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Tachoangleichung gibt es nicht?

Einzelabnahme meiner neuen Räder steht bevor. Habe für den TÜV alles zusammen bis auf die vom TÜV noch geforderte (sogenannte?) Tachoangleichung.
Ruf ich also beim Bosch-Dienst an.
Erzählt mir der Bosch-Servicemitarbeiter, "Tachoangleichung gibt es nicht", bzw. "kann man nicht machen", und die "Räder können dann halt nicht eingetragen werden".
Er kenne nur "Tacho-Vergleichsfahrten" auf dem Rollenprüfstand, bei denen also geprüft wird, ob der Tacho das erforderliche Geschwindigkeitsfenster noch einhält. Von Tacho-Angleichung habe er "noch nie was gehört".
Muss ich mich doch mal wieder an den Kopf greifen…
Bin ich jetzt bescheue*t, oder der (hoffentlich) Fachmann, oder beide?
Tachoangleichung gibt es nicht?

22 Antworten

was war denn deine vorherige Reifengröße und welche jetzt?

Die neuen Räder sind in Durchmesser bzw. Umfang 3% größer als die Serienbereifung

Ich würde mich an den Fahrzeughersteller wenden.

Moin!
Hat er denn eine Tachoabweichung, nach unten? Ich fahre 2 Nummern zu große Reifen und auch noch ein längeres Diff. Mittels UBS habe ich auch eine deutliche Tachoabweichung nach unten festgestellt, die ich durch Vergleichen ermittelt habe. Meine Lösung war, statt einer 270er Scheibe eine 300er Scheibe. jetzt habe ich eine Abweichung beginnend ab 100 km/h, und bei 260 km/h sind es 6 % nach oben, die ich aber sehr selten fahre. Mein TüV war damit zufrieden.
G

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 12. Juni 2019 um 11:29:34 Uhr:


Ich würde mich an den Fahrzeughersteller wenden.

Wie meinen?

Ich möchte eigentlich vor allem nur in Erfahrung bringen, ob der Satz vom Bosch-Fachmann:

"Tachoangleichung gibt es nicht"

...stimmt oder totaler Quatsch ist.

Mein Wissensstand war, dass beim Boschdienst irgendein Register im Steuergerät umprogrammiert wird, so dass der Tacho anschließend wieder die geforderte Voreilung hat.

(In früheren analog-mechanischen Zeiten musste man dazu die Übersetzung der Tachowelle ändern)

Also das gibts definitiv. Jedenfalls bei Volvo. Frag doch mal im Unterforum "On-Board-Diagnose". Dort sitzen die VCDS-Cracks, die Dir das sofort beantworten können, ob das bei VW auch geht. Und wenn ja, wie.

die Frage ist, ob man in die Steuergeräte so einfach reinkommt. Ich würde mich an den Hersteller wenden oder alternativ nach Tuningprofis suchen, die die Tachoangleichung programmieren können.
Aber erst einmal würde ich selber eine Vergleichsfahrt mit GPS machen. Bei 3% Abweichung kann es gut sein, dass sich die normale Voreilung und Deine Nacheilung genau aufheben, dann kann der Sachverständige die Räder ohne Angleichung eintragen. Tachos dürfen immer vorgehen, aber keinen km weniger anzeigen.

@David.P
Mit "kann man nicht machen" meinte der Bosch Servicemitarbeiter "kann ich nicht" bzw. "hab ich keine Ahnung von" ;)
Natürlich gibt es dafür entsprechende Spezialisten, hoffentlich auch in deiner Nähe.
Wobei ich es erst mit einer Tachoprüfung zur Reifeneintragung versuchen würde.
Bei 3% größerem Radumfang ist die Chance recht hoch, dass die Tachovoreilung größer ist.

Ich würde sagen, dass es auch ein wenig darauf ankommt um was für ein Auto es sich handelt. Aber Lösungen gibt es immer. Mal sehr einfach bis hin zu etwas aufwendiger...

Danke @Kai, das rückt die Sache für mich wieder ins rechte Licht. Da fragt man sich allerdings, was für "Fachleute" man da beim Boschdienst ans Telefon bekommt.
Werde dann mal jemand suchen, der zuerst die Tachoprüfung, und ggf. die Angleichung machen kann.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 12. Juni 2019 um 12:30:29 Uhr:



Bei 3% größerem Radumfang ist die Chance recht hoch, dass die Tachovoreilung größer ist.

Denkfehler,

bei größerem Radumfang wird der Tacho "langsamer" als die tatsächliche Geschwindigkeit.

Wenn der Reifenumfang kleiner wird, eilt der Tacho mehr vor.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 12. Juni 2019 um 13:12:32 Uhr:



Zitat:

@Lexwalker schrieb am 12. Juni 2019 um 12:30:29 Uhr:



Bei 3% größerem Radumfang ist die Chance recht hoch, dass die Tachovoreilung größer ist.

Denkfehler,
bei größerem Radumfang wird der Tacho "langsamer" als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Wenn der Reifenumfang kleiner wird, eilt der Tacho mehr vor.

Der Denkfehler liegt bei dir:

Eilt der Tacho mehr als die 3% Umfangsvergrößerung voraus, zeigt er nachher immer noch mehr an als tatsächlich gefahren wird, liegt aber näher an der Wahrheit als vorher. Die Chance besteht also darin, legal zu bleiben (also nicht weniger anzuzeigen, als gefahren wird)

Was du schreibst, stimmt natürlich. Nur hast du den Post falsch interpretiert

;)

@Siggi1803
Nein, kein Denkfehler, nur vielleicht ungenau ausgedrückt.
Bei 3% größeren Reifen zeigt der Tacho 3% weniger Geschwindigkeit an als bei Originalbereifung.
Z.B. 97 statt 100 km/h.
Der Tacho darf aber nicht weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Liegt hier die Tachovoreilung bei Originalbereifung bei mehr als 3% (und dafür liegen die Chancen recht gut), ist keine Tachoangleichung erforderlich.
Das wollte ich damit ausdrücken.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 12. Juni 2019 um 13:52:40 Uhr:


@Siggi1803
Nein, kein Denkfehler, nur vielleicht ungenau ausgedrückt.
Bei 3% größeren Reifen zeigt der Tacho 3% weniger Geschwindigkeit an als bei Originalbereifung.
Z.B. 97 statt 100 km/h.
Der Tacho darf aber nicht weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Liegt hier die Tachovoreilung bei Originalbereifung bei mehr als 3% (und dafür liegen die Chancen recht gut), ist keine Tachoangleichung erforderlich.
Das wollte ich damit ausdrücken.

Sag ich doch

:)
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