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Tagfahrlicht am Motorrad

Themenstarteram 8. September 2015 um 20:55

Laut dieser Seite

http://www.tuev-nord.de/.../tagfahrleuchten-am-motorrad-104208.htm

darf ein Tagfahrlicht am Motorrad nur dann an sein, wenn das Abblendlicht ausgeschaltet ist und das Abblendlicht darf nur dann an sein, wenn das Tagfahrlicht deaktiviert ist.

Bei einem Auto ist das nicht so. Das Tagfahrlicht darf anbleiben, insofern keine Blendung des Gegenverkehrs stattfindet. Meist wird dafür das TFL etwas gedimmt.

Ich frage mich, was sich der Gesetzgeber bei diesen unterschiedliche Regelungen dabei gedacht hat.

Wenn man als Biker das stärkere Abblendlicht abschalten muss, um ein zusätzliches Tagfahrlicht verwenden zu dürfen, dann gibt es keinerlei Sicherheitsgewinn, sondern einen Sicherheitsverlust. Ein Tagfahrlicht ist daher Sinnlos (Außer, das Abblendlicht ist eine Glühbirne und das TFL eine mindestens genau so helle LED und man kann über diesen Weg Energie sparen)

Seit sich Tagfahrlicht bei den PKWs durchgesetzt hat wird immer wieder darüber diskutiert, wie Motorräder optisch wieder auffälliger gemacht werden können. Die oben genannte Regelungen zwingen den Biker dazu, weniger sichtbar zu sein als ein aktuelles Auto, obwohl er es nötig hätte mindestens genau so sichtbar, wenn nicht - zumindest von der Beleuchtung her - sichtbarer zu sein.

Aktuelle PKWs sind auch nachts geradezu Christbäume. Ein Motorrad muss aber als Funzel herumfahren, obwohl das Problem des Übersehen werdens seit es Motorräder gibt, evident ist.

Ich frage mich, was der Sinn der Regelung ist.

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2018 um 10:30

Mir ist relativ egal, ob man unterscheiden kann, ob da ein Motorrad oder Auto kommt. Wichtig ist nur, dass man sieht, dass da was kommt und man dann nicht einfach abbiegt oder sonst einen Blödsinn macht.

Wer meint, dass eine Unterscheidung doch wichtig wäre, da Motorräder viel schneller seien, der sollte mal darüber nachdenken, ob der Fehler dann nicht woanders liegt.

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Ich fahre bei bestimmten Lichtverhältnissen immer mit zusatzscheinwerfern.

Die abblendlichtfunzel ist manchmal kaum zu erkennen..... Gerade zu dieser Jahreszeit.

Habe ziemlich häufig bemerkt, daß Autofahrer die zunächst anfahren wollten dann doch gestoppt haben.

Ein evtl Bußgeld nehme ich für dieses mehr an Sicherheit in Kauf.

V

Themenstarteram 8. September 2015 um 21:59

Zitat:

@tw125 schrieb am 8. September 2015 um 23:36:42 Uhr:

Ich fahre bei bestimmten Lichtverhältnissen immer mit zusatzscheinwerfern.

Die abblendlichtfunzel ist manchmal kaum zu erkennen..... Gerade zu dieser Jahreszeit.

Habe ziemlich häufig bemerkt, daß Autofahrer die zunächst anfahren wollten dann doch gestoppt haben.

Ein evtl Bußgeld nehme ich für dieses mehr an Sicherheit in Kauf.

V

würde ich ja auch machen, aber ich will meinen Versicherungsschutz nicht riskieren. Schon falsche Standlichtbirnen reichen aus, dass sich die Versicherung aus der Vernatwortung zieht.

Seit Jahren ist es in unser Bananenrepublik Pflicht, beim Möpp fahren das Licht einzuschalten. Weil das immer noch genug Leute vergessen (besonders in Bayern, aber da kennen sie auch keine Blinker :D), haben viele Hersteller im Laufe der Jahre die Lichtschalter eingespart und das Fahrtlicht ist immer an.

