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Suche schnelle Hilfe zum Thema HU und Zulassung

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 15:13

Hallo, liebe Forumsuser !

 

Folgende Problematik . War heute mit Kurzzeitkennzeichen beim TÜV . AU bestenden . HU nicht. Ich muss das Auto (Opel Astra F Caravan ) innerhalb von 4 Wochen wieder vorführen . Meine Frage ist nun: Kann ich das Auto schon vorher Zulassen . Also mit dem Bescheid zur Wiedervorführung und habe so quasi 1 Monat TÜV ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon jetzt .

 

lG

Daniel

Beste Antwort im Thema

...und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

 

31 weitere Antworten
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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kimble1982

Meine Frage ist nun: Kann ich das Auto schon vorher Zulassen . Also mit dem Bescheid zur Wiedervorführung und habe so quasi 1 Monat TÜV ?

Nein.

Ohne HU schickt dich die Zulassungstelle wieder nach Hause.

So sieht es aus. Wenn das möglich wäre, würde der Gesetzgeber ja quasi seine eigenen Intentionen konterkarieren.

Hallole zusammen

ACHTUNG!!!!!

DA HAT SICH VOR EINIGEN JAHREN EINIGES

GRUNDLEGEND GEÄNDERT:

Der Mängelbericht hat keine verlängernde Wirkung,

das heist das die HU innerhalb der Zweijahresfrist

erfolgreich abgelegt werden muß.

So wurde die früher eingebürgerte Unart mancher

Verkehrsteilnehmer immer einen Monat zu überziehen

und über einen größeren Zeitraum die HU Termins

nach hinten zu verschieben sowie die Gültigkeit der

aktuellen Prüfplakette nicht mehr nach dem

Prüfungstermin sondern der Fälligkeit um zwei Jahre

zu verlängern. Bist du / Dein Auto also im März fällig

und gehst erst im August erst zur HU wirst du nur

bis März einen Stempel bekommen.

Ich hoffe diese Erklärung ist verständlich. Jol.

...und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

 

So wie bereits geschrieben, ohne gültige HU keine Zulassung und ein Mängelschein ist nicht unbedingt der Nachweis einer gültigen HU

 

 

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

... sowie die Gültigkeit der

aktuellen Prüfplakette nicht mehr nach dem

Prüfungstermin sondern der Fälligkeit um zwei Jahre

zu verlängern. Bist du / Dein Auto also im März fällig

und gehst erst im August erst zur HU wirst du nur

bis März einen Stempel bekommen.

Das ist falsch.

Die seit 1999 existierende, sogenannte "Rückdatierung der HU" ist Mitte April diesen Jahres durch das Bundesverkehrsministerium aufgehoben worden.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Zitat:

...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

... sowie die Gültigkeit der

aktuellen Prüfplakette nicht mehr nach dem

Prüfungstermin sondern der Fälligkeit um zwei Jahre

zu verlängern. Bist du / Dein Auto also im März fällig

und gehst erst im August erst zur HU wirst du nur

bis März einen Stempel bekommen.

Das ist falsch.

 

Die seit 1999 existierende, sogenannte "Rückdatierung der HU" ist Mitte April diesen Jahres durch das Bundesverkehrsministerium aufgehoben worden.

 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Gilt aber (vorläufig) nur für Hessen und Saarland. Ansonsten nur für abgemeldete Fahrzeuge:

 

http://www.tuev-nord.de/de/verkehr/Hauptuntersuchung_2603.htm

 

 

 

am 1. Oktober 2010 um 23:23

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

ACHTUNG!!!!!

DA HAT SICH VOR EINIGEN JAHREN EINIGES

GRUNDLEGEND GEÄNDERT:

Der Mängelbericht hat keine verlängernde Wirkung,

das heist das die HU innerhalb der Zweijahresfrist

erfolgreich abgelegt werden muß.

