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Suche FK Gewindefahrwerk Gutachten

BMW 3er E46
Themenstarteram 11. April 2016 um 14:16

Hallo! Hab ein gewindefahrwerk von FK aber kein Gutachten! Aus alten Beiträge hatte ich gefunden gehabt das was ich brauche aber leider nicht als pdf. Kann mir vielleicht hier einer helfen? Bedanke mich im Voraus.

Typ: FKBM72

Stand: 10.04.2003

Teilegutachten Nr.: 366-0681-03 MURD

Hersteller: FK Automotive GmbH

D - 71522 Backnang

Seite: 1

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

TEILEGUTACHTEN

366-0681-03 MURD

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau

von Teilen gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für den Änderungsumfang Tieferlegung des Fahrzeugaufbaus bis ca. 40 – 70 mm

vom Typ FKBM72

des Herstellers FK Automotive GmbH

Kuchengrund 10

D - 71522 Backnang

der Produktionsfirma FWFK

für das Fahrzeug BMW 3er Compact (E46)

max. zulässige Achslasten Achse 1: 935 kg

Achse 2: 1045 kg

Der Wert der Aufbautieferlegung wurde an einem Prüffahrzeug ermittelt. Aufgrund fahrzeugspezifischer

Toleranzen und unterschiedlicher Fahrzeugausführungen kann die tatsächliche

Tieferlegung im Einzelfall abweichen. Die Absenkung des Fahrzeugaufbaues wird durch Änderung

der Fahrwerkfedern bzw. des Federsystems (schraubbar) erzielt.

Der Einbau der Bauteile erfolgt gemäß der beigelegten Einbauanleitung des Fahrwerkherstellers.

TÜV AUTOMOTIVE GMBH

RTC Reifen/Räder-Test-Center

Ridlerstraße 57

D - 80339 München

AUTOMOTIVE

Typ: FKBM72

Stand: 10.04.2003

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Hersteller: FK Automotive GmbH

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0. Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn

nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme

durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden

Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder

Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation

zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme

vorzuführen.

Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:

Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.

Mitführen von Dokumenten:

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme

mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen

vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis

nach §18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde

ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen

Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

I. Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller: BMW

Typ ABE/EG-Nr. Motorleistung in kW Handelsbezeichnung

346K e1*98/14*0167*.. 85 – 141

nur Heckantrieb

BMW 3er Compact (E46)

nur Schrägheck

1100/1215

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II. Beschreibung des Änderungsumfanges

Typ: FKBM72

II.1 Vorderachse

Schraubenfeder (Federstahl) Vorfeder Hauptfeder

Kennzeichnung FK 862 FK 1767

aufgedruckt aufgedruckt

Farbe rot ww. blau rot ww. blau

Drahtstärke d in mm 9,5 x 5 11

Außendurchmesser ØA in mm Oben - -

Mitte 80 84,5

Unten - -

Länge L0 (ungespannt) in mm 80 172

Windungszahl ig 5,5 7

Federform Zylinder Zylinder

oben beigeschliffen beigeschliffen

Endenform

unten beigeschliffen beigeschliffen

Federteller (Oben) Zentrierteller (Mitte)

Durchmesser max. in mm 80 80

Durchmesser min. in mm 36 57

Durchmesser Auflage in mm 61 61

Höhe in mm 40 17,5

Federteller (Unten) Sicherungsring

Durchmesser max. in mm 80 80

Durchmesser min. in mm 52 52

Durchmesser Auflage in mm 61 -

Höhe in mm 13,5 5,5

Federbein Dämpfer

Art stufenlos verstellbarer Federteller

mit Sicherungsring

Patroneneinsatz

Kennzeichnung FK G21 -

Zusatzfeder (Druckanschlag)

Gummi- oder Hartschaumelement

Kennzeichnung -

Austausch

Länge L0 in mm 35

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II.2 Hinterachse

Schraubenfeder (Federstahl) Vorfeder Hauptfeder

Kennzeichnung entfällt FK 98 HA

aufgedruckt

Farbe rot ww. blau

Drahtstärke d in mm 13,5

Außendurchmesser ØA in mm Oben 89

Mitte 145

Unten 68

Länge L0 (ungespannt) in mm 185

Windungszahl ig 6

Federform Tonne

oben

Endenform

unten beigeschliffen

Federteller (Oben) Zentrierteller (Mitte)

