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T1 Verfahren in Rotterdam - Wo krieg ich das her?

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 15:15

Hallo zusammen

Ich habe ein Problem! Und zwar steckt mein Ford Edge in Rotterdam fest, eigentlich wollte ich das Auto abholen, das T1 Formular ausfüllen lassen und dann in die Schweiz fahren. (T1= Versandsverfahren / Nightgemeinschaftsware)

Die Shipping Company hat mir jedoch gesagt sie könne das nicht machen, aber eine andere Firma (Gaston Schul aus Holland) könne mir ein T1 Formular ausfüllen. Ich habe denen angerufen und die sagten: Es gäbe für sie zu viele Risiken, deshalb können sie das nicht ausfüllen an Private, lediglich an Firmen!

Nun... jetzt sitze ich ein bisschen da und weiss nicht was machen.

Habt ihr da irgendwelche Lösungen wo ich ein T1 Dokument her kriege? Wo ich das Ausfüllen lassen kann in Rotterdam?

Sonst muss ich das Auto von der Shipping Company (Schumacher Cargo, nur so BTW) in die Schweiz Transportieren lassen...

Vielen Dank für eure Hilfe

Es Grüsst

Lucien

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32 Antworten

Hallo

einfach selbst zum Zoll gehen, die Sicherheit wird dann wohl in Bar zu leisten sein.

Zoll Holland

vorher mal anrufen wie der genaue Ablauf ist, die Anmeldung wird wohl auf elektronischem Weg zu machen sein in Deutschland gibt es eine Möglichkeit übers Internet.

 

das Versandverfahren nennt sich NCTS, New Computerised Transit System, T1 ist immer noch die landläufige Bezeichnung.

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 17:30

Hi There

Danke vielmals!

Jap hier sehe ichs, NCTS ... die haben zwar nur bis um 5 offen, dann rufe ich morgen an.

Das Problem ist, wo ist der Zoll beim Hafen? Gleich beim Ausgang des Warehouse oder irgendwo auf der anderen Seite des Hafens?

Hast du damit Erfahrungen in Rotterdam?

Zitat:

Original geschrieben von LXLucien

 

Hast du damit Erfahrungen in Rotterdam?

Leider nein.

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 18:22

Okey kein Problem, rufe morgen mal an... hoffe die verstehen entweder Englisch oder Deutsch :D

am 22. Mai 2008 um 19:04

"T1 Dokument" = Exemplare Nrn. 1, 4 und 5 des Einheitspapiers.

Zu bekommen bei deiner Zollstelle.

Ausfüllanleitung hier

Bargeld nicht vergessen für die Sicherheit ;)

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 19:28

Hi Urug

Ahh so langsam kapier ich das mit dem T1 :D Danke...

Also benötige ich einfach das 1. Formular, das 4. und das 5.?

Jetzt Theoretisch könnte ich auch zuerst beim Schweizer Zoll vorbei gehen oder muss das vom Holländischen Zoll ausgehändigt werden und auch dort nochmals überprüft werden? Oder kann ich einfach dann mit dem Auto aus dem Warenhaus und in die Schweiz fahren?

am 22. Mai 2008 um 19:50

Habe ich dir gerade in der Nachricht geschrieben ;)

Die schriftliche Zollanmeldung ausfüllen und damit dann zum Zoll in den Niederlanden fahren. Mit Auto! (Du musst das Auto noch gestellen; d.h. einfach auf den Amtsplatz fahren).

Die werden dann die Fahrgestellnr. kontrollieren und dir eine andere Ausfertigung des T1 geben (Ausdruck mit einer MRN Nummer).

D.h. du musst vorher zum Niederländischen Zoll und kannst dann nach ordnungsgemäßer Abfertigung in die Schweiz heizen :p

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 19:59

Also kann ich das Auto vom Warehouse abholen, zum Zoll fahren, dort das Dokument ausfüllen lassen und danach wie gesagt, nach Hause fahren :D

Hoffe ich habs jetzt endlich kappiert :D

am 22. Mai 2008 um 20:05

Stimmt, bis auf das ausfüllen lassen der schriftlichen Zollanmeldung.

Das musst du eigentlich selber machen (zumindest in Deutschland).

