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Tagfahrlicht Lampen w21/5W
hallo leute
ich habe neben an im insignia forum gelesen das sie diese lampen w21/5w verbauen.
http://www.motor-talk.de/.../...ahrlicht-nachruesten-t2750819.html?...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
passen diese auch im astra j ??????
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tree-snake
Zitat:
Original geschrieben von RuHe
ich will dir hier nicht bange machen, aber sind das diese lämpchen wert?
ist nur meine bescheidene meinung
Ja leider ne falsche Meinung da die Teile dann schon mit dem Unfall irgendwie zu tun haben müssen damit er "ganz schlechte Karten" hat.
Sehe ich auch so. Nehmt mal zum Vergleich das Tagfahrlicht von Audi oder BMW, die Dinger blenden wie Xenonscheinwerfer. Oder die Xenonscheinwerfer selbst. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein könnte man es ja auf die Scheinwerfer schieben die einen geblendet haben und schon hat der Unfallgegner eine Teilschuld.
So klasse wie Xenon für den Fahrer ist, so grausam ist Xenon für den Gegenverkehr, und bei Nässe erst recht.
Ähnliche Themen
14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Powerfix1
hallo leute
ich habe neben an im insignia forum gelesen das sie diese lampen w21/5w verbauen.
http://www.motor-talk.de/.../...ahrlicht-nachruesten-t2750819.html?...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
passen diese auch im astra j ??????
.... kuhle lämpchen.
keine ahnung, ob die passen.
aber hast auch das gelesen?
Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
gruß
ruhe
ja habe ich gelesen.......
Zitat:
Original geschrieben von Powerfix1
ja habe ich gelesen.......
moin,
du weißt schon, das dann deine BE erlöscht.
was aber viel schlimmer ist, wenn du einen unfall machst, oder darin verwickelt wirst, dann hast du ganz schlechte karten!!
ich will dir hier nicht bange machen, aber sind das diese lämpchen wert?
ist nur meine bescheidene meinung.
wozu sollen die denn gut sein ? xenon simulieren?
entweder man hat richtig xenon, oder man hat es nicht.
alles andere ist ka....
Zitat:
Original geschrieben von RuHe
ich will dir hier nicht bange machen, aber sind das diese lämpchen wert?
ist nur meine bescheidene meinung
Ja leider ne falsche Meinung da die Teile dann schon mit dem Unfall irgendwie zu tun haben müssen damit er "ganz schlechte Karten" hat.
Zitat:
Original geschrieben von tree-snake
Zitat:
Original geschrieben von RuHe
ich will dir hier nicht bange machen, aber sind das diese lämpchen wert?
ist nur meine bescheidene meinung
Ja leider ne falsche Meinung da die Teile dann schon mit dem Unfall irgendwie zu tun haben müssen damit er "ganz schlechte Karten" hat.
hi,
woher weißt du das so genau?
wenn die betriebserlaubnis erloschen ist,
darf er nicht mehr damit auf die strasse
ist doch eigentlich ganz einfach!
Zitat:
Original geschrieben von RuHe
hi,
woher weißt du das so genau?
Verkehrsrechtantwalt und ein Experte von der Dekra nachdem es in ner Versicherungsschulung in der Firma angesprochen wurde wollte ich es genauer wissen und nicht immer nur nachblabbern was im Internet mal einer geschrieben hat. Da muss schon grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein.
Einfach ist gar nix in Deutschland oder dem Verkehrs/Versicherungsrecht.
Nen direkten oder gesetzlichen Zusammenhang zwischen BE und VS gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von tree-snake
Zitat:
Original geschrieben von RuHe
ich will dir hier nicht bange machen, aber sind das diese lämpchen wert?
ist nur meine bescheidene meinung
Ja leider ne falsche Meinung da die Teile dann schon mit dem Unfall irgendwie zu tun haben müssen damit er "ganz schlechte Karten" hat.
Sehe ich auch so. Nehmt mal zum Vergleich das Tagfahrlicht von Audi oder BMW, die Dinger blenden wie Xenonscheinwerfer. Oder die Xenonscheinwerfer selbst. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein könnte man es ja auf die Scheinwerfer schieben die einen geblendet haben und schon hat der Unfallgegner eine Teilschuld.
