1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8N
  7. Suche Rechtsexperten die mir beim Verkauf meines TT´s helfen können

Suche Rechtsexperten die mir beim Verkauf meines TT´s helfen können

Audi TT 8N
Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 7:26

Hallo Leute

dieses Thema passt zwar nicht ganz hieer rein, aber es geht trotzdem um meinen TT ;-)

habe meinen TT bei Mobile verkaufen wollen.

Ein Kerl hat sich drauf gemeldet.

Was ich ihm über das Auto erzählt habe, hat ihm gefallen.

Aus welchem Grund auch immer hat er einen Kaufvertrag erstellt und mir per email zugeschickt, den sollte ich unterschreiben und zurückschicken.

Habe den Vertrag nicht unterschrieben sondern eine sms geschickt mit dem Text "ich werde den Vertrag morgen mit einem Kumpel durchgehen und sobald die Anzahlung auf meinem Konto drauf ist den Vertrag unterschrieben zurücksenden.

Damit meinte ich natürlich, wenn der Vertrag für meinen Kumpel zufriedenstellend war. (habe das aber nicht dazugeschrieben)

Der Vertrag war total beschissen, für meine Seite.

Jetzt will ich vom Verkauf zurücktreten bzw. den Wagen doch nicht verkaufen und er will mich anklagen, weil durch die SMS seiner Meinung nach ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Was sagt ihr dazu?

Bin für jede Antwort sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Fakt ist du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben. Laß dich nicht verrückt machen :)

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten
am 9. Dezember 2010 um 9:19

Hi,

ich bin kein Rechtsexperte, melde mich aber trotzdem mal zu Wort ;) . Die Regel ist ja eher so, dass der Verkäufer dem Kaufinteressenten resp. Käufer einen Standardkaufvertrag vorlegt (ADAC o.ä.). Dann ist es mehr als legitim, wenn seitens des Käufers/Kaufinteressenten ein solcher Vertrag angetragen wird, dass man diesen überprüft, ob man nach dem Wortlaut (und ggfs. Zusicherungen für Haftung) überhaupt diesem vorgelegten Vertrag zustimmt.

Ich habe keine Ahnung, in wie weit eine SMS rechtsgülgiten Charakter hat, aber etwas zu schreiben und etwas ganz anderes zu meinen ist mehr als unglücklich.

btw.: Rechtsexperten beraten i.d.R. oftmals auch gegen kleine Gebühr; das ist sicherer, als viele unterschiedliche Ansichten, Aussagen und Meinungen aus einem Forum.

Gruß, silent

Fakt ist du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben. Laß dich nicht verrückt machen :)

am 9. Dezember 2010 um 11:02

Mach dir kein Stress, du hast nix unterschrieben und selbst wenn eine sms aussagekräftig gelten würde könnte man dir nicht mal nachweisen das du die auch geschrieben hast.

Die könnte jeder geschrieben haben der an dein Handy ran kommt!

Warum überhaupt kaufverträge rum schicken und vorab bezahlen?

Der soll mit der Kohle kommen und wenn ihm das Auto passt mit nehmen fertig,der is doch ohne hin auf betrug oder änlichem aus.

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 11:29

Leute, danke für eure Antworten.

Das Problem ist, er droht mir den Wagen am Sonntag von einer Firma abholen zu lassen und wenn ich den dann nicht rausgebe, soll ich die Kosten tragen.

Ich habe ihm ausdrücklich geschrieben, dass ich den Wagen nicht abgebe.

Und ich habe erst am Dienst meinen Termin beim Anwalt bekommen.

am 9. Dezember 2010 um 11:43

Dann soll er ihn abholen lassen, du musst dein Auto nicht verkaufen wenn du nicht möchtest^^.

Kann dich wohl keiner dazu zwingen, ausser natürlich du hast den Vertrag unterschrieben.

Und die kosten sind dann seine, nicht deine.

Und wie sich das alles anhört will dich der einfach unter druck setzen (was scheinbar auch gut klappt) das du das Auto raus rückst, ich an deiner stelle würde einfach jeden Kontakt zu dem abbrechen und gut.

Lass dich nicht verarschen.

