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Tagfahrlicht nachrüsten

Themenstarteram 31. Oktober 2007 um 12:22

Hi!

Habe mittlerweise schon einige Phaeton mit Tagfahrlicht gesehen. Ich finde das richtig gut und frage mich daher ob man das auch beim "alten" nachrüsten kann???

 

Bin bei der Suchfunktion leider noch nicht fündig geworden!

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17 Antworten

Dann such mal weiter, das Thema wurde schon mehrmals bis zum Exzess diskutiert.

Grüße

Matthias

p.s. Such mal nach "LED", da dürfte etliches rauskommen

Themenstarteram 1. November 2007 um 19:28

Oh Man...Du hast recht....aber auf LED bin ich komischerweise nicht gekommen...:(

Hehe, war mir ein Vergnügen :)

Und, lässt Du es? Oder willst Dir das antun?

Grüße

Matthias

am 2. November 2007 um 11:19

Is' ja lustisch...gerade gestern Abend habe ich darüber nachgedacht und mir noch so gesagt: "...wenn das eine Werkstatt hinbekommt, ich bin dabei !!!"

:D

 

@ROSSi

damit wir jetzt nicht alle "wühlen" müssen, wäre es toll von Dir, zu dem Thema mal was aktuelles hier zu schreiben, ich meine vom dem, was Du so findest.... !

:)

 

 

 

Themenstarteram 2. November 2007 um 22:38

*lach*

Als Cop sage ich: "Lass es bleiben!". Ich dachte dass es eventuell eine Nachrüstlösung gibt...negativ. Man wird nur riesig Ärger mit Tüv und Polizei haben und am Ende musst Du zwei neue Scheinwerfer kaufen weil Dir kein Tüv der Welt diesen Selbstbau abnimmt (zumindest nicht für akzeptables Geld).

Zitat:

Original geschrieben von R0SSi

und am Ende musst Du zwei neue Scheinwerfer kaufen weil Dir kein Tüv der Welt diesen Selbstbau abnimmt (zumindest nicht für akzeptables Geld).

der tüv ist zu solchen abnahmen auch nicht berechtigt!

dazu muss erst ein lichttechnisches gutachten erstellt werden (~20.000€) damit der tüv, sofern das gutachten positiv ausfällt den umbau dann per einzelabnahme eintragen kann....

am 3. November 2007 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von R0SSi

*lach*

Als Cop sage ich: "Lass es bleiben!". Ich dachte dass es eventuell eine Nachrüstlösung gibt...negativ. Man wird nur riesig Ärger mit Tüv und Polizei haben und am Ende musst Du zwei neue Scheinwerfer kaufen weil Dir kein Tüv der Welt diesen Selbstbau abnimmt (zumindest nicht für akzeptables Geld).

Was ist mit diesem Angebot von S6 LED's?

Der Verkäufer zeigt Einbauten und garantiert, dass der TÜV sein ok zu diesen Leuchten gibt.

Hängt das evtl. mit dem *****Abdimmen***** der LED's zusammen ?

http://cgi.ebay.de/...egoryZ33710QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

------------------------------------------------------------------

Hier der Text des Verkäufers zum *****Abdimmen******:

Die Schaltung hat folgende Funktionen:

- Zündung an: Tagfahrleute leuchtet hell, Rücklichter sind aus

- Standlicht an: Tagfahrleuchten dimmen ab

- Zündung an und Standlicht oder Abblendlicht an: Tagfahrleuchten sind gedimmt

- Zündung und Licht aus: Tagfahrleuchte aus

- Parklicht links oder rechts: Tagfahrleuchte leuchtet gedimmt links oder rechts

-------------------------------------------------------------------

Mir geht es jetzt erstmal nicht um die Optik oder wo man solche LED's verbauen könnte am Phaeton, sondern nur darum, ob es erlaubt ist oder nicht !!!

Habe eine schriftliche Mail des Verkäufers erhalten, indem er einen problemlosen Einbau garantiert.

Was meint unser "Cop" dazu ?

;)

 

 

also ich bin zwar keiner von der rennleitung, aber zu den S6-LED-TFL kann ich was sagen:

such mal hier im golf 4 / 5-forum nach den teilen - da wird einiges kommen ;)

inzwischen gibt es mehrere IVer mit diesen teilen, alles legal und eingetragen.

allerdings als TFL, inwieweit auch die standlicht-funktion genutzt wird weiß ich nicht.

die sollte zwar mit der dimmer-schaltung nutzbar sein - aber ob dann die originalen standlichter noch leuchten dürfen? (ich glaube nicht)

Der 5er BMW hat doch auch vier Standleuchten. ;)

Und LKW´s haben oft 100. :D

Momo

:D

ja - aber serienmäßig (zumindest der BMW)

ohne es genau zu wissen glaube ich aber, dass das so wie bei den seitenblinkern ist.

wenn ich z.b. an meinen G4 nun die außenspiegel mit integriertem blinker vom G5 montiere, so muss ich die beiden serienmäßigen seitenblinker nicht nur deaktivieren sondern auch demontieren!

daher vermute ich stark, dass das beim standlicht ebenso ist...

Themenstarteram 3. November 2007 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von madddin

 

Mir geht es jetzt erstmal nicht um die Optik oder wo man solche LED's verbauen könnte am Phaeton, sondern nur darum, ob es erlaubt ist oder nicht !!!

