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Tagfahrlicht: Fahren mit Nebelscheinwerfern

Themenstarteram 3. September 2008 um 9:07

Moin!

Vor längerer Zeit wurde hier mal darüber diskutiert, daß man mit Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht fahren kann. Es gab sogar ein extra dafür konstruiertes Modul, welches man sich in die Elektrik einbauen lassen konnte.

Frage:

Wer hat damit welche Erfahrung gemacht?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Diese rollenden Weihnachtsbäume, die auch als Lkw bezeichnetwerden, sehe ich jeden Tag :)

Ich schere mich nur um sicherheitsrelevante Sachen die die Betriebserlaubnis bedrohen.

Und nen gedimmter Nebelscheinwerfer gehört für mich nicht dazu. Sorry.

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Das Blöde ist, dass man es nicht darf. Ansonsten fände ich solche Lösung, die das Mitleuchten des ganzen Christbaumes im Fahrzeug vermeidet, auch nicht übel.

Zitat:

Original geschrieben von Topfgucker

Das Blöde ist, dass man es nicht darf.

. . .

In Deutschland verboten,

in Österreich erlaubt.

Da schimpfe mal noch jemand über die =Regelwut= der EU-Bürokraten.

Zitat:

 

Wer hat damit welche Erfahrung gemacht?

Gruß

Ich. ;)

Habe mir so ein Modul eingebaut und funktioniert wie normales TFL, also:

- Zündung ein: nur NSW an

- Licht an: NSW aus und Licht (inkl. allem was dazu gehört) an

- Licht an und NSW an: Licht an und NSW an

Allerdings werde ich die H11 gegen H8 austauschen, denn 35 Watt pro Seite reichen aus. Das müssen keine 110 Watt zusammen sein.

Ich warte schon auf die erste Begegnung mit der Rennleitung. :rolleyes:

Morgen...!

Ganz verboten ist es nicht.;)

 

 

Zitat:

StVO §17 Abs. 3

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Standlicht).

Soll heißen, dass bei oben genannten widrigen Wetterbedingungen und beim Vorhandensein von zwei Nebelscheinwerfern, mit Standlicht und Nebelscheinwerfern gefahren werden darf!!!

 

MfG André

Jo, wird die Sicht erheblich behindert...

Die Leut wollen das aber, weil es "toll" aussieht und nicht weil die Sicht schlecht ist ;)

Dass das Fahren mit Nebelscheinwerfern nicht völlig verboten ist ist wohl jedem klar, schließlich gibt´s die Teile ja bei fast jedem neueren Auto werksseitig...

Zitat:

Original geschrieben von Arbeitsdenkmal

Jo, wird die Sicht erheblich behindert...

Die Leut wollen das aber, weil es "toll" aussieht und nicht weil die Sicht schlecht ist ;)

Dass das Fahren mit Nebelscheinwerfern nicht völlig verboten ist ist wohl jedem klar, schließlich gibt´s die Teile ja bei fast jedem neueren Auto werksseitig...

Das ist völlig richtig.

Was ich aber besonderst hervorheben möchte ist, dass ALLEIN mit Standlicht und Nebelscheinwerfern gefahren werden darf!!!

 

MfG André

am 21. September 2011 um 20:22

Stimmt

 

wenn man weitgehend unterbelichtet ist, erfüllt man ebenfalls die Voraussetzungen für das Fahren mit Nebelscheinwerfern

nach StVO §17 Abs.3

 

 

Gruss

 

C3PO V3.0

Witziger weise gibt es von Hella Scheinwerfer die das Tagfahrlich und Nebellicht in einem Scheinwerfer haben.

Gibts auch als Kombination Fernlicht/ Tagfahrlicht.

Leider nur zum nachrüsten, aber dafür völlig legal.

Es ist so eine Kombibirne, bezeichnung weiß ich grad nicht, mit 2 Fäden.

Einmal 15 Watt und einmal 55 Watt.

Da fragt man sich doch warum es verboten ist das normale Nebellicht mittels Modul auf 15 Watt zu dimmen.

