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Tachoscheibe unter 3,5 Tonnen mit FS-Klasse B?
Hallo Leute!
Darf ich mit normalem Führerschein Klasse B Geschäftlich einen Transporter fahren, der eine Anhängerkupplung, 3,2 Tonnen und einen Tachographen mit eine Tachoscheibe fahren?
Gruss Denis
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18 Antworten
Natürlich darfst Du den fehren. Die Tachoscheibe kann Dir egal sein, es sei denn, Du willst den T4 gewerblich nutzen. Für private fahrten brauchst Du keine Scheibe einlegen.
Ok das hört sich schon mal gut an, und wenn ich den gewerblich nutze, dann schreibe ich meinen Namen drauf und verwende den? Ich dachte dafür bräuchte man eine extra Genehmigung oder Führerschein.
So, wie es auf der Tachoscheibe steht. Name, Abfahrtsort, Kilometerstand, Zielort usw...
du must erst eine Tacho scheibe einlegen wenn du einen hänger dran hast
und 3,49t über schreitest
solö nur im T4 Nicht
kannst du auf : http://www.kienzle.de auch alles nach lesen
wenn du nur im besitz bist der klasse B darfst du aber keinen Hänger fahren
dafür brauchst die klasse BE
Oder die alte Klasse 3 weis ja nicht wie lang du schon im besitz der fahrerlaubnisb bist
nur mit B hat dich der fahrten schreiber nicht zu intressieren weil du gar fahrzeug über 3,5 t
Tatsächlichen gesamt gewicht fahren darfst
wenn du das doch machst
bist du dran
der fahzeughalter
dein chef wenn er den auf trag erteilt hat
das ist dann fahren ohne F-schein und das ist es vol kommen egalö ob mit oder ohne Tachoscheibe
Hallo
ich muß hier ergänzen, es geht um das Gespanngewicht beim Führerschein der Klasse B - also das erlaubte Gesamtgewicht des Zugwagens zuzüglich tatsächliche Gewicht des Anhängers müssen unter 3,5t bleiben.
Joe
Falsch !!!!!!!!!!!
Mit B darf man einen 750 kg Anhänger ziehen !! Dh. es sind maximal 4250kg möglich also Aufzeichnungspflicht... ! So bin ich früher gefahren wo ich meinen CE noch nciht hatte 313 Sprinter lang und 750kg langen Anhänger dran !!
Grüsse Domi
Was ich mich gerade frage, ein T4 mit einer 3,2 T Ahk haben die denn soviel Anhängelast, ich mein derSprinter hat serienmäßig nur eine 2,5 T Ahk und ist ausrüstbar mit einem andern Bock und 3,5 T Ahk ? Kommt mir ein bisschen viel vor oder ?
Grüsse Domi
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Falsch !!!!!!!!!!!
Mit B darf man einen 750 kg Anhänger ziehen !! Dh. es sind maximal 4250kg möglich also Aufzeichnungspflicht... ! So bin ich früher gefahren wo ich meinen CE noch nciht hatte 313 Sprinter lang und 750kg langen Anhänger dran !!
Grüsse Domi
sorry, das ist leider nicht an dem, siehen Text in folgendem Link:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
PKW-Klassen
Klasse B: Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Daher ist es ein maximales Gespanngewicht , also Auto incl Anhänger von 3500kg - nicht Auto zuzüglich Anhänger!!!!!
Nordjoe
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Bei 750kg Auto PLUS Anhänger, also 4250kg. Erst bei schwereren Anhängern gilt die 3500kg Zuggesamtgewichtbeschränkung. Auf das Wörtchen oder kommt es an.
Was steht in den Papieren zur Anhängelast? Kann durchaus sein dass ein 3,5t-Anhängebock verbaut ist obwohl das Fahrzeug nur 2t ziehen darf. Das was auf der AHK steht bezieht sich nur darauf was die AHK selber aushalten kann. Relevant ist das was in den Fahrzeugpapieren steht.
@ Meik,
richtig diese Diskussion hatte ich auch mit der Rennleitung wo sie meine Scheiben kontrolierten.
Sehe gerade dass der T4 2 T Anhängelast hat. 3,5 Tonnen kann und willl ich einfach nicht glauben
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Bei 750kg Auto PLUS Anhänger, also 4250kg. Erst bei schwereren Anhängern gilt die 3500kg Zuggesamtgewichtbeschränkung. Auf das Wörtchen oder kommt es an.
Was steht in den Papieren zur Anhängelast? Kann durchaus sein dass ein 3,5t-Anhängebock verbaut ist obwohl das Fahrzeug nur 2t ziehen darf. Das was auf der AHK steht bezieht sich nur darauf was die AHK selber aushalten kann. Relevant ist das was in den Fahrzeugpapieren steht.
Ok,...... beim 6. mal lesen ist mir dann auch die Erleuchtung gekommen, daher habe ich das hier nochmal editiert
3500kg + 750kg Anhänger gehen mit der Klasse B in Ordnung
Grüße
Steini
eben nicht , der Text lautet, solange die zulässige Gesamtmasse der [b Kombination 3500kg nicht überschreitet .
Es ist iimmer das Gespanngewicht gemeint und paradoxerweise im Gegensatz zu anderen Führerscheinen hier sogar nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern das zulässige Gewicht eines Anhängers gemeint.
Wer nun immer noch meint, hinter einem Fahrzeug, das 3,49t wiegt, einen 749 kg Anhänger hängen zu wollen, das mit dem einfachen B-Klasse Führerschein zu fahren, der wird mit der Rennleitung netten Ärger bekommen.
Wichtig ist eben auch - es darf kein leerer 1200kg Anhänger angehängt werden, der nur 200kg wiegt und nur überführt werden soll, sondern es gilt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Ich werde es noch etwas verkomplizieren: In den Fahrzeugpapieren einiger Vans, wie Galaxy, Sharan kommt ebenfalls die Angabe mit dem höchst erlaubten Gespanngewicht vor, das auch mal deutlich kleiner ist, wie die erlaubte Anhängelast!!!
Ich bitte den Gesetzestext wirklich mal zu lesen, denn so wird es von der Polizei hier geahndet.
Joe
aber die Gesamtmasse wird erst nach dem "oder" erwähnt
Das bedeutet ich darf immer den 750er anhängen und bei der Ausnahme über Leergewicht des Zugfahrzeugs ist halt bei 3500kg Zuggewicht Schluss.
Grüße
Steini