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tacho auf 0 stellen, wie?

Themenstarteram 27. April 2010 um 13:57

hallo,

 

weiß jemand wie man einen tacho auf null stellt?

sufu hat nichts ergeben.

habe einen motor komplett überholen lassen und

wollte jetzt den tacho auf 000000km stellen.

 

danke,

gruß

Beste Antwort im Thema

Ach kommt schon, macht euch nicht lächerlich...

Da dran ist garnichts illegal. Du kannst den Tacho auch auf 950tkm stellen wenn Du willst. Illegal ist, wenn man ein Auto mit verändertem (verringertem) Kilometerstand verkauft, beim Leasing zurückgibt oder ähnliches ohne darauf hinzuweisen!

Davon abgesehen spielt es beim Astra F doch eh keine Rolle mehr wieviel Kilometer der hat. Wichtig ist für einen Verkauf der Zustand und der Rest-Tüv... ;)

Wenns unbedingt sein muss kannst Du den Tacho zerlegen, die Mechanik rausnehmen, verdrehen wie du willst und wieder einbauen.

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Das ist illegal, ich glaube nicht, dass jemand dir dazu hier was posten wird, zumindest währe es nicht richtig!

Ich will dir damit nicht ans Bein pinkeln, es ist aber einfach so ;)

Reicht es nicht wenn du die Quittungen als Nachweis aufbewahrst?

MfG

Roland

Richtig. Die Motorleistung hat nicht auf dem Tacho zu stehn, sondern die Laufleistung des Fahrzeugs. Kannst dir ja von einer Werkstatt die Überholung des Motors bestätigen lassen. Interessiert aber keinen. Zumal in ein paar Jahren mit gedrehtem Kilometerstand unglaubwürdig ist.

Ach kommt schon, macht euch nicht lächerlich...

Da dran ist garnichts illegal. Du kannst den Tacho auch auf 950tkm stellen wenn Du willst. Illegal ist, wenn man ein Auto mit verändertem (verringertem) Kilometerstand verkauft, beim Leasing zurückgibt oder ähnliches ohne darauf hinzuweisen!

Davon abgesehen spielt es beim Astra F doch eh keine Rolle mehr wieviel Kilometer der hat. Wichtig ist für einen Verkauf der Zustand und der Rest-Tüv... ;)

Wenns unbedingt sein muss kannst Du den Tacho zerlegen, die Mechanik rausnehmen, verdrehen wie du willst und wieder einbauen.

dann wäre es illegal sich einen neuen tacho einbauen zu lassen wen der alte defekt ist.

wie immer dummlaberei :rolleyes:

das einzigste was illegal ist den stand zu verändern und einen niedrigeren wert beim verkauf angeben.

der astra tacho läßt sich nur durch zerlegen zurückstellen, das ist nicht einfach weil du ihn fast komplett zerlegen mußt um daran zu kommen.

wenn du interesse hast melde dich per pn, ich habe einen mit der w-zahl 1111 und o km, der stammt aus einen ohne drehzalmesser

am 27. April 2010 um 19:22

Ich muss leider auch zugeben das es nicht illigal ist den Tacho zurück zu drehen, zumindest so lange nicht wie du der Versicherung und beim Verkauf usw... das alles angibst.

Das war ja bei mir leider damals das Problem das ich vor gericht gezogen bin und hatte keine chance beim Privat Kauf, hatt nur den vorteil das der angeklagte an dem Tag nicht da war, das ich wenigensten nen bissl was rausgeschlagen habe.

Und Grundsätzlich kann man nicht sagen das es egal ist wie viel ein Auto runter hat egal ob das ein Astra oder sonst was ist. Hab vor 2 Monaten erst einen gesehen der 17.000 Km runter hatte des war en Rentner Fahrzeug der fast nur in da garage Stand.

LG

Naja, einem Auto mit 17.000 km was immer in der Garage stand siehst Du das auch an!

Bevor ich ein fertige Möhre mit 100tkm kaufe, nehm ich doch lieber einen 250tkm Astra im perfekten Zustand mit frischen Verschleißteilen.

Sicher ist meistens das Auto mit weniger km im besseren Zustand, aber bei über 13 Jahre alten Autos ist das bei weitem nicht immer so.

Das wollte ich damit sagen. Und der Motor ist normal so ziemlich das letzte was an den Autos Probleme macht.

am 27. April 2010 um 20:43

Hallo,

ich mische mich einfach mal ein, aber ich wollte nur sagen, dass ich auch der Meinung bin, dass man den Tacho lustig zurück stellen kann, solange man das Auto nicht verkauft, ohne den Käufer darauf hinzuweisen.

