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Suzuki GS 500 Drossel und offene Leistung eingetragen

Suzuki Motorrad GS 500
Themenstarteram 6. August 2020 um 13:58

Guten Tag,

Ich habe mir vor kurzem eine Suzuki GS 500 von 1992 gekauft. Sie hat 34 KW, also die offene Leistung, und einen Gasschieberanschlag plus andere Düse eingetragen. Im Schein steht es ebenfalls so drin im Brief stand es auch so drin, dann wurde das ganze jedoch durchgestrichen und daneben nochmal mit offener Leistung aber ohne Drossel eingetragen. Des weiteren ist keine Drossel eingebaut.

Ich will das Motorrad offen ohne Drossel fahren, daher stört mich die Eintragung der Drossel. Allerdings ist ja die offene Leistung eingetragen, kann ich also bedenkenlos offen fahren? Oder sollte ich versuchen die Drossel austragen zu lassen? Ist das jetzt einfacher da ja die offene Leistung schon drin steht oder schwerer, weil ich den Ausbau der Drossel nicht nachweisen kann? Besteht auch die Möglichkeit nur mit dem Brief, in dem die Drossel auf der aktuellsten Seite nicht mehr enthalten ist, das Motorrad zuzulassen und einen neuen Schein zu bekommen in dem die Drossel dann auch nicht enthalten ist?

Was würdet ihr tun? Bitte um Rat, noch ist die Maschine nicht angemeldet und ich will keine Probleme bekommen :) danke!

MfG Max

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15 Antworten

Hallo,

ich nehme an das Du den Schein mit offener Leistung nur bekommst, wenn die Änderung offiziell im Brief vorgenommen wurde.Eine handschriftliche Änderung ohne eine Eintragung in das System der Behörde löst wahrscheinlich keinen neuen Schein mit offener Leistung aus.......die werden eine schriftliche Bestätigung einer Werkstatt oder vom TÜV über die Entdrosselung brauchen.

Ich schlage Dir vor beim TÜV und beim Straßenverkehrsamt Kontakt (Mail,Anruf) aufzunehmen, um das zu klären.

Meiner Meinung nach kannst Du Dein Mopped jedoch jetzt schon ohne Probleme mit offener Leistung versichern.

Gruß

Themenstarteram 6. August 2020 um 15:54

Hallo,

Danke für die Antwort!

Naja wie gesagt im alten Schein steht auch die offene Leitung drin, die wird dann sicher auch in den neuen übernommen werden. Dass die das nicht einfach austragen ist auch klar, allerdings steht die Drossel praktisch nicht mehr im Brief drin. Mein Gedanke ging dann eher in die Richtung dass ich nur mit dem Brief zur Anmeldung beim Amt stehe nach dem Motto "den alten Schein hab ich verloren" sodass niemand sieht, dass die Drossel im Schein steht und sie auch nicht in den neuen eingetragen wird.

Naja gut dann werde ich sie so erstmal anmelden und versichern und dann mal beim TÜV oder DEKRA vorbeischauen, in der Hoffnung dass sie mir ohne eine Bestätigung einer Werkstatt glauben dass die Drossel ausgebaut ist und sie mir austragen.

MfG

am 6. August 2020 um 19:22

Äh - hat das Teil überhaupt TüV? Und sind das schon die neuen Papiere? Also nicht Brief und Schein, sondern Teil1 und Teil 2? Ansonsten kriegst Du eh neue Papiere, und da dürfte die Drossel dann nicht mehr drin stehen.

Man hat früher oft Eintragungen im Brief wieder durchgestrichen, und das gilt dann. Rede erst mal mit der Zulassungsstelle (falls das gerade geht wg. Corona), aber so wie ich das verstehe ist alles in Ordnung und die Drossel ausgetragen.

Themenstarteram 6. August 2020 um 19:47

Ich habe noch die alten Papiere also Brief und Schein. Das Teil war mit dem Vorbesitzer abgemeldet beim TÜV, den Bericht habe ich. Im Brief ist die Drossel ausgetragen, im Schein nicht. Wird sie dann zukünftig ausgetragen?

am 7. August 2020 um 5:36

Müßte. Da ist sowieso war schiefgegangen, sowas gibt es eigentlich nicht. Also daß Schein und Brief sich unterscheiden.

Eigentlich dürfte gar kein Schein mehr da sein, wenn das Teil abgemeldet wurde. Sehr dubios, das ganze......

