Suche FK Gewindefahrwerk Gutachten
Hallo! Hab ein gewindefahrwerk von FK aber kein Gutachten! Aus alten Beiträge hatte ich gefunden gehabt das was ich brauche aber leider nicht als pdf. Kann mir vielleicht hier einer helfen? Bedanke mich im Voraus.
Typ: FKBM72
Stand: 10.04.2003
Teilegutachten Nr.: 366-0681-03 MURD
Hersteller: FK Automotive GmbH
D - 71522 Backnang
Seite: 1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TEILEGUTACHTEN
366-0681-03 MURD
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für den Änderungsumfang Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus bis ca. 40 – 70 mm
vom Typ FKBM72
des Herstellers FK Automotive GmbH
Kuchengrund 10
D - 71522 Backnang
der Produktionsfirma FWFK
für das Fahrzeug BMW 3er Compact (E46)
max. zulässige Achslasten Achse 1: 935 kg
Achse 2: 1045 kg
Der Wert der Aufbautieferlegung wurde an einem Prüffahrzeug ermittelt. Aufgrund fahrzeugspezifischer
Toleranzen und unterschiedlicher Fahrzeugausführungen kann die tatsächliche
Tieferlegung im Einzelfall abweichen. Die Absenkung des Fahrzeugaufbaues wird durch Änderung
der Fahrwerkfedern bzw. des Federsystems (schraubbar) erzielt.
Der Einbau der Bauteile erfolgt gemäß der beigelegten Einbauanleitung des Fahrwerkherstellers.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
RTC Reifen/Räder-Test-Center
Ridlerstraße 57
D - 80339 München
AUTOMOTIVE
Typ: FKBM72
Stand: 10.04.2003
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0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach §18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: BMW
Typ ABE/EG-Nr. Motorleistung in kW Handelsbezeichnung
346K e1*98/14*0167*.. 85 – 141
nur Heckantrieb
BMW 3er Compact (E46)
nur Schrägheck
1100/1215
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II. Beschreibung des Änderungsumfanges
Typ: FKBM72
II.1 Vorderachse
Schraubenfeder (Federstahl) Vorfeder Hauptfeder
Kennzeichnung FK 862 FK 1767
aufgedruckt aufgedruckt
Farbe rot ww. blau rot ww. blau
Drahtstärke d in mm 9,5 x 5 11
Außendurchmesser ØA in mm Oben - -
Mitte 80 84,5
Unten - -
Länge L0 (ungespannt) in mm 80 172
Windungszahl ig 5,5 7
Federform Zylinder Zylinder
oben beigeschliffen beigeschliffen
Endenform
unten beigeschliffen beigeschliffen
Federteller (Oben) Zentrierteller (Mitte)
Durchmesser max. in mm 80 80
Durchmesser min. in mm 36 57
Durchmesser Auflage in mm 61 61
Höhe in mm 40 17,5
Federteller (Unten) Sicherungsring
Durchmesser max. in mm 80 80
Durchmesser min. in mm 52 52
Durchmesser Auflage in mm 61 -
Höhe in mm 13,5 5,5
Federbein Dämpfer
Art stufenlos verstellbarer Federteller
mit Sicherungsring
Patroneneinsatz
Kennzeichnung FK G21 -
Zusatzfeder (Druckanschlag)
Gummi- oder Hartschaumelement
Kennzeichnung -
Austausch
Länge L0 in mm 35
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II.2 Hinterachse
Schraubenfeder (Federstahl) Vorfeder Hauptfeder
Kennzeichnung entfällt FK 98 HA
aufgedruckt
Farbe rot ww. blau
Drahtstärke d in mm 13,5
Außendurchmesser ØA in mm Oben 89
Mitte 145
Unten 68
Länge L0 (ungespannt) in mm 185
Windungszahl ig 6
Federform Tonne
oben
Endenform
unten beigeschliffen
Federteller (Oben) Zentrierteller (Mitte)
Durchmesser max. in mm 80 entfällt
Durchmesser min. in mm 14
Durchmesser Auflage in mm 61
Höhe in mm 15
Federteller (Unten) Sicherungsring
Durchmesser max. in mm 89 80
Durchmesser min. in mm 52 52
Durchmesser Auflage in mm 61 -
Höhe in mm 18 5,5
Federhöhenverstellung Dämpfer
Art stufenlos verstellbarer Federteller
mit Sicherungsring
Sportdämpferelement
Kennzeichnung - FK G23
Zusatzfeder (Druckanschlag)
Gummi- oder Hartschaumelement
Kennzeichnung -
Original
Länge L0 in mm Serie
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III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit anderen Bauteilen
