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tageweiser Mietwagen für GmbH Geschäftsführer: 1% Regelung ?

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 19:01

Guten Tag zusammen,

mit folgender, fiktiver Situation möchte ich eine Diskussion anstoßen:

 

Nehmen wir an, der Geschäftsführer einer GmbH wäre privater Besitzer eines Oberklasse Fahrzeuges (gekauft, finanziert oder privat geleast). Weiter sei unterstellt, dass dieser Eigentümer sein Fahrzeug tageweise an die GmbH zur betrieblichen Nutzung vermietet. Betrieblicher Nutzer des vermieteten Fahrzeuges sei der Geschäftsführer persönlich. Er würde hiermit Kunden besuchen und ähnliche betriebliche Nutzungen vornehmen.

 

Ein Firmenfahrzeug wird dem Geschäftsführer, so sei angenommen, nicht zur Verfügung gestellt (er verfügt ja über sein privates Fahrzeug).

 

Zu diskutieren ist, ob in diesem Beispiel für die Nutzung des vermieteten Fahrzeugs die 1% Regelung zur Anwendung kommen könnte.

 

Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass die Regelung nicht zur Anwendung kommen könnte, weil das gemietete Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke gemietet würde (tageweise). Außerdem würde der Vermieter als Privatperson das Fahrzeug in die Firma fahren können (Zustellung) und auch wieder als Privatperson nach Hause fahren (Abholung). Insofern fände auch die Versteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Anwendung.

Ergänzend stellte sich hier die Frage, ob zur Untermauerung der Gegebenheiten tatsächlich ein Fahrtenbuch zu führen wäre?

 

Für die Tage außerhalb der Vermietung des Fahrzeuges an die GmbH ist ohnehin keine Versteuerung notwendig, da sich das Fahrzeug ja wie geschildert im Privatbesitz befände.

 

Freue mich auf Feedback, Gruß, hawaii

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich würde in diesem Falle den sicher vorhandenen fiktiven Steuerberater befragen

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Hallo,

ich würde in diesem Falle den sicher vorhandenen fiktiven Steuerberater befragen

Man kann sich aber auch anstellen ...

Klemm dir das mit der Vermietung des privaten Pkw an deine GmbH und zahl dir den steuerfreien Pauschalsatz von 0,30 €/km brutto=netto aus der Kasse.

am 2. Juni 2018 um 19:47

Ich mache es so: Ich habe bewußt kein Firmenfahrzeug angeschafft, komme aber nicht umhin, gelegentlich das eigene Fahrzeug betrieblich zu nutzen. Die echt kalkulierten km Kosten des Fahrzeugs liegen bei 1,20 EUR. Diese Kosten stelle ich der GmbH als Reisekosten in Rechnung. Das macht das Finanzamt auch mit, solange ein Firmenwagen nicht billiger kommt. Ein solcher lohnt sich für mich aber nicht, da bei mir höchstens 20% der Jahresfahrleistung betrieblich bedingt ist.

OpenAirFan

Zitat:

@hawaii118 schrieb am 2. Juni 2018 um 21:01:11 Uhr:

Guten Tag zusammen,

mit folgender, fiktiver Situation möchte ich eine Diskussion anstoßen:

Nehmen wir an, der Geschäftsführer einer GmbH wäre privater Besitzer eines Oberklasse Fahrzeuges (gekauft, finanziert oder privat geleast). Weiter sei unterstellt, dass dieser Eigentümer sein Fahrzeug tageweise an die GmbH zur betrieblichen Nutzung vermietet. Betrieblicher Nutzer des vermieteten Fahrzeuges sei der Geschäftsführer persönlich. Er würde hiermit Kunden besuchen und ähnliche betriebliche Nutzungen vornehmen.

Ein Firmenfahrzeug wird dem Geschäftsführer, so sei angenommen, nicht zur Verfügung gestellt (er verfügt ja über sein privates Fahrzeug).

Zu diskutieren ist, ob in diesem Beispiel für die Nutzung des vermieteten Fahrzeugs die 1% Regelung zur Anwendung kommen könnte.

Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass die Regelung nicht zur Anwendung kommen könnte, weil das gemietete Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke gemietet würde (tageweise). Außerdem würde der Vermieter als Privatperson das Fahrzeug in die Firma fahren können (Zustellung) und auch wieder als Privatperson nach Hause fahren (Abholung). Insofern fände auch die Versteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Anwendung.

Ergänzend stellte sich hier die Frage, ob zur Untermauerung der Gegebenheiten tatsächlich ein Fahrtenbuch zu führen wäre?

Für die Tage außerhalb der Vermietung des Fahrzeuges an die GmbH ist ohnehin keine Versteuerung notwendig, da sich das Fahrzeug ja wie geschildert im Privatbesitz befände.

