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Strafzettel Österreich

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 13:06

Hallo,

ich hab hierzu keine aktuellen posts gefunden, deshalb frage ich mal nach. Ich habe eine Anonymverfügung aus Österreich bekommen, wegen Abstand. jetzt habe ioch das hier gefunden:

http://www.bussgeldkatalog.ws/eu-strafzettel/

Dort steht folgendes:

Deutsche Raser bleiben ungeschoren

Ab 2007 werden Geldstrafen für zu schnelles Fahren von allen anderen EU-Staaten anerkannt und ab 70 Euro auch vollstreckt. Deutsche Raser können auf österreichischen Autobahnen den Radarblitz in ihrem Rückspiegel dennoch auch in Zukunft gelassen zur Kenntnis nehmen. Denn sie können wie bisher nicht belangt werden.

Das liegt an einem kleinen Zusatz im EU-Gesetz, erläuterte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel: Die Strafen gegen Deutsche können in Deutschland nur eingetrieben werden, wenn das nicht gegen nationale Standards verstößt.

Nach deutschem Recht muss einem Lenker aber persönlich nachgewiesen werden, dass er beim Rasen am Steuer saß.

Gern genutztes Schlupfloch

Da das österreichische Radar nur die Nummerntafel aufnimmt, kann der Fahrzeugbesitzer behaupten, er sei nicht selber gefahren.

Mit diesem Vorwand weigern sich schon heute deutsche Lenker, österreichische Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen, obwohl es zwischen den beiden Ländern ein Abkommen zur Einhebung der Beträge gibt.

In Deutschland wird inzwischen der Lenker auch fotografiert. "Das Kennzeichen alleine nutzt in Deutschland nichts", so Zypries.

GILT DAS NOCH? danke! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wieso blitzen die Österreicher nicht auch von vorne?

Weil wir das durch die Halterhaftung nicht brauchen.

Wenn du nicht weist was mit deinem Auto passiert ist das dein Problem und ich finds ehrlich gesagt gut so.

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am 22. Januar 2013 um 13:15

Das ist mir auch so bekannt. Es darf nur vollstreckt werden, wenn du auch nach dt. Recht zahlen müßtest. Nach Österreich kommt man relativ häufig, weshalb ich mir das mit dem Bezahlen noch mal überlegen würde.

Habe meine Strafe von 35 EUR auch lieber bezahlt, nicht daß ich im nächsten Skiurlaub plötzlich dort einen Tag im Knast lande ... stand nämlich ersatzweise auf dem Strafzettel.

Unverschämt fand ich nur, daß nicht mal erwähnt wurde, wie schnell ich gefahren bin, es wurde lediglich von einem Verkehrsvergehen gesprochen und ich solle den Fahrer benennen …

 

Wenn ich nicht so dämlich gewesen wäre, den ersten Einschreibebrief entgegenzunehmen, dann hätte ich es vielleicht sogar drauf ankommen lassen ... ;)

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Das ist mir auch so bekannt. Es darf nur vollstreckt werden, wenn du auch nach dt. Recht zahlen müßtest. Nach Österreich kommt man relativ häufig, weshalb ich mir das mit dem Bezahlen noch mal überlegen würde.

Nicht nur wenn man öfter nach Österreich kommt.

Vorsicht das könnte auch nach hinten losgehen.

Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B. durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diese Fällen kann auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe verhängt werden.

https://www.help.gv.at/.../Seite.1020110.html

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Unverschämt fand ich nur, daß nicht mal erwähnt wurde, wie schnell ich gefahren bin, es wurde lediglich von einem Verkehrsvergehen gesprochen und ich solle den Fahrer benennen …

Das scheint bereits die Lenkererhebung gewesen zu sein...

Zitat:

Original geschrieben von interforno

Das scheint bereits die Lenkererhebung gewesen zu sein...

Nein, eine Anonymverfügung geht an den Halter

Siehe meinen Link

am 22. Januar 2013 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von interforno

Das scheint bereits die Lenkererhebung gewesen zu sein...

Nein, eine Anonymverfügung geht an den Halter

Siehe meinen Link

Und was ist, wenn man mit einer Party-Gruppe unterwegs war und wegen eigenem Alkoholspiegel ein Anderer fuhr, man selber das aber nicht weis, "weil zu besoffen"?

Ist es dann rechtens, das einfach dem Halter anzulasten? Was passiert, wenn dann nicht der Halter, sondern ein Familienangehöriger nächstes Mal mit dem Wagen nach A fährt? Wird der dann "Ersatzweise" belangt und eingesperrt?

Wieso blitzen die Österreicher nicht auch von vorne?