1. Geprüfte Rad/Reifen-Kombinationen siehe Anlage 1.
2 Beim Anbau von Spoilern und Türschwellern, Schalldämpferanlagen o.ä. darf die geforderte
Mindestbodenfreiheit (siehe Auflage IV.9.) nicht unterschritten werden.
3. Beim Anbau einer Kupplungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe der
Kugel über der Fahrbahn zu achten; bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs
minimal 350 mm, maximal 420 mm. Dieser Wert ist bei der Abnahme zu überprüfen.
IV. Hinweise und Auflagen
1. Bei der Abnahme nach §19(3) StVZO ist unverzüglich der vorschriftsmäßige Zustand
des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für
den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller,
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf einer Anbaubestätigung bescheinigen zu lassen.
2. Am umgerüsteten Fahrzeug sind die Spur- und Sturzwerte gemäß bzw. annähernd
den Herstellerangaben neu einzustellen.
Ab einem absoluten Sturzwert der größer als 2° ist, ist die geminderte Tragfähigkeit
des Reifens zu beachten und eine entsprechende Bestätigung des Reifenherstellers
vorzulegen.
3. Bei maximaler Ausfederung des Fahrzeuges dürfen die Fahrwerkfedern in axialer
Richtung kein Spiel haben. Beim anschließenden Einfedern müssen die Federn ihre
vorgegebene Lage wieder einnehmen.
4. Die Anbauhöhen der Beleuchtungseinrichtungen sind auf Übereinstimmung mit der
EG-Richtlinie (76/756 EWG) zu überprüfen.
5. Die Scheinwerfer sind gemäß Herstellerangaben neu einzustellen.
6. Auf die Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn (§60 StVZO) ist
zu achten (vorn 200 mm / hinten 300 mm Unterkante).
7. Die Bezieher der Umrüstung sind auf die eingeschränkte Bodenfreiheit des Fahrzeuges
hinzuweisen.
8. Bei Fahrzeugen mit lastabhängiger Bremskraftregelung an der Hinterachse ist die
Einstellung gemäß Vorgabe des Fahrzeugherstellers neu zu justieren.
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9. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit
von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.
10. Die Verwendung der Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen die ohne
Niveauausgleich ausgerüstet sind.
11. Das Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende soll
mindestens VA: 30 mm HA: 20 mm
sollte höchstens VA: 50 mm HA: 40 mm
betragen.
Außerdem muss der Abstand Radmitte - Bördelkante
mindestens VA: 330 mm HA: 340 mm
betragen.
In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm
bei formelastischen Bauteilen) zu achten. Gegebenenfalls ist der mögliche
Verstellbereich zu reduzieren.
12. Die Einstellmaße sind so einzustellen, dass das Fahrzeug im Niveau bzw. leichter
Keilform steht.
13. Die Abstandsmaße zwischen Radausschnittkante und Radmitte sind in die Fahrzeugpapiere
aufzunehmen.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren
durch den Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
ZIFFER 13: (Höhe neu festlegen)
ZIFFER 33:
ZU ZIFF. 13: M. HÖHENVERSTLLB. FAHRWERK HERST. FK AUTOMOTIVE GMBH
KENNZ. FEDER V: FK 862 / FK 1767, KENNZ. FEDER HI: ENTFÄLLT / FK 98 HA,
KENNZ. FEDERBEIN V: FK G21, KENNZ. DÄMPFER H: FK G23,
ABSTANDSMASS BÖRDELKANTE-RADMITTE V/H........../..........***
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
1. Verwendungs- und Anbauprüfung:
Die Prüfungen wurden gemäß der, jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme, gültigen Fassung des
VdTÜV-Merkblatts 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen am PKW und PKWKombi
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" durchgeführt.
