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Sturm reißt mir Tür aus der Hand
Hallo,
ich weiß hier gibt es schon viele Themen darüber,
aber bei mir ist es etwas anders.
Das Auto läuft über meinem Exfreund und die Versicherung auch, ich bin aber als Fahrzeugführer mit angegeben,
Zu meiner eigentlichen Frage
Heute riss mir auf Arbeit der Sturm die Tür aus der Hand, ich war schon eingestiegen und wollte die Tür gerade zumachen, wie es kommen mußte wurde beim Nachbarauto der Spiegel beschädigt und ich habe ne Delle.
Wäre es meine eigene Versicherung kein Problem aber so würde ja mein Ex hochgestuft, das Auto ist als Zweitwagen versichert würde da der Erstwagen auch hochgestuft oder nur das Unfallauto?
Mein Ex weiß noch nichts davon und ich glaube er würde ausrasten wenn er wegen mir hochgestuft wird.
Was jetzt tun?
Bitte um schnelle Antwort
Danke
Beste Antwort im Thema
Du warst Fahrerin des schadenverursachenden Fahrzeuges.
Somit greift keine andere Versicherung (z.B. eine Privathaftpflichtversicherung).
Der Schaden wird von der Kfz-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeuges reguliert.
Zitat:
@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:
würde da der Erstwagen auch hochgestuft oder nur das Unfallauto?
Die Hochstufung betrifft immer nur den schadenbelasteten Vertrag. Der Erstwagen hat mit dem Schaden nichts zu tun, folglich wird dessen Vertrag auch nicht hochgestuft.
Zitat:
@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:
Mein Ex weiß noch nichts davon und ich glaube er würde ausrasten wenn er wegen mir hochgestuft wird.
Und ich würde als Geschädigter ausrasten, wenn mir einer das Fahrzeug demoliert und statt Schadenregulierung mit einem Beziehungsdrama daherkommt.
Zitat:
@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:
Was jetzt tun?
Den Schaden der Kfz-Haftpflicht melden (dazu ist sie da). Nach Abschluss der Regulierung dort nachfragen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt (näheres hierzu in den FAQ-Versicherungen) zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes.
Den Schaden am Fahrzeug deines Exfreundes musst du aus der eigenen Tasche bezahlen, da (siehe oben) keine andere Versicherung greift - mit Ausnahme einer bestehenden Vollkasko.
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60 Antworten
Der wird wohl ausrasten müssen.
Selber Schuld, wenn es seine Versicherung ist für das Auto der Ex...
Du warst Fahrerin des schadenverursachenden Fahrzeuges.
Somit greift keine andere Versicherung (z.B. eine Privathaftpflichtversicherung).
Der Schaden wird von der Kfz-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeuges reguliert.
Zitat:
@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:
würde da der Erstwagen auch hochgestuft oder nur das Unfallauto?
Die Hochstufung betrifft immer nur den schadenbelasteten Vertrag. Der Erstwagen hat mit dem Schaden nichts zu tun, folglich wird dessen Vertrag auch nicht hochgestuft.
Zitat:
@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:
Mein Ex weiß noch nichts davon und ich glaube er würde ausrasten wenn er wegen mir hochgestuft wird.
Und ich würde als Geschädigter ausrasten, wenn mir einer das Fahrzeug demoliert und statt Schadenregulierung mit einem Beziehungsdrama daherkommt.
Zitat:
@Silke1969 schrieb am 31. März 2015 um 17:21:12 Uhr:
Was jetzt tun?
Den Schaden der Kfz-Haftpflicht melden (dazu ist sie da). Nach Abschluss der Regulierung dort nachfragen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt (näheres hierzu in den FAQ-Versicherungen) zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes.
Den Schaden am Fahrzeug deines Exfreundes musst du aus der eigenen Tasche bezahlen, da (siehe oben) keine andere Versicherung greift - mit Ausnahme einer bestehenden Vollkasko.
TK Sturmschaden ist der Schaden am eigenen Fahrzeug nicht, oder?
Stimmt, bei Sturm ab Windstärke 8 wäre es beim eigenen Fahrzeug ein Teilkaskoschaden (die Windstärke 8 dürfte es heute ja wohl fast überall gehabt haben).
erstmal danke für die Antwort,
die geschädigte rastet nicht aus da es ne Freundin von mir ist, sie erfährt Morgen wie hoch der Schaden ist,
falls nicht so hoch würde ich ihn aus meiner Tasche bezahlen,
würde es dann auch Morgen noch reichen der Versicherung den Schaden zu melden?
Vollkasko ist auch darauf also würde mein Schaden auch reguliert,
aber trotzdem gut zu wissen das das Erstfahrzeug nicht hochgestuft wird.
Wenn sich deine Freundin darauf einlässt, kannst du natürlich auch den Schaden mit ihr ohne Versicherung, aus der eigenen Tasche abwickeln.
In einem solchen Fall sollte das dann kein Problem darstellen.
Den Schaden am eigenen Fahrzeug als Teilkaskoschaden der Versicherung melden (Teilkasko = keine Hochstufung im Schadenfall).
Wenn der andere PKW auch seine TK in Anspruch nehmen würde, wäre es auch ein Sturmschaden.
Abzüglich der evtl. SB.
Wobei die Teilkaskoversicherung des anderen Fahrzeuges wohl aufgrund Fremdverschuldens einen Regress gegen die Verursacherin einleiten würde.
Insoweit wäre dann nichts gewonnen.
ach nochwas kann ich den Schaden selbst melden oder muß das mein Ex machen
Zitat:
@twelferider schrieb am 31. März 2015 um 18:39:06 Uhr:
Wobei die Teilkaskoversicherung des anderen Fahrzeuges wohl aufgrund Fremdverschuldens einen Regress gegen die Verursacherin einleiten würde.
Insoweit wäre dann nichts gewonnen.
Vom Grundsatz her vollkommen richtig.
Wir haben jedoch erst ab einer Summe von € 500,-- Regress eingeleitet.
wenn ich angenommen den Schaden meiner Freundin selbst bezahle und den an meinem Fahrzeug als Sturmschaden melde müßte ich ja erklären wie das passiert ist also muß ja das 2.Fahrzeug dazu kommen echt verwirrend das ganze
ich fahre seit 1991 Unfallfrei und dann sowas
Ein Teilkaskoschaden kann unabhängig von einem Haftpflichtschaden gemeldet werden.
Sollte bei Meldung eine Rückfrage wegen des anderen Fahrzeuges kommen, reicht es aus zu sagen, dass man sich hierum selbst kümmern wird.
@germania47: Die Regressrichtlinien mögen sicherlich von Kaskoversicherer zu Kaskoversicherer varieren, jedoch wurden diese generell, zumindest nach meiner Kenntnis, branchenweit verschärft, so dass ich mich da auf bestimmte "Bagatellgrenzen" nicht mehr verlassen würde.
Zitat:
@Silke1969 [url=http://www.motor-talk.de/.../...ir-tuer-aus-der-hand-t5257385.html?...]
ich fahre seit 1991 Unfallfrei und dann sowas
Bagatellschaden.
Soll Leute geben, die Fahren seit 1950 unfallfrei und verursachen dann einen Schaden mit Todesfällen.
550Euro soll der Schaden kosten kann das denn sein