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Und was ist, wenn man mit einer Party-Gruppe unterwegs war und wegen eigenem Alkoholspiegel ein Anderer fuhr, man selber das aber nicht weis, "weil zu besoffen"?

Ist es dann rechtens, das einfach dem Halter anzulasten? Was passiert, wenn dann nicht der Halter, sondern ein Familienangehöriger nächstes Mal mit dem Wagen nach A fährt? Wird der dann "Ersatzweise" belangt und eingesperrt?

Wieso blitzen die Österreicher nicht auch von vorne?

Wir teilweise gemacht

nochmal hier zum Nachlesen

 

Die Anonymverfügung wird bei bestimmten Übertretungen (z.B. bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder der Missachtung eines roten Ampelsignals) eingesetzt. Sie richtet sich an keine bestimmte Person, sondern wird einer Person zugestellt, von der die Verwaltungsstrafbehörde annehmen kann, dass sie die Täterin/den Täter kennt oder leicht feststellen kann.

BEISPIEL

Bei Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr wird die Anonymverfügung in der Regel an die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer versendet.

Die Einzahlung der Strafe kann entweder mittels des der Anonymverfügung beigegebenen Originalbelegs oder durch Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto erfolgen. Wird der Strafbetrag fristgerecht eingezahlt, muss die Täterin/der Täter nicht ausgeforscht werden und das Verfahren ist abgeschlossen.

Gegen die Anonymverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Wenn Sie sich für unschuldig halten, müssen Sie lediglich die Einzahlung des Strafbetrages unterlassen.

Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B. durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diese Fällen kann auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe verhängt werden.

Zitat:

Wieso blitzen die Österreicher nicht auch von vorne?

Weil wir das durch die Halterhaftung nicht brauchen.

Wenn du nicht weist was mit deinem Auto passiert ist das dein Problem und ich finds ehrlich gesagt gut so.

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 20:16

habe jetzt erst gesehen, dass bei mir mittels "videomessung" ein zeitlicher abstand von 0,46 Sekunden festgestellt wurde.. deshalb soll ich €100 zahlen!

 

Straßenverkehrsordnung Ösiland

§ 18. Hintereinanderfahren.

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

Das ist aber sehr wischiwaschi formuliert.. weiß jemand, ob die bei der videomessung doch mein gesicht haben? oder ist das grundsätzlich in ösiland verboten.. danke.

Zitat:

Original geschrieben von Cune

...weiß jemand, ob die bei der videomessung doch mein gesicht haben?

Das kann dir mit Sicherheit nur die Polizeibehörde sagen, welche die Messung durchgeführt hat.

Zitat:

Original geschrieben von SetzeXbeliebigenUsername_vonMT-User_ein

Sei ein Mann!

Steh dazu!!

Zahl einfach und jammer hier nicht rum!!!

:D:D:D

 

Nein im ernst, klar ist das ärgerlich, wenn einem etwas vorgeworfen wird und man keinen "Beweis" dafür geliefert bekommt.

Mir wäre es der Stress nicht wert und ich würde zähnegnirschend bezahlen, wenn ich mir vorstellen kann, dass der Vorwurf eventuell sogar in dem Maße gerechtfertigt ist. Eventuell würde ich dann meine Zahlungs- und Eingeständinsabsicht ankündigen, sollten mir prüfbare Belege für das Vergehen vorgelegt werden.

Musst halt ehrlich zu dir selbst. Wenn du dir recht sicher bist, dass es so war und du der Strafe entgehen willst, würde ich dir eher von abraten... nicht unbedingt aus moralischer Sicht, sondern eher wegen der Unsicherheit der Sachlage bei einigen Faktoren.

Abstandsvergehen ---> keine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Kamera ---> Lichtbild von hinten.

am 22. Januar 2013 um 22:52

es geht halt nix über einen richtigen rechtsstaat.

ohne nachweis eines vergehens keine strafe! gut so.

Zitat:

 

Vorsicht das könnte auch nach hinten losgehen.

Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B. durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diese Fällen kann auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe verhängt werden.

https://www.help.gv.at/.../Seite.1020110.html

Ist in Deutschland nicht zuässig. Da es unsere Grundrechte verletzt.

--- Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugnissverweigerungsrecht --- :D:D:D

Das eizige was dir passieren kann ist, wenn Du das nächste mal nach Ösiland fährst und angehalten wirst, würden die Ösicops die Strafe vollstrecken.

Ich glaube die Verjährungsfrist hierfür beträgt 3 Jahre.

ob die Frage nach über 2 Jahren für den TE wohl noch relevant ist?

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