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Tagfahrlicht GolfIII, Empfehlungen?
Meine Bekannte wünscht sich LED-Tagfahrlichter für ihren GolfIII Joker.
Nun meine Frage: Kann mir jemand eine Empfehlung geben in Bezug auf TÜV-Genehmigung?
Ferner ist die Frage, ob eine Befestigung am Spoiler zulässig ist wegen der Höhe.
Und müssen die gerade ausgerichtet sein?
Danke für die Mühe
Gruß
Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Ein bißchen OT, das muss aber hier an dieser Stelle auch mal kurz sein:
Zitat:
Original geschrieben von WolfVo
Was ich noch viel erstaunlicher finde ist, dass oftmals wirklich Elektronik, die mit viel Gehirnschmalz entwickelt wurde, um die Hälfte billiger als der Weihnachtsschinken ist.
Nur bei Originalteilen von Automobilherstellern trifft das nicht zu, ansonsten "China machts möglich"
Dir ist aber schon klar, dass das, was du bei China-Produkten sparst, auf Kosten anderer geht:
- Ideen oder Designs werden kostengünstig kopiert (keine Abgaben an den eigentlichen kreativen Geist, dadurch lohnt sich Erfinden/Entwickeln bei uns immer weniger)
- die Arbeiter in China bekommen einen Hungerlohn, vegetieren fern ihrer Familien in eigenen, heruntergekommenen Siedlungen und haben keinerlei soziale Absicherung (krank = kein Lohn oder sogar Entlassung)
Unter solchen Bedingungen kann man wohl sehr billig produzieren. Aber wie gesagt: Genau genommen ist das alles viiiiiiiiiiiel zu billig.
Aber die Herrschenden in China tolerieren das, weil sie so schnell wie möglich in den Markt und endlich den Platz einnehmen wollen, der ihnen ihrer Meinung nach zusteht. Nach ihnen die Sintflut ...
Aber in dem Moment, wo wir in guter alter deutscher "Schnäppchen-Tradition" dabei mitmachen, unterstützen wir dieses System und untergraben wir das unsere. Firmenpleiten -> Arbeitslosigkeit: Harz IV lässt grüßen!
Ich rate hier nicht generell vom Kauf billiger Produkte ab. Manchmal geht das nur so und dann muss es eben sein. (Habe ich auch schon gemacht. ) Aber ab und zu sollte man mal darüber nachdenken, was man da wirklich macht - und evtl. auch noch (zumindest hier und da) Konsequenzen daraus ziehen.
Schönen Gruß
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33 Antworten
Hallo.
Beim PENNY gibt's gerade welche...
Die sind mit E-Zeichen und für 49.- Euro völlig OK.
Kannste koofen gehen...
abstand unterkante zur fahrbahn mindestens 250mm.
und der gegenverkehr würde es dir sicherlich danken, wenn die leuchten gerade strahlen würden und nicht nach oben oder nach unten, wo sie sich auf nasser strasse spiegeln könnten.
Zum Anschluss der Lichter:
Jeder Golf 3 besitzt schon ab Werk eine Tagfahrlichtschaltung im Lichtschalter.
Wenn du den mal rausziehst, kannst du an Pin 15 TFL lesen. Dieser Pin gibt bei Zündung an und Licht aus, 12V + aus. Sobald du Standlicht einschaltest tut der Pin keinen Mukcs mehr.
Über den kann man auch ein TFL über die Hauptscheinwerfer realisieren oder die zugekauften Leuchten befeuern. (natürlich über ein Relais.
Wenn du willst, kann ich dir ja mal den Schaltplan vom Golf 3 "TFL Skandinavische Länder" geben.
Da ist das TFL auch über die Hauptscheinwerfer geklemmt. Kostet nur ein Relais und Kabel.
Gruß Alti
Wie Basti schon schrieb, brauchts einen Mindestabstand zum Boden.
Ferner gilt ein Mindestabstand zu den Seiten, IIRC 400mm
Was die Ausrichtung angeht, kommt es auf die Aufbauanleitung an.
Sehr wahrscheinlich steht auch dort drin, dass die "imaginaere" (Viele TFL sind ja mittlerweile irgendwie abgerundet) in Fahrtrichtung waagerecht nach vorne strahlen muessen - was durchaus sinnvolll ist.
Zitat:
Original geschrieben von Das-Alti
Zum Anschluss der Lichter:
Jeder Golf 3 besitzt schon ab Werk eine Tagfahrlichtschaltung im Lichtschalter.
Wenn du den mal rausziehst, kannst du an Pin 15 TFL lesen. Dieser Pin gibt bei Zündung an und Licht aus, 12V + aus. Sobald du Standlicht einschaltest tut der Pin keinen Mukcs mehr.
Über den kann man auch ein TFL über die Hauptscheinwerfer realisieren oder die zugekauften Leuchten befeuern. (natürlich über ein Relais.
Wenn du willst, kann ich dir ja mal den Schaltplan vom Golf 3 "TFL Skandinavische Länder" geben.
Da ist das TFL auch über die Hauptscheinwerfer geklemmt. Kostet nur ein Relais und Kabel.
Gruß Alti
Diese Loesung ist aber meines Wissens in Deutschland nicht zulaessig, da die Hauptscheiwerfer keine Zulassung als TFL haben.
Hmm ok, war mir noch nicht bekannt. Wo aber liegt denn der Unterschied ob ich Licht von Hand einschalte oder mein Lichtschalter das automatisch für mich tut. In beiden fällen leuchtet der Hauptscheinwerfer.
