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suzuki Grand Vitara Radmuttern aniehen und Reifen flicken?
Hey,
habe mir einen Schraube in die Lauffläche in den 1 Jahr alten Reifen gefahren und bitte euch um Hilfe.
Da ich über die Suche nichts finde hier meine beiden Fragen:
ist der Anzugsmoment für die Alufelgen beim Grand Vitara 100 Nm?
und kann ich meinen Reifen:
Bridgestone 225/70R16 103S flicken lassen?
Wäre toll wenn ihr mir dazu weiterhelfen könntet.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@henry123456 schrieb am 27. Oktober 2014 um 15:48:06 Uhr:
die Reifen von Suzuki haben von Werk aus das M+S Symbol; nicht die Schneeflocke.
Gelten diese trotzdem "versicherungstechnisch" als Winterreifen?
Zulassungstechnisch - ja, da gemäß StVO (§2, Abs. 3a) die Kennung M+S maßgeblich ist, nicht die Schneeflocke. Was die Versicherung daraus im Zweifel dreht, steht auf einem anderen Blatt. Meiner Erfahrung nach kann man sowas aber durch einen Anruf bei selbiger klären .
Gibt m.W. aber auch noch keinen Präzedenzfall, dass mal eine Versicherungsleistung wegen "falscher" M+S-Reifen richterlich bestätigt eingeschränkt wurde.
Gruß
Derk
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8 Antworten
Hi Henry,
das genaue Anziehdrehmoment solltest du von deinem Suzi-Händler erfahren (liegt meistens so zwischen 90 und 120 Nm) und normalerweise ist eine Reifenreparatur auf der Lauffläche möglich (Reifenhändler oder versierte Tanke).
Habe in meinem Reifen v l einen Dorn eines Weissdornstrauchs gefangen, auf der Aussenseite. War im Urlaub in Süd Frankreich unterwegs und hier hat mich ein Reifenhändler (Norauto) an einen Reifenfachbetrieb geschickt. Innerhalb einer Stunde und 25€ Kosten war das Problem gelöst. Hält nun schon seit gut 5000 Km und sieht immer noch gut aus. Wenn du nicht weist wo das Loch war, würdest du es garnicht finden.
So, nachdem ich bei drei Werkstätten war und jede mir sagte, das die Schraube zu weit außens sei (noch in der Lauffläche aber eben am äußeren Rand) blieb mir nix anderes übrig als einen neuen Reifen zu bestellen.
Schade, denn der Reifen ist sozusagen fast neu gewesen.
Bei dieser Gelgenheit mal einen anderen Punkt angesprochen,
die Reifen von Suzuki haben von Werk aus das M+S Symbol; nicht die Schneeflocke.
Gelten diese trotzdem "versicherungstechnisch" als Winterreifen?
Zitat:
@henry123456 schrieb am 27. Oktober 2014 um 15:48:06 Uhr:
die Reifen von Suzuki haben von Werk aus das M+S Symbol; nicht die Schneeflocke.
Gelten diese trotzdem "versicherungstechnisch" als Winterreifen?
Zulassungstechnisch - ja, da gemäß StVO (§2, Abs. 3a) die Kennung M+S maßgeblich ist, nicht die Schneeflocke. Was die Versicherung daraus im Zweifel dreht, steht auf einem anderen Blatt. Meiner Erfahrung nach kann man sowas aber durch einen Anruf bei selbiger klären .
Gibt m.W. aber auch noch keinen Präzedenzfall, dass mal eine Versicherungsleistung wegen "falscher" M+S-Reifen richterlich bestätigt eingeschränkt wurde.
Gruß
Derk
Zitat:
@henry123456 schrieb am 27. Oktober 2014 um 15:48:06 Uhr:
So, nachdem ich bei drei Werkstätten war und jede mir sagte, das die Schraube zu weit außens sei, noch in der Lauffläche, aber eben am äußeren Rand...
Wenn du denen sagst, das du inzwischen das Reserverad montiert hast und den Reparierten dann als Reserverad nutzen willst, geht das dann oft doch noch.
Zitat:
@der_Derk schrieb am 27. Oktober 2014 um 15:58:09 Uhr:
Zitat:
@henry123456 schrieb am 27. Oktober 2014 um 15:48:06 Uhr:
die Reifen von Suzuki haben von Werk aus das M+S Symbol; nicht die Schneeflocke.
Gelten diese trotzdem "versicherungstechnisch" als Winterreifen?
Zulassungstechnisch - ja, da gemäß StVO (§2, Abs. 3a) die Kennung M+S maßgeblich ist, nicht die Schneeflocke. Was die Versicherung daraus im Zweifel dreht, steht auf einem anderen Blatt. Meiner Erfahrung nach kann man sowas aber durch einen Anruf bei selbiger klären .
