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Tagfahrlicht in leere Nebelscheinwerfer einabuen?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 10. August 2007 um 12:18

Obwohl ich keine Nebelscheinwerfer habe, sind in meinen Scheinwerfern (Golf IV) dennoch Aussparungen dafür. Sind halt mit einer silbernen Kappe von vorne abgedeckt. Könnte man nicht in diese Mulde eine Art Tagfahrlich einbauen. Also ich meine eine Glühbirne mit z.B. 10 W? Ich habe gelesen, dass die Benutzung der Nebelscheinwerfer als Tagfahrlich in Deutschland verboten ist. Aber ich würde ja eben nicht vorhandene Nebelscheinwerfer benutzen, sondern eine Extra-Glühbirne, die nur als Tagfahrlich benutzt wird. Hat jemand den Link zum Gesetzestext? Kann ihn nicht finden.

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17 Antworten

Lichttechnische Veränderungen am Scheinwerfer sind verboten, kannst das zwar umbauen, nur müsstest du dann ein Lichttechnisches Gutachten dafür erstellen lassen und das kostet reichlich

am 10. August 2007 um 12:29

und wie willst du das vom tüv abnehmen lassen? sonst kommt noch jemand nach dem unfall sagt er wurde durch deine tfl's geblendet -> polizei überprüft dein e-zeichen -> nix e-zeichen vorhanden -> keine be -> nix versicherung -> ???

 

und mir bekannte nachrüstkits gibts auch net.

koorigiert wenn ich falsch liegen sollte

aber das tut ihr ja eh:)

 

mfg

 

edit: zu spät

ja, das sind die teile für die lufteinlässe...

aber es gibt keinen nachrüstsatz für die originalen lichter (wird es auch nie geben)

grund wurde schon genannt: jede veränderung führt zum verlust der BE!

wenn TFL dann gibts 2 möglichkeiten:

- TFL mit abblendlicht über kabelbrücke im schalter

- TFL mit spezifischem leuchtensatz von HELLA, etc

Themenstarteram 14. August 2007 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von chrisugebauer

Doch von Hella. http://www.hella.com/.../Tagfahrlicht.jsp

Nein, ist für den Grill, nicht für die Scheinwerfer.

Aber mal ernst, wäre die Idee mit den leeren Nebelscheinwerfern nicht eine Geschäftsidee.

Man müsste ja eigentlich nur ein LED-Pannel für die leere Scheinwerferöffnung konstruieren (superhelle weiße LED's auf runde Leiterplatte löten und an Öffnung anpassen) und die ganze Sache natürlich offiziell als Nachrüstlösung anmelden. Vom Materialwert und Arbeitsaufwandt wahrscheinlich jeweils nur 3-4 Euro. Wieviel würdet ihr für so eine Nachrüstungslösung als Produkt bezahlen?

Themenstarteram 14. August 2007 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver

ja, das sind die teile für die lufteinlässe...

aber es gibt keinen nachrüstsatz für die originalen lichter (wird es auch nie geben)

grund wurde schon genannt: jede veränderung führt zum verlust der BE!

wenn TFL dann gibts 2 möglichkeiten:

- TFL mit abblendlicht über kabelbrücke im schalter

- TFL mit spezifischem leuchtensatz von HELLA, etc

An die Kabelbrücke habe ich auch schon gedacht. Ist die Kabelbrücke erlaubt? Darf man nur mit Abblendlicht fahren? Gehört zur erlaubten Lösung (Tagfahrlich über Abblendlicht) nicht auch immer das Standlicht dazu? Vielleicht ebenfalls Veränderung der Lichtanlage und Verlust der Betriebserlaubnis?

Zitat:

Aber mal ernst, wäre die Idee mit den leeren Nebelscheinwerfern nicht eine Geschäftsidee.

nein isses nicht - außer du hast mehrere tausend euro für ein lichtgutachten übrig...

Zitat:

aber es gibt keinen nachrüstsatz für die originalen lichter (wird es auch nie geben)

grund wurde schon genannt: jede veränderung führt zum verlust der BE!

selbst die originalen nebellichter oder eine zweite blinkerkappe dürfen nachträglich nicht eingebaut werden...

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver

nein isses nicht - außer du hast mehrere tausend euro für ein lichtgutachten übrig...

die 20tsd. € die regulär für ein lichttechinsches gutachten anfallen, kommen hier NICHT zum targen.....hier wird eine zertifierzierung durchgeführt, die das 3-5fache des lichttechnsiches gutachtens kostet!...