Man muss ja nicht die Hauptscheinwerfer nehmen. Ich hab meine Nebelleuchten über TFL geklemmt. Zusätzlich hab ich die Schaltung noch mit nem Relais und einem Wiederstand versehen um die Helligkeut auf das erlaubte Maß für TFL zu begrenzen. Mein Tüvler hatte mit dieser lösung keine Probleme.
Danke an Alle,
gute Tipps, hilft mir sehr weiter, werde mal bei Penny vorbeischaun, hoffentlich gefallen die der Dame, die ist ja im Design sehr eigen. Und danke für die Beschreibung von Höhe, Seitenabstand und Ausrichtung.
@Das-Alti
Danke für das Angebot, kann den Schaltplan ganz sicher gebrauchen, sende Dir per PN mal meine Mail-Adresse.
Übrigens, wie groß ist denn die erlaubte Helligkeit? Gehe mal davon aus, das 20mA pro LED dann zu viel ist?
Ja, und ich mag es auch nicht, wenn ich im Gegenverkehr oder an der Ampel durch die Seitenspiegel geblendet werde, ist ja gerade in der dunklen Jahreszeit ein riesen Thema.
Gruß
Wolfgang
Wiki sagt folgendes:
Zitat
"Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen fünf Watt und 21 Watt) oder LEDs.
"
Zitat Ende
Dort sind auch Bilder vom Original Golf 3 TFL zu sehen. So wie es ausschaut sind auch diese über einen Wiedersatnd gedimmt.
Wobei ich mich frage, wenn ich so manchen Benz oder BMW sehe, ob die wirklich die 25cm vom Boden einhalten?
Gruß
Wolfgang
Manchmal eher -25cm....
Zitat:
Original geschrieben von Das-Alti
Hmm ok, war mir noch nicht bekannt. Wo aber liegt denn der Unterschied ob ich Licht von Hand einschalte oder mein Lichtschalter das automatisch für mich tut. In beiden fällen leuchtet der Hauptscheinwerfer.
Aber nicht nur der, sondern es leuchten auch die Begrenzungsleuchten. Irgendwo in der StVZO steht, daß das Abblendlicht allein nicht leuchten darf.
Zitat:
Man muss ja nicht die Hauptscheinwerfer nehmen. Ich hab meine Nebelleuchten über TFL geklemmt.
Zitat:
Was die Sache nicht viel legaler macht, oder kommst Du aus Österreich?
Zusätzlich hab ich die Schaltung noch mit nem Relais und einem Wiederstand versehen um die Helligkeut auf das erlaubte Maß für TFL zu begrenzen. Mein Tüvler hatte mit dieser lösung keine Probleme.
Dann hatte der wohl keine Ahnung.
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Zitat:
Original geschrieben von Das-Alti
Hmm ok, war mir noch nicht bekannt. Wo aber liegt denn der Unterschied ob ich Licht von Hand einschalte oder mein Lichtschalter das automatisch für mich tut. In beiden fällen leuchtet der Hauptscheinwerfer.
Aber nicht nur der, sondern es leuchten auch die Begrenzungsleuchten. Irgendwo in der StVZO steht, daß das Abblendlicht allein nicht leuchten darf.
Begrenzungleuchten? Ich gehe mal vom Stabdlicht aus das du hier meinst. Könnte man darüber auch schalten.
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Zitat:
Man muss ja nicht die Hauptscheinwerfer nehmen. Ich hab meine Nebelleuchten über TFL geklemmt.
Zusätzlich hab ich die Schaltung noch mit nem Relais und einem Wiederstand versehen um die Helligkeut auf das erlaubte Maß für TFL zu begrenzen. Mein Tüvler hatte mit dieser lösung keine Probleme.
Dann hatte der wohl keine Ahnung.
Warum keine Ahnung? Keiner sagt, wenn man TFL nachrüstet müssen zusätzliche Scheinwerfer angebaut werden.
Es müssen die Abstände eingehalten werden und die Leistung ist mit max. 21 Watt begrennzt. Blenden dürfen sie nicht, logisch.
Diese Punkte waren für den Tüv wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von Das-Alti
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Aber nicht nur der, sondern es leuchten auch die Begrenzungsleuchten. Irgendwo in der StVZO steht, daß das Abblendlicht allein nicht leuchten darf.
Begrenzungleuchten? Ich gehe mal vom Stabdlicht aus das du hier meinst. Könnte man darüber auch schalten.
Ja, ich meine das, was man umgangssprachlich als Standlicht bezeichnet. Beim Schalten "darüber" muß u.a. darauf geachtet werden daß jede Seite einzeln gesichert is (gilt übrigens auch für Abblend- und das "Haupt"fernlicht)
Zitat:
Original geschrieben von Das-Alti
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Dann hatte der wohl keine Ahnung.
Warum keine Ahnung? Keiner sagt, wenn man TFL nachrüstet müssen zusätzliche Scheinwerfer angebaut werden.
Ähm, doch, vereinfacht gesagt, sagt genau das doch jemand. Dieser jemand ist der Gesetzgeber und er tut das über Vorschriften z.B. die StVZO oder, neuerdings, über diese ECE-Richtlinien (oder wie man die nennt).
Zitat:
Es müssen die Abstände eingehalten werden und die Leistung ist mit max. 21 Watt begrennzt. Blenden dürfen sie nicht, logisch.
Diese Punkte waren für den Tüv wichtig.
Es mag sein, daß Deine gedimmten NSW tatsächlich nicht stören aber zulässig sind sie halt nicht.
@PapavomDavid
Sag Dir mal Danke für den Tipp mit Penny, hat meiner Dame sehr zugesagt und haben wir Gestern beschafft, mach dann mal Mittwoch ein Foto, wenn am Golf montiert.
Gruß
Wolfgang