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Suzuki Deutschland übernimmt NICHT die Kosten für Mängelbeseitigung bei Neuwagen?
Hallo Suzuki-Freunde,
hatte letzte Woche meinen 2021er Vitara (Comfort+, Allgrip, Automatik, DEUTSCHE Ausführung, als Neuwagen gekauft) beim örtlichen Suzuki-Vertragshändler zur ersten Inspektion (nach 1 Jahr bzw. max. 20.000 km) und habe bei der Gelegenheit mal gleich einige (wenige) Dinge nachbessern lassen die bereits bei Übergabe mangelhaft waren. Damals war jedoch keine Zeit zur Nachbesserung weil ich quasi am nächsten Tag für 1 Jahr mit dem Fahrzeug verreist bin (nur zum Verständnis wieso ich das nicht damals gleich angegangen bin).
Dies waren u.a.:
- Glasschiebedach sass in der Ecke vorne rechts etwa 5 mm zu tief (daher bildete sich dort bei Regen eine "Pfütze", sammelte sich Dreck und bildete sich bei nassem Wetter schnell Moos. Aber immerhin kein Wassereintritt.
- Fahrertür stand an der oberen Ecke etwa 5mm zu weit nach aussen, lag also nicht bündig an, und schloss daher nicht dicht, dadurch hohe Windgeräusche. Auch hier immerhin kein Wassereintritt (weder bei Fahrt noch im Stand).
- Diverse Klappergeräusche im Innenraum. Eines aus dem Kofferraumbereich (sporadisch). Eines von unter dem Armaturenbrett und dieses leider dauerhaft bei Geschwindigkeit ab etwa 80 km/h zu hören und sehr nervend, habe ich knapp 18.000 km lang im ersten Jahr ertragen. Aber wie gesagt, weit weg von zuhause und wollte es (trotz europaweiter Garantie von Suzuki) nicht im Ausland nachbessern lassen, besser bei 1. Inspektion in DE.
Die Mängel wurden im Anschluss an die 1. Inspektion dann auch fast alle behoben. Leider das schlimmste Klappergeräusch, das im Armaturenbrett, nicht beseitigt. Das wäre laut Händler sehr aufwändig da man das Armaturenbrett ausbauen müsste (3 Tage Arbeit oder so). Kann ich verstehen, aber der Mangel MUSS beseitigt werden, denn dieses nervende Dauerklappern will ich mir sicherlich nicht ein weiteres Jahr (oder gar 10) antun.
Doch nun der eigentliche Punkt: Händler meint Suzuki übernimmt generell NICHT die Kosten für solche Nachbesserungen. Sie wurden also komplett mir in Rechnung gestellt. Es sind keine hohen Beträge, denn die Mängel (bis auf den einen) konnten schnell behoben werden, aber die Kosten wurden eben vollumfänglich mir in Rechnung gestellt.
Wie ist denn sowas möglich?
Händler meinte auf meine Nachfrage dass die Suzuki-Garantie nur greift wenn z.B. ein Bauteil kaputt geht. Dies wird dann kostenlos ersetzt. Aber "das war ja nicht der Fall, war ja nichts kaputt".
Mein Verständnis ist dass Teile die ab Werk nicht richtig verbaut sind und dann nachgebessert werden müssen, genauso einen Mangel darstellen der vom Hersteller behoben werden muss. Es ist doch völlig egal ob der Mangel während der Garantiezeit nach und nach auftritt, oder ob er von Anfang an vorhanden war. Beides findet in der Garantiezeit statt. Mit welchem Rechtsempfinden kann man denn da eine Unterscheidung treffen?
Selbstverständlich muss Suzuki Deutschland da auf Antrag des Händlers die Kosten übernehmen. Es hat sich im Gespräch aber so angehört als hätte der Händler erst gar nicht Suzuki Deutschland kontaktiert und die Kosten einfach mir in Rechnung gestellt (ohne jegliche Begründung bzw. erst nach Nachfrage mit obiger Begründung). Da glaubt man man ist im falschen Film oder es ist die versteckte Kamera.
Was meint ihr, wie war es bei Euch?
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4 Antworten
Hallo, Suzuki-Fahrer/in,
zu unterscheiden ist zunächst zwischen der „Garantie des Herstellers“ und der „Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung des Händlers“ gemäß (§§ 433 ff.) BGB.
Die Bedingungen der Hersteller-Garantie“ können mehr oder weniger frei formuliert werden und sind entsprechend zu beachten. Die „Sachmängelhaftung“ nach BGB ist dagegen für beide Vertragsparteien verbindlich, beinhaltet jedoch – nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf bzw. der Auslieferung – die sogenannte „Umkehr der Beweislast“. Demnach muss der Käufer nachweisen, dass der in Rede stehende Mangel bereits bei Übernahme / von Anfang an vorhanden war. Das dürfte, wenn nicht bei Auslieferung protokolliert, nunmehr schwierig sein. Eine umgehende Mängel-
anzeige, d. h. binnen einer Woche ab dem erstmaligen Auftreten, über einen autorisierten Vertrags-
händler sehen m. W. auch die SUZUKI-Garantiebedingungen vor.
Mithin scheint die Reaktion der Vertragswerkstatt durchaus nachvollziehbar, wenn er vor der ersten Inspektion nichts von den beschriebenen Mängeln wusste bzw. ihm diese zeitnah zur Erstzulassung nicht angezeigt wurden.