Die tippen das dann nur ab und geben dir einen neuen Ausdruck mit einer MRN Nummer.

Deshalb gibt es in Deutschland http://www.versand.internetzollanmeldung.de. Dann müssen die Zöllner das nicht alles abtippen *g*

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 20:23

No sorry :) leider nicht

Ah okey ich rufe morgen den Zoll an um das nachzufragen und sonst müssen sie mir dann auf dem Zollamt das abgeben. Gut das ich das ausfüllen muss ist ein kleines Detail :D

Und für was ist diese MRN Nr.?

Vielen Dank für deine Hilfe, wenn ich nochmals ne Frage habe darf ich doch hoffentlich nochmals anfragen? :D

am 22. Mai 2008 um 20:31

Der Schweizer Zoll müsste die schriftliche Zollanmeldung mit den Exemplaren eigentlich auch haben. Dann kannst du das nämlich zuhause ausfüllen. Ist für Leute, die das noch nie gemacht haben, nicht ganz so einfach :p

MRN Nr. ist für den Zoll wichtig. Hätte ich nicht erwähnen brauchen. Movement reference number heißt das. Damit die dich in dem System wieder finden.

Einfach wieder vergessen ;)

Klar. Hau mich einfach an ...

P.S.: Beim Ausfüllen aber erstmal bisschen selber probieren :D

Themenstarteram 23. Mai 2008 um 6:49

Hallo

Also der Schweizer Zoll kann dies nicht ausfüllen oder aushändigen, die sagen das muss die Spedition machen...

Jetzt rufe ich dann noch den Holländischen Zoll an mal schauen was die meinen...

AH und natürlich sagt Schumacher Cargo man kann das Warenhaus nur mit dem Dokument verlassen, somit kann ich nachher nicht zum Zoll sondern muss vorher gehen...

am 23. Mai 2008 um 9:34

Kann ich mir zwar nicht vorstellen das der Schweizer Zoll nicht die Anmeldung hat, da das Verfahren ja einheitlich ist. Aber was die Schweizer machen, weiß ich leider nicht.

Die Schweizer können natürlich nicht das Versandverfahren eröffnen. Vielleicht haben die deshalb gesagt, sie können dir das nicht aushändigen.

Ich verstehe nicht, wieso die dich immer alle auf eine Spedition verweisen.

Grundsätzlich ist zwar das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren mit NCTS als Regelverfahren durchzuführen (also auf dem elektronischem Weg), aber gem. Art. 353 Abs.4 ZK-DVO kann der Beteiligte, aufgrund der nicht Anbindung an das elektronische System der Zollbehörden, auch eine komplett ausgefüllte Versandanmeldung in Papierform vorlegen.

In Deutschland ist eine Versandanmeldung, wenn der Beteiligte Internetzugang hat und nicht an dem elektronischem System der Zollbehörden angebunden ist, über http://www.versand.internetzollanmeldung.de/ durchzuführen. Mit diesem Papier geht er dann zur Zollstelle und bekommt das T1.

Ob die Niederlande dieselbe oder eine ähnliche Möglichkeit haben, kann ich dir leider nicht sagen.

Wie das mit dem Warenhaus verlassen ist musste mal den Niederländischen Zoll fragen. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht geht.

Eigentlich ist der Hafen (oder zumindest ein Teil davon) eine Freizone. D.h. in dieser Freizone werden Nichtgemeinschaftswaren für die Erhebung der Abgaben und Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen als noch nicht im Zollgebiet befindlich angesehen.

Wenn du also das Warenhaus verlässt und damit dann auch die Freizone verlässt, dann musst du vorher natürlich ein T1 haben.

Aber wenn du das Warenhaus verlässt und du weiterhin in der Freizone bist (wo von ich mal stark ausgehe) dann kannst du zum Zoll fahren.

Aber man weiß ja nie :p

Niederländischen Zoll fragen. Hierbei will ich lieber keine konkrete Aussage machen.

Themenstarteram 23. Mai 2008 um 10:50

Die Leitungen beim Dutch Zoll sind immer voll.. mal schauen hab noch heute nachmittag Zeit, das heisst ich könnte eigentlich beim Schweizer Zoll dieses Dokument holen, es ausfülle und beim Holländischen Zoll abgeben?

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