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Suzuki Swift Sport verkauft - Käufer entdeckt Hagelschaden

Suzuki Swift IV (EZ/MZ)
Themenstarteram 7. Mai 2018 um 18:28

Guten Abend liebe Community,

Ich habe vor kurzem einen schwarzen Suzuki Swift Sport 1.6 von Privat an Privat verkauft. Ich habe hierfür einen Kaufvertrag von mobile.de genutzt.

Nun meldet sich der Käufer mit eem Problem, dass das Fzg einen Hagelschaden hätte. Beulen an Dach und Haube. Ich will ehrlich sein, das ist mir nie aufgefallen. Deswegen wurde ein Hagelschaden auch nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt.

Nun meine Frage...

Welche Ansprüche kann der Käufer hier gegen mich geltend machen?

Ich habe den Mangel nicht wissentlich verschwiegen(er war mir bisher ja auch nicht aufgefallen).

Der Käufer hat den Wagen rundum kurz gecheckt, dies aber auch nicht bemerkt. Erst jetzt, zwei Tage später.

Hat jemand einen Rat für mich bzw. ist juristisch so versiert, dass es den ein oder anderen Hinweis für mich hat?

Ich danke schonmal im Voraus!

Rückfragen will ich natürlich gern beantworten.

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Verkauf von Privat, gekauft wie gesehen. Die Schäden waren bei Besichtigung erkennbar. Das ist die übliche Masche, im Nachhinein die Kaufsumme zu drücken.

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Ich bin jetzt kein Jurist. Aber ich denke, wenn es in den letzten beiden Tagen nicht gehagelt hat ist klar, dass der Schaden vorher da war. Mir ist es ähnlich gegangen, aber ich hab mein Auto an einen Händler verkauft, und der hat den Schaden festgestellt - mir war er nie aufgefallen! In diesem Fall hat den Schaden meine Teilkasko bezahlt, obwohl ich ihn nicht unmittelbar gemeldet habe.

Die Sache hier ist wohl recht kompliziert. Die erste Frage wäre, ob du im Kaufvertrag schriftlich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hast. Wenn nicht, bis du sowieso haftbar. Wenn ja, bist du dann haftbar, wenn du den Schaden verschwiegen hast. Das ist natürlich schwer nachzuweisen und hängt sicher im Einzelfall davon ab, wie stark der Schaden ist und du ihn hättest bemerken müssen. Denn dann ist es schwer, glaubhaft zu machen dass du nichts davon wusstest. Ist der Schaden aber wirklich nur mit fachmännigem Auge zu erkennen kann man schon davon ausgehen dass du es nicht bemerkt hast und der Käufer hat "Pech", da er es ja auch nicht bemerkt hat. Im Zweifel wird so was ein Fall für Anwälte.

Ich würde als erstes zur Versicherung gehen, bei der das Auto versichert war, falls du eine Teilkasko hattest. Die sind manchmal kulant und übernehmen so einen Schaden auch rückwirkend.

Themenstarteram 7. Mai 2018 um 20:03

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Anbei noch zwei Bilder vom Schaden die ich vom Käufer erhalten habe.

Da ich nicht mehr bei der damaligen Versicherung bin bei der das Auto lief, darf ich wohl wenig Kulanz erwarten.

Aber hätte der Käufer diesen Schaden bei der Begutachtung und vor dem Kauf nicht bemerken müssen bzw. da ich ja auch nicht drüber gestolpert bin, hätte er den Wagen nicht soweit prüfen müssen das er diesen Schaden hätte finden müssen?

 

Des Weiteren...welche Möglichkeiten habe ich?

Kann ich dem Verkäufer anbieten von Kauf zurückzutreten? Okay, klar kann ich das. Aber der wohnt 500 km entfernt und das Auto muss dann ja wieder zu mir.

Kann ich darauf bestehen die Reparatur bei mir durchführen zu lassen ohne für den Aufwand zahlen zu müssen, sprich Kilometergeld etc.?

Mit welchen Kosten wäre überhaupt gegebenenfalls zu rechnen?

Hallo,

bist Du sicher, dass die Bilder auch wirklich von Deinem Fahrzeug sind?

