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Straßenverkehrsamt vergibt rotes Händlerkennzeichen nur nach 3 x Kurzzeitkennzeichen?!
Hallo,
ich bin neuer KFZ-Händler. Nun benötige ich für meinen Handel natürlich ein rotes Händlerkennzeichen. So weit habe ich alles geklärt, das Gewerbe ist natürlich angemeldet, mit meinem Versicherungsvertreter ist auch alles wegen den Versicherungen besprochen. Die EVB fürs rote Kennzeichen erhalte ich auch in den nächsten Tagen. (Führungszeugnis und Verkehrszentralregisterauszug liegen auch vor).
Nun war ich bei Straßenverkehrsamt und dort sagte man mir, ich bekomme erstmal kein rotes Kennzeichen, DENN ich muss erstmal nachweisen das ich die roten Kennzeichen überhaupt benötige. Und das mache ich, indem ich mindestens 3 x ein Kurzzeitkennzeichen beantrage
Ich habe dann erklärt, wie das funktionieren soll wenn ich einen Kunden da habe und er eine Probefahrt machen will. "Dann sage ich: Moment bitte, ich muss mal eben in die Kreisstadt fahren (Hinweg 25 min, Warten aufs Kurzzeitkennzeichen 30 min, Rückfahrt 25 min) und dann können Sie eine Probefahrt machen
Das kann doch nicht sein, oder?
Gibt es da keine gesetzliche Regelung?
Bitte um Mithilfe. Danke.
MFG
Frank
Beste Antwort im Thema
Ich glaube, dass die Auskunft über die 3 Kurzzeitkennzeichen vom Pförtner des StVA stammt :-)
Man hat es hier mit einer Behörde zu tun!!
Da gilt der Antrag und der Bescheid, danach Widerspruch. Den Bescheid nennt man auch Verwalltungsakt und der darf nicht willkürlich gefertigt werden sondern hat sich an Vorschriften zu orientieren. Die kann man einsehen.
Wieso muss man denn 3 Kurzzeitkennzeichen besessen haben, um Bedarf nachzuweisen, warum nicht 2 oder 4?
Wieso gibt es keine Alternative, nämlich den Nachweis der beabsichtigten Probefahrt in drei bis siebzehn Fällen durch schriftliches Zeugnis fremder?
Wieso reicht nicht die Vorlage von 3 Ankaufverträgen für HandelsPKW, die - selbstverständlich - probegefahren werden müssen, ehe sie verkauft werden??
Ich denke, da sollte man mal ganz feste nachhaken und sich nicht auf Gerüchte oder Fantasieauskünfte verlassen. Antrag stellen, nachhaken, ob der Antrag abgelehnt wurde, aber nur mit schriftlicher Begründung und Rechtsbehelf. Abwimmeln zwecklos, ebenso: dat hamma schon imma so jemacht.
Bzgl. Beitrag "wieso jammerst Du?" 6, setzen, Thema verfehlt.
Bzgl "genereller Schindluderverdacht": Hier hat jemand unsere Verfassung nicht kapiert, nach der man unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Zuverlässig ist ebenfalls jeder, dem nicht "Unzuverlässigkeit" vorgeworfen werden kann!
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16 Antworten
ich glaube, da gibt es zumindest keine bundeseinheitliche regelung, sondern eher regionale verwaltungsvorschriften.
evtl kannst du ja "fiktiv" 3x beantragen (duerften so 3x 10-15EUR sein) und die versicherungskosten mit den kosten fuer das rote verrechnen lassen?
sofern das ohne schilder pressen lassen(kosten) ginge, denn die brauchst du ja nicht.
sehr praxisnah scheinen auch mir die vorschriften nicht zu sein.
Daran habe ich auch schon gedacht, aber die reinen Gebühren fürs Kurzzeitkennzeichen liegen bei 36,80 Euro pro Stück (also ohne Schilder, was ja reichen sollte).
Eigentlich müsste es dann doch auch einheitliche Verwaltungsvorschriften geben, oder?