Das ist für mich faktisch Tagfahrlicht, ob nun im bauartbedingten Dauerbetrieb oder nach Start zugeschaltet.

Ich verstehe den Antritt der Tageslichtkampagne des TÜVs nicht so ganz...oder erschließt sich mir nicht vollends, weil der Gesetzgeber das bereits vorgeschrieben hat...?

Wenn am Auto das Ablendlicht eingeschaltet wird sollte das TFL ausgehen oder gedimmt werden, dann ist ist aber kein TFL mehr sondern ein Positionslicht, was wiederum erlaubt ist.

TFL ist tatsächlich besser zu erkennen als der Hauptscheinwerfer, bei Motorräden ist es noch garnicht solange erlaubt, da die Regelung war oder noch ist das der Hauptscheinwerfer beim fahren auch am Tag eingeschaltet sein muss. Erst mit der Änderung des §17, siehe Link TÜV Nord ist auch TFL am Motorrad erlaubt aber nicht Pflicht. Es gelten aber auch dann die selben Regelungen wie sie beim Auto zu finden sind, also HSW aus. Genauso die Abschaltung bzw. Dimmung des TFL beim einschalten des HSW oder bei einem Abstand zu den Blinkern von weniger oder gleich 40 mm.

Zitat:

@tw125 schrieb am 8. September 2015 um 23:36:42 Uhr:

Ich fahre bei bestimmten Lichtverhältnissen immer mit zusatzscheinwerfern.

Ich lasse die Zusatzscheinwerfer immer eingeschaltet und bis jetzt hat mich deswegen auch noch nie die Polizei gestoppt! Dazu trage ich auch überwiegend eine gelbe Warnweste.

Sehen und gesehen werden sind einfach ein riesiges Plus für unserer Sicherheit!

TFL halte ich deshalb (für mich) für überflüssig.

Mein Nachbar hat an seiner GS am Motorschutzbügel Zusatzscheinwerfer.

Die hat er parallel zum Abblendlicht angeschaltet. So sieht man ihn schon, wenn er noch meilenweit entfernt ist.

Vorteil: dadurch, dass die Scheinwerfer so weit auseinander sind, kann man seine Geschwindigkeit gut abschätzen.

Ich hab mir auch schon überlegt, an meine RF Zusatzscheinwerfer zu montieren, finde jedoch keinen sinnvollen Montageplatz.

Zitat:

@juschi2 schrieb am 8. September 2015 um 23:59:22 Uhr:

Zitat:

@tw125 schrieb am 8. September 2015 um 23:36:42 Uhr:

Ich fahre bei bestimmten Lichtverhältnissen immer mit zusatzscheinwerfern.

würde ich ja auch machen, aber ich will meinen Versicherungsschutz nicht riskieren. Schon falsche Standlichtbirnen reichen aus, dass sich die Versicherung aus der Vernatwortung zieht.

Du riskierst Deinen Versicherungsschutz nicht, wenn Du zugelassene Zusatzleuchten nimmst. Da gibt es einen riesigen Markt mit Lampen aller Art mit E-Zeichen, die Du ohne weiteres verbauen kannst. Du riskierst eine "Strafe", weil Du mit Nebelscheinwerfern fährst, obwohl die Sonne scheint, aber Dein Versicherungsschutz ist nicht in Gefahr.

Und wenn man dann noch moderne Leuchten mit LED nimmt, brauchen die auch nur ziemlich wenig Strom.

In diesem Punkt ist es mir einfach mal herzlich Wumpe, was der Gesetzgeber meint. Im habe am Tage immer die Nebler zusätzlich an (natürlich korrekt verschaltet). Und wenn die Pozilei mich anhält und 20 € kassiert, stelle ich mich doof und zahle die gerne. Das ist mir allemal lieber, als wenn mich mal jemand übersieht.

am 9. September 2015 um 7:22

Zitat:

@juschi2 schrieb am 8. September 2015 um 23:59:22 Uhr:

 

würde ich ja auch machen, aber ich will meinen Versicherungsschutz nicht riskieren. Schon falsche Standlichtbirnen reichen aus, dass sich die Versicherung aus der Vernatwortung zieht.

