Tacho angleichen ?
Hallo zusammmen, ich hatte ja letztes mal schon mal gefragt. Ob es geht nur das VDO Tachoblatt (bis 260 km/h) in meinem normalen Tacho umzubauen der nur bis 250 km/h geht. Aber man sagte mir ja das der Tacho dann nicht mehr genau anzeigt, aber kann ich dann nicht den Tacho angleichen bzw. den Zeiger abziehen und umsetzten dann müsste der Tacho eigentlich genau gehen oder ?
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Klar wird der übernommen... Den Km-Stand brauchst Du nur auf nen Zettel schreiben und dem neuen Tacho zeigen, der holt sich den Stand dann sofort... Echt.. war die Frage ernst gemeint???
Es würde Dir besser gefallen, wenn 260 angezeigt würden... die der Wagen aber gar nicht erreicht... was bringt sowas??? Kapier ich nicht... Kratz doch unter die 250er Marke ne 260 rein...
Sag doch nicht, das es nichts bringt klick
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10 Antworten
Der Zeiger hat ne Markierung, der passt nur auf einer Stellung glaube ich.
Selbst wenn Du es schaffen solltest, sind die Abstände zwischen den 10er Km/h Angaben nicht richtig zu den Zeigerwegen die der Tacho bei der Geschwindigkeit zurücklegt.
Was bringt Dir das, wenn der Tacho 10 mehr anzeigt als vorher?
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Der Zeiger hat ne Markierung, der passt nur auf einer Stellung glaube ich.
Selbst wenn Du es schaffen solltest, sind die Abstände zwischen den 10er Km/h Angaben nicht richtig zu den Zeigerwegen die der Tacho bei der Geschwindigkeit zurücklegt.
Was bringt Dir das, wenn der Tacho 10 mehr anzeigt als vorher?
Es würde mir besser gefallen wenn er bis 260 km/h geht, der alte 320i da ging der ja auch bis 260 km/h.
Wenn ich den kompletten Tacho tausche und den VDO tacho einbaue, wird ja warscheinlich der alte Tachostand nicht mit übernommen. Weil der andere Tacho von 1992 ist und noch kein Codierstecker besitzt. Oder wird der Tachostand trotzdem übernommen ?
Klar wird der übernommen... Den Km-Stand brauchst Du nur auf nen Zettel schreiben und dem neuen Tacho zeigen, der holt sich den Stand dann sofort... Echt.. war die Frage ernst gemeint???
Es würde Dir besser gefallen, wenn 260 angezeigt würden... die der Wagen aber gar nicht erreicht... was bringt sowas??? Kapier ich nicht... Kratz doch unter die 250er Marke ne 260 rein...
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Klar wird der übernommen... Den Km-Stand brauchst Du nur auf nen Zettel schreiben und dem neuen Tacho zeigen, der holt sich den Stand dann sofort... Echt.. war die Frage ernst gemeint???
Es würde Dir besser gefallen, wenn 260 angezeigt würden... die der Wagen aber gar nicht erreicht... was bringt sowas??? Kapier ich nicht... Kratz doch unter die 250er Marke ne 260 rein...
Sag doch nicht, das es nichts bringt klick
Aber das geht ja nur bis 240!!! Der TE will doch bis 260!!! Das ist der falsche Stift!!!!
Aber manche bauen sich ja auch weiße Tachoscheiben ein die man bei Ebay kaufen kann. Das geht ja auch und sieht besser aus. Und der Kilometerstand muss doch, wenn er nicht im Codierstecker gespeichert ist nochmal woanders gespeichert sein ?
Zitat:
Original geschrieben von Stormchaser1992
Aber manche bauen sich ja auch weiße Tachoscheiben ein die man bei Ebay kaufen kann. Das geht ja auch und sieht besser aus. Und der Kilometerstand muss doch, wenn er nicht im Codierstecker gespeichert ist nochmal woanders gespeichert sein ?
Also nur für Dich, aber das bleibt unter uns, ok?
Die Tachoscheiben haben dann die richtigen Abstände und haben unten noch die 260 dran.
Wenn Du nur die Scheiben wechselst, hat Dein KI immer noch die Km drin, weil ist ja der selbe Tacho.
Sonst wird NIRGENDS der KM Stand gespeichert. Neuer Tacho = neue Km oder eben angleichen lassen in dubiosen Firmen, weil inzwischen in D verboten.