Je nach dem , wie das bei Euch mit Terminen zur ANmeldung ist, würde ich Dir Raten die Sache vor dem Anmelden zu klären....

Themenstarteram 7. August 2020 um 9:43

Alsoum die Situation nochmal zu erklären, im Schein steht drin dass das Fahrzeug am 18.7.2018 außer Betrieb gesetzt wurde. Im Brief steht unter der "aktuellsten Spalte" ein Stempel mit 1.8.1996. dort ist die Drossel nicht mehr drin. Im Schein in dem wie gesagt auch die Drossel eingetragen ist, steht auch der 1.8.1996 als Zulassungsdatum drin und eben das Stilllegungsdatum.

Ich habe für nächste Woche Mittwoch einen Termin bei der Zulassungsstelle und baue jetzt einfach Mal darauf, dass ich die Angaben und Bemerkungen aus dem alten Fahrzeugbrief übernommen werden, sprich die Drossel weg gelassen wird.

Ich hatte Mal beim TÜV angerufen und der sagte die Maschine müsste im absoluten Serienzustand sein um die Drossel auszutragen oder er bräuchte eine Bestätigung einer Werkstatt über den Ausbau. Die habe und bekomme ich allerdings nicht da die Drossel ja schon ausgebaut ist.

Die Frage ich eben auch in jemand etwas sagen wenn die offene Leistung und die Drossel eingetragen sind?

MfG

sO ;WIE dU ES BESCHRIEBEN HAST WIRD WAHRSCHEINLICH BEI DER ANMELDUNG DER ALTE bRIEF UND DER SCHEIN EINGEZOGEN UND GEGEN NEUE GETAUSCHT:DER BRIEF UND SCHEIN WIRD DANN ZWAR MIT EINGETRAGENER DROSSEL ABER MIT OFFENER LEISTUNG AUSGEGEBEN......

Worst Case wäre, keine Anmeldung möglich, weil die Bestätigung einer Werkstatt über den "absoluten Serienzustand" fehlt.

In meinem Schein (93er gsx1100f ) steht die Leistungsänderung zwar in Zeile 22 detailiert beschrieben , jedoch in Zeile 5, O. LB. / O.Leistungsbeschränkung.

Damals hatte ich selbst nach der Probezeit alle Drosseln entfernt (von 34PS !!! auf 98PS ) und beim fälligen TÜV in meiner Werkstatt angegeben.....Kein Problem.Der TÜV-Mann hat mir einen neuen Schein ausgedruckt und gut.

Geh einfach hin, leg das vor was da ist und lass den Sachbearbeiter machen, mit dem Ziel ein Motorrad anzumelden.Versichern tust Du mit offener Leistung, wie Du es geschrieben hast.

Themenstarteram 8. August 2020 um 20:21

Oh na hoffentlich wird es nicht der worst case :/

Bei mir steht auch im Schein "Kraftrad ohne leistungsbeschränkung" und eben volle Leistung. Naja dann werde ich das am Mittwoch auf der Zulassungsstelle so versuchen, ich werde dann Mal berichten was dabei raus gekommen ist.

Vielleicht steht im neuen Brief und Schein ja nichts drin, die Hoffnung stirbt zuletzt :D

Danke für eure Antworten!

Mfg

Zitat:

@pappelpepe schrieb am 7. August 2020 um 12:59:48 Uhr:

TÜV-Mann hat mir einen neuen Schein ausgedruckt und gut.

Wenn der "Schein" ein Gutachten ist...!

Damals echt so passiert.Unkompliziert.Der (KFZ) Schein ist eben neben den Reifenfreigaben DAS Dokument bei einer Kontrolle, wie jeder weis....

Zitat:

Zitat:

@pappelpepe schrieb am 7. August 2020 um 12:59:48 Uhr:

TÜV-Mann hat mir einen neuen Schein ausgedruckt und gut.

Wenn der "Schein" ein Gutachten ist...!

Themenstarteram 12. August 2020 um 16:09

Soo Update!

Die Maschine ist zugelassen und die Drossel wurde nicht in den neuen Schein übernommen. Ebenso steht die volle Leistung, Standgeräusch und Höchstgeschwindigkeit drin wie es sein soll.

Danke für eure Ratschläge es ist nochmal gut gegangen :)

wieviel PS kann man aus der originalen offenen Maschine holen? sind die 34 KW das Maximum oder gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten nach oben?

Gibt immer Möglichkeiten. Nur ist das finanziell totaler Schwachsinn.

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