Zitat:

Original geschrieben von christoph155

An die Kabelbrücke habe ich auch schon gedacht. Ist die Kabelbrücke erlaubt? Darf man nur mit Abblendlicht fahren? Gehört zur erlaubten Lösung (Tagfahrlich über Abblendlicht) nicht auch immer das Standlicht dazu? Vielleicht ebenfalls Veränderung der Lichtanlage und Verlust der Betriebserlaubnis?

so langsam wird's mit unseren sich kreuzenden posts verwirrend :D

zu deiner frage: JA und NEIN

genau kann ich's auch nicht sagen, ich hatte die lösung mit der kabelbrücke knapp 1 jahr lang. jetzt sind neue (teure) H7-lampen drin und die will ich schonen. deshaln habe ich die HELLA-TFL verbaut...

irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei eingeschaltetem abblendlicht auch die instrumentenbeleuchtung und/oder die rücklichter leuchten müssen. also könnte man gleich mit normalem licht fahren (die kabelbrücke würde nur das drehen des schalters ersparen)

ich glaube nicht, dass es deswegen ärger gibt...

"ärger" gibts nur mit den HELLA-TFL in der schürze unten - jeder hält das für nebellichter. egal ob TÜV, zoll, polizei oder andere verkehrsteilnehmer...

Themenstarteram 14. August 2007 um 15:31

Zitat:

deshalb habe ich die HELLA-TFL verbaut...

Ich habe mal gelesen, dass man die Glühlampen in der TFL-Version von Hella für den Golf IV nicht wechseln kann. Stimmt das? Wäre ja dann wohl das teuerste Tagfahrlich aller Zeiten (Ein Einweglicht? Stimmt hoffentlich nicht!)

am 14. August 2007 um 15:57

Ja, die Birnen in den Hella-TFL kann man nicht tauschen, sollen aber ewig halten, was ich sehr stark hoffe, habe nämlich auch solche wie "Schlepperdriver".

@ Schlepperdriver

Blenden dir auch öfters mal so möchtegern Ordnungshüter (damit meine ich nicht Polizisten!) auf? Mir stinkts langsam, aber ich seh auch immer öfter andere Autos mit den TFL nur halt an anderen Stellen montiert, frag mich ob die denen auch aufblenden... :):confused:

Ist toll, da macht man mehr oder weniger aktiv etwas um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und dafür wird man genötigt, nichts anderes ist nämlich dieses grundlose Aufblenden! :mad:

Probleme mit der Polizei hatte ich noch keine, TÜV ist erst nächstes Jahr fällig.

am 14. August 2007 um 15:57

Wie groß ist denn der Durchmesser der NSW Lampen beim Golf? Also beim Fabia hat jemand die runden LED von Hella verbaut in die NSW Gehäuse. 

am 14. August 2007 um 16:01

Der Golf hat die NSW doch im Hauptscheinwerfer intergriert oder eben nicht! ;)

Und die Nachrüst-NSW von Hella für die Lufteinlässe sind ziemlich klein, da passen die 90mm Durchmesser LED-TFL auch nicht rein, also in die Aufnahmen für die NSW!

- nicht wechselbare leuchtmittel in den HELLA-TFL --> stimmt.

angeblich soll aber in kürze eine neue version kommen bei denen die leuchtmittel zugänglich sind

 

- aufblenden o.ä. habe ich noch nicht erlebt. wohl deshalb, weil inzwischen doch einige (viele) mit TFL fahren. leider gibt es auch viele, die so DUMM sind und mit nebellicht fahren. das blendet (vor allem bei regen) nur und ist deshalb schwachsinn!

 

meine erfahrungen beschränken sich auch nur auf zoll (CH/D), TÜV vor 3 wochen und 2 verkehrskontrollen bei der NatureOne letzte woche. dort wurde allerdings so ziemlich jeder angehalten  (die grünen waren einfach alle drogengeil und haben wohl fangprämie erhalten)  :D

 

speziell und nur wegen den TFL wurde ich bisher noch nie angehalten...

und wenn doch: im handschuhfach liegt ein ordner mit über 20 seiten gutachten und ABEs zum fahrzeug) :p

 

hier noch ein vergleich zwischen den HELLA-nachrüstungen für nebellicht und TFL:

http://s1.directupload.net/images/070814/b5826hQS.jpg

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