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Strafzettel wegen angeblichem Falschparken

Themenstarteram 25. März 2008 um 22:55

Hi,

folgende Situation: Laut den Schildern gilt eingeschränktes Parkverbot, es gibt allerdings in diesem Bereich auch deutlich hervorgehobene Seitenstreifen, wo nichts vermerkt ist, was das Parken angeht. Ein Strafzettel wäre demnach unberechtigt, wenn ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen parkt. Stimmt da meine Annahme? Sonst stehen auf den benachbarten Straßen extra Schilder für Seitenstreifen, nur in diesem Fall definitiv nicht.

Mich persönlich hat es zwar (noch) nicht erwischt, aber es gab da schon Fälle, wo Strafzettel ein Dutzend Frontscheiben schmückten. In einer Straße stimmen die Pfeile bei den Parkverbot-Schildern nicht, jetzt kommt sowas. Finde ich etwas dreist. Wegen den 15 € macht sich auch nicht jeder die Mühe, dagegen vorzugehen und zahlt brav in die Kasse.

Gruß

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25 Antworten
am 25. März 2008 um 23:53

Man könnte auch meinen, dass man dort auf den "Parkstreifen" Halten darf (für 3', oder wie war die Regelung) und nicht parken!

Damit wären Tickets für alle, die länger als drei Minuten dort stehen schon gerechtfertigt...

Gruß

milliway42

§41 StVO: Schild 286, eingeschränktes Haltverbot. Es verbietet das Halten AUF DER FAHRBAHN über 3 Minuten ... das Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" kann angebracht sein. Das Zusatzschild "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.

-> Nach deiner Schilderung ist das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt.

Gruß Meik

????? Ich verstehe nichts. Um das bewerten zu können, benötigt man eine exakte Schilderung der Situation. Und dann geht es weiter!

@ TE;

ich würde Dir gern einen Tipp geben, nur brauche ich eine genaue Schilderung der Verkehrszeichen und der Situation. Und Deiner "Parksituation"!

Themenstarteram 26. März 2008 um 17:49

@winjen66: Nur für dich (s. Anhang). ;)

@Meik: So begründe ich das ebenfalls.

Gruß

am 26. März 2008 um 21:13

Und es sind sicher keiner Zusatzschilder vorhanden!? Hier um die Ecke ist immer das Schild dabei...

Themenstarteram 26. März 2008 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Und es sind sicher keiner Zusatzschilder vorhanden!? Hier um die Ecke ist immer das Schild dabei...

Nein, das ist es ja gerade.

Gruß

am 28. März 2008 um 13:39

Holla.

Ich denke, daß die Situation ziemlich klar ist.

Durch die Schilder Beginn eines eingeschränkten Halteverbots (Pfeil zeigt zur Straße) und Beendigung des eingeschränkten Halteverbots (Pfeil zeigt zum Gehweg) ist genau der Bereich definiert in dem das eingeschränkte Halteverbot gültig ist. Und das ist lt. Zeichnung die Parkbucht.

Da braucht es meiner Meinung nach keine Zusatzschilder.

Derjenige der die Schilder aufgestellt hat, war wohl der Meinung, daß parkende Autos dort aus irgendeinem Grund stören (ich kenne die Umgebung nicht). Aber die Parkbucht wollte er dann doch nicht verwahrlosen lassen und zumindest das Halten ermöglichen.

am 28. März 2008 um 14:08

Hoppala. Ganz vergessen.

@ Meik´s 190´er

Deine Aussage ist zwar richtig, doch leider nicht auf die o. g. Situation anwendbar.

Lt. § 2 StVO ist die Fahrbahn der Teil der Straße, der durch Fahrzeuge benutzt werden kann. Der Seitenstreifen zählt nicht zur Fahrbahn.

Daraus folgt:

Soll das Parken auf dem Seitenstreifen nicht erlaubt werden, muß ein Zusatzschild angebracht werden.

Im o. g. Beispiel ist die Parkbucht jedoch nicht auf dem Seitenstreifen angelegt (dies nehme ich mal an, da der TE anfangs geschrieben hatte, daß es "in diesem Bereich deutlich hervorgehobene Seitenstreifen gibt". Dabei hat der TE die Parkbucht nicht als hervorgehobenen Seitenstreifen definiert.), so daß die Parkbucht zur Fahrbahn gehört und die angebrachten Schilder keine Zusätze benötigen.

Zitat:

Original geschrieben von F213

Im o. g. Beispiel ist die Parkbucht jedoch nicht auf dem Seitenstreifen angelegt

Genau das ist der Punkt, nach der Schilderung und Zeichnung würde ich das schon als Seitenstreifen ansehen. Kommt in der Situation wohl darauf an ob bzw. wie der Seitenstreifen von der Fahrbahn abgeteilt ist. (Fahrbahnmarkierung o.ä.) Die Frage also ob es eine Parkbucht (kein Verbot) oder nur eine "zufällig etwas breitere Fahrbanstelle" ist.

Gruß Meik

Themenstarteram 28. März 2008 um 18:19

Die Parkbucht gilt doch als Seitenstreifen! In der Zeichnung ist es das auch (soll es zumindest darstellen). Konkret ist die Parkbucht gepflastert, die Fahrbahn selbst nicht. In der benachbarten Straße (und so kenne ich das auch sonst) ist das genauso gemacht worden, mit dem feinen Unterschied, dass bei den Schildern ein "auf dem Seitenstreifen"-Schild untergebracht wurde.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von F213

Lt. § 2 StVO ist die Fahrbahn der Teil der Straße, der durch Fahrzeuge benutzt werden kann. Der Seitenstreifen zählt nicht zur Fahrbahn.

