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Streifenwagen als Privatmann? Zulässig oder nicht?

Themenstarteram 11. August 2010 um 17:10

Hallo,

das Thema Streifenwagen lässt mich einfach nicht los...

Ich habe eine gewisse Zuneigung für Youngtimer entwickelt, würde aber dennoch gern einen Streifenwagen mein Eigen nennen.

Bei mobile.de habe ich einen BMW e30 entdeckt, der zum Streifenwagen für Filme umgebaut wurde. Die Optik ist nicht schlecht und der Wagen wär preislich absolut im Rahmen.

Bedenken hab ich wegen der Zulassung. Ich habe mich schon mal nach amerikanischen Streifenwagen erkundigt und da is es nicht so tragisch, da sie ja wohl kaum mit den Streifenwagen unserer Polizisten verwechselt werden können.

Wie is das aber mit solchen alten Autos in der Optik der ausgemusterten Streifenwagend der deutschen Polizei??

Danke

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23 Antworten

Moin,

 

Mein Kenntnisstand ist folgender: Wenn Du eine Streife als Oldtimer zuläßt (z. B. VW Käfer als Streife), dann darfst Du sogar das /die Blaulicht/er drauflassen, sie dürfen nur nicht funktionieren, das Gleiche gilt für das Martinshorn.

Bei ´nem E30 weiß ich nicht so recht, zumal der ja, wenn ich recht verstanden habe, nicht als Streifenwagen original vom Band lief.

 

Gruß, Erik.

Alles, was zu Verwechslungen führen kann, ist verboten: Hoheitszeichen, Schriftzüge, Signalanlagen ...,

... die Farbgebung allein wird (meist) nicht beanstandet ...,

 

... soweit die gängige Umgangspraxis mit themabezogen verwechslungsgefährdeten Fahrzeugen, baujahresunabhängig ...,

 

... mit Grüssen von FrankWo.

am 11. August 2010 um 18:45

Meines Wissens muss das Blaulicht/Martinshorn ab. Einfach mal bei TÜV/Dekra nachfragen. Farben sollten keine Rolle spielen.

Themenstarteram 11. August 2010 um 19:06

Schonmal nicht schlecht...

Werd mich mal beim TÜV/Dekra schlau machen.

Zitat:

Original geschrieben von 1984Andi

Schonmal nicht schlecht...

Werd mich mal beim TÜV/Dekra schlau machen.

wie vorher schon gesagt

polizei feuerwehr ect sind "sonderfhrz"

privat gibt es keine sonderfhrz,somit auch keine sonderrechte

wie tatütata+blaulicht

alles was dran ist muß auch funktionieren,auch wenns verboten ist

anders rum dürfen sie nicht vorhanden sein

da sind die auslegungen unterschiedlich

bei den einen genügt es das blaulicht unkenntlich zu machen,zb. mittels kapuze ect

bei anderen muß demontiert werden

natürlich müssen schriftzüge zu keiner verwechslung führen

 

gruß peter

am 12. August 2010 um 11:36

Offensichtlich scheint einiges möglich:

Polente

Zitat:

Original geschrieben von Zwiebelfarmer

Offensichtlich scheint einiges möglich:

Polente

definitiv - so auch das beispiel eines "streifenwagens ":

das mit den anbauten, allen voran blaulicht und martinshorn ist so eine sache, die weit ausgelegt werden kann und meiner meinung nach sehr abhängig von der prüfstelle ist. fakt für mich wäre, gerade wenn oldtimer, dass er dann doch original sein muss, also inkl. anbauten.

solange sie aber abgehängt und nicht funktionstüchtig sind, sollte da kein problem bestehen, wobei andere alleine aufgrund der montierten lichter / horn irritiert sind...