So wurde die früher eingebürgerte Unart mancher

Verkehrsteilnehmer immer einen Monat zu überziehen

und über einen größeren Zeitraum die HU Termins

nach hinten zu verschieben sowie die Gültigkeit der

aktuellen Prüfplakette nicht mehr nach dem

Prüfungstermin sondern der Fälligkeit um zwei Jahre

zu verlängern. Bist du / Dein Auto also im März fällig

und gehst erst im August erst zur HU wirst du nur

bis März einen Stempel bekommen.

Ich hoffe diese Erklärung ist verständlich. Jol.

Das trifft meines wissens nach nicht mehr zu. Ich gehöre nämlich auch zu den unartigen menschen, die erst im monat drauf zur §29-Vorführung fahren und halte das in diesem unserem Sch...-land geradezu für dringend geboten.

am 2. Oktober 2010 um 3:12

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

So wurde die früher eingebürgerte Unart mancher

Verkehrsteilnehmer immer einen Monat zu überziehen

und über einen größeren Zeitraum die HU Termins

nach hinten zu verschieben sowie die Gültigkeit der

aktuellen Prüfplakette nicht mehr nach dem

Prüfungstermin sondern der Fälligkeit um zwei Jahre

zu verlängern.

Wieso Unart?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Gilt aber (vorläufig) nur für Hessen und Saarland.

1) das gilt für alle

2) im Saarland hatte es ohnehin kein Thema, dort hat es nie eine Rückdatierung gegeben.

Diese Rückdatierung wurde 99 als Vorschlag/Empfehlung des TÜV umgesetzt - "TÜV" nicht allgemein für "HU" oder "alle Prüforganisationen", sondern für die Organisationen mit dem Namenskürzel TÜV.

Genau diese Organisationen mit dem Namenskürzel "TÜV" hat nach eigenen Angaben in einigen Bundesländern immer noch massive technische und organisatorische Probleme mit der Umstellung auf das neue Verfahren, nun nicht mehr zurückzudatieren.

Alle anderen Prüf-Organisationen haben unmittelbar nach Erhalt/Veröffentlichung der Mitteilung vom BMVBS Anfang April diese anscheinend doch hoch komplizierte Verfahrensumstellung auf nicht mehr Rückdatieren durchführen können.

Aus dem Schreiben selbst:

"... Das BMVBS ist in einer rechtlichen Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Vorschriften über die Rückdatierung keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung gegeben ist. Die diesbezüglichen Vorschriften sind deshalb unbeachtlich. ..."

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Gilt aber (vorläufig) nur für Hessen und Saarland.

1) das gilt für alle

2) im Saarland hatte es ohnehin kein Thema, dort hat es nie eine Rückdatierung gegeben.

Diese Rückdatierung wurde 99 als Vorschlag/Empfehlung des TÜV umgesetzt - "TÜV" nicht allgemein für "HU" oder "alle Prüforganisationen", sondern für die Organisationen mit dem Namenskürzel TÜV.

Genau diese Organisationen mit dem Namenskürzel "TÜV" hat nach eigenen Angaben in einigen Bundesländern immer noch massive technische und organisatorische Probleme mit der Umstellung auf das neue Verfahren, nun nicht mehr zurückzudatieren.

Alle anderen Prüf-Organisationen haben unmittelbar nach Erhalt/Veröffentlichung der Mitteilung vom BMVBS Anfang April diese anscheinend doch hoch komplizierte Verfahrensumstellung auf nicht mehr Rückdatieren durchführen können.

Aus dem Schreiben selbst:

"... Das BMVBS ist in einer rechtlichen Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Vorschriften über die Rückdatierung keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung gegeben ist. Die diesbezüglichen Vorschriften sind deshalb unbeachtlich. ..."

Auch nö. Gilt eben nicht für alle, sondern (Stand Ende September 2010) nür für ausgesuchte Länder wie Hessen, Thüringen, Saarland, Bayern, und dort auch jeweils mit einer eigenen Landesregelung. Bundesweit ist es nocht nicht eingeführt und wird es wohl auch nicht werden, wenn ich dem DEKRA-eigenen Buschfunk so Glauben schenken mag.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Gilt eben nicht für alle, sondern ... nür für ausgesuchte Länder wie Hessen, Thüringen, Saarland, Bayern, und dort auch jeweils mit einer eigenen Landesregelung.

