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Sturz und Nachlauf an Vorderachse einstellbar?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 13. Januar 2019 um 14:56

Zur Vorbereitung auf den am Dienstag stattfindenden Termin mit dem Werksingenieur aufgrund meiner Erklärung zum Rücktritt vom Kaufvertrag würde ich noch wissen wollen, ob der Sturz und der Nachlauf an der Vorderachse meines Tiguan 2.0 TDI 4motion einstellbar ist (ist aus der Toleranz) und wie aufwändig das wäre. Ich habe beim Lenken unterschiedliche Lenkrückstellmomente beim Links-u. rechtslenken. Das Vermessungsprotokoll hänge ich dran. Ich möchte dem Werksingenieur gut vorbereitet gegenübertreten. Beim Linkslenken dreht das Lenkrad in der Rückwärtsbewegung auf 12 Uhr zurück. Beim Rechtslenken bleibt es bei ca. 13 Uhr stehen. Insgesamt fühlt sich die Lenkung verstellt an, trotz neuem Lenkgertriebe. Der Wagen fährt geradeaus. Problem besteht mit Sommer- u. Winterreifen.

Aufgrund der zahlreichen Mängel und Reparaturen an meinem Wagen seit dem Kauf im August 18 möchte ich den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis abzgl. der Nutzwertentschädigung zurückbekommen. Alternativ noch eine Reparatur. Sollte diese nicht gelingen, dann Rückabwicklung des Vertrages.

Kleine Bitte: Auch wenn ich einige von Euch mit meinen Problemen nerve, bitte ich um sachliche Beiträge. Vielleicht löst sich mein Problem in Kürze. Danke

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. Januar 2019 um 13:21

Da ich schon so viel über die unsägliche Geschichte mit meinem Tiger geschrieben habe, wollte ich hier kurz von meinem Termin mit dem Werksingenieur i.S. Rückabwicklung des Kaufvertages berichten.

Der Werksingenieur war sehr nett und zurückhaltend. Die Entscheidung über die Wandelung erfolgt im Werk in der Fachabteilung. Er machte zusammen mit mir und dem Meister eine Testfahrt. Er konnte, wenn auch nur geringfügig, die unterschiedlichen Lenkrückstellkräfte im Lenkrad bei Links- und Rechtslenkung sowie das schon wieder leicht nach rechts stehende Lenkrad feststellen. In der Werkstatt zurück, veranlasste er sofort eine neue Vermessung des Wagens. Ihm war schon bekannt, dass der Sturz und der Nachlauf bei meinem Wagen nach dem Lenkgetriebetausch aus der Toleranz waren. Nach Abschluss der Eingangsmessung waren der Sturz vorne links, Nachlauf vorne links und Spur hinten rechts aus der Toleranz. Spur wurde gleich wieder eingestellt. Er ordnete an, dass der Nachlauf mittels lösen des Aggregateträgers und Anbringen von Spannseilen etwas nach hinten gezogen werden sollte. Diese Prozedur musste links und rechts ausgeführt werden. Es war nicht einfach, da der Nachlauf sich immer wieder verstellte, beim Entspannen der Spannseile. Letztenendes konnte der Nachlauf vorne links auf 7°35 und vorne rechts auf 7°44 (leicht aus der Toleranz einstellt werden. Der Sturz vorne links und rechts ist nun auch innerhalb der Toleranz.

Die Anweisungen des Werksingenieures waren präzise und deutig. Alleine hätte die Werkstatt niemals auf meine Bitte hin diese Einstellungen vorgenommen. Am Ende wurde auch noch der Fehlerspeicher gelöscht und der Lenkwinkelsensor kalibirert (wurde auf meine Fragen und Bitten in der Vergangenheit nie gemacht und immer abgewiesen). Die Kosten für diese Aktion übernimmt VW nicht, sondern trägt das Autohaus selbst. Pech gehabt! Der Werkstattmeister gab am Ende kleinlaut zu, dass man beim Lenkgetriebetausch vor 6 Wochen vielleicht besser noch den Sturz und den Nachlauf eingestellt hätte! Da hatte ich keine Worte mehr.

Der Wagen lenkt sich nach der erneuten Einstellung ganz anders. Das Lenkrad steht nun zum ersten Mal richtig gerade und die Lenkkräfte lnks und rechts fühlen sich auch gleichmässiger an. Ich wäre eigentlich zufrieden, wenn das so auch wirklich anhalten würde. Ich warte nun mal mit einem abschliessenden Feedback an die Werkstatt noch 2 Wochen ab.

