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T4 Auflastung

VW T4 T4
Themenstarteram 23. Juli 2004 um 18:20

Ich habe das Teilegutachten von VW bei mir noch rumliegen.Wo drin steht,welche T$ ohne Umbauten Aufgelastet werden können.EInfach Schlüsselnr. vergleichen und gut is.Dann zum TÜV mit dem Teil und ihr habt Aufgelastet.

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16 Antworten

Re: T4 Auflastung

 

Zitat:

Original geschrieben von sleipnir26

Ich habe das Teilegutachten von VW bei mir noch rumliegen.Wo drin steht,welche T$ ohne Umbauten Aufgelastet werden können.EInfach Schlüsselnr. vergleichen und gut is.Dann zum TÜV mit dem Teil und ihr habt Aufgelastet.

Das kannst Du getrost vergessen.

Die Bundesregierung hat bereits die Änderung der Straßenverkehrs Zulassungsordnung auf dem Weg

gebracht. Nach der Sommerpause können die Bundesländer die Steuersätze auf Hubraum korregieren. Damit entfällt die Besteuerung nach Gewicht. Ich bin auch davon betroffen und stinksauer, weil ich den Kauf eines T4 nur aus diesem Grund getätigt habe. Wir werden mal wieder

aufs neue abgezockt.

Themenstarteram 28. Juli 2004 um 7:28

Blödsinn,deswegen sind sie am überlegen,die KFZ Steuer ganz zu lassen???

Für Geländewagen hat sich das erledigt.Aber nicht für die Busse,wie Vito und t4

Zitat:

Original geschrieben von sleipnir26

Blödsinn,deswegen sind sie am überlegen,die KFZ Steuer ganz zu lassen???

Für Geländewagen hat sich das erledigt.Aber nicht für die Busse,wie Vito und t4

Wenn es sich wirklich als Blödsinn herausstellen sollte, dann kann ich mich nur darüber freuen.

Habe den Artikel heute aus der Zeitung, wobei

Fahrzeuge genannt wurden die über 2,8 t wiegen und

keine Nutzfahrzeuge sind.

Bei mir handelt es sich um ein T4-Wohnmobil das vom Heersteller auf 2,81 t aufgelastet wurde.

Bin ich nach Deiner Meinung nicht betroffen?

Woher weisst Du das? usw. Vieleicht kannst Du mir sagen, wo ich etwas genaueres finde?

Im Voraus Vielen Dank.

Das mit der KFZ- Steuerabschaffung ist ein ganz alter Hut. In regelmässigen Abständen und aus Profilierungssucht haut so mancher Politiker so einen

Bolzen raus. Die letzte Aussage war vor etwa 4 Wochen, heute hört man nichts mehr davon.Ich hätte gegen eine Umlage der KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer nichts einzuwenden.

Aber, warum wird dann über eine steuerliche Förderung Von Dieselfahrzeugen mit RPF sowwie

deren Nachrüstung, nachgedacht? Das würde bei Abschaffung der KFZ-ST. keinen Sinn machen.

Was wird aus Denen, die bis Ende 2005 wegen Euro 4

eine Steuerbefreiung haben?

Themenstarteram 28. Juli 2004 um 8:58

Es sind die Fahrzeuge betroffen,die KEINE Kombinationsfahrzeuge sind.Ansonsten,Muss man sich eine LKW ZUlassung holen.Wollen aber die wenigsten,weil Versicherung höher,und mit sehr vielen Auflagen die Sache vebunden ist.Keine Fenster hinten usw.Aber bei Kombinationsfahrzeugen bis 2,8T (klappbare Rückbank) bleibt die Sache erstmal so.Da steht nichts von Änderung.

Zitat:

Original geschrieben von sleipnir26

Es sind die Fahrzeuge betroffen,die KEINE Kombinationsfahrzeuge sind.Ansonsten,Muss man sich eine LKW ZUlassung holen.Wollen aber die wenigsten,weil Versicherung höher,und mit sehr vielen Auflagen die Sache vebunden ist.Keine Fenster hinten usw.Aber bei Kombinationsfahrzeugen bis 2,8T (klappbare Rückbank) bleibt die Sache erstmal so.Da steht nichts von Änderung.

