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Strafzettel erhalten. Habe ich hier falsch geparkt?

Themenstarteram 15. Januar 2024 um 11:39

Hallo, hab Strafzettel an Windschutzscheibe von den schwarzen VW gefunden, nur ist mir nicht klar was ich falsch gemacht habe. Absolutes Halteverbot gilt nur für Fahrbahn hat man mir gesagt, ich stehe auf befestigen Seitenstreifen/Grünstreifen/Bürgersteig???

Bushaltestelle schätze ich mehr als 15 Meter weg.

Ich weiß nicht was der Polizist zu bemängeln hatte, da stehen immer Autos und nie hab ich da nen Strafzettel gesehen.

VW Golf
Bushaltestelle
Selbe Szene im Dunkeln
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Weil man da nicht parken darf?

Müsste sonst extra ausgewiesen sein.

 

Ansonsten darf man nicht einfach auf dem Gehweg parken.

Screenshot_20240115_124411.jpg

Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nicht erlaubt, solange es nicht angeordnet wird durch entsprechende Beschilderung. Die ist nicht vorhanden.

 

edit: wenn der Rasen am Haus zum Privatgrund gehören sollte, ginge es das OA nichts an. Aber der Grundeigentümer dürfte dann meckern.

Ich kenne unzählige Stellen wo so geparkt wird, ohne das blaue Schild. Und auf dem Gehweg wurde hier nicht geparkt, der beginnt erst mit der gepflasterten Fläche.

Und ja, das Haltverbotschild gilt nur auf der Fahrbahn.

Also m.M.n. alles richtig gemacht. Es sind ja sogar Schutzbügel für die Bäume da.

https://bussgeldcheck.bild.de/c/parken-auf-gruenflaeche/

Welche Begründung steht auf Deinem Strafzettel? Schau mal im Flächennutzungsplan Deiner Stadt (kann man online einsehen), möglicherweise/wahrscheinlich ist dieser Bereich als Grünfläche oder als Gehweg ausgewiesen.

@berlin-paul

 

Zitat aus deinem eigenen Link:

 

Laut § 12 Abs. 4 StVO ist das Parken auf dem rechten Grünstreifen erlaubt, „wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“

 

 

Und laut TE ist es ein befestigter Seitenstreifen

Da ist einfach nur unbefestigter Boden. Durch das ständige Parken wächst halt nichts.

Wofür dient das Foto im Dunkeln? Was soll das beweisen? Viel interessanter wären Fotos von der Beschilderung gewesen.

Davon ab, ist dort kein befestigter gepflasterter, geteerter Boden, nur Erde zwischen den Bäumen, also eigentlich ein Grünstreifen, wenn denn noch etwas wachsen würde. Nur das wurde alles schon plattgewalzt.

Im Zweifel kann man aber ganz einfach bei der entsprechenden Ordnungsbehörde nachfragen. Die geben einem ganz bestimmt eine fachlich korrekte Auskunft, weshalb, wieso, warum.

Alles hier ist ein Blick in eine beschlagene Glaskugel, vor allem mit diesen dünnen Infos.

Hier kann man schlicht und ergreifend sagen:

Es gibt kein Recht im Unrecht.

Ziemlich unlogisch da die Bügel aufzustellen und dann wäre da parken verboten!? Würde mich aber auch nicht wundern in Deutschland.

Wobei es auf dem Foto auch nicht nach ganz 15m aussieht.

Themenstarteram 15. Januar 2024 um 13:01

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 15. Januar 2024 um 13:45:26 Uhr:

Ziemlich unlogisch da die Bügel aufzustellen und dann wäre da parken verboten!? Würde mich aber auch nicht wundern in Deutschland.

Wobei es auf dem Foto auch nicht nach ganz 15m aussieht.

Wären die 15 Meter zur Bushaltestelle nicht nur ausschlaggebend wenn ich auf der Fahrbahn gestanden hätte?

Auf dem strafzettel stand nichts genaueres, da war parken/ halten angekreuzt und ich werde post bekommen wo genaueres steht. Das war kein Zettel mit qr Code wie man manchmal bekommt, war ein grüner Zettel. Dst schlüssel 1F00 war eingetragen, was auch immer die Abkürzung heißt, hab im Internet nichts darüber gefunden.

Wäre natürlich nett, wenn man wüsste, wo das ist.

Zitat:

@Steffi36 schrieb am 15. Januar 2024 um 12:39:59 Uhr:

...

Ich weiß nicht was der Polizist zu bemängeln hatte, da stehen immer Autos und nie hab ich da nen Strafzettel gesehen.

Was auch immer der Grund fürs Knöllchen sein mag aber dieses Argument ist so ziemlich das Dümmste und zieht nicht.

Bin auch schon x-mal an einer bestimmten Stelle zu schnell gefahren und hab kein Knöllchen bekommen - deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt.

Zitat:

@Steffi36 schrieb am 15. Januar 2024 um 14:01:23 Uhr:

Wären die 15 Meter zur Bushaltestelle nicht nur ausschlaggebend wenn ich auf der Fahrbahn gestanden hätte?

Ja.

Zitat:

Auf dem strafzettel stand nichts genaueres, da war parken/ halten angekreuzt und ich werde post bekommen wo genaueres steht.

Laß uns mal wissen was da drauf steht, vorher bringt das spekulieren nix.

Ich würde auch vermuten daß das ein Grünstreifen sein soll (alles andere macht keinen Sinn, ein Gehweg ist das nicht).

Gruß Metalhead

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