Du wirst sicher auch erklären können, warum der Unterschied nicht zwingend etwas mit den Bundesländern zu tun hat, sondern irgendwie mit den Prüforganisationen?

Also gleiches Bundesland und je nach Name über dem Tor mit Rückdatierung oder mit ohne Rückdatierung?

Und wieso der TÜV-Rheinland Anfang August mitgeteilt hat, dass sie sukzessive umstellen und bis Jahresende bundesweit in allen TÜV-Stationen keine Rückdatierung mehr vorgenommen wird?

Wie die Einführung der Rückdatierung ist die "Ausführung" auch eher unübersichtlich und nicht zwingend nachvollziehbar. Ist ja schließlich nur ein Bundesgesetz und ein nicht minder bundesweit geltender Ministererlass, da darf man das alles nicht so eng auslegen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

...und wird es wohl auch nicht werden, wenn ich dem DEKRA-eigenen Buschfunk so Glauben schenken mag.

Du hälst diese Quelle für glaubwürdig?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

...und wird es wohl auch nicht werden, wenn ich dem DEKRA-eigenen Buschfunk so Glauben schenken mag.

Du hälst diese Quelle für glaubwürdig?

Och, ich weiß nicht, ist mir aber auch egal. Unsere hochbezahlten EDVer werden in unseren Produktionsanwendungen schon rechtzeitig umstellen, wenn es ein neues geltendes Recht gibt. Solange mache ich tiefgelassen weiter wie bisher.

Grüße der Gardiner.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Gilt eben nicht für alle, sondern ... nür für ausgesuchte Länder wie Hessen, Thüringen, Saarland, Bayern, und dort auch jeweils mit einer eigenen Landesregelung.

Du wirst sicher auch erklären können, warum der Unterschied nicht zwingend etwas mit den Bundesländern zu tun hat, sondern irgendwie mit den Prüforganisationen?

Also gleiches Bundesland und je nach Name über dem Tor mit Rückdatierung oder mit ohne Rückdatierung?

Und wieso der TÜV-Rheinland Anfang August mitgeteilt hat, dass sie sukzessive umstellen und bis Jahresende bundesweit in allen TÜV-Stationen keine Rückdatierung mehr vorgenommen wird?

Wie die Einführung der Rückdatierung ist die "Ausführung" auch eher unübersichtlich und nicht zwingend nachvollziehbar. Ist ja schließlich nur ein Bundesgesetz und ein nicht minder bundesweit geltender Ministererlass, da darf man das alles nicht so eng auslegen. ;)

Ich glaube nicht, daß ich Dir irgendwas erklären muß, wenn ich sehe, mit was für juristischen Wissen (oder doch nur Halbwissen?) Du so postest.

Ich habe mir lediglich die Mühe gemacht, in unserem Intranet die neuesten amtlichen Festlegungen, sprich Landesregelungen (sogar mit dazugehörenden Beispielfahzeugen für die ganz "Schlauen") durchzulesen. Und danach ist es halt nicht so^wie Du schreibst, daß es bundesweit so ist, sondern halt so, wie ich es geschrieben habe. Wenn Du Dir Mühe machen willst, es zu lesen, dann melde Dich, und ich schick es Dir per PM.

Und ja, es mag ja auch theoretisch möglich sein, daß in unserem Intranet die eigene Festlegung einer aaÜO wie von der von Dir zitierte TÜV Rheinland "vergessen" wurde, aber das glaub ich net, ich bin mir schon sicher, daß im Sinne der Rechtssicherheit alle aaÜO im jeweiligen Bundesland mit einer Sprache sprechen. Ich habe gerade mit einem befreundeten Prüfkollegen vom TÜV Rheinland telefoniert, der kennt die von Dir zitierte Regelung nicht und datiert nach wie vor zurück...

Ich bin immer ein bissel vorsichtig, was das Internet immer so an angeblich super seriösen Rechtsquellen bietet, ich mag lieber die originalen Verlautbarungen lesen, welche die obersten Bundes- bzw. Landesbehörden veröffentlicht haben.

Grüße der Gardiner

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