Bist Du aus Düsseldorf? Ich bin aus MEttmann.
bin nicht aus duesseldorf (aber z.zt in der nähe)
der preis kommt mir zu hoch vor.
reine verwaltungskosten sollten um 10eur sein. kommt da nochwas drauf?
siehe auch: http://www.kreis-mettmann.de/content/lang1/int_478.1120.1_0_.html
Nein, dann sind es einmal die 10,50 Euro für das Straßenverkehrsamt + 36,80 Euro für die Versicherungsbestätigung. zB hier: http://www.deckungskarte-online.com/details.php?...
Dann spart man sich quasi nur die Schilder zu drucken (12 Euro).
Insgesamt ist man aber trotzdem knapp 150 Euro los.
deswegen sprach ich oben ja von verrechnen.
privat werden die kosten fuer die versicherung ja auch meist nicht erhoben, wenn die anschlussversicherung auch bei der VS abgeschlossen wird.
eigentlich gibt es ja auch nichts zu versichern, da nie schilder erstellt wuerden und die zulassungsdokumente keinen eintrag erhalten.
gibste halt 3x die unausgefuellten dokumente ab als nachweis beim vertreter ab
ein bisschen entgegenkommen von deinem vertreter / der VS muss natuerlich auch dabei sein.
Ich werde mal schauen, was sich machen lässt.
Aber da werden einem Steine in den Weg gelegt und unnötige kosten verlangt. Tss tss. Alleine für das rote Nummernschild nimmt das Straßenverkehrsamt 170 Euro Gebühren + Schilder.
Dann natürlich die KFZ-Steuern ~ 200 Euro und von der Versicherungsprämie des roten Kennzeichen rede ich mal erst gar nicht.
Ach ja, Geld verdienen muss ich damit ja auch noch
Ich verstehe dein Gejammere nicht.
Es hat dich keiner gezwungen, diesen Schritt zu gehen.
Und die Informationen hättest du dir vorher holen können, sogar müssen. Das gehört zu einer 'ordentlichen' Unternehmensgründung hinzu. Schließlich wirst du ja auch eine Planung gemacht haben. Und wenn diese Kosten da nicht berücksichtigt sind, hast du nunmal deine Hausaufgaben nicht gemacht.
Und wenn du schon wegen wenigen Hundert Euros Panik schiebst, scheint mir das Ganze nicht wirklich auf sicheren Füssen zu stehen. Warte mal ab, wenn erste Gewährleistungsforderungen auf dich zukommen ;-)
Ich jammere nicht
Ich zeige nur an, welche Unnötigen Kosten und Auflagen betrieben werden.
Oder kannst Du mir erklären, wozu ich jetzt noch 3 x ein Kurzzeitkennzeichen beantragen soll? Und wie soetwas vor einem Kunden aussieht, wenn ich sage: Leider können Sie gerade keine Probefahrt machen, sondern erst in 2 Stunden, wenn ich die Schilder habe.
Und kannst Du mir erklären, warum die Gebühren bei Straßenverkehrsamt für das rote Kennzeichen mehr als 4 x so hoch sind, wie bei einer normalen Zulassung?
Zitat:
Original geschrieben von Franki79
Ich zeige nur an, welche Unnötigen Kosten und Auflagen betrieben werden.
Nicht unnötig, es soll nur verhindert werden dass jeder "Hanswurst" der ein Auto im Monat vertickt rote Nummern in die Hand bekommt. Missbrauch ist da ja auch nicht unüblich, von der Seite her schon verständlich da gewisse Hürden anzusetzten.
"können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden."
Das zuverlässig wird ja ggf. auch überprüft, z.B. per Führungszeugnis oder ähnlichen Maßnahmen. Daher auch die höheren Gebühren. Problem ist dann natürlich das "können", d.h. es liegt in deren Ermessen wem und unter welchen Voraussetzungen die rote Kennzeichen geben.
Ja, da wird wohl sehr viel "Mist" mit getrieben und es gibt sicherlich auch genug schwarze Schafe. Aber das könnte man auch anders Regeln, zB. wer negativ auffällt, dem wird es wieder entzogen.