So klasse wie Xenon für den Fahrer ist, so grausam ist Xenon für den Gegenverkehr, und bei Nässe erst recht.
So und nun kommen wir zur eigentlichen Eingangsfrage zurück - Antwort: Ja, im Astra J müssten diese ebenso passen.
Zitat:
Original geschrieben von alpspitze2672
Zitat:
Original geschrieben von tree-snake
Ja leider ne falsche Meinung da die Teile dann schon mit dem Unfall irgendwie zu tun haben müssen damit er "ganz schlechte Karten" hat.
Sehe ich auch so. Nehmt mal zum Vergleich das Tagfahrlicht von Audi oder BMW, die Dinger blenden wie Xenonscheinwerfer. Oder die Xenonscheinwerfer selbst. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein könnte man es ja auf die Scheinwerfer schieben die einen geblendet haben und schon hat der Unfallgegner eine Teilschuld.
So klasse wie Xenon für den Fahrer ist, so grausam ist Xenon für den Gegenverkehr, und bei Nässe erst recht.
ihr macht euch das hier aber recht einfach.
und wenn denn das kind in den brunnen gefallen ist, heulen alle
dem richter die ohren voll.
der unterschied bei den audi, bmw leuchten ist ganz einfach:
die sind alle vom bundeskraftfahrtamt zugelassen!!!!
die teile, wo hier drüber gesprochen wird eben nicht!!
ist doch ganz einfach....
über sinn und unsinn von diese xenon kann man diskutieren.
die erfüllen ansch. aber die deutschen rechtsvorschriften...
und wenn ein auto keine BE mehr hat, dann darf es nicht mehr auf öffentl. strassen fahren. auch ganz einfach!
der verkäufer weist doch ausdrücklich darauf hin:
Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
das macht der bestimmt nicht aus spaß an der freude.
der will nur verhindern, das solche spezis. wie ihr euch ansch.
bei ihm ausheult, und ihn verklagt, wenn das kind in den brunnen gefallen ist!
Da muss ich dir durchaus recht geben aber glaubst du allen Ernstes im Falle eines Unfalls prüfen die Sachverständigen ob die Tagfahrlampen Vorschriftskonform sind?
Und dann sollte man auch die Relation in Betracht ziehen - Glühlämpchen die keine Zulassung haben sind weit weniger (eigentlich überhaupt nicht) gefährlich wie abgefahrene Reifen. Haben also nicht unbedingt einen sicherheitsrelevanten Charakter, abgefahrene Reifen hingegen schon.
Man sollte bei der Betrachtung der Dinge schon den gesunden Menschenverstand walten lassen, aber ob die Gesetze soviel Ermessensspielraum zulassen und ob deren Hüter können/wollen steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Ich glaube nicht daß nicht zugelassen Glühlämpchen eine Betriebserlaubnis ausser Kraft setzen. Vielleicht liest ein Jurist hier mit und kann etwas Licht in diese Grauzone bringen.
vielleicht sagt aber auch einfach (d)ein versicherungsvertrag im kleingedruckten absatz x:...versichern wir hiermit ihr StVZO-konformes Fzg., andernfalls.....blabla.....Regress-Forderungen im (Un-)Fall !
im falle das du/ihr noch suchen solltes hier ein neuer link.:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
habe sie gestern eingebaut, echt Top und den rest vom Auto innerern auch schon auf LED umgerüstet, keine überhitzung.
mein Zweitwagen ist ein Opel Astra Sports Tourer
Zitat:
Original geschrieben von eastseaboy
im falle das du/ihr noch suchen solltes hier ein neuer link.:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
habe sie gestern eingebaut, echt Top und den rest vom Auto innerern auch schon auf LED umgerüstet, keine überhitzung.
Zitat:
Original geschrieben von eastseaboy
im falle das du/ihr noch suchen solltes hier ein neuer link.:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
habe sie gestern eingebaut, echt Top und den rest vom Auto innerern auch schon auf LED umgerüstet, keine überhitzung.
Und das funzt wirklich weil ich mal gehört habe das wenn man ne Lichtüberwachung hat so en gedönse nicht einbauen sollte. Gerade wegen dem Can Bus System das sollen die Birnchen schaden anrichten.Aber wie gesagt ich hab´s nur gehört!!!