für "hypothetische" Fragen? :confused:

Der 17 Jährige wäre quasi ohne Führerschein gefahren, da anscheinend ohne Begleitung, und säße im Falle einer Anzeige - zu recht - mächtig in der Scheiße, da er einen bzw. mehrere große Fehler begangen hat. Weiterhin dürfte er auf Knien danken, sollte den Fußgängern nichts Schlimmes passiert sein, weil er sonst den Rest seines Lebens deren Schaden abbezahlen dürfte.

So, und nun macht den Thread zu, das hält man ja nicht aus...

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Themenstarteram 9. Juli 2012 um 22:00

Zitat:

Original geschrieben von Sormy93

Hallo,

Ich hätte mal ein paar Fragen an euch, was für Konsequenzen hätte es ,wenn ein 17 jähriger ( 2 Monate vor seinen Geburtstag ) , alleine , ohne Kennzeichen Auto fährt und dabei noch ein Autofahrer von der Fahrbahn abdrängt und 2 Fußgänger anfährt. Welche strafe würde der 17 jährige erhalten , wenn der Autofahrer ihn anzeigen würde ? Der 17 jährige hat aber ein Führerschein mit 17.

Mfg

Also ich meine natürlich fast abdrängt und fast die Fußgänger anfährt. Bitte nicht falsch verstehen.

 

Sagt mal, was kommen denn hier heute für "hypothetische" Fragen? :confused:

Der 17 Jährige wäre quasi ohne Führerschein gefahren, da anscheinend ohne Begleitung, und säße im Falle einer Anzeige - zu recht - mächtig in der Scheiße, da er einen bzw. mehrere große Fehler begangen hat. Weiterhin dürfte er auf Knien danken, sollte den Fußgängern nichts Schlimmes passiert sein, weil er sonst den Rest seines Lebens deren Schaden abbezahlen dürfte.

So, und nun macht den Thread zu, das hält man ja nicht aus...

Themenstarteram 9. Juli 2012 um 22:16

So Hypothetisch ist das nie xD und wie teuer wäre der Spaß ? Gibt es auch noch rechtliche Konsequenzen ?

Mit Spaß hätte das nun absolut gar nichts zu tun. Und natürlich gibt das rechtliche Konsequenzen. Gegen den Jugendlichen - je nach Reife - und gegebenenfalls gegen die Eltern.

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat (§21StVG). Mit 17 gibt es da Sozialstunden. Dazu evtl Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB), fahrlässige Körperverletzung (falls Fußgänger verletzt) (§229 StGB), Fahrerflucht (falls nicht angehalten) (§142 StGB).

Falls jemand Anzeige erstellt, würde ich _dringend_ zu einem Anwalt raten.

Edit: Ach ja, dazu kommt noch evtl eine Straftat für die Eltern wegen Zulassen des Fahren ohne Führerschein (§21StVG), evtl Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 1, § 6 PflVG), und eine OWi wegen dem fehlenden Kennzeichen oder dem nich zugelassenen Fahrzeug.

Rocket 2 bringt es auf den Punkt... damit sitzt derjenige mächtig in der Scheiße.

Da hätten wir:

Fahren ohne Fahrerlaubnis (da ohne Begleitung)

Nötigung

Gefährdung anderer VT.

Fahren ohne Versicherungsschutz

Er/Sie/Es wird die Prüfbescheinigung abgeben müssen - dafür darf er gleich noch 150€ bezahlen und es gibt 4 Punkte in Flensburg - Anordnung eines Aufbauseminars. Zusätzlich geht das ganze vor Gericht... dort kann dann nochmal eine Geldstrafe auf dich zukommen und eine Sperrfrist gesetzt werden. Hallo Bus und Bahn!

Für die Nötigung und Gefährdung anderer VT gibt es ebenfalls Punkte und Geldbuße... sofern ein Schaden entstanden ist wird die Versicherung er/sie/es in Regress nehmen...

Bei dem von dir geschilderten Sachverhalt vermute ich das er/sie/es den Lappen komplett neu machen kann... nach ablauf der Sperrfrist die das Gericht verhängt natürlich. Alles in allem wird der ganze Spaß sehr hohe Kosten verursachen...vermutlich im 4-stelligen Bereich.

Ein Führerschein muss niemals komplett neu gemacht werden. Eventuell ist eine MPU erforderlich, oder es muss eine praktische Prüfung abgelegt werden (wenn der Führerschein für eine lange Zeit entzogen war). Fahrstunden sind aber nie erforderlich.

Das hängt immer vom Einzelfall ab... wenn das Gericht entsprechend Urteilt dann ist das so.

In jedem Fall ist der Wisch weg bis das Aufbauseminar absolviert ist.

Ein strenger Richter kann bei der Geschichte aber durchaus die FE komplett entziehen oder ein Fahrverbot erteilen. Grundlage dazu: Tauglichkeit für den Straßenverkehr...

Dann brauchst Du eine MPU, aber niemals neue Fahrstunden.

Wenn einem die Fahrerlaubnis entzogen wird - doch... die bestandene MPU ist dann Voraussetzung das man sich erneut anmelden kann zur Führerscheinprüfung.

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist, kannst Du sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Dabei wird unter Umständen eine MPU Auflage und bei langem Entzug eine praktische Prüfung gefordert. Neue Fahrstunden sind dabei nicht erforderlich.

Hier ist eine gute FAQ zum Thema: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=18519

Auf jeden Fall hat der hypothetische 17Jährige mal ganz ausgezeichnet bewiesen, wieviel er hinterm Steuer verloren hat... NIX! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Ein Führerschein muss niemals komplett neu gemacht werden. Eventuell ist eine MPU erforderlich, oder es muss eine praktische Prüfung abgelegt werden (wenn der Führerschein für eine lange Zeit entzogen war). Fahrstunden sind aber nie erforderlich.

Falls eine neue praktische Prüfung abgelegt werden muss, ist eine Fahrschule mit im Boot. Und die kann auch noch ein paar Fahrstunden vor der neuen Prüfung machen. ;)

Richtig, kaum eine Fahrschule wird irgendjemanden direkt zur Prüfung anmelden ohne ihn/sie schonmal im Straßenverkehr erlebt zu haben...

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