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Suche mehrere Gutachten

Themenstarteram 5. März 2009 um 16:41

Hy,

da ich jetzt bald zum Tüv muss und einige Sachen eintragen lassen will, brauche ich noch einige Gutachten. Und die Hersteller verlangen alle 20€ pro Gutachten, obwohl ich ja die Produkte bei denen gekauft habe. Finde ich schonmal ein Unverschämtheit, aber deswegen steck ich denen kein Geld in die Schuhe. Vielleicht hat ja von euch jemand die Gutachten. Brauche folgendes:

- FK Fahrwerk (FKVW50 oder FKVW55). Weiß leider nicht, welches ich drin habe. auf dem Tüv Bericht von meinem Auto steht von der Vorderachse die Vorfeder "802" und die Hauptfeder "1866" und an der Hinterachse die Vorfeder "862" und die Hauptfeder auch "1866". Da ich aber auch Felgen eintragen lassen muss und die Höhe verstellt wird (ist auch im Bericht vermerkt), bräuchte ich ein Gutachten

- 9x17 Keskin KT7 vo/hi mit vorne 3mm Distanzscheiben und hinten 25mm. Zur Not auch was Ähnliches

- Bößer Blick (nicht Plastik, sondern Anschweißblende). Ist zwar bei mir ein Eigenbau, aber recht Ähnlich mit den zum Kaufen.

- Für die Heckklappe ein Art Gutachten oder Kopie vom Fahrzeugbrief, wo an der Stelle von eine Plastikblende ist (wo auch das Schloss ist), die Heckklappe nach unten verlängert wurde. Also Kennzeichenausschnitt in der Höhe gekürtzt

- Golf 4 Look Spiegel für den Golf 3 von Cult Society

- Hartmann Endtopf 3153/4

- Klarglasrückleuchte (weiß, von JOM)

- Gecleante Kotflügel (Blinker, 4 Eckig, zugeschweisst)

Das ganze für ein Golf 3 GTI Baujahr 7/94 Motorkennbuchstabe "2E"

Danke mal im Vorraus ;)

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17 Antworten

ich schließe mich ma an..hatte schon im abe bereich gesucht ;)

ich suche für MAM W1 7,5x16" (4-loch) ne abe..

wär gut wenn mir da jmd weiterhelfen könnte:)

Für die Heckklappe n Gutachten:confused::confused:

Spiegel,Rückleuchten sollten n E-Zeichen haben,brauchste kein Gutachten,

Fürn Kotflügel wirds auch kein GA geben,ab nem best.Bj darf man das nicht mehr(weis aber nicht mehr ab wann)

Themenstarteram 5. März 2009 um 17:04

Nein, meinte kein Gutachten, sondern eine Kopie von einem Fahrzeugschein wo so was eingetragen ist oder ähnliches. Grad für Bößer Blick, Heckklappe und Kotflügel.

Spiegel haben kein e-Kennzeichen. Laut Cult Society gibt es ein Gutachten und so Aufkleber, die man unten am Spiegel aufbringen muss. Wurde damals (schon 2 Jahre her) aber nicht mitgeliefert. Das mit den Rückleuchten kann sein

Themenstarteram 5. März 2009 um 18:50

keiner ne Ahnung wo man so was herbekommt :( ???

am 5. März 2009 um 20:29

Ahm....

gecleante Blinker hat der TÜV gern...

Sofern du keine Blinker im Seitenspiegel hast kannst mal 130Euro locker machen für Spiegel mit blinker...

Ansonsten schickt er dich heim,so wie mich xD...

laut TÜV " Das Fahrzeug muss Fahrtrichtungsanzeiger haben die an der Frontpartie der Seitenwand angebract sind"

gruss

Themenstarteram 5. März 2009 um 21:40

Aber hab gedacht, das geht, wenn man in der Stoßstange und in den Scheinwerfer Blinker hat. Gab es da nicht mal etwas, dass bis zu einem bestimmten Baujahr es genehmigt ist, die Seitenblinker wegzulassen ??? Irgendwas bis zu einem bestimmten 94er Baujahr, oder ?

am 6. März 2009 um 12:35

Ja das war (laut meinem Gutachter bis 92)...

Golf III gibts aber erst ab 92 was ich weiß...

Also kanns logischerweise nur 94sein, und wenn dann auch nur bis 94...

Es darf eben nicht im TYPENSCHEIN vermerkt sein das du einen FAHRTRICHTUNGSANZEIGER IM KOTFLÜGEL hast, dann gehts klar...

mfg

also (ohne jetzt in meine blinker-eu-norm geschaut zu haben)..