Habe eine schriftliche Mail des Verkäufers erhalten, indem er einen problemlosen Einbau garantiert.

Was meint unser "Cop" dazu ?

;)

Hm. Da muss ich jetzt etwas weiter ausholen, da ich ja eigentlich nur den Scheinwerfer vom neuen Phaeton in den alten einbauen wollte.

Das wäre kein Problem, da der neue Scheinwerfer ja eine EU-Typgenehmigung als Scheinwerfer (Standlicht, Fernlicht, Abblendlicht, Tagfahrlicht) hat. Solche Typgenehmigungen gibt es für jedes verbaute Teil...das Fahrzeug hat somit eine allgemiene Betriebserlaubnis für Deutschland, die vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erteilt wurde (vgl. FZ-Brief)...nur so kannst Du es bei uns auch zulassen.

Bei Lichttechnischen Einrichtungen existieren gewissen Nummern, die ich aber jetzt nicht im Kopf hab. Da ist 1357 (keine Ahnung ob die Nummer mehr oder weniger Stellen hat) z.B. das Abblndlicht Pkw und 2468 der Nebelscheinwerfer. Die Sache mit dem Tagfahrlicht ist relativ neu, aber auch das TFL muss ein Erkennungsmerkmal in Form einer solchen Nummer haben.

Dieses Merkmal haben einzelne LEDs, bei denen ich selbst Löcher in den Scheinwerferspiegel bohren muss etc., sicher nicht.

Das S6 Tagfahrlicht wird diese Nummernfolge aber haben und folglich kann es auch als solches Verwendet werden.

Beim Einbau musst Du aber die StVZO bzw. die neue FZV beachten (bzgl. Abständen, Maßen, Schaltungen etc.)

Gibt es ein Gutachten, trägt es Dir der Tüv bei ordnungsgemäßem Einbau ein. Hast Du sogar eine allgemeine Betriebserlaubnis, musst Du diese nur mitführen...eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig. Ist ein e-Prüfzeichen drauf, brauchst Du garnichts.

Hast Du aber garnichts, dann muss eine Einzelabnahme gemacht werden und die ist halt dann kostspielig.

Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich bisher noch keine ABE bzw. Gutachten zu Gesicht bekommen habe für solche Dinge.

Gängigstes Beispiel sind ja Nebelscheinwerfer. Auf nem BMW sind welche, die gefallen mir, deswegen mach ich sie auf meinen Audi. Da die Dinger mit e-Prüfzeichen versehen sind, muss ich nur die StVZO und FZV beachten. Dann kann Dir niemand ans Bein pinkeln.

 

Ich hoffe ich konnte Dir da weiterhelfen...wenn nicht kannst Du jederzeit nochmal konkret nachfragen.

Gruß

ohne alle Beiträge genau analysiert zu haben steuere ich mal schnell was hinzu: 

gestern flimmerte übers Tv, dass das Problem mit dem Tagfahrlicht (LED-Technik) eine noch nicht geänderte Gesetzteslage sei (STVO?), welches aber im nächsten Jahr erfolgen soll. Bis dahin erhalten alle Fahrzeuge, die schon ab Werk mit Tagfahrlicht ausgestattet sind und zugelassen wurden, (ich glaube, es ging im Besonderen um die Tagfahr-LED´s des Audi R8) eine zeitlich befristete (?) Sonderbetriebserlaubnis.

Bedeutet, wenn man in Berlin >vergißt<, die Gesetzeslage zu ändern, erlischt auf einen Shlag bei allen R8 die Betriebserlaubnis???

Zitat:

Original geschrieben von Fätonologe

ohne alle Beiträge genau analysiert zu haben steuere ich mal schnell was hinzu: 

gestern flimmerte übers Tv, dass das Problem mit dem Tagfahrlicht (LED-Technik) eine noch nicht geänderte Gesetzteslage sei (STVO?), welches aber im nächsten Jahr erfolgen soll. Bis dahin erhalten alle Fahrzeuge, die schon ab Werk mit Tagfahrlicht ausgestattet sind und zugelassen wurden, (ich glaube, es ging im Besonderen um die Tagfahr-LED´s des Audi R8) eine zeitlich befristete (?) Sonderbetriebserlaubnis.

Bedeutet, wenn man in Berlin >vergißt<, die Gesetzeslage zu ändern, erlischt auf einen Shlag bei allen R8 die Betriebserlaubnis???

Es ging um LED-Scheinwerfer. Diese werden, wie z.bsp. im Lexus derzeit nur mit Sonderbetriebserlaubnuis zugelassen. Es ging nicht um LED-Tagfahrlicht.

am 5. November 2007 um 9:41

Bezüglich der S6 LED'S:

----------------------

Hier der Text der Originaltext des Ebay-Verkäufers:

"Hallo, ich war selber beim TÜV und habe mich über die rechtlichen Grundlagen

aufklären lassen.

Da die Leuchten das E1 Prüfzeichen haben, ist es kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen U. Rasper"

----------------------

Und wenn es nur darum geht, die originalen Standlichter vom Phaeton ausknipsen zu müssen, das sollte ja leicht möglich sein und falls nicht, kein schweres Vergehen im Sinne der STVO darstellen.

 

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