Daraus folgt:

Soll das Parken auf dem Seitenstreifen nicht erlaubt werden, muß ein Zusatzschild angebracht werden.

Im o. g. Beispiel ist die Parkbucht jedoch nicht auf dem Seitenstreifen angelegt (dies nehme ich mal an, da der TE anfangs geschrieben hatte, daß es "in diesem Bereich deutlich hervorgehobene Seitenstreifen gibt". Dabei hat der TE die Parkbucht nicht als hervorgehobenen Seitenstreifen definiert.), so daß die Parkbucht zur Fahrbahn gehört und die angebrachten Schilder keine Zusätze benötigen.

Diesem Post stimme ich genau so uneingeschränkt zu! Sauber @F213

am 29. März 2008 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von Borschtsch

Die Parkbucht gilt doch als Seitenstreifen! In der Zeichnung ist es das auch (soll es zumindest darstellen). Konkret ist die Parkbucht gepflastert, die Fahrbahn selbst nicht. In der benachbarten Straße (und so kenne ich das auch sonst) ist das genauso gemacht worden, mit dem feinen Unterschied, dass bei den Schildern ein "auf dem Seitenstreifen"-Schild untergebracht wurde.

Gruß

Nun Borschtsch, allein die Tatsache, daß ein Teil der Fahrbahn eine andere Farbe hat oder aus einem anderen Material besteht macht sie nicht automatisch zu einem Seitenstreifen (in vielen 30 er Zonen werden z. B. andersfarbige Steine eingebaut um die Straße optisch enger zu machen oder aber eine Kreuzung hervorzuheben bzw. vorzutäuschen oder aber die Teerfläche wird durch andere Steine unterbrochen, trotzdem zählen diese Flächen zur Fahrbahn).

Erst durch Markierungen bzw. Verkehrsschilder ist erkennbar was als Fahrbahn bzw. Seitenstreifen gilt. D. h., daß eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein muß um die Parkbucht als Seitenstreifen zu erklären.

Daraus abzuleiten, daß für die Parkbucht ein Zusatzschild angebracht werden muß, weil es in der Nachbarstraße auch so ist, ist leider der falsche Weg.

Denn normalerweise brauchen die Parkbuchten in der Nachbarstraße auch keine Zusatzschilder.

Vielleicht hat sich jemand beim Ordnungsamt ein wenig Gedanken gemacht und festgestellt, daß die Parkbucht kein Seitenstreifen darstellt und dementsprechend keine Zusatzschilder anzubringen sind weil ja einerseits die "Abholzung des Schilderwalds" verlangt wird und andererseits kosten Schilder, auch wenn es sich nur um kleine Zusatzschilder handelt, Geld.

Themenstarteram 30. März 2008 um 13:02

Na toll, so zockt man am besten ab. Hier Zusatzschild, da wieder nicht. Super! Habe mich dann wohl geirrt.

Das mit den anderen Steinen oder Farben einer Fahrbahn war mir ja auch klar, aber eine Parkbucht zählte für mich bis jetzt als Seitenstreifen, ganz einfach. Geht bestimmt vielen so. Ach ja, letzte Woche war da übrigens eine Art Baustelle untergebracht plus ein absolutes Halteverbot mit Zusatzschild. ;)

Gruß

am 30. März 2008 um 13:46

Nun Borschtsch,

ich bin ja nicht derjenige der bei euch die Straßenschilder aufstellt. ;)

Aber es geht leider nicht darum wie es ein Einzelner empfindet sondern wie es die Rechtslage hergibt.

In dieser Parkbucht herzuleiten, daß diese zum Seitenstreifen zählt, weil andere Parkbuchten gekennzeichnet sind, ist, wie schon einmal erwähnt, leider der falsche Weg.

Auch wenn kurz vorher ein Zusatzschild wegen einer Baustelle angebracht wurde, kann man daraus nicht ableiten, daß zukünftig auch eins angebracht werden muß.

Wenn ich mir die Zeichnung anschaue, so kann man aber durchaus darauf schließen, daß mit dem eingeschränkten Halteverbot nur die Parkbucht gemeint ist. Denn komischerweise rahmen die Schilder nur die Parkbucht ein.

Denn es macht irgendwie keinen Sinn, ein eingeschränktes Halteverbot nur für die geteerte Straße auszusprechen um den Autofahrer darauf hinzuweisen die Parkbucht zu benutzen.

Denn dann könnte man einerseits komplett auf die Schilder verzichten oder aber den Autofahrer mit einem Parkschild (Verkehrszeichen 314) extra auf die Möglichkeit des Parkens an dieser Stelle hinweisen.

Wenn es Dich aber sooooooo fuchst, dann frag doch mal beim Ordnungsamt an, warum gerade dort ein eingeschränktes Halteverbot besteht.

Denn wenn es kein Sinn macht besteht durchaus die Möglichkeit, daß diese Parkbucht offiziell als solche genutzt werden kann ;)

Sodele. Ich klinke mich zu diesem Thema dann aus.

P. S.: Wenn Du jetzt der Meinung bist, da das Halteverbot ja nur für die Parkbucht gilt, mal eben so das Auto auf der Straße zu parken bzw. nicht verkehrsbedingt zu halten, dann würdest Du evtl. ein Knöllchen wegen Verkehrsbehinderung kassieren.

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