 

Gruß

Michael

Verkauf von Privat, gekauft wie gesehen. Die Schäden waren bei Besichtigung erkennbar. Das ist die übliche Masche, im Nachhinein die Kaufsumme zu drücken.

Das ist wohl alles viel zu umständlich. Entweder du sagst ihm tut mir leid, dir war der Schaden nicht bekannt, und wartest ab was passiert. Alternativ könntest du mal zu einem Smart Repair Center (z.B. FAC) gehen und mal fragen was die für ne Hageldelle verlangen, sind doch nur 4 oder 5, sollte überschaubar sein. Dann bietest du dem Käufer die Hälfte als Nachlass an mit dem Hinweis, dass das Kulanz von dir ist und wenn er nicht zufrieden ist soll ers einklagen.

am 11. Mai 2018 um 1:52

Was will der Käufer denn von dir?

Solang er nicht irgendwelche Forderungen stellt, solltest du dich dazu nicht weiter äußern, außer, dass dir das nicht bekannt war.

Aus meiner Sicht sind das normale Gebrauchsspuren, die dem Käufer bei sorgfältiger inaugenscheinnahme auch vorher schon hätten auffallen können.

Darum kauft/besichtigt man z.B. auch bei Regen kein Auto, weil man dann Lackschäden schlecht erkennen kann.

Ich bezweifle sogar, dass du die Dellen hättest angeben müssen, wenn du von ihnen gewusst hättest.

Davon abgesehen, vielleicht sind die Dellen (muss nicht von Hagel kommen) erst nach Übergabe entstanden, kann keiner ausschliessen.

@Nachtaffe: Nein ich denke nicht dass das als normale Gebrauchsspuren durchgeht. Ein Hagelschaden ist durchaus eine wertmindernde Sache und vom Fachmann auch gut als solcher erkennbar.

Aber richtig, natürlich ist die Frage, was hat denn der Käufer für Forderungen gestellt? Will er den Kaufpreis mindern, eine Reparatur bezahlt haben oder gar den Kauf rückgängig machen? Das wären ja die Dinge die er fordern könnte. Aber nur bei arglistiger Täuschung. Deshalb würde ich wie schon geschrieben locker bleiben, sagen dass du das selber nicht bemerkt hast und abwarten. Ich denke die wenigen Dellen sind zu unauffällig als dass dir Vorsatz nachgewiesen werden kann. Und das mit der Reparaturkostenbeteiligung (mit der preiswerteseten Methode) war ein Kulanzvorschlag um des lieben Friedens willen. Aber auf jeden fall erst mal abwarten was er eigentlich will.

Alles hängt von der Art des Vertrags ab!

Sie haben einen Normvertrag für den privaten Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs genutzt!

Da Sie dies getan haben, kann ich ein paar Beulen im Dach nicht als einen versteckten Mangel bewerten. Eine offensichtliche Täuschung durch den Verkäufer ist auch nicht erkennbar!

Da Sie nachweislich den "Hagelschaden" auch bei der Versicherung nicht geltend gemacht haben, ist Ihnen auch kein Vorsatz nachweisbar.

Gekauft wie gesehen von Privat ohne Garantie! Ein paar Beulen im Dach sind kein vertuschter Getriebe- oder Motorschaden, bei dem der Verkäufer durchaus nachträglich in Regress genommen werden kann.

Es mag ihnen sehr leid tun, dass der Käufer jetzt mit einem Hagelschaden leben muß. Sie müssen es jetzt nicht mehr!

Sollten Sie versuchen den Schaden nachträglich bei ihrer Versicherung geltend machen zu wollen, werden Sie es nicht leicht haben!

Sie können ja noch nicht mal sagen, wann es passiert sein sollte! Die Beweislast liegt in diesem Fall bei Ihnen und Sie müssen der Versicherung belegen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Hagels (Den Sie auch mit meteorologischen Daten belegen müssen!) an einer betreffenden Stelle gestanden hat!

Das vergessen Sie mal ganz schnell wieder!

Vielleicht ärgerlich für den Käufer, aber für Sie sollte das Thema durch sein!

Gruß Arnd

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