Tachoabweichung ?
Weiß jemand wie hoch die Tachoabweichung bei DC ist ? Autotachos sollen ja in der Regel immer ein paar % mehr anzeigen.
Hintergrund meiner Frage ist natürlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung
Karsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Ach soooo, ich glaube nach 6 Wochen vom Verstoß ab kannst Du den Bescheid in die Tonne hauen wenn er
nicht gekommen ist
Da ist aber einer falsch informiert , drei Monate plus 2 Tage für die Post
Glaub es mir !
Glaub ihr lieber nicht - sie ist nämlich ebenso falsch informiert!
Auf den Zugang kommt es nicht grundsätzlich an, sondern auf den Erlaß, d.h. in der Regel, wann der Bescheid ausgefertigt wurde (Datum des Bescheides)...kann aber auch bedeuten, dass allein die Anweisung der Verfügung in der Akte ausreicht...außerdem gesteht der BGH auch den überlasteten Behörden bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit zum Ausdrucken und der Zustellung zu.
Ist also innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung der Tat kein Bußgeldbescheid erlassen (und keine Anklage erhoben) worden, dann ist die Tat verjährt.
Kommt der Bußgeldbescheid aber innerhalb 3 Monaten + 2 Wochen, ist die Verfolgungsverjährung um 3 Monate, laufend ab Erlaß des Bescheides erhöht. Hierdurch soll ausreichende Zeit für etwaige weitere Ermittlungen geschaffen werden.
Aber auch wenn der Bescheid erst nach z.B. 4 Monaten kommt , kann die Verlängerung um 3 Monate einsetzen, wenn -wie vor geschrieben- der Erlaß des Bescheides innerhalb der 3 Monate erfolgte - allerdings setzt die Verjährungsunterbrechung dann erst mit Zustellung ein...dies kann man selbst aber rein aus dem Bescheid manchmal nicht ersehen, daher lohnt es sich bei "wichtigeren" Vorfällen (Punkte, drohendes Fahrverbot) die Verfahrensakte einzusehen...was allerdings nur mit einem Rechtsanwalt geht (eigentlich ein "Fehler" in unserem Rechtssystem, da man ansonsten für das Bußgeldverfahren grundsätzlich eigentlich nicht dem Anwaltszwang unterliegt)
...zudem kann durch Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung gehemmt sein, d. h. ab Datum des Anhörungsbogens läuft die Dreimontasfrist neu (hängt aber auch davon ab, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge angehört werden soll- ist bei Firmenwagen oft wichtig...Hinweis: sogenannte Kombinationsbögen, d.h. man wird vorsorglich mal als Beschuldigter und hilfsweise gleichzeitig als Zeuge aufgefordert, sind unzulässig, weil die eigene Rechtsposition nicht klar ist...machen manche Behörden aber noch immer)
Also: nur wenn man innerhalb von 6 Monaten nach Vollendung der Tat weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bußgeldescheid zugestellt bekommen hat, kann man relativ sicher davon ausgehen, dass die Verfolgungsverjährung eingesetzt hat!
Fazit: gerade das Thema Verfolgungsverjährung ist nicht so einfach losgelöst vom Fall mit "glaub es mir" zu beantworten...im Zweifel -wenn es um was geht- tatsächlich lieber den Anwalt einschalten - daher lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutz immer (bei einer OWI kommen schnell € 500 RA-Gebühren zusammen)
(bin übrigens selbst nicht Anwalt - nur zur Info, will hier keine Werbung für Anwälte machen...habe aber reichlich Rechtsvorlesungen gehört und habe im täglichen Geschäft laufend mit deutschem Recht zu tun)
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Genau kann ich es nicht sagen, dürfte sich aber im Bereich zwischen 3 bis 6 Kmh.
handeln, je nach Geschwindigkeit.
Bei 50 km/h GPS waren es bei mir genau 53 km/h Tacho , also schon sehr genau
Im übrigen waren es bei 100 km/h GPS auf dem Digitaltacho 103km/h ... du siehst das er sehr wenig Abweichung anzeigt , auch wenn man die Geschwindigkeit erhöht !
Das alles ändert sich erst bei über 180 km/h deutlicher zugunsten des KI
Du hast also sehr wenig Handlungsspielraum
Lisa
Dann stellt sich nur die Frage wie genau das GPS ist
Völlig unwichtig wie genau GPS ist ....
Vielmehr stellt sich die Frage ....wie genau war das Messgerät mit dem du geblitzt wurdest und mit was für eine Geschwidigkeit hat es Dich geblizt
Das kann Dir nur die Bussgeldstelle sagen und nicht MT
Lisa
also ich hab das indianapolis-pro drinn! unterschied zum ki sind 6kmh... dann mal noch nen mobiles navi dazugemacht... und auch 6 kmh abweichung... für mich ist klar! das ki zeigt bei mir 6kmh mehr an! ich behaupte mal gps ist genauer als ki
Letztendlich ist es wurst wie genau was ist.......zahlen musst Du was auf dem Bußgeldbescheid steht.
Eine gewisse Toleranz wird sowieso abgezogen.
Gruß Rainer
Die vom GPS Gemessene Gewindichkeit ist bis zu 2 Km/h genau, wenn nicht ganz genau.
Mit hat es mal erwischt mit Gemessen 119 Km/h laut Radar, laut Tacho ca. 125 und laut GPS 119 Km/h
Nach meinem Kenntnisstand ist die maximale Tachoabweichung für deutsche Modelle 4 km/h, jedoch unter 40 km/h sind es 10 %.
Das passt bei vielen Vergleichen, die ich mit geeichten Anlagen machen konnte recht gut.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer561
Letztendlich ist es wurst wie genau was ist.......zahlen musst Du was auf dem Bußgeldbescheid steht.
Eine gewisse Toleranz wird sowieso abgezogen.
Gruß Rainer
nein! hatte mal innerorts 28 mehr drauf... habe gegen den bescheid einspruch eingelegt... und? kein bußgeld! aber fürn anwalt 45€ aber egal, mir ging es um die felerhafte messung/stellung des "am-fahrspurrand-abgestelltem-mobilem-im-kfz-eingebauten-blitzers"...
Da bin ich ein echter Schwabe und bezahl die günstigere Lösung
Wobei 28 km/h nicht ohne sind laut Bußgeldkatalog 100 € plus 23,50 Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte.
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Rainer561
Da bin ich ein echter Schwabe und bezahl die günstigere Lösung
Wobei 28 km/h nicht ohne sind laut Bußgeldkatalog 100 € plus 23,50 Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte.
Gruß Rainer
Kennst dich aber verdammt gut aus Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Kennst dich aber verdammt gut aus Rainer
Eher beim Blasen......da hatte ich 2 mal Glück
Ich musste immer pustenhat denen aber nie was gebrcht
Meine Tachoanzeige bewegte sich zw. 140 und 150 km/h bei erlaubten 120 auf der AB.
K.