Gibt m.W. aber auch noch keinen Präzedenzfall, dass mal eine Versicherungsleistung wegen "falscher" M+S-Reifen richterlich bestätigt eingeschränkt wurde.
Gruß
Derk
Die M&S Reifen von Suzuki ohne die Schneeflocke laufen unter Allwetterreifen und somit auch zugelassen als Winterreifen.
Ja... Wie ich schrieb, zulassungstechnisch gilt M+S, nicht die Schneeflocke - reicht bei evtl. Kontrollen. Suzuki hat in dem Sinne ja auch keine eigenen Winterreifen, meistens sind Bridgestones serienmäßig drauf. Ist allerdings wirklich nix dolles, die Dueler 687 sind bspw. im Winter meiner Erfahrung nach schon ziemlich mies.
Mein Versicherungseinwand ist maximal schwammig, aber präziser wird es leider auch durch die Versicherungen selber nicht. Sie behalten sich halt vor, durch einen Gutachter die Tauglichkeit der Bereifung zu bewerten, dabei ginge es dann u.A. neben der Profiltiefe auch darum, ob sich der Reifen konstruktiv überhaupt von einem Sommerreifen unterscheidet, durch mehr als die M+S-Bezeichnung (Lamellen, Gummimischung, Empfehlungen des Herstellers, etc.). Im Offroad-Bereich findet sich die M+S-Kennung auf jedem Reifen, vollkommen ungeachtet der tatsächlichen Wintereigenschaften.
Mir persönlich ist das letztendlich egal, ich hab' ganzjährig Reifen mit AT-Profil ohne Schneeflocke aufgezogen, und ich denke auch dass M+S ausreicht - aber ich find's nicht allzu weit hergeholt, dass Versicherungen bei der Schadensregulierung eine entsprechende Kreativität entwickeln können, gerade weil unsere vermeintliche Winterreifenpflicht in der Hinsicht sehr schwammig und dehnbar ist. Daher der Hinweis .
Gruß
Derk
Zitat:
@der_Derk schrieb am 10. November 2014 um 09:20:00 Uhr:
Ja... Wie ich schrieb, zulassungstechnisch gilt M+S, nicht die Schneeflocke - reicht bei evtl. Kontrollen. Suzuki hat in dem Sinne ja auch keine eigenen Winterreifen, meistens sind Bridgestones serienmäßig drauf. Ist allerdings wirklich nix dolles, die Dueler 687 sind bspw. im Winter meiner Erfahrung nach schon ziemlich mies.
Mein Versicherungseinwand ist maximal schwammig, aber präziser wird es leider auch durch die Versicherungen selber nicht. Sie behalten sich halt vor, durch einen Gutachter die Tauglichkeit der Bereifung zu bewerten, dabei ginge es dann u.A. neben der Profiltiefe auch darum, ob sich der Reifen konstruktiv überhaupt von einem Sommerreifen unterscheidet, durch mehr als die M+S-Bezeichnung (Lamellen, Gummimischung, Empfehlungen des Herstellers, etc.). Im Offroad-Bereich findet sich die M+S-Kennung auf jedem Reifen, vollkommen ungeachtet der tatsächlichen Wintereigenschaften.
Mir persönlich ist das letztendlich egal, ich hab' ganzjährig Reifen mit AT-Profil ohne Schneeflocke aufgezogen, und ich denke auch dass M+S ausreicht - aber ich find's nicht allzu weit hergeholt, dass Versicherungen bei der Schadensregulierung eine entsprechende Kreativität entwickeln können, gerade weil unsere vermeintliche Winterreifenpflicht in der Hinsicht sehr schwammig und dehnbar ist. Daher der Hinweis .
Gruß
Derk
Hallo Derk ja so ist das heutzutage eine Präzise Auskunft und dann noch von einer Versicherung zu bekommen ist schier unmöglich. Da müsste man wahrscheinlich einen Anwalt mit beauftragen um zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
Guß Heinz
Hallo,
der Gesetzgeber kennt - leider - keine Winterreifen,
sondern - in diesem Fall - lediglich Reifen mit M+S-Kennung.
Siehe juristische Kommentierungen zur StVO §2 Absatz 3.a :
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_F9_S847.htm
Daraus kann auch keine Versicherung "Mithaftung" bzw. "Eigenbeteiligung"
gemäß § 81 VVG ableiten.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html
btw 1:
Die Bundesregierung ist bemüht, die Voraussetzungen für die Beschaffenheit von Reifen,
die der (situativen) Winterreifenpflicht entsprechen, zu präzisieren:
Zitat aus dem Koalitionsvertrag 2013 Seite 45 Verkehrssicherheit-Mobilität für alle:
"die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren"
btw 2:
Zur eigenen Sicherheit für den Wintereinsatz sind " Winterreifen",
die neben der M+S-Kennung
auch das Symbol Schneeflocke (Snowflake) tragen,
zumindest für den "Otto-Normal-Fahrer" > unverzichtbar.