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Suche Gutachten für W&F Heckfender
Hallo Gemeinde,
ich habe von einem Bekannten ein Heckteil aus GFK für einen 200er HR von W&F bekommen.
Ich habe den Fender jetzt umgebaut, da vorher Evo und jetzt TC.
Ich suche nun Zwecks Eintragung das Gutachten zu diesem Fender.
Bitte um Hilfe.
LG
Danny
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21 Antworten
Hi,
ich war erst die Tage beim Tüv und der hat mir gesagt das Radabdeckungen nicht eingetragen werden müssen.
Fahre aber nächste Woche noch einmal hin dann ist der richtige Prüfer da, der hat in mom. Urlaub bin mal gespann was der sagt.
Habe dieses hier gefunden im Netz:
http://www.romankuehl.de/motorrad/tuev_regeln.htm
Gruß
Peter Scholz
Mit einem Gutachten kann ich leider nicht weiterhelfen.
Aber ein Heckfender von Warnecke und Faust muß eingetragen werden!....ein GFK Fender wird Dir niemand ohne zu mindestens einen Material Nachweiß eintragen.
Gruß
Mal anders gefragt, gibt es hier jemand, der einen anderen oder geänderten Fender eingetragen hat?
Wenn das Ganze sauber verarbeitet und befestigt ist, interessiert das doch keinen TÜV-Prüfer. (meine Erfahrung)
Laut Vorschrift heißt es doch nur eine „geeignete Radabdeckung“, nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
HD100
Ich wollte am 02.04. diesen Jahres meinen Short Cut Heckfender, von Ricks eintragen lassen, es scheiterte daran, dass die ersten 2 Zahlen und das Logo über lackiert und nicht erkennbar waren. Und genau wegen einer "geeigneten Radabdeckunkg" wollte ich ihn eingetragen haben.....er endet knapp hinter der Achse!....
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von HD100
Mal anders gefragt, gibt es hier jemand, der einen anderen oder geänderten Fender eingetragen hat?
.....
Moin,
ja, habe den Heckfender von Ricks eingetragen.
Gruß Brus
Mein Eigenbau-Fender ist auch eingetragen...
Grüße Kette
Hab noch nie nen Heckfender eintragen lassen.
Das hat auch noch nie den Schrauber-Tüver interessiert.
Allerdings weiss ich nich, wie das is wenn man mit dem Hobel selbst zum Tüv fährt.
Aleks
Also gut, man kann es eintragen lassen, bringt bei einer ev. Kontrolle oder TÜV-Termin eine gewisse Sicherheit bzw. vermeidet unnötige Diskussionen.
Andererseits steht in dem TÜV-Ratgeber (siehe Anhang), dass bei EG-Zulassung keine Radabdeckung nötig ist, was für mein Rechtsverständnis wiederum zur Folge hat, dass es auch nichts zum Eintragen gibt.
Ich hab aber demnächst eh meinen TÜV-Termin, werde mich da mal schlau machen.
Gruß
HD100
Moin,
warum fragst nicht einfach den Hersteller?
Die gibts doch noch.
Gruß
Ossirollo
Zitat:
Original geschrieben von HD100
.....Andererseits steht in dem TÜV-Ratgeber (siehe Anhang), dass bei EG-Zulassung keine Radabdeckung nötig ist, was für mein Rechtsverständnis wiederum zur Folge hat, dass es auch nichts zum Eintragen gibt.......
Jou,
wichtig ist die EG-Zulassung, die hat nicht jeder... Und dann kann es noch passieren, dass der Umbau oder das Weglassen des Fender im Einzelfall als "verkehrsgefährdend" eingestuft werden könnte.....
Gruß Brus
War heute beim TÜV. Der Typ hat gesagt das ein Heckfender nur eingetragen werden muß wenn er zusätzlich belastet wird. Z. B. mit einem Soziussitz oder Gepäckträger. In diesem Fall erfüllt er die Funktion als Heck- bzw. Zusatzrahmen. Als reine Radabdeckung ist keine Eintragung erforderlich.
Moos
Hey,
vielen Dank für die zahlreichen Beiträge...
Ich habe die Dicke heute zum schrauber gebracht...
1.) Gutachten ist bei W &F nicht verfügbar...
Traurig und meines erachtens nach nur abzocke...
2.) Fender muss nicht eingetragen werden...
Ist insofern richtig, wenn es sich nur um den Fender als Radabdeckung handelt, und die vorgeschriebene Abdeckung des HR einhält...
Sollte der Hilsrahmen allerdings geändert sein (so wie bei mir, da abgetrennt), so wurde am Rahmen eine "auliche " Veränderung vorgenommen, was wiederum eingetragen werden muss.
Naja ich warte mal ab, ob das alles so funzt weil auch ich die geforderte Radabdeckung nicht bieten kann da, MEIN Zitat: Sieht scheße aus...
LG
an Allle
So wie befürchtet....
Die Lieben Herren der Titelträger haben abgelehnt.
Ohne Gutachten, ist das Heckteil nicht einzutragen...
Ich kotz ab...
Der liebe Hersteller, hat mir freundlicher Weise angeboten, die Eintragung durchzuführen.
Dafür muss aber das Mopped ins knapp 250 Km entfernte Garbsen.
Leck mich doch einer am Arsch...
Ach ja an all, die die der Meinung sind eintagen ist schwachsinn: stimmt nicht...
Sobald der Hilfsrahmen abgetrennt wird, muss eingetragen werden, da es hier zu einer baulichen Veränderung kommt,
wer trotzdem Tüv bekommt hat viel Glück, kann sich sobald er ein Kind überfährt aber auch direkt daneben legen weil keinerlei Versicherungsschutz besteht...
Naja ich suche weiter nach dem Gutachten und hoffe auf etwas Hilfe...
LG
Zitat:
Original geschrieben von astrar1
..... kann sich sobald er ein Kind überfährt aber auch direkt daneben legen weil keinerlei Versicherungsschutz besteht...
Das ist völliger Unsinn!!!!
Ansonsten blöde, aber 250 km ist ja auch nicht die Welt...
Gruß Brus