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Tacho Umbau auf Drehzahl
Hi ich würde gerne meinen Tacho wechseln. habe jetzt einnen ohne Drehzalinstrument. Hätte gerne einen mit Drehzalmesser. Habe dazu paar fragen?!?!?!
1. Was sagt der K-Wert?
2. Es gibt welche wo elektrisch sind und welche mit Welle (was ist besser)?
3. Passen bei mir alle tachos (habe bj96 1,4l)???
4. Was sagt der k-wert?
5. Mein Tacho jetzt hat 102tkm kann ich das dann übertragen? Oder wie funktioniert das?
Danke im voraus...
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16 Antworten
1. Der sagt dir den Wert des verbauten Impulsgebers im Getriebe
2. vom Ausbauaufwand liegt ein elektrischer Tacho vorne da du keien Welle ausclipsen musst (is aber auch kein Aufwand)
3. Bei dir passen nur die Tachos die so angetrieben werden wie dein jetziger (Welle oder elektrisch), aus einem Fahrzeug mit vier Zylinder stammen (jedoch nicht Diesel)
4. siehe 1.
5. Ja kannste übertragen, wie wird dir jedoch keiner hier sagen da es nicht legal ist den Tachostand anzupassen.
6. das Forum hat ne Suchfunktion...
den Tachostand anzupassen ist net illegal
musst das beim Verkauf lediglich erwähnen
jegliche manipluation am kilometerzähler ist verboten. darf nicht mal der foh.
bei verkauf wird dir ein aufkleber mitgegeben, bei welchem kilometerstand der tacho rein kam bzw. wird der aufkleber bei austausch an den neuen tacho geklebt.
so war das im fuhrpark beim drk in meiner zivi-zeit.
zeig mir den Paragraphen, der es ausdrücklich verbietet, Tachos zu manipulieren !
kenn mich mit paragraphen nicht aus, und hsb auch keine zeit dafür. aber das bekommt man so mit im laufe der zeit (reportagen, foren, rl) mit.
zeig mir doch deinen paragraphen..
es wird ganz sicher keine Paragraphen geschrieben, in denen steht was man alles darf.
das wäre etwas zu viel für diese Welt.
Meines Wissens nach dürfen Tachos zwar manipuliert, dann aber dem Käufer mitgeteilt werden, da dies sonst zu Irreführung führen würde.
"Bisher machte sich nur strafbar, wer ein Fahrzeug mit nach unten manipuliertem Kilometerstand verkaufte und so einen höheren Erlös erzielte, als dies mit der tatsächlichen Laufleistung möglich gewesen wäre."
"Das Herstellen, Verkaufen, Besitzen und Benutzen von Geräten und Software zur Tacho-Manipulation ist seit 17. August 2005 gesetzlich verboten und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Das Straßenverkehrsgesetz wurde hierzu durch den Paragraphen 22 b ergänzt:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt oder sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“
quelle:
http://www.adac.de/.../default.asp?...
so auf die schnelle. bidd´schö!
edit: hier nochmal http://www.juraforum.de/.../...ern_und_geschwindigkeitsbegrenzern.html
Das verändern des Tachowertes ist nur für die Versicherung relevant und bei einem möglichen Wiederverkauf. Den Rest kannste dir denken.
Ah der Ronson hat doch was passendes im StVO gefunden.
REPOST **** hatte auch den ADAC Artikel gefunden ***
ööhmm... ok da bin ich wohl nicht mehr ganz so aktuell gewesen
verständlich ist es für mich trotzdem nicht, ich darf doch wohl mit MEINEM tacho und somit meinem Auto machen was ich möchte ?
TÜV-Relevant ist das ding ja sowieso nicht.
solange ich durch die Veränderung des Tachos keinen Profit erschlage, sprich jemanden Abzocke, ischs doch eigtl. wurschd.
nun ja.
der hintergrund ist sicherlich, dass man käufer rechtl. mehr absichern bzw. bevorzugen möchte beim kauf eines gebrauchtfahrzeugs.
wenn du nun aber trotzdem rumprotzen würdest dass du deinen tacho verstellt hast oder dich jmd dabei sieht und anzeige stellt, sei es auch nur für deinen privaten zweck, sit es grnauso verboten und du könntest probleme bekommen.
daher: immer schön bedeckt halten
Ja, da hätte man das Stafmaß fürs "abzocken durch Tachomanipulation" erhöhen sollen, und nicht so ein Sinnloses Gesetz erschaffen.
nun gut, bin ja jetzt informiert
verstellt hab ich mein Tacho mit DZM trotzdem nicht, war mir zu viel arbeit.
Würde ich auch nicht. Ich hoffe du hast bei deinem Kauf eine Rechnung mit der gekauften km-Stand erhalten (so wie ich; Hatte sogar das Glück und hatte nur 2t km Differenz). Das ist auch vollkommen ausreichend.
also sinnlos ist das gesetz nicht, sonst würde es immer noch haufenweise angebote für professionelle tachomanipulationen geben und durch diese gesetzeslage wird es eben erschwert.
wenn ihr euch einen neuen hobel kaufen wollt, wollt ihr doch auch die korrekte km angezeigt haben und nicht auf etwaige manipulationen hereinfallen. gut, was man nicht weiß, man einen nicht heiß. aber spätestens bei seltsamen, frühzeitigen reparaturen, munkelt man denn doch