Freue mich auf Feedback, Gruß, hawaii

Das schreit nach einer nachträglichen 1 %Regelung . Wirst Du dann erst bei ner Betriebsprüfung erfahren und Dich dann um die Nachforderung streiten, die meist mehrere Jahre sein wird. Hochriskant. Wenn dann solltest Du das offiziell beim Finanzamt nachfragen.

am 2. Juni 2018 um 20:19

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 2. Juni 2018 um 21:47:42 Uhr:

Ich mache es so: Ich habe bewußt kein Firmenfahrzeug angeschafft, komme aber nicht umhin, gelegentlich das eigene Fahrzeug betrieblich zu nutzen. Die echt kalkulierten km Kosten des Fahrzeugs liegen bei 1,20 EUR. Diese Kosten stelle ich der GmbH als Reisekosten in Rechnung. Das macht das Finanzamt auch mit, solange ein Firmenwagen nicht billiger kommt. Ein solcher lohnt sich für mich aber nicht, da bei mir höchstens 20% der Jahresfahrleistung betrieblich bedingt ist.

OpenAirFan

Wie kommst du bitte auf 1,20 € / km?

Sind ja in einem Autoleben von 200.000 km fast eine Viertelmillion.

Grüße

am 2. Juni 2018 um 20:49

Rechne es mit 100.000 km bis er wegkommt, dann stimmt es und vergiß die Betriebskosten nicht.

OpenAirFan

am 3. Juni 2018 um 6:32

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 2. Juni 2018 um 22:49:34 Uhr:

Rechne es mit 100.000 km bis er wegkommt, dann stimmt es und vergiß die Betriebskosten nicht.

OpenAirFan

Hi, danke für die Antwort.

Du hast ja die Kosten / Kilometer angegeben, deshalb ist die absolute Fahrleistung bzw. wie oft das Fahrzeug gewechselt wird egal - habe es nur mal auf ein Autoleben hochgerechnet.

Die Kollegen im Sales fahren bei uns 50.000 km / Jahr. Da kostet der A6 im Leasing 15.000 € (?), Diesel 8.000 € (?), Versicherung 12.000 € (?); da sind wir noch weit weg von dem Faktor 1,2 € / km.

Mich würde es etwas erschrecken, wenn die ein Vollzeitäquivalent im Jahr auf der Straße verfahren.

Dann direkt die nächste Frage, was würde das Finanzamt in dem Fall sagen?

am 3. Juni 2018 um 8:43

Der TE spricht von einem Oberklassefahrzeug, ich nehme an der 100.000+ Kategorie. Wenn man das gelegentlich für den Betrieb nutzt, weil ein eigenes Firmenfahrzeug nicht lohnt, macht das FA immer mit. Schließlich ist das Gewinn wirksam. Das FA kann sehr gut unterscheiden ob da jemand Steuern sparen möchte oder wirklich die kostengünstigste Lösung sucht. Wäre es bei mir häufiger, würde ich auf Taxi oder Mietwagen gehen bevor ich der Firma die Fixkosten eines Fahrzeugs aufbürden würde.

OpenAirFan

Wenn es steuerlich unbedenklich ist und der Betrieb die Kosten ohne Probleme tragen kann, warum sollte man dann einen Großteil der Kosten privat tragen?

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 10:47

Möglicherweise weil sich das Fahrzeug durch die Vermietung refinanziert und keine 1% Versteuerung erforderlich ist (nicht als Umgehungstatbestand, sondern weil das Unternehmen während der Anmietung das Fahrzeug faktisch nur betrieblich nutzt).

am 3. Juni 2018 um 11:26

Ich glaube das kannst Du nur zusammen mit Deinem STB und dem FA klären. Hier bleibt das nur Kaffeesatzleserei. Und wenn Du Dir wegen so etwas eine Betriebsprüfung einhandelst wird es am Schluß immer teurer.

OpenAirFan

Dann bietet sich noch die private Autovermietung als Liebhabereigewerbe an, damit die Vorsteuer gezogen werden kann. Viel Stress dafür, dass nach der Prüfung voraussichtlich entweder die pauschalen 0,30 €/km übrig bleiben oder die 1%-Regelung festgesetzt wird

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 15:38

Ich denke, nach Abwägung aller Antworten sollte man besser auf die 1% Regelung gehen, um von Beginn auf der sicheren Seite zu sein.

 

Danke!

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 3. Juni 2018 um 11:30:50 Uhr:

Wenn es steuerlich unbedenklich ist und der Betrieb die Kosten ohne Probleme tragen kann, warum sollte man dann einen Großteil der Kosten privat tragen?

Weil das Finanzamt vielleicht dieses Fahrzeug und den Zweck der Firma nicht unter einen Hut bekommt? Nicht jede Firma bekommt jedes Fahrzeug gegönnt. Einem örtlichen Unternehmer wurde nachträglich sein Cabrio nicht mehr anerkannt, sprich knapp zwei Jahre Neuberechnung und Nachzahlung. Für seine Firma ist im Kern kein Firmenfahrzeug nötig da im Hause tätig, Wohnung über der Firma. Und ein Cabrio spricht neben den wenigen Kilometern die die Firma erfordert auch noch auf einen eher privaten Bedarf hin.

Zwei Steuerrklärungen gingen durch, die Buchprüfung nicht.

Wenn der private Anteil/Interesse deutlich überwiegt oder das Fahrzeug eher auf private Interessen hindeutet dürfte eine Kilometerabrechnung immer besser sein.

;) Siehe auch den Pornoprinzen, dessen Flotte an Luxusfahrzeugen wurde auch nur zu einem kleinen Teil vom Gericht als betrieblich notwendig betrachtet. Der Rest seiner Fahrzeuge muss er jetzt privat zahlen.

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