Nun mal Klartext:

Was muss ich in Zukunft für meinen T4-2,5 TDI

California exclusive 2810 Kg bezahlen.

Steuer nach Gewicht, oder nach Hubraum?

am 28. Juli 2004 um 11:24

Wohnmobile unterliegen nicht der Änderung.

Diese laufen weiterhin nach SonderKFZ

Bedeutet

Sonder KFZ WOMO unter 2.8 t zGG Besteuerung Analog PKW Versicherung nach Wert

Sonder KFZ WOMO über 2.8 t zGG Besteuerung analog LKW ( Gewicht ) Versicherung nach Wert

Zitat:

Original geschrieben von OPATAKER

Wohnmobile unterliegen nicht der Änderung.

Diese laufen weiterhin nach SonderKFZ

Bedeutet

Sonder KFZ WOMO unter 2.8 t zGG Besteuerung Analog PKW Versicherung nach Wert

Sonder KFZ WOMO über 2.8 t zGG Besteuerung analog LKW ( Gewicht ) Versicherung nach Wert

Ich danke Dir, das war eine klare Antwort.

Wo hast Du das her, im Internet ist nichts zu finden?

am 28. Juli 2004 um 14:07

ich habe dieses Jahr meine zertifizierung zum ZDK- Nutzfahrzeugverkäufer gemacht.

Die Schulung dauert 7 Wochen in denen über Technik, Recht, Versicherung und Steuer gesprochen wird. Das wird dann anschließend in der 8 Wochen schriftlich, mündlich und im Rollenspiel geprüft

Die Infos stammen daher von der VW-Schulung und werden andauern aktualisiert.

 

----

 

zum Thema zurück.

Die Steuererleichterungen für Geländewagenfahrer sollen einfach wegfallen. Nicht mehr und nicht weniger

Themenstarteram 28. Juli 2004 um 14:10

Meine Rede....

Für die Geländefahrer hat sich das thema Auflastung bald erledigt.Aber so ne Meldung,mit der Hubraumbesteuerung kommt jedes Jahr

Danke für Eure Antworten.

Da bin ich halt auf eine Zeitungsente hereingefallen,

jedoch lieber so als zahlen.

am 29. Juli 2004 um 6:48

das ist reine Panikmache.

Es ist leider nicht auszuschliessen das unsere Volkvertreter auch diese Subventionen schließen werden.

Allerdings trifft es dann auch die flaschen. Nämlich Familien mit mehreren Kinder die einen T4 oder T5 Shuttle- Kombi oder Multi fahren.

Zitat:

Original geschrieben von OPATAKER

das ist reine Panikmache.

Es ist leider nicht auszuschliessen das unsere Volkvertreter auch diese Subventionen schließen werden.

Allerdings trifft es dann auch die flaschen. Nämlich Familien mit mehreren Kinder die einen T4 oder T5 Shuttle- Kombi oder Multi fahren.

Das was im Moment in der Politik abläuft ist sowieso nicht mehr normal.

Der Schuss geht, wegen der paar Euro die die KFZ-Steuer mehr einbringt, nach hinten los. Die Autoindustrie hat schon jetzt zu kämpfen.

Durch die ständigen Hiobsbotschaften sind die Leute

so verunsichert und halten ihr Geld zusammen, anstatt es aus zu geben. Der Kreislauf des Geldes ist

hat sich verlangsamt ist fast unterbrochen und das ist tötlich für die Wirtschaft.

Viel Gegacker - und keiner hat ein Ei gesehen.

Fakt ist: In einer Sitzung wurde ein Vorschlag eingebracht, bei dem bei ALLEN (!) Fahrzeugen, welche keine PKW sind, die "Begünstigung" entfallen soll.

Was die Länder daraus machen sehen wir ja dann.

Aber: Alle (!) "Sonstigen Kfz" sind betroffen, nicht nur das Kombinationskfz.

Ändern kann man sowieso nix mehr - sollte sich das mit den > 2,8 t erledigt haben laste ich einfach um 10 kg ab, darf wieder auf'm Gehweg parken und zahl eben 30 Euro mehr im Jahr. Benziner sei dank.

CU Martin

Themenstarteram 2. August 2004 um 11:08

Das musst Du mir genauer Erklären mit dem Ablasten,und nur 30,- mehr Steuer

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