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Tachovoreilung 10% .....................und die Folgen..........

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:39

SO, ALLE WIEDER VOM URLAUB ZURÜCK UND FLEIßIG BEI DER ARBEIT ?:):):)?

 

Wenn ich das Auto mit 100.000 KM Tachostand verkaufen sollte, dann hat es ja in Wirklichkeit nur eine Gesamtlaufleistung von 90.909 KM.

Das ist schon viel meine ich. Vor allem in Euro, da machen 9.091 (+Mehr) KM bestimmt einige 100 €, wenn nicht sogar 1.200 - 1.500 € beim Wiederverkauf aus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rene120d

und was wenn ich eine strecke vermessen will? kann ich ja gar nicht auf den tacho zählen.

ich denke nicht das es da der kilometerstand vorläuft. hab dafür schon zu oft strecken vermessen die sich auch so bestätigt haben.

Du hast schon recht:

was hier durcheinandergeworfen wird ist die Toleranz und die Voreilung.

Eine Toleranz hat jedes Messgerät, ganz einfach, weil aus beschreibenen Gründen keine 100% genauen Messungen möglich sind. Der zulässige Toleranzbereich ist genormt und daran muss sich jeder Hersteller halten. Die Toleranz fließt auf jeden Fall auch in die Kilometerzählung mit ein, sie kann positiv UND negativ sein.

Die Voreilung hingegen ist eine Verschiebung des mit Toleranz gemessenen Wertes. Die Voreilung fließt nicht in die Kilometerzählung mit ein, weil man sie einfach durch eine Verschiebung der Skala / bzw. ein Vorstellen des Zeigers erreichen kann (d.h. wenn die Messung z.B. 53 km/h ergibt, beschriftet man die Skala an der Stelle mit 50 km/h - der Kilometerzähler rechnet aber trotzdem mit dem real gemessenen Wert, also 53 km/h).

Beispiel:

Messung 100 km/h mit 3% Toleranz.

Das bedeutet das wirkliche Tempo kann sich zwischen 97 und 103 km/h befinden.

Und genau weil das so ist, ist die Voreilung vorgeschrieben.

Sie soll nämlich verhindern, dass auf dem Tacho durch die Toleranz ein niedrigerer Wert angezeigt wird, als real gefahren wird.

Also stellt man den Zeiger einfach 5% vor (=5% Voreilung) und bekommt so zwischen 102 und 107 km/h angezeigt.

Der Kilometerzähler ist durch die Vorstellung des Zeigers nicht betroffen, der Fahrer bekommt unter keinen Umständen einen niedrigeren Wert auf dem Tacho angezeigt, als er in Wirklichkeit fährt und alle sind glücklich. :)

 

 

 

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27 Antworten
am 14. Januar 2010 um 10:42

Warum sollte die gesetzliche Tachotoleranz den Kilometerzähler beeinflussen?

hallo,

 

sollte es denn tatsächlich so sein, das ein "BMW" Kilometer kürzer ist als ein DIN Kilometer? ich dachte bisher nur, das die Geschwindigkeit höher angezeigt wird, in dem die Tachonadel in % vorausläuft....

 

Klärt das mal einer auf...

 

mfg robojr

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:48

............................Gute Frage!

 

Werde mal das Umspringen der digitalen 100m Anzeige mit den Leitpfosten rechts der Strasse abgleichen.

am 14. Januar 2010 um 11:08

Wäre es da nicht einfacher per Navi die Strecke zu messen oder via GPS Gerät. Denke nicht das die Pfosten genau im 50 Meter Abstand stehen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

............................Gute Frage!

 

 

Werde mal das Umspringen der digitalen 100m Anzeige mit den Leitpfosten rechts der Strasse abgleichen.

Warum so umständlich. lass Dir doch die effektive Geschwindigkeit im "Geheimmenü anzeigen...

 

siehe pdf Anlage (ist aus nem 7er, funzt aber ähnlich bei allen BMWs)

 

Grüße

 

Christian

 

 

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

SO, ALLE WIEDER VOM URLAUB ZURÜCK UND FLEIßIG BEI DER ARBEIT ?:):):)?

 

Wenn ich das Auto mit 100.000 KM Tachostand verkaufen sollte, dann hat es ja in Wirklichkeit nur eine Gesamtlaufleistung von 90.909 KM.

Das ist schon viel meine ich. Vor allem in Euro, da machen 9.091 (+Mehr) KM bestimmt einige 100 €, wenn nicht sogar 1.200 - 1.500 € beim Wiederverkauf aus.

Ich weiss nicht, ob auch das eine Rolle spielt und welchen Wagentyp du nun genau hast, aber hast du denn mal die Geschwindigkeitsabweichung gem. Tacho gemessen, z.B. v max ?

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 11:41

ZITAT:

Ich weiss nicht, ob auch das eine Rolle spielt und welchen Wagentyp du nun genau hast, aber hast du denn mal die Geschwindigkeitsabweichung gem. Tacho gemessen, z.B. v max ?

 

So fing ja Alles an. Das war ja der Auslöser. Bei Tacho 223 eine Abw. von ca. 7,5 %.

 

Zitat:

Original geschrieben von viruzz23

Warum sollte die gesetzliche Tachotoleranz den Kilometerzähler beeinflussen?

Gibt es wirklich eine gesetzliche Tachotoleranz? Ich kenne nur die Pflicht, dass der Tacho genau gehen muss, aber keinesfalls nachgehen darf. Um dieser Pflicht genüge zu tun, bauen die Hersteller einen gewissen Vorlauf ein. Aber gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, wie viel Prozent dieser Vorlauf betragen muss? Wenn man das so genau einstellen könnte, könnte man sicherlich auch gleich auf 100% Genauigkeit einstellen.

Da gibt es eine gesetzliche Regelung gem. § 57 StVZO:

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

Gruß

Jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

Wenn ich das Auto mit 100.000 KM Tachostand verkaufen sollte, dann hat es ja in Wirklichkeit nur eine Gesamtlaufleistung von 90.909 KM.

Das ist schon viel meine ich. Vor allem in Euro, da machen 9.091 (+Mehr) KM bestimmt einige 100 €, wenn nicht sogar 1.200 - 1.500 € beim Wiederverkauf aus.

Du machst einen Denkfehler.

Du bezahlst beim Gebrauchtwagenkauf ja nicht die Kilometer, sondern den Restwert des Wagens.

Ein üblicher Gebrauchtwagenpreis für einen BMW mit 100.000 km bezieht sich dann bereits auf einen, der real die Toleranzkilometer weniger hat.

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

Da gibt es eine gesetzliche Regelung gem. § 57 StVZO:

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

Gruß

Jagdhorni

War die Regelung nicht nur bis 100km/h gültig? Und ab da darf der Tacho ungenauer werden (nicht zu wenig versteht sich)

Hier kannst du es noch einmal genau nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Tachometer

Gruß

Jagdhorni

Da ja wirklich jedes Auto in Deutschland ein so eingestelltes Tacho hat, wäre die gesamte Diskussion damit ja hinfällig. Auch wenn es eine Abweichung geben sollte, ist diese bei allen Mitbewerbern in Autoscout ebenfalls gegeben ;)

Zitat:

Original geschrieben von PR-Power

Da ja wirklich jedes Auto in Deutschland ein so eingestelltes Tacho hat, wäre die gesamte Diskussion damit ja hinfällig. Auch wenn es eine Abweichung geben sollte, ist diese bei allen Mitbewerbern in Autoscout ebenfalls gegeben ;)

Genau so sieht's aus.

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