Durchmesser max. in mm 80 entfällt

Durchmesser min. in mm 14

Durchmesser Auflage in mm 61

Höhe in mm 15

Federteller (Unten) Sicherungsring

Durchmesser max. in mm 89 80

Durchmesser min. in mm 52 52

Durchmesser Auflage in mm 61 -

Höhe in mm 18 5,5

Federhöhenverstellung Dämpfer

Art stufenlos verstellbarer Federteller

mit Sicherungsring

Sportdämpferelement

Kennzeichnung - FK G23

Zusatzfeder (Druckanschlag)

Gummi- oder Hartschaumelement

Kennzeichnung -

Original

Länge L0 in mm Serie

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III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit anderen Bauteilen

1. Geprüfte Rad/Reifen-Kombinationen siehe Anlage 1.

2 Beim Anbau von Spoilern und Türschwellern, Schalldämpferanlagen o.ä. darf die geforderte

Mindestbodenfreiheit (siehe Auflage IV.9.) nicht unterschritten werden.

3. Beim Anbau einer Kupplungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe der

Kugel über der Fahrbahn zu achten; bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs

minimal 350 mm, maximal 420 mm. Dieser Wert ist bei der Abnahme zu überprüfen.

IV. Hinweise und Auflagen

1. Bei der Abnahme nach §19(3) StVZO ist unverzüglich der vorschriftsmäßige Zustand

des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für

den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten

nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von

Fahrzeughersteller,

Fahrzeugtyp und

Fahrzeugidentifizierungsnummer

auf einer Anbaubestätigung bescheinigen zu lassen.

2. Am umgerüsteten Fahrzeug sind die Spur- und Sturzwerte gemäß bzw. annähernd

den Herstellerangaben neu einzustellen.

Ab einem absoluten Sturzwert der größer als 2° ist, ist die geminderte Tragfähigkeit

des Reifens zu beachten und eine entsprechende Bestätigung des Reifenherstellers

vorzulegen.

3. Bei maximaler Ausfederung des Fahrzeuges dürfen die Fahrwerkfedern in axialer

Richtung kein Spiel haben. Beim anschließenden Einfedern müssen die Federn ihre

vorgegebene Lage wieder einnehmen.

4. Die Anbauhöhen der Beleuchtungseinrichtungen sind auf Übereinstimmung mit der

EG-Richtlinie (76/756 EWG) zu überprüfen.

5. Die Scheinwerfer sind gemäß Herstellerangaben neu einzustellen.

6. Auf die Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn (§60 StVZO) ist

zu achten (vorn 200 mm / hinten 300 mm Unterkante).

7. Die Bezieher der Umrüstung sind auf die eingeschränkte Bodenfreiheit des Fahrzeuges

hinzuweisen.

8. Bei Fahrzeugen mit lastabhängiger Bremskraftregelung an der Hinterachse ist die

Einstellung gemäß Vorgabe des Fahrzeugherstellers neu zu justieren.

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9. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit

von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.

10. Die Verwendung der Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen die ohne

Niveauausgleich ausgerüstet sind.

11. Das Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende soll

mindestens VA: 30 mm HA: 20 mm

sollte höchstens VA: 50 mm HA: 40 mm

betragen.

Außerdem muss der Abstand Radmitte - Bördelkante

mindestens VA: 330 mm HA: 340 mm

betragen.

In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm

bei formelastischen Bauteilen) zu achten. Gegebenenfalls ist der mögliche

Verstellbereich zu reduzieren.

12. Die Einstellmaße sind so einzustellen, dass das Fahrzeug im Niveau bzw. leichter

Keilform steht.

13. Die Abstandsmaße zwischen Radausschnittkante und Radmitte sind in die Fahrzeugpapiere

aufzunehmen.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.

Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren

durch den Fahrzeughalter zu melden.

Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

ZIFFER 13: (Höhe neu festlegen)

ZIFFER 33:

ZU ZIFF. 13: M. HÖHENVERSTLLB. FAHRWERK HERST. FK AUTOMOTIVE GMBH

KENNZ. FEDER V: FK 862 / FK 1767, KENNZ. FEDER HI: ENTFÄLLT / FK 98 HA,

KENNZ. FEDERBEIN V: FK G21, KENNZ. DÄMPFER H: FK G23,

ABSTANDSMASS BÖRDELKANTE-RADMITTE V/H........../..........***

V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

1. Verwendungs- und Anbauprüfung:

Die Prüfungen wurden gemäß der, jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme, gültigen Fassung des

VdTÜV-Merkblatts 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen am PKW und PKWKombi

unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" durchgeführt.