Außerdem kann man den Kilometerstand doch im Falle eines Falles über das Motorsteuergarät auslesen.

Zitat:

Original geschrieben von Lkw-Fan

Hallo,

ich mische mich einfach mal ein, aber ich wollte nur sagen, dass ich auch der Meinung bin, dass man den Tacho lustig zurück stellen kann, solange man das Auto nicht verkauft, ohne den Käufer darauf hinzuweisen.

Außerdem kann man den Kilometerstand doch im Falle eines Falles über das Motorsteuergarät auslesen.

aber 1000% nicht beim astra-f

Zitat:

Original geschrieben von nussknacker

Bevor ich ein fertige Möhre mit 100tkm kaufe, nehm ich doch lieber einen 250tkm Astra im perfekten Zustand mit frischen Verschleißteilen.

Meine Rede, aber es gibt immer wieder "Träumer" die der Meinung sind dass ein z.B. 12 Jahre altes Fahrzeug max. 100Tkm haben DARF oder der meinung sind dass 150Tkm VIEL ZU VIEL sind für ein 10 Jahre altes Vehicle, lächerlich :D

ich habe meinen mit 162tkm, Ez 1994 und frisch TÜV gekauft, rennt wie ein Uhrwerk. Hat halt dem alter ensprechend ein paar kleine Macken ist aber nicht so wild.

Wie macht man das eigendlich umgedreht? Also den Stand erhöhen? Hab mir einen neuen Tacho gekauft, da bei mir einiege Anzeien nicht mehr in Ordnung sind und der neue Tacho hat grade einmal die hälfte der Laufleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

ich habe meinen mit 162tkm, Ez 1994 und frisch TÜV gekauft, rennt wie ein Uhrwerk. Hat halt dem alter ensprechend ein paar kleine Macken ist aber nicht so wild.

Wie macht man das eigendlich umgedreht? Also den Stand erhöhen? Hab mir einen neuen Tacho gekauft, da bei mir einiege Anzeien nicht mehr in Ordnung sind und der neue Tacho hat grade einmal die hälfte der Laufleistung.

genauso zerlegen und wieder einbauen oder du fährst solange bis er wieder paßt :D:D:D:D:D

lustig. Wer keine Ahnung hat sollte sich besser zurück halten oder sich vorher informieren !!

Ich persönlich such mir die Infos raus ... aber es gibt immer Wiedersprüche dabei :

 

Illegal !

Das Zurückdrehen des Tachos stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 b StVG dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Insofern rate ich dringend davon ab dies zu tun. Die Vorschrift des zitierten Paragraphen lautet:

§ 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.Die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.“

Legal!

http://www.maxrev.de/files/2009/08/img005_1251032190.jpg

 

Steht doch schon im Titel:

Zitat:

§ 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern...

Missbrauch entsteht erst, wenn man verfälschte Tachostände nutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Das Bundesverfassungsgericht musste aufgrund der unsauberen Formulierung des Paragraphen und einer folgenden Verfassungsbeschwerde durch Hersteller von Diagnosesoftware (die unter anderem auch die Tachojustierung erlaubt) schon exakt definieren, wie er auszulegen ist:

Zitat:

Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels (...) und ist im Hinblick auf diesen Regelungszweck auszulegen.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Die strafbare Handlung ist also nicht die Tachojustierung, sondern nur die Tacho"justierung" zum Zwecke des Betrugs.

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

lustig. Wer keine Ahnung hat sollte sich besser zurück halten oder sich vorher informieren !!

Ich persönlich such mir die Infos raus ... aber es gibt immer Wiedersprüche dabei :

 

Illegal !

Das Zurückdrehen des Tachos stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 b StVG dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Insofern rate ich dringend davon ab dies zu tun. Die Vorschrift des zitierten Paragraphen lautet:

§ 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.Die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.“

Legal!

http://www.maxrev.de/files/2009/08/img005_1251032190.jpg

es ist auch strafbar unsinn zu verbreiten und geschichten zu erzählen die nicht stimmen

es muß glaube ich laut stvo noch nicht mal ein km zähler im pkw sein, es reicht eine reine geschwindigkeitsanzeige aus.

solange es sich nicht um gesetzlich vorgeschriebene aufzeichnungsgeräte (fahrtenschreiber) handelt, die findet man bekanntlicherweise nicht in einem astra-f sondern nur in lkw´s ab 2,8 t mit anhänger

es darf auch jeder mit seinem eigentum machen was er will.

solange er keinen misbrauch betreibt, misbrauch ist es eben nur dann wenn ein anderer betrogen wird vorher nicht

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