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Strafgrundlage bei fehlender grüner Plakette aber eingebautem Rußpartikelfilter
Hallo,
ich habe mein MB mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet und die entsprechenden Eintragungen sind auch erfolgt. Eine grüne Plakette ist ebenfalls ausgestellt. Da ich noch eine nichtreparierte Frontscheibe besitze, habe ich die Plakette noch nicht eingeklebt.
So, nun hatte ich eine Knöllchen dran und mir wird folgendes vorgeworfen:
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Kennt sich jemand da aus?? Ich gebe zu, ja ich habe keine Plakette, aber mit einem Fahrzeug welches die Vorraussetzungen eines Verkehrsverbotes erfüllt, habe ich nicht am Verkehr teilgenommen. Oder sind die Vorraussetzungen schon mit fehlender Plakette erfüllt ??
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bu%C3%9Fgeld.html
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http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bu%C3%9Fgeld.html
Wieso hast Du die Plakette nicht aufgeklebt?
Mein Toyota mit Diesel und "Grün" hatte nach einem Frontscheibenwechsel im vergangenen Februar von der Werkstatt kostenlos wieder eine neue Plakette bekommen.
Das geht doch in der Regulierungsmasse mit unter.
cheerio
Ich hab das so gelöst, dass ich die Plakette bis zur Anbringung erstmal aufs Armaturenbrett gelegt habe, das hat auch geklappt.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Ich hab das so gelöst, dass ich die Plakette bis zur Anbringung erstmal aufs Armaturenbrett gelegt habe, das hat auch geklappt.
Dann brauch bloß der Richtige vorbeikommen...
Genauso müßig die Plakette auf der Beifahrerseite kleben und nicht in der Mitte oder rechts
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Dann brauch bloß der Richtige vorbeikommen...
Genauso müßig die Plakette auf der Beifahrerseite kleben und nicht in der Mitte oder rechts
Die meisten kleben sie auf die Beifahrerseite in die Ecke, was ist daran das Problem? Es wird sogar empfohlen sie dort im Randbereich anzubringen, mittig ist garnicht als Option angegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bu%C3%9Fgeld.html
Sorry - aber ganz so einfach ist wohl doch nicht.
In der aktuellen Autobild wurde gerade ein Fall groß aufgebauscht, bei dem der Richter das Bußgeld zwar halbiert aber nicht völlig erlassen hat. Die Prozessgebühren gingen ebenfalls voll zu Lasten der Klägerin. Und zudem war das Fahrzeug geparkt, also ist sogar die Überwachung des ruhenden Verkehrs diesbezüglich zugelassen.
Vielleicht sollten sich die RAe mal im Bundes-Immissionsschutzgesetz schlau lesen:
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__3.html (besonders der letzte Satz!)
Eine entsprechende Plakette bekommt man bei jedem Scheibenwechsel automatisch neu dazu.
Wenn man sie nicht sichtbar anbringt, muss man sich nicht wundern, wenn man ein Knöllchen kassiert.
Mag sein, so ein Urteil ist aber auch nur ne Einzelfallentscheidung, oder?
Wenn es nach mir ginge, keine ordentlich angeklebte Plakette = Zahlen! Unabhängig davon, dass ich die Umweltzonen abschaffen würde, aber die Sache ist doch eigentlich so einfach... ich hab schon Plaketten auf Seitenscheiben gesehen...
Zur Polizei hingehen, das schildern, was du hier uns erzählt hast und dann weiterschauen. Plakette nicht vergessen mitzunehmen!
Falls es zu keiner Einigung kommt, die 40 Euro bezahlen und die Sache vergessen!
HTC
Also ich habe schon von mehreren Fällen gehört wo das Verfahren eingestellt wurde, weil das Fahrzeug geparkt war und somit nicht nachweißbar war ob es tatsächlich in die Umweltzone gefahren oder geschleppt wurde.
Danke schonmal für die Antworten!
Alos der ruhende Verkehr fällt auf alle Fälle in das OWiG das ist höchstrichterlich geklärt. Aber ich kann nicht begreifen warum mein Auto ein Fahrverbot haben soll! Es ist doch Plakettenfähig.
P:S:
Die 40 Euro sind nicht das Problemn ab der Punkt in Flensburg. (Ein Punkt wiel ich keinen Aufkleber habe ??)
Äh...wie kommst du jetzt zu einem Fahrverbot?
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
OK Verkehrsverbot;sorry
Dann kleb doch einfach die olle Plakette an und du darfst fröhlich durch die Gegend fahren.
Zitat:
Original geschrieben von martyd
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
OK Verkehrsverbot;sorry
weil fahrzeuge ohne plakette diese zonen nicht befahren dürften egal ob es dazu fähig ist und nur vergessen wurde was aufzukleben.
aber es ist schon mühsig sich über so ein ticket einen kopf zu machen. es steht natürlich frei wegen 40€ zu klagen oder einspruch einzulegen. aber wen du nun keine nummernschilder am wagen hast obwohl der wagen zugelassen ist dann gibts eben auch lack.