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Bei Verwendung der beschriebenen Fahrzeugteile in Verbindung mit verschiedenen

Rad/Reifenkombinationen wurde kein kritischer Fahrzustand festgestellt. Kriterien des Fahrkomforts

wurden nicht berücksichtigt.

2. Festigkeitsnachweis:

Ausreichende Betriebsfestigkeit der Fahrwerkskomponenten wurde nachgewiesen. Die Einfederkennlinie

wurde aufgenommen. Die Grenzfederrate wurde nicht überschritten.

3. Achsmesswerte:

Das Prüffahrzeug wurde bis zu den zulässigen Achslasten beladen, hierbei lagen die gemessenen

Sturzwerte, bezogen auf die Reifentragfähigkeit, innerhalb des zulässigen Bereiches.

VI. Anlagen

Rad/Reifen-Kombinationen

VII. Schlussbescheinigung

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der

Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der

in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO

in der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Hersteller FK Automotive GmbH hat den Nachweis (Reg. - Nr. 701002479)

erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.

Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 7 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und

darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder

wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des

Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

München, den 10.04.2003

0002/87/83

1. Geprüfte Rad/Reifen-Kombinationen

1.1. Die Freigängigkeitsuntersuchungen für die Zuordnung des Verwendungsbereiches

wurden mit folgenden Rad/Reifen-Kombinationen durchgeführt:

Radgröße:

Einpresstiefe

in mm: Reifengröße: Auflagen: notwendige

Distanzscheibe:

VA+HA: 7 x 15 45 195/65 R15 12L, 21L; 367 -

VA+HA: 7 x 16 47, 46 205/55 R16 10mm VA

VA: 7,5 x 17 41 225/45 R17

12L, 21L;21B) 367

5mm

HA: 8,5 x 17 50 245/40 R17 - -

VA: 8 x 18 47 225/40 R18 12L, 21L; 21B); 367 15mm

HA: 8;5 X 18 50 255/35 R18 - -

1.2. Freigängigkeitsbezogene Auflagen und Hinweise:

12L) Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche

ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der

Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit

der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen

Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der

Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Auflagen, müssen die Auflagen und Hinweise aus

den entsprechenden Radgutachten eingehalten werden.

Alle anderen Rad/Reifen-Kombinationen die im Fahrzeugbrief eingetragen sind, sind

zu streichen bzw. nach §21 StVZO erneut zu begutachten (siehe 1.3).

Ferner sind alle Auflagen und Hinweise unter Punkt IV. zu beachten.

1.3. Abweichend von den oben aufgeführten Rad/Reifen-Kombinationen sind alle

Rad/Reifen-Kombinationen zulässig, wenn deren Verwendung an unter Punkt I. aufgeführten

Fahrzeugen, mit serienmäßigen Fahrwerkteilen durch Gutachten nachgewiesen

wird.

Hierbei muss aufgrund der Änderung des Endanschlages im Federbein und der geänderten

Lage der Federteller die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombinationen nach

§21 StVZO erneut begutachtet und ggf. durch geeignete Maßnahmen hergestellt werden

(z.B. Umbördeln, Aufweiten des Radhauses oder Anbringen von Distanzscheiben

mit eigenständigem Gutachten).

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6 Antworten
am 11. April 2016 um 15:29

hallo

brauchst du die PDF zum Drucken ??

wenn ja gibt es konvertierer o du kopierst es in exel u druckst es damit

Gruß Hol

Themenstarteram 12. April 2016 um 8:08

Den hätte ich gern als pdf zum ausdrucken! Weil sonst sind da keine TÜV Siegel drauf und wird vom TÜV nicht anerkannt! Wenn du das als pdf hast währe klasse wenn du mir es per e-Mail zuschicken würdest.

am 12. April 2016 um 9:19

nein das Gutachten hab ich nicht ,du kannst dich auch an den Hersteller wenden ,denk wenn man nett fragt schicken die es auch zu

Themenstarteram 12. April 2016 um 9:21

Hab da angerufen, die verlangen 20,23€ und Dauer 3-7?tage.

am 12. April 2016 um 9:24

nicht dein ernst??

find ich nicht ok von der Firma für eine Mail soviel Kohle zu verlangen

am 12. April 2016 um 9:31

schick mir bitte alles in pn ,werd schauen was ich machen kann ,bin vort Ort

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