Das Führungszeugnis ist wichtig, finde ich auch. Aber dieses musste ich auch selbst bezahlen und es ist nicht in den Straßenverkehrsamtgebühren mit drin.
Die Versicherungsbeiträge bzw. die Haftpflicht und die Handelsrisikoabsicherung, die man zwingend zu den roten Kennzeichen(-Versicherung) benötigt, ist aber so teuer, dass es sich für einen "Hanswurst" eher gar nicht lohnt.
.....sprich mit Deinem Vermittler und sag ihm, dass Du aus bürokratischen Gründen die drei Kurzzeitkennzeichen brauchst und was er Dir anbieten kann, diese über Deine KFZ-Handel-Handwerk-Versicherung (KHH) abzurechnen (das ist der Vertrag, über den auch die rote Nummer läuft).
Das ist insofern eh nicht ganz uninteressant für Dich, da es Dir in der Selbständigkeit häufiger passieren wird, dass Du ab und an zusätzlich zur roten Nummer Kurzzeitkennzeichen brauchst, die Du dann ebenfalls über die KHH abrechnen kannst.....
Zitat:
Original geschrieben von Franki79
Ich habe dann erklärt, wie das funktionieren soll wenn ich einen Kunden da habe und er eine Probefahrt machen will. "Dann sage ich: Moment bitte, ich muss mal eben in die Kreisstadt fahren (Hinweg 25 min, Warten aufs Kurzzeitkennzeichen 30 min, Rückfahrt 25 min) und dann können Sie eine Probefahrt machen
Erstmal brauchst du ja ein paar Autos, bevor die Kunden angelaufen kommen. Von daher wirst du die drei Kurzzeitkennzeichen in kürzester Zeit benötigen, um die gekauften Autos zu überführen. Ich finde es gut, dass es beim roten Kz. derartige Auflagen gibt. Wenn ich sehe, wie oft hier Samstags und SOnntags die roten Numemrn an alten Rostlauben benutzt werden, um zB mit der Großfamilie zum EInkaufen zu fahren, wird mir eh schlecht.
Bei dem Autohaus, in dem mein Bruder arbeitet, haben die im Versicherungsvertrag 3 rote Nummer und bis zu 40 gleichzeitig angemeldete Fahrzeuge inbegriffen. Dazu zählen auch Kurzzeitkennzeichen.
Ich glaube, dass die Auskunft über die 3 Kurzzeitkennzeichen vom Pförtner des StVA stammt :-)
Man hat es hier mit einer Behörde zu tun!!
Da gilt der Antrag und der Bescheid, danach Widerspruch. Den Bescheid nennt man auch Verwalltungsakt und der darf nicht willkürlich gefertigt werden sondern hat sich an Vorschriften zu orientieren. Die kann man einsehen.
Wieso muss man denn 3 Kurzzeitkennzeichen besessen haben, um Bedarf nachzuweisen, warum nicht 2 oder 4?
Wieso gibt es keine Alternative, nämlich den Nachweis der beabsichtigten Probefahrt in drei bis siebzehn Fällen durch schriftliches Zeugnis fremder?
Wieso reicht nicht die Vorlage von 3 Ankaufverträgen für HandelsPKW, die - selbstverständlich - probegefahren werden müssen, ehe sie verkauft werden??
Ich denke, da sollte man mal ganz feste nachhaken und sich nicht auf Gerüchte oder Fantasieauskünfte verlassen. Antrag stellen, nachhaken, ob der Antrag abgelehnt wurde, aber nur mit schriftlicher Begründung und Rechtsbehelf. Abwimmeln zwecklos, ebenso: dat hamma schon imma so jemacht.
Bzgl. Beitrag "wieso jammerst Du?" 6, setzen, Thema verfehlt.
Bzgl "genereller Schindluderverdacht": Hier hat jemand unsere Verfassung nicht kapiert, nach der man unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Zuverlässig ist ebenfalls jeder, dem nicht "Unzuverlässigkeit" vorgeworfen werden kann!