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Bei Verwendung der beschriebenen Fahrzeugteile in Verbindung mit verschiedenen
Rad/Reifenkombinationen wurde kein kritischer Fahrzustand festgestellt. Kriterien des Fahrkomforts
wurden nicht berücksichtigt.
2. Festigkeitsnachweis:
Ausreichende Betriebsfestigkeit der Fahrwerkskomponenten wurde nachgewiesen. Die Einfederkennlinie
wurde aufgenommen. Die Grenzfederrate wurde nicht überschritten.
3. Achsmesswerte:
Das Prüffahrzeug wurde bis zu den zulässigen Achslasten beladen, hierbei lagen die gemessenen
Sturzwerte, bezogen auf die Reifentragfähigkeit, innerhalb des zulässigen Bereiches.
VI. Anlagen
Rad/Reifen-Kombinationen
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller FK Automotive GmbH hat den Nachweis (Reg. - Nr. 701002479)
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 7 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und
darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
München, den 10.04.2003
0002/87/83
1. Geprüfte Rad/Reifen-Kombinationen
1.1. Die Freigängigkeitsuntersuchungen für die Zuordnung des Verwendungsbereiches
wurden mit folgenden Rad/Reifen-Kombinationen durchgeführt:
Radgröße:
Einpresstiefe
in mm: Reifengröße: Auflagen: notwendige
Distanzscheibe:
VA+HA: 7 x 15 45 195/65 R15 12L, 21L; 367 -
VA+HA: 7 x 16 47, 46 205/55 R16 10mm VA
VA: 7,5 x 17 41 225/45 R17
12L, 21L;21B) 367
5mm
HA: 8,5 x 17 50 245/40 R17 - -
VA: 8 x 18 47 225/40 R18 12L, 21L; 21B); 367 15mm
HA: 8;5 X 18 50 255/35 R18 - -
1.2. Freigängigkeitsbezogene Auflagen und Hinweise:
12L) Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche
ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen
Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Auflagen, müssen die Auflagen und Hinweise aus
den entsprechenden Radgutachten eingehalten werden.
Alle anderen Rad/Reifen-Kombinationen die im Fahrzeugbrief eingetragen sind, sind
zu streichen bzw. nach §21 StVZO erneut zu begutachten (siehe 1.3).
Ferner sind alle Auflagen und Hinweise unter Punkt IV. zu beachten.
1.3. Abweichend von den oben aufgeführten Rad/Reifen-Kombinationen sind alle
Rad/Reifen-Kombinationen zulässig, wenn deren Verwendung an unter Punkt I. aufgeführten
Fahrzeugen, mit serienmäßigen Fahrwerkteilen durch Gutachten nachgewiesen
wird.
Hierbei muss aufgrund der Änderung des Endanschlages im Federbein und der geänderten
Lage der Federteller die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombinationen nach
§21 StVZO erneut begutachtet und ggf. durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden
(z.B. Umbördeln, Aufweiten des Radhauses oder Anbringen von Distanzscheiben
mit eigenständigem Gutachten).
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6 Antworten
hallo
brauchst du die PDF zum Drucken ??
wenn ja gibt es konvertierer o du kopierst es in exel u druckst es damit
Gruß Hol
Den hätte ich gern als pdf zum ausdrucken! Weil sonst sind da keine TÜV Siegel drauf und wird vom TÜV nicht anerkannt! Wenn du das als pdf hast währe klasse wenn du mir es per e-Mail zuschicken würdest.
nein das Gutachten hab ich nicht ,du kannst dich auch an den Hersteller wenden ,denk wenn man nett fragt schicken die es auch zu
Hab da angerufen, die verlangen 20,23€ und Dauer 3-7?tage.
nicht dein ernst??
find ich nicht ok von der Firma für eine Mail soviel Kohle zu verlangen
schick mir bitte alles in pn ,werd schauen was ich machen kann ,bin vort Ort