Willkommen in Deutschland.

Ich würde es einfach machen, mittlerweile fahren schon so viele mit TFL rum das die Polizei sich gar nicht mehr darum scherrt was jetzt genau erlaubt ist und was nicht.

am 22. September 2011 um 8:27

Klar, kann man sich alles ans Auto basteln was man will.

Ob die Polizei sich darum kümmert, ist völlig egal.

Fakt ist, daß damit die Betriebserlaubnis erlischt.

 

Der Scheinwerfer muss in Deutschland für TFL zugelassen sein

 

 

Apropos willkommen in Deutschland:

wenn die Vorschriften hier nicht so wären, wie sie sind

würden demnächst nur noch rollende Weihnachtbäume rumfahren

 

 

Gruss

 

C3PO V3.0

Diese rollenden Weihnachtsbäume, die auch als Lkw bezeichnetwerden, sehe ich jeden Tag :)

Ich schere mich nur um sicherheitsrelevante Sachen die die Betriebserlaubnis bedrohen.

Und nen gedimmter Nebelscheinwerfer gehört für mich nicht dazu. Sorry.

Zitat:

Original geschrieben von Unna-a38

Da fragt man sich doch warum es verboten ist das normale Nebellicht mittels Modul auf 15 Watt zu dimmen.

weil die nebelscheinwerfer nunmal nur eine zulassung als nebelscheinwerfer und nicht als universalkirmesbuden-beleuchtung haben...

umgehen kannst du dies, indem du, den scheinwerfer entsprechend umrüstest und dem ganzen ein lichttechnisches gutachten verpassen lässt...

 

am 22. September 2011 um 10:22

@ Unna-a38

 

mal eine andere Frage:

Was machst Du eigentlich an, wenn Nebel ist???

 

und wenn Du entscheidest, was sicherheitstechnisch relevant ist,

solltest Du Dich vielleicht um einen Job im Verkehrsausschuss des Bundestages bemühen

 

und scherst Du Dich vielleicht auch nicht um andere Regeln, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen

o.ä.:?

 

Gruss

 

C3PO V3.0

Also selbst wenn die Betriebserlaubnis erlischt, du einen Unfall zumindest mitverschuldest und dir die Versicherung nachweisen kann, dass du mit eingeschalteten Neblern unterwegs warst (wodurch die Betriebserlaubnis ja erst erloschen ist), so muss dennoch ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Umstand, dass du mit eingeschalteten Neblern unterwegs warst, in hinreichend plausibler Weise gegeben sein, damit dich die Versicherung in Regress nehmen kann, meine ich.

Ansonsten mag vielleicht die BE erlöschen, das ist aber bestenfalls Bussgeldbewehrt und wird doch realistischerweise aus bereits zuvor genannten Gründen (Beitrag weiter oben) faktisch nicht sanktioniert - ergo kann man sich die Freiheit schon nehmen, dieses Risiko einzugehen und selbst entscheiden, ob die BE nun dadurch erlischt, weil man mit zum TFL umgerüsteten NSW unterwegs ist.

Das ist eine ganz andere Kategorie als bspw. Rad-/Reifenkombinationen, die nicht genehmigt sind und die BE deswegen erlischt.

Warum erlischt die BE wenn man mit eingeschalteten NSW fährt obwohl die Witterung dies nicht verlangt?

Wer mit eingeschaltetem NSL bei einer Sicht > 50 m oder v > 50 km/h fährt verliert doch auch nicht die BE!

 

Aber da die NSW eh nicht als TFL taugen ist es völliger Blödsinn diese als TFL zu nutzen. Auch geht von der Ausleuchtung der Fahrbahn keinerlei Gefahr von den NSW aus. Eine Blendung kann nur durch eine völlig verformte Frontschürze entstehen, da man die NSW nicht mal mit Gewalt so weit nach oben verstellen kann.

 

Also, NSW als TFL sind nicht nur nicht erlaubt, es bringt auch nichts.

 

Gruß und viel Spaß beim weiteren Diskutieren ;)

 

MiReu

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