Ich würde aber, nur weil ich ne 260 auf meinem Tacho stehen haben will, nich so nen Heckmeck machen. Es sei denn, du hast neue Tachoscheiben, die für DICH passen und die Du einbauen willst. Dann sollten aber die originalen Abstände stimmen, sonst wandert der Tacho (der nicht lesen kann) einfach wie er meint über die Kmh Anzeige.
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Neuer Tacho = neue Km oder eben angleichen lassen in dubiosen Firmen, weil inzwischen in D verboten.
hiho
und diese ausage ist schlechtweg falsch ....
wenn ich nen neuen tacho verbaue ( oder auch einen gebrauchten ) kann jeder den alten kilometerstand in den neuen tacho einprogramieren ....( sogar nen privatmann darf da rann .) da ist überhaupt nix dubioses dranne das diese arbeiten sogar hin und wieder von vertragshändlern durchgeführt werden ..ganz legal und rechtmässig
illegal hingegen ist es den kilometerstand zu manipulieren ( also mehr oder weniger als tatsächliche laufleistung einprogramieren )
Gruss Dirk
Zitat:
Original geschrieben von dtgr
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Neuer Tacho = neue Km oder eben angleichen lassen in dubiosen Firmen, weil inzwischen in D verboten.
hiho
und diese ausage ist schlechtweg falsch ....
wenn ich nen neuen tacho verbaue ( oder auch einen gebrauchten ) kann jeder den alten kilometerstand in den neuen tacho einprogramieren ....( sogar nen privatmann darf da rann .) da ist überhaupt nix dubioses dranne das diese arbeiten sogar hin und wieder von vertragshändlern durchgeführt werden ..ganz legal und rechtmässig
illegal hingegen ist es den kilometerstand zu manipulieren ( also mehr oder weniger als tatsächliche laufleistung einprogramieren )
Gruss Dirk
Das glaube ich nicht.
Sag mir mal ne Firma die das legal macht,so wie du es sagst!
hiho
bitte schön
Die Gesetzeslage gestattet uns nur noch, nach Reparaturen oder einem Austausch des Tachos eine Tachojustierung oder Anpassung des Kilometerstandes auf den ursprünglichen Originalwert vorzunehmen. Sie müssen uns den tatsächlichen Kilometerstand nennen und - soweit möglich - nachweisen, dass dieser Wert der tatsächlichen Laufleistung entspricht.
Die aktuelle Gesetzlage in Deutschland sieht folgendermaßen aus:
Im August 2005 trat der neu beschlossene §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Dort wird der neue Straftatbestand des “Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern” eingeführt. Der Hauptzweck dieses Paragrafen ist es, den Verbraucher beim Kauf eines gebrauchten Kfz vor Betrug zu schützen.
Die danach herrschende Rechtsunsicherheit - ob Werstätten nun keine Reparaturen an Tachometern mehr durchführen könnten und die dazu benötigten Geräte und Programme illegal sind - wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beseitigt. Reparaturen am Tacho und damit verbundene Einstellungen sowie dafür benötigte Werkzeuge und Software werden durch den §22b StVG nicht verboten.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT bitte absatz 2 lesen ..dort steht es drinne das eine reparatur bzw angleichung auf den originalstand nicht strafbar ist
Quelle:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 39/2006 vom 19. Mai 2006
- 2 BvR 1589/05 -
Nach diesem Maßstab sind die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Rechtsnormen nicht beschwert. Ihr unternehmerisches Betätigungsfeld, das die digitale Programmierung von Wegstreckenzählern zum Zwecke von deren Umstellung, Reparatur und Justierung und die Herstellung hierfür geeigneter Software umfasst, ist von den angegriffenen Normen nach deren Wortlaut, Systematik und der gesetzgeberischen Intention nicht betroffen.
1. Die Strafvorschrift des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG stellt das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, unter Strafe. Das Verfälschen kann nach dem Gesetzeswortlaut dadurch erfolgen, dass das Ergebnis der Messung durch Einwirkung auf das Messgerät oder den Messvorgang beeinflusst wird. "Verfälschen" ist umgangssprachlich und etymologisch (vgl. Duden, Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Eintrag "falsch") verwandt mit dem Adjektiv "falsch". Der Begriff hat einen normativen Gehalt. Verfälscht werden können Dokumentationen tatsächlicher Vorkommnisse. Ein Verfälschen liegt nach dem gewöhnlichen Gebrauch des Wortes dann vor, wenn eine Aufzeichnung so verändert wird, dass sie im Hinblick auf die tatsächlichen Vorkommnisse, über die sie Auskunft geben soll, falsch ist.
2.
Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
gruss Dirk