Zitat:

Original geschrieben von sigie123

Leute, danke für eure Antworten.

Das Problem ist, er droht mir den Wagen am Sonntag von einer Firma abholen zu lassen und wenn ich den dann nicht rausgebe, soll ich die Kosten tragen.

Ich habe ihm ausdrücklich geschrieben, dass ich den Wagen nicht abgebe.

Und ich habe erst am Dienst meinen Termin beim Anwalt bekommen.

mann mann mann, es gibt nur noch verrückte ^^ lass dich nicht einschüchtern, er hat überhaupt keine rechtgrundlage. zwischen euch ist KEIN rechtskräftiger vertrag zustande gekommen!

Zitat:

Original geschrieben von TT_770

Mach dir kein Stress, du hast nix unterschrieben

Was hat das denn mit einer Unterschrift zu tun?

Ein wirksamer Kaufvertrag kann z.B. auch mündlich abgeschlossen werden, bei nem PKW bedarf er nicht zwingend der Schriftform. Ob ein vorhandener Kaufvertrag nachgewiesen werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da wirfst du was durcheinander.

ABER, und das ist das Wesentliche: Hier liegt schlichweg kein Kaufvertrag vor, weil keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen.

Ohne Rechtsexperte zu sein:

Das ist ne "ganz normale" Abzockmethode, die oft verkommt.

Der wollte den TT niemals kaufen. Durch einen fadenscheinigen Grund wird der Käufer dazu gebracht, irgend eine "Schadensersatzsumme" zu zahlen. Zumindest ist das die Absicht dahiner.

Es gibt keinen Kaufvertrag, und passieren wird auch nichts.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung! :D

Ausgestattet mit dem 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften, ist meine Aussage trotzdem ohne Gewähr:

M.E. nach kann und wird hier kein Kaufvertrag vorliegen. Ein Vertrag ist eine Übereinkunft von min. zwei Personen, auch Willenserklärung genannt.

Ein Vertrag für sich selbst betrachtet ist vollkommen formfrei und kann somit schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlung erfolgen.

Selbst mit dem Einstieg in einen Linienbus geht man einen Vertrag ein, nämlich einen Beförderungsvertrag, ohne das es hierfür irgendeiner besonderen Erklärung bedarf.

Zur SMS.... Deine Aussage per SMS ist schon recht gefährlich nahe dran einem Vertrag. Einerseits schreibst Du nur, dass Du den Vertrag "durchgehen" willst, bestätigts andererseits aber das Du das Vertragverhältnis eingehen willst, wenn die Anzahlung auf dem Konto ist.

Was ich machen würde... Ich würde alle weiteren SMS etc. ignorieren.

Selbst wenn er tatsächlich mit einem Abschleppwagen kommt, hat er noch keinen gültigen und somit durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Herausgabe der Sache. Selbst die Polizei würde ihm dabei nicht helfen.

Diesen Anspruch müsste er in diesem Fall auf dem Rechstwege erst einmal durchsetzen, und nach einem positiven Urteil könnte er sodann ggf. Vollstrecken lassen.

Noch eine Anmerkung... Der letzte Teil des Beitrages von Puma_King trifft wohl eher zu....

Also, cool bleiben.

P.S. Wenn er wirklich kommt, einfach die Polizei rufen.

Um den Wagen abzuschleppen,muß er ihn erst finden.

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 20:32

Ok, ich werde erstmal abwarten, ob er Sonntag überhaupt kommt. Wenn ja, muss ich ihn wohl erst wieder von Bielefeld nach Bayern zurückschicken^^

Fals es jemanden interessiert, werde ich selbstverständlich den weiteren Verlauf des Geschehens hier posten.

Ich gucke erstmal was mein Anwalt mir am Dienstag zu sagen hat.

...sowas erlebt man nicht alle tage ;)

Keine Sorge, der kommt nicht.

mal abgesehen von der rechtslage, der hat sie wohl nicht alle! dem würd ich helfen wenn der vor meiner tür stehen würde...

Auch wenn es eine Leiche ist: Ich werde selbstverständlich den weiteren Verlauf posten. Toll. Nix mehr gehört. Schön. Danke.

Deine Antwort
Ähnliche Themen