hatte das gleiche vorhaben mit einem 78er feuerwehr range - als oldtimer kein problem, doch man konnte mir auf dem amt keine klare angaben machen, ob das nun erlaubt wäre mit den originalanbauten. sie meinten, dass es eher weg muss womit ich dann die konfrontation mit der originalität bezgl. oldtimerientragung (veteran) herstellte... mann wusste es dann auch nicht mehr so genau *g* :rolleyes:

habs dann sein lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Zwiebelfarmer

Offensichtlich scheint einiges möglich:

Polente

ist nur ein unterschied

auf der wiese oder im öffendlichen straßenverkehr

gruß transe79

Da es sich bei der Fragestellung nicht um eine Tageszulassung zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen handelt, gilt für die angestrebte Alltagsnutzung unverändert meine Einlassung vom 11.08. ...,

 

... mit Grüssen von FrankWo

Zitat:

Original geschrieben von FrankWo

Da es sich bei der Fragestellung nicht um eine Tageszulassung zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen handelt, gilt für die angestrebte Alltagsnutzung unverändert meine Einlassung vom 11.08. ...,

... mit Grüssen von FrankWo

..Einspruch euer Ehren..

Einen Barockengel und nen Käfer habe ich schon mit H-Zulassung und voller Montour im Straßenverkehr gesehen weil die wahrscheinlich keine Sau mehr als Ex-Einsatzfahrzeug erkennt :D

Gruß Moary

Zitat:

Original geschrieben von moary

Zitat:

Original geschrieben von FrankWo

Da es sich bei der Fragestellung nicht um eine Tageszulassung zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen handelt, gilt für die angestrebte Alltagsnutzung unverändert meine Einlassung vom 11.08. ...,

... mit Grüssen von FrankWo

..Einspruch euer Ehren..

Einen Barockengel und nen Käfer habe ich schon mit H-Zulassung und voller Montour im Straßenverkehr gesehen weil die wahrscheinlich keine Sau mehr als Ex-Einsatzfahrzeug erkennt :D

Gruß Moary

besagt aber nicht zwingend

das es so zulässig ist/eingtragen war

manche machen h kennzeichen+rüsten dann wieder zurück

vielleicht alles erklärend

http://www.lfv-bayern.de/.../...H-StVO_Fassung-IC_Stand-13.06.2008.pdf

Zitat:

Original geschrieben von FrankWo

Alles, was zu Verwechslungen führen kann, ist verboten: Hoheitszeichen, Schriftzüge, Signalanlagen ...,

... die Farbgebung allein wird (meist) nicht beanstandet ...,

... soweit die gängige Umgangspraxis mit themabezogen verwechslungsgefährdeten Fahrzeugen, baujahresunabhängig ...,

... mit Grüssen von FrankWo.

Wo steht es, dass ich mein Fahrzeug nicht grün / weiss / blau lackieren und mit Polizei beschriften darf ??

Signalanlagen und Sonderleuchten sind verboten.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Zitat:

Original geschrieben von FrankWo

Alles, was zu Verwechslungen führen kann, ist verboten: Hoheitszeichen, Schriftzüge, Signalanlagen ...,

... die Farbgebung allein wird (meist) nicht beanstandet ...,

... soweit die gängige Umgangspraxis mit themabezogen verwechslungsgefährdeten Fahrzeugen, baujahresunabhängig ...,

... mit Grüssen von FrankWo.

Wo steht es, dass ich mein Fahrzeug nicht grün / weiss / blau lackieren und mit Polizei beschriften darf ??

Signalanlagen und Sonderleuchten sind verboten.

peso

ebenfalls verboten

du kannst nur ein wort verwenden das so ähnlich ist,z.b. bolizei,olizwei ect

bei feuerwehr verhält es sich genau so

gruß transe 79

Das erinnert mich an den "EILIPOZ", einen umgebauten AutoScooter vom Jahrmarkt, der auf den US Car Treffen immer zu sehen ist. :D

EILIPOZ

hier mit besonders charmanter Besetzung und passender musikalischer Untermalung...

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