-wenn die stelle, wo die seiten blinker waren, astrein zu sind und lackiert ist, merkt das keine s**

-ne briefkopie von jmd. der ne gecleante griffleiste anner heckklappe eingetragen hat wirst du nicht bekommen..sowas muss man doch net eintragen :rolleyes:

-rückleuchten sollte ne e-nummer haben (wie digiM schon meinte)

(bei klarglas wirst aber mit sicherheit keine reflektoren in den leuchten haben-> ergo, du musst dir (theoretisch) 2 rote kleine reklektoren hinten an die karre kleben (pfui!:) )

-spiegel, keine ahnung

-felgen, frag bei fa. keskin per mail an

-auspuff, keine ahnung (hartmann fragen)

-böser blick, eigenbau-> sonderabnahme..da hilft dir auch keine kopie eines anderen. muss der prüfer eh DEINE haube (lichtaustritt etc) abmessen/prüfen/begutachten. da wird dir ne kopie der eintragung eines anderen nicht viel helfen..

gruß!

zum seitenblinker hab ich folgendes gefunden:

(danke an GreG_M!)

Zitat:

Sehr geehrter Herr ******,

 

sofern der Anbau der Beleuchtung des betreffenden Fahrzeugs nach EG (76/756/EWG) ausgeführt sein muss, sind die seitlichen Blinkleuchten Bestandteil der Genehmigung und dürfen somit nicht abgebaut werden. Die betrifft Fahrzeuge , die ab dem 01.10.1994 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eberhard Lang

 

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

Produktbereich Fahrzeuge

Klartext: Vor EZ 10/94 kann man sie cleanen, weil die ABE des Fahrzeugs noch nicht nach den EU-Richtlinien durchgeführt wurde. Entgegen aller Behauptungen lassen sich die Frontblinker beim 3er noch einigermaßen von der Seite sehen. Habe auch einen TÜV Prüfer darauf angesprochen, mal ganz unabhängig von dem Schreiben da oben. Der hat das bestätigt und gesagt "Solange du deine Blinker nicht im Scheinwerfer hast wie der Golf 4, sind die Frontblinker ja noch einigermaßen seitlich einsehbar".

(zitat ende)

@TE du darfst sie also entfernen! :)

 

Themenstarteram 6. März 2009 um 18:35

Also mit der Heckklappe meinte ich es deswegen, weil ja der Kennzeichenausschnitt in der Höhe verändert wurde. aber wenn ich halt für den tüv das Kennzeichen ein bisschen weiter unten anbringe, dann wird das ja kein problem sein. Da normalerweise das kennzeichen ein bisschen verdeckt ist

Reflektoren sind in der Rückleuchte. nur leider brauche ich farbige birne und außer Orangene gibt es keine mit Zulassung oder !?

Bei Keskin und Hartmann kostet es 20€ bzw. bei Hartmann erhält man keine Antwort, obwohl es Die ja wiede geben soll. Und Cult Society kostet es auch 19€, obwohl ich nen Rechnung habe und die Gutachten nie dabei waren. die behaupten was anders und sind auch noch pampig

Gibts für den Lichtaustritt usw. auch Maße ? Also ich mein, weiß die jemand ?

Stimmt das, dass ich vorne nur 1 blinker pro seite haben darf ? Also darf ich nicht die Blinker im Scheinwerfer und die unten beide nicht gleichzeitig tun ?

Danke für das Seitenblinkerschreiben. Also weiß das der Tüv auch so oder wie !?

Thanks

Zitat:

Original geschrieben von S.A.

 

Danke für das Seitenblinkerschreiben. Also weiß das der Tüv auch so oder wie !?

Thanks

Wenn der nicht wer dann.............

und zu dem Kennzeichen(bzw.Heckklappe).ich sag mal so ,die Polizei steht über dem Tüv,also wenn da was zu meckern ist dann beanstanden die das egal ob du damit Tüv bekommen hast oder nicht(das gilt übrigens für alles was man "abnehmen" muss

Dann gibt es "Birnen"(Glühlampen) mit Zulassung ,die nicht orange sind.

Themenstarteram 6. März 2009 um 19:21

ok, polizei klar.

Wo gibts es so birnen ??? In Tuningkatalogen und Ebay waren alles ohne E-Kennzeichen

Zitat:

Original geschrieben von S.A.

 

Wo gibts es so birnen ??? In Tuningkatalogen und Ebay waren alles ohne E-Kennzeichen

Meine sind von Osram und hab die bei mir in der Werkstatt gekauft,glaube die waren über Stahlgruber bezogen.....

Themenstarteram 6. März 2009 um 19:52

Komisch, finde selbst über die Osram Homepage bei dem Produktkatalog nur die blauen die orange leuchten

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