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Suche Leidensgenossen ..Schaden durch Schranke am Wohnmobilhafen Grödersby / Arnis 2020 und vorher
Moin ,manchmal ereilt einen nicht nur das einfache sondern gleich das mehrfache Pech .Hier die Kurzfassung: Beim durchfahren der Schrankenanlage in oben erwähnter Anlage schließt die
sich bereits wieder ,bevor das Womo durch ist,haut in die Seite und zieht eine Scharte über den Heckspiegel .
Selbstverständlich ist natürlich der Fahrer der Übeltäter und nicht die Anlage , die denn im Januar
2021 mit einer Lichtschranke nachgerüstet wurde ..natürlich nicht , weil es technisch nötig
wäre , sondern weil eine Person des Vereines das wollte ----- Unsere Ansprüche wurden abgewiesen
und mit teils hahnebüchen Behauptungen abgewiesen .Möchte hier nicht weiter in die Tiefe gehen ,,
Kann mir nicht vorstellen , daß die Behauptung des Vereines,es sei noch nie passiert nicht vor 2017 und danach
bis 2021, daß es zu einem derartigen Schaden gekommen ist...auch meinen Schaden mußte erst vom Gutachter als durch jene Anlage verursacht bewiesen werden .
Sollte Ihnen dort ähnliches wiederfahren sein , so würde mir eine diesbezügliche Nachricht
sehr helfen , um meine Ansprüche geltend zu machen .
Grüße Bernhardo
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10 Antworten
Eine schrankenanlage muss so gebaut sein das sie keine Schäden am Fahrzeug verursacht. Lass dir bitte die prüfbescheinigung für kraftbetätige Tore und schrankenanlagen zeigen. Die muss ja sicherheitstechnisch abgenommen sein wenn sie für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.
Zitat:
@Bernhardo schrieb am 13. August 2021 um 02:17:51 Uhr:
.auch meinen Schaden mußte erst vom Gutachter als durch jene Anlage verursacht bewiesen werden .
Musste? Müsste? Ist das passiert? Wenn ja -> Rechtsanwalt und Schadenersatz einklagen.
Letztlich ist ja genau das der Knackpunkt: Wer Schadenersatz will muss ein Verschulden seitens des Verursachers nachweisen. Eine Gefährdungshaftung gibt es bei Schranken nicht.
Zitat:
@jan76 schrieb am 13. August 2021 um 07:38:16 Uhr:
Lass dir bitte die prüfbescheinigung für kraftbetätige Tore und schrankenanlagen zeigen.
So, wie der TE das bisher schildert, wird er damit kaum Glück haben. Ein Anwalt auch nicht - denn es wird wohl kaum die Verpflichtung zum Zeigen geben. Ob es die gibt, würde ich als erstes prüfen. Andernfalls nur ein Richter.
Und jeder, der zum Anwalt rät, sollte fairerweise auch darauf hinweisen, dass der Auftraggeber die Kosten desselben und alle Folgekosten selber trägt, wenn er sich nicht durchsetzen kann (und das kommt vor).
Ob man ein solches Risiko eingehen möchte, hängt einmal von der hier nicht genannten Schadenshöhe und ggf. vom Ergebnis einer bezahlbaren Erstberatung durch einen Anwalt ab. Ein gutachterlicher Beweis, dass der Schaden von DIESER Schranke verursacht wurde, wäre ja schon mal eine brauchbare Basis. Da wäre doch der Nachweis von Parallelfällen gar nicht mehr nötig.
Du suchst Leidensgenossen, trotzdem erlaube mir bitte die Nachfrage zum Sachverhalt, weil es sich wohl um eine Ausnahme handelt.
Zitat:
„Beim durchfahren der Schrankenanlage in oben erwähnter Anlage schließt die sich bereits wieder, bevor das Womo durch ist, haut in die Seite und zieht eine Scharte über den Heckspiegel.“
Wie hat man sich das vorzustellen, hast du ein Foto der Situation?
Ich verstehe nicht, wieso die Schranke nur den Spiegel treffen kann.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 13. August 2021 um 09:45:23 Uhr:
Ich verstehe nicht, wieso die Schranke nur den Spiegel treffen kann.
"Heckspiegel" kenne ich nur an Booten. Vielleicht hat der TE ja sein Yacht auf den Platz gezogen. Es ist ja nicht nur eine Wohnmobilhafen, sondern auch ein richtiger.
Moin , danke für die Antworten … die Anlage wurde geprüft, hatte zu dem Ereignis nur eine Zeitsteuerung , eine Schleife wurde zwar irgendwann geliefert aber nicht durch eine fachfirma eingebaut…. Und der Zeitpunkt kann nicht benannt werden. Leider wird dort zur Abwehr meiner Ansprüche, gelinde gesagt, gelogen , dass sich die Balken biegen ..und das so offensichtlich…..angeblich wurde dort der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan . Das in der Nähe ansässige Gericht hat die Klage deshalb abgewehrt.
Das einzige, was mir wirklich weiterhilft , sind ebenfalls Betroffene.
Selbst mit einer Kontaktschleife kann es vorkommen , dass die auf Fahrzeuge mit alko Rahmen ( großer Bodenabstand, wenig Streben ) nicht reagiert . Deshalb ja zusätzlich eine Lichtschranke .
Nur , wenn ich „Behauptungen „ wiederlegen kann , das sei nur mir passiert, habe ich eine Chance. Bitte teilt gerne meinen Beitrag , wenn ihr mir noch weitere Plattformen zum Erreichen von möglichen Betroffenen nennen könntet , wäre das prima .
Danke für Eure Antworten!
Das heist doch wenn du beweisen könntest das es nur eine Zeitschaltuhr war, das Personenschutz hier garnicht vorhanden war. Das heist das Ding kommt nach einer best. Zeit einfach runter und schlägt genauso auf Radfahrer, Fußgänger usw. Und da es in Deutschland ist sollte es eine Prüfbescheinigung geben in der die Anlage geprüft und Beschrieben ist. Welche Prüforganisation hat die , wenn überhaupt abgenommen? Die hätten doch Nachweise.
Ein Richter hat doch bereits entschieden, dass den Verein keine Schuld trifft. Sie werden das Urteil auch begründet haben - wie, ist uns nicht bekannt und auch für uns nicht wichtig.
Das Anliegen des TE ist ein anderes.
Nur interessehalber wäre nett zu wissen, ob es um ein paar 100 oder ein paar 1.000 EUR geht.
Moin , Prüfung erfolgte durch externe Firma , es wird dort bescheinigt ,daß zum Zeitpunkt der Prüfung
die Anlage funktionierte .Nicht mehr .Schaden am Fahrzeug 2500 , Gutachten 650 , von Anwalt und Gericht
ganz zu schweigen. Fahrzeuge über 8 Meter Länge dürfen dort nicht mehr rein . Leider hat eine Richterin entschieden.
Obwohl diese ja über jegliche Kritik erhaben sein sollte....Null technischen Sachverstand . Weiter möchte ich zum Ablauf in der Hinsicht nichts berichten ...habt ihr noch eine Idee zwecks erreichbarkeit möglicher weiterer Geschädigter ???
Danke im Voraus , Bernardo
Auf den einschlägigen Stellplatz Portalen schreibt keiner in den Bewertungen etwas von Problemen mit der Schranke, außer daß sie 2€ Gebühr kostet/kostete. Vielleicht war Dein Malheur wirklich das erste Vorkommnis. Somit kann es sein, daß Du schlechte Karten für eine weitere Klage hast. Buche es unter „Lehrgeld“ ab, meine Empfehlung. Auch wenn es schwerfällt!