Ich weiß nicht, wo Du diesen Blödsinn herhast. Die Versicherung kann sich nur "aus der Verantwortung" ziehen, wenn sie Dir definitiv und vor Gericht nachweisen kann, daß die nicht zugelassene Veränderung Deines Fahrzeugs ursächlich für den Unfall war. Das kann der Fall sein, wenn Du z.B. den Blinker wegläßt und Dich einer beim Abbiegen überholt - aber bei nem Standlicht fällt mir jetzt wirklich bei aller Fantasie kein Grund ein wie das gehen sollte (meine Harley hat übrigens keins). Und bei Mehr Licht ohnehin nicht.

Das mit der Versicherung ist alles halb so wild wie hier manche tun.

Man riskiert seinen Versicherungsschutz auch dann nicht, wenn man nicht zulässige Scheinwerfer montiert. Da geht's mir wie softail-88, dass ich immer wieder wundere, woher die Leute diesen Quatsch haben.

Auch wenn die BE meines Fahrzeugs erloschen ist, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Man hat sogar noch Versicherungsschutz, wenn man sein Fahrzeug abmeldet. Die Nachhaftung erlischt dann erst nach 4 Wochen.

Einen solchen Fall hatte ich unlängst. Ich habe den PKW meiner Stieftochter still gelegt und vekauft. 2 Wochen nach Stilllegung ist der Käufer mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug gefahren und hat einen Unfall mit Sachschaden verursacht. Der geschädigte Gartenzaunbesitzer wurde von meiner Versicherung entschädigt. Die holt sich das jedoch auf Heller und Pfennig vom Verursacher zurück.

Auf meinen Schadenfreiheitsrabatt hat das jedoch keinen Einfluss.

Auch in einem solchen Fall muss der Versicherer einen evtl. Geschädigten entschädigen. Ist eine Veränderung ursächlich für einen Schadenseintritt, kann er den VN in Regress nehmen.

Die Broschüre des TÜV Nord stellt das vereinfacht dar. Immerhin wurde sie mittlerweile überarbeitet und an die EU-VO angepasst. Auch an Motorrädern dürfen TFL mit Einschalten des Fahrlichtes weiter leuchten, sie übernehmen dann die Funktion der Begrenzungsleuchten ("Standlicht") Ist schon eine Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer vorhanden, muss diese entfernt werden.

Für Motorräder ist kein Standlicht vorgeschrieben.

Meine BMW K 1300 GT hat serienmäßig 2 Begrenzungsleuchten, die mit Einschalten der Zündung leuchten. Dazu einen Xenon-Scheinwerfer, der mit Starten des Motors immer leuchtet. (kein Lichtschalter)

Ein Regress der Versicherung ist aber denkbar, zwar gedeckelt auf 5.000,- €, aber immerhin. Und man umgeht einfach die Diskussion, wenn man zugelassenes Zeug verbaut.

Der "Vorteil" des TFL besteht nur darin, dass diese "blendend" eingestellt sind. Jedoch verzichtet man auf sein Rücklicht, was in Alleen durchaus zum Nachteil wird. Einen Scheinwerfer mit gleichen Eigenschaften zu betreiben ist auch möglich.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 9. September 2015 um 11:07:16 Uhr:

Ein Regress der Versicherung ist aber denkbar, zwar gedeckelt auf 5.000,- €, aber immerhin.

Sicher nicht wegen einer nicht dimmenden TFL. Wie will man da einen Kausalzusammenhang zu einem Schaden herstellen ?

Der Gegenverkehr fährt Dich über den Haufen, weil er geblendet die Arme vors Gesicht reißt...

;)

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