So, und damit kein falscher Eindruck entsteht, nun etwas Erfreuliches (und das ueberwiegt deutlich).
Ich bin mit dem Fahrzeug super zufrieden. Habe mich bewusst für genau dieses Modell in dieser Ausstattung und Farbe entschieden, da ich genau das wollte: Einen kompakten (zuschaltbaren) Allradler mit (absolute Pflicht) klassischer Wandlerautomatik und (ebenso Pflicht) manuell schaltbar mit Schaltwippen am Lenkrad (weil Schaltprogramme nie so sind wie man es will und in dieser Preisklasse wohl keine lernende Schaltautomatik mit speicherbaren angelernten Schaltprofilen erwartet werden kann). Das Vormodell OHNE das unnötige Mild-Hybrid-Feigenblatt wäre mir noch lieber gewesen, aber es war als Neuwagen (in der EU, wir wissen weshalb) nicht mehr erhältlich.
Fahre ihn laut Bordcomputer mit 5,9 bis 6,1 Liter/100km bei hauptsächlich Langstrecke von Nord nach Süd und Süd nach Nord über die Alpen (über Passstraßen) und Autobahn/Landstrasse davor und dahinter. In den Bergen immer mit permanent Allrad ("Sport") aber auf "M" mit den Wippen schaltend, weil das Schaltprogramm im Sportmodus (und nur dort hat man ja permanenten Allrad) zum gemütlichen Langstreckenfahren nichts taugt, da es die Gänge unnötig hochdreht und selbst bei konstanter Geschwindigkeit immer einen Gang zu niedrig fährt. Im Flachland und auf der Autobahn dann gerne "Auto" und "D" weil es passt und bei "D" eben sehr niedertourig geschalten wird. Ausser bei Regen und Schnee, wo ich wieder in Sport und M fahre, damit permanent Allrad anliegt. Ich fahre also gerne gemütlich und niedertourig und mag keine kreischenden Motoren. Der im Vitara verbaute Einheitsmotor (immerhin noch Vierzylinder, bald nur noch heulender Dreizylinder?) in Verbindung mit dem wunderbaren Drehmomentwandler (bald nur noch CVT-Rotz?) hat nach meinem Empfinden einen dezenten und schönen satten Klang, der genug akkustisches feedback gibt und genug Drehmoment hat bei niedrigen Drehzahlen.
Habe das Fahrzeug letztes Jahr OHNE Probefahrt bestellt, und war hocherfreut dass es noch besser ist als ich erwartet hatte.
Wer also so ähnliche Präferenzen hat wie ich, kauft euch den Vitara solange es ihn so noch gibt. Der gute Vierzylinder und die Wandlerautomatik werden sicherlich schon sehr bald den CO2-Grenzwerten zum Opfer fallen. Ist ja bei der jetzigen Rechtslage bereits das "falsche" Auto und Suzuki zahlt sicherlich pro verkauftem Fahrzeug (in dieser Variante) etliche Tausend EUR an Strafzahlung an die EU-Kommission (oder an Pooling-Kosten an andere Hersteller).
Eigentlich kann es einem als Kunden doch ziemlich egal sein, wie der Suzuki-Konzern, die deutsche Suzuki-Vertretung und die Vertragshändler untereinander im Gewährleistungsfall abrechnen. Ich habe bei beiden Suzukis auch etliche Mängel abstellen lassen, darunter sogar recht kostspielige von kompletten Achsen bis hin zu größeren Lackierarbeiten, die Abrechnungsfrage kam dabei aber mir gegenüber nie auf.
hajobehu ist natürlich hinsichtlich des Anzeigeverhaltens zuzustimmen: Wenn mir ein relevanter Mangel auffällt, spreche ich doch möglichst sofort mit meinem KD-Meister, um ihn a) zu informieren und b) zu hören, ob er damit vielleicht schon Erfahrung hat. Dass ich vielleicht erst Monate später Zeit habe, das Auto zur Mängelbeseitigung abzugeben, sollte mich nicht an der kurzfristigen Anzeige hindern, am besten nachweisbar per E-Mail.
Das Armaturenbrett des Vitara ist dafür bekannt, insbesondere bei bestimmten Temperaturen und erst nach einiger Zeit - also noch nicht bei Neuwagenprobefahrten - unsägliche Klappergeräusche zu machen, die von Betroffenen schon mit "im Armaturenbrett umherfliegenden, leeren Youghurtbechern" verglichen wurden. Für mich war das seinerzeit einer von vielen Gründen, das Auto recht zügig wieder abzugeben.
Es kann natürlich sein, dass SUZUKI solche Garantie-Positionen, die durch geringes Nacharbeiten (ohne Materialeinsatz) zu beheben sind, den Händlern aufbrummt. (Das ist eine Frage des Händlervertrages)
Aber dann ist auch eindeutig geregelt, dass der Händler (zähneknirschend) dafür aufkommen muss und nicht der Kunde.
Wahrscheinlich hast du den Vitara nicht bei diesem Händler gekauft, und der hat keinen Bock, kostenlos zu arbeiten. Aber so vergrault er letztendlich einen Kunden, der ihm vielleich die nächsten 10 Jahre Aufträge in die Werkstatt bringt.
Die Drohung, sich an SUZUKI zu wenden, könnte Abhilfe schaffen. Aber da müssen beide Seiten überlegen, ob es sich für die "nicht hohen Beträge" lohnt, eine "Beziehung aufs Spiel zu setzen".