Bzgl. meines Antrags auf Rückabwicklung des Vertrages erstellt nur der Werksingenieur einen Bericht an die Fachabteilung und wird ausführen, dass ich in meinem Schreiben erklärt hatte, vom Vertrag auf Grund der zahlreichen Mängel am Wagen zurücktreten zu wollen, nun aber eine weitere Einstellung des Fahrwerks zugestimmt hatte und nun bei der Probefahrt zufrieden mit dem Fahrverhalten war. Es bleibt nun die Entscheidung des Werks abzuwarten. Ich selbst wollte nun aber nicht voreilig meinen Antrag auf Rückabwicklung wieder zurückziehen ohne ausgiebig das neue Lenkverhalten geprüft zu haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW meinem Antrag stattgeben wird. Aber wer weiß?

8 weitere Antworten
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8 Antworten

Auch wenn du schon wirklich nervige Beiträge dabei hattest, viel Glück für Dienstag!

Ist wirklich nervig ein Montagsauto zu fahren. Hatte ich jetzt lange genug.

Sachlich kann ich dir leider nicht helfen.

Hallo,

wer die Fragen nicht mag braucht ja nicht antworten :)

Nachlauf:

Nicht einstellbar!

Sollwert Frontantrieb 7° 19? ± 30?

Sollwert 4 Motion 7° 07? ± 30?

Sturz:

Der Sturz ist nicht einstellbar. Er kann aber durch Verschieben des Aggregateträgers geringfügig angepasst werden!

Sollwert Frontantrieb -26? ± 30?

Sollwert 4 Motion -16? ± 30?

Hoffe das hilft dir.

LG

Sascha

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 7:30

Zitat:

@apial schrieb am 14. Januar 2019 um 00:10:12 Uhr:

Hallo,

wer die Fragen nicht mag braucht ja nicht antworten :)

Nachlauf:

Nicht einstellbar!

Sollwert Frontantrieb 7° 19? ± 30?

Sollwert 4 Motion 7° 07? ± 30?

Sturz:

Der Sturz ist nicht einstellbar. Er kann aber durch Verschieben des Aggregateträgers geringfügig angepasst werden!

Sollwert Frontantrieb -26? ± 30?

Sollwert 4 Motion -16? ± 30?

Hoffe das hilft dir.

LG

Sascha

Hallo Sascha,

merci für Deine Infos. Dann wird die Werkstatt bzw. VW morgen ein Problem haben, wenn der Nachlauf und der Sturz nicht eingestellt werden können bzw. nur der Sturz vermittelt werden kann. Herumgebastet an der Kiste dulde ich nicht mehr. Entweder man kann mir schriftlich bestätigen, dass nach einer weiteren Reparatur alles dann im Lot sein wird oder ich setzte alles dran, den Wagen zurückzugeben.

Trotz vieler Kritiken an meinen Beiträgen muss ich sagen, dass ich auch viel dazugelernt habe und ich denke, dass ich morgen top vorbereitet in das Krisengespräch gehen kann.

Viel Erfolg und gib bitte mal eine Rückmeldung wie es gelaufen ist.

Zitat:

@sven diesel schrieb am 14. Januar 2019 um 08:30:28 Uhr:

Zitat:

@apial schrieb am 14. Januar 2019 um 00:10:12 Uhr:

Hallo,

wer die Fragen nicht mag braucht ja nicht antworten :)

Nachlauf:

Nicht einstellbar!

Sollwert Frontantrieb 7° 19? ± 30?

Sollwert 4 Motion 7° 07? ± 30?

Sturz:

Der Sturz ist nicht einstellbar. Er kann aber durch Verschieben des Aggregateträgers geringfügig angepasst werden!

Sollwert Frontantrieb -26? ± 30?

Sollwert 4 Motion -16? ± 30?

Hoffe das hilft dir.

LG

Sascha

Hallo Sascha,

merci für Deine Infos. Dann wird die Werkstatt bzw. VW morgen ein Problem haben, wenn der Nachlauf und der Sturz nicht eingestellt werden können bzw. nur der Sturz vermittelt werden kann. Herumgebastet an der Kiste dulde ich nicht mehr. Entweder man kann mir schriftlich bestätigen, dass nach einer weiteren Reparatur alles dann im Lot sein wird oder ich setzte alles dran, den Wagen zurückzugeben.

Trotz vieler Kritiken an meinen Beiträgen muss ich sagen, dass ich auch viel dazugelernt habe und ich denke, dass ich morgen top vorbereitet in das Krisengespräch gehen kann.

Nur zum Verständnis, der Nachlauf ist z.B nicht einstellbar da er sich aus der Gesamtgeometrie aller Fahrwerksteile ergibt. Das heißt wenn er nicht passt ist der Mechaniker angewiesen alle Fahrwerksteile auf Beschädigung zu prüfen und ggf. auszutauschen.

Es kann also sein das sie das fixen können, nur das du es richtig verstehst.

