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Tacho Tausch stimmt die Anzeige dann noch ?

Themenstarteram 18. April 2006 um 1:21

Hi Jungs

Will ein Tacho aus einen Audi 90 Limo Typ 89 2,3 20V 5 Zylinder in ein audi Coupe bj 92 2,0 4 zylinder um bauen stimmen dann die ganzen daten die angezeigt werden noch ?

mfg Jule

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12 Antworten
am 18. April 2006 um 7:00

Ja tun sie, bis auf den Kilometerstand natürlich. Der Drehzahlmesser ist bei 4 und beim 5-Zylinder gleich, du kannst nur nicht den vom V6 nehmen, der zeigt Schwachsinn an.

Beim Tacho isses auch egal ob 220kmh oder 260kmh, die sind alle gleich "genau" (oder auch nicht ;) ), du könntest sogar den 300kmh RS2 Tacho in nen 90PS tun, der würde auch die richtige Geschwindigkeit anzeigen und der ist sogar recht genau.

Die Wassertemp. Anzeige ist bei allen Tachos immer gleich, also wird sie wohl auch immer gleich anzeigen und die Tankanzeige, ähh ich meine das Tank-Schätz-O-Meter :D ist auch immer gleich (sieht halt beim typ89 nur anders aus).

Du hast bei dem Coupe ja schon die B4 Front oder? Dann hat dein jetziger Tacho auch schon das Minicheck, welches du in den anderen Tacho übernehmen musst. Sonst haste keine Ölwarnung, keine Ölkontrolllampe und keinen Summer mehr (das hatte der typ89 alles einzeln unterm Lenkrad, der B4 (und Coupe ab 92) haben das alles im Minicheck)

Themenstarteram 18. April 2006 um 14:58

kann mann den tacho stand auf mein tacho angleichen ?

also die kilo meter

am 18. April 2006 um 15:32

ja kannst du machen, zumindest WAR es mal erlaubt. Du musst dann halt nur angeben (wenn du den Wagen wieder verkaufst), dass du den Tacho getauscht und an den originalen Tachostand angeglichen hast.

Allerdings ist es wohl seit neuestem nicht mehr erlaubt, an Tachos irgendwie rumzuschrauben.

nein. ist verboten

am 18. April 2006 um 15:40

geschwätz! Das ist überhaupt net verboten, falls ich mich irre, poste doch mal die genaue Rechtsgrundlage.

kann ich gerne machen bevor du hier weiter pöbelst... *such kram*

"Bis zur Gesetzesänderung am 18. August 2005 war die Tachoeinstellung für den privaten Gebrauch erlaubt, aber verboten bei Leasingfahrzeugen oder Fahrzeugen einer Autovermietung. Die Einstellung am Tacho war aber der Autoversicherung (bei km-abhängigem Tarif) und beim Auto - Verkauf dem Käufer mitzuteilen! Die Tachomanipulation (Manipulation am Kilometerzähler) ist dann jedoch in Deutschland verboten worden, den genauen Wortlaut können Sie unter Rechtshinweise nachlesen.

Das Gesetz betrifft auch ein Chip-Tuning am Tacho, eine Tachokorrektur auf den korrekten Kilometerstand nach Austausch des Motors und auch einen Gebraucht-Tacho auf den richtigen Kilometerstand des Autos zu bringen.

 

Die Tachojustierung in Deutschland ist verboten worden!!!"

 

__________________________________________________________

Straßenverkehrsgesetz: Änderung vom 17. August 2005

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

" Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

 

Letzte Änderung:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 18.08.2005. Letzte Änderung durch: Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49 S. 2412, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2005).

Ältere Hinweise zur Justierung am Tacho

" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."

Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.

Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.

Verboten ist die Justierung am Tacho von Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen. Wir verlassen uns dabei auf die Angaben des Halters.

am 18. April 2006 um 16:29

also hatte ich doch recht.

würde das einstellen der km am neuen tacho lassen, hab nämlich damals bei meinen dadurch nen tacho zerschossen. ist so nen beknacktes zählwerk. soweit ich weiß ist es erlaubt, solange man es beim verkauf angibt...

connor bist du dumm?

jetzt poste ich diesen text zum zweiten mal und raffst es immernoch nicht ?

ZITAT: "[..]Die Tachomanipulation (Manipulation am Kilometerzähler) ist dann jedoch in Deutschland verboten worden[..]

Das Gesetz betrifft auch ein Chip-Tuning am Tacho, eine Tachokorrektur auf den korrekten Kilometerstand nach Austausch des Motors und auch einen Gebraucht-Tacho auf den richtigen Kilometerstand des Autos zu bringen.

 

Die Tachojustierung in Deutschland ist verboten worden!!!"

*kopf schüttel*

am 18. April 2006 um 20:53

Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."

also erstens will ich keinen streit.

da steht es schwarz auf weiss... oder weiss auf blau, wie du willst :D

was du da zitierst ist blödsinn. das ist vermutlich ein bescheid/entschluss der in einer sache gefällt wurde. aber das widerspricht dem gesetz.

ich sagte ja auch, dass es strafbar ist, was das gericht dann damit macht, bleibt dann immer noch gerichtsentscheid.

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