Viel Glück und LG

Sascha

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 13:21

Da ich schon so viel über die unsägliche Geschichte mit meinem Tiger geschrieben habe, wollte ich hier kurz von meinem Termin mit dem Werksingenieur i.S. Rückabwicklung des Kaufvertages berichten.

Der Werksingenieur war sehr nett und zurückhaltend. Die Entscheidung über die Wandelung erfolgt im Werk in der Fachabteilung. Er machte zusammen mit mir und dem Meister eine Testfahrt. Er konnte, wenn auch nur geringfügig, die unterschiedlichen Lenkrückstellkräfte im Lenkrad bei Links- und Rechtslenkung sowie das schon wieder leicht nach rechts stehende Lenkrad feststellen. In der Werkstatt zurück, veranlasste er sofort eine neue Vermessung des Wagens. Ihm war schon bekannt, dass der Sturz und der Nachlauf bei meinem Wagen nach dem Lenkgetriebetausch aus der Toleranz waren. Nach Abschluss der Eingangsmessung waren der Sturz vorne links, Nachlauf vorne links und Spur hinten rechts aus der Toleranz. Spur wurde gleich wieder eingestellt. Er ordnete an, dass der Nachlauf mittels lösen des Aggregateträgers und Anbringen von Spannseilen etwas nach hinten gezogen werden sollte. Diese Prozedur musste links und rechts ausgeführt werden. Es war nicht einfach, da der Nachlauf sich immer wieder verstellte, beim Entspannen der Spannseile. Letztenendes konnte der Nachlauf vorne links auf 7°35 und vorne rechts auf 7°44 (leicht aus der Toleranz einstellt werden. Der Sturz vorne links und rechts ist nun auch innerhalb der Toleranz.

Die Anweisungen des Werksingenieures waren präzise und deutig. Alleine hätte die Werkstatt niemals auf meine Bitte hin diese Einstellungen vorgenommen. Am Ende wurde auch noch der Fehlerspeicher gelöscht und der Lenkwinkelsensor kalibirert (wurde auf meine Fragen und Bitten in der Vergangenheit nie gemacht und immer abgewiesen). Die Kosten für diese Aktion übernimmt VW nicht, sondern trägt das Autohaus selbst. Pech gehabt! Der Werkstattmeister gab am Ende kleinlaut zu, dass man beim Lenkgetriebetausch vor 6 Wochen vielleicht besser noch den Sturz und den Nachlauf eingestellt hätte! Da hatte ich keine Worte mehr.

Der Wagen lenkt sich nach der erneuten Einstellung ganz anders. Das Lenkrad steht nun zum ersten Mal richtig gerade und die Lenkkräfte lnks und rechts fühlen sich auch gleichmässiger an. Ich wäre eigentlich zufrieden, wenn das so auch wirklich anhalten würde. Ich warte nun mal mit einem abschliessenden Feedback an die Werkstatt noch 2 Wochen ab.

Bzgl. meines Antrags auf Rückabwicklung des Vertrages erstellt nur der Werksingenieur einen Bericht an die Fachabteilung und wird ausführen, dass ich in meinem Schreiben erklärt hatte, vom Vertrag auf Grund der zahlreichen Mängel am Wagen zurücktreten zu wollen, nun aber eine weitere Einstellung des Fahrwerks zugestimmt hatte und nun bei der Probefahrt zufrieden mit dem Fahrverhalten war. Es bleibt nun die Entscheidung des Werks abzuwarten. Ich selbst wollte nun aber nicht voreilig meinen Antrag auf Rückabwicklung wieder zurückziehen ohne ausgiebig das neue Lenkverhalten geprüft zu haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW meinem Antrag stattgeben wird. Aber wer weiß?

Nur mal so aus interesse und für mein Verständnis. Warum muss VW bei einem Gebrauchtfahrzeug der Rückabwicklung zustimmen. Bei einem Neuwagen verstehe ich das. Aber bei einem gebrauchtwagen verstehe ich das nicht ganz, oder liegt das daran, dass der Wagen noch in der Garantie ist?

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 14:15

Zitat:

@AustriaMI schrieb am 17. Januar 2019 um 14:31:42 Uhr:

Nur mal so aus interesse und für mein Verständnis. Warum muss VW bei einem Gebrauchtfahrzeug der Rückabwicklung zustimmen. Bei einem Neuwagen verstehe ich das. Aber bei einem gebrauchtwagen verstehe ich das nicht ganz, oder liegt das daran, dass der Wagen noch in der Garantie ist?

Genau, der Wagen ist noch bis Ende Februar 2019 in der Garantie. Der Händler möchte ungern auf dem Verlust zwischen Kaufpreis Jahreswagen abzgl. Nutzwertentschädigung für 10.000 KM und dem derzeitigen Marktwert bei Wiederverkauf sitzen bleiben.

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