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Tagfahrlicht nachrüsten --- Was leuchtet?

Themenstarteram 8. März 2007 um 19:53

Hi Leute!

Wenn ich per VAGCom das Tagfahrlicht nachrüsten lasse was leuchtet dann ? Die Nebelscheinwerfer oder das normale Abblendlicht ???

Wenn das Abblendlicht, kann man es auch auf die Nebellampen schalten ??

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2008 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT

In DE ist nur TFL mit RL Kennzeichnung erlaubt.

Nur Abblendlicht oder Nebellicht ist nicht erlaubt.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich zitiere mal die StVZO:

Zitat:

StVZO - § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an

a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Leider konnte ich den Anhang in der Quelle nicht finden, aber ich denke mal damit ist das gemeint:

  • Position: Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn,in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500 betragen; symmetrisch zur Mitte;max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand;min. 600 mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fahrzeugbreite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig
  • Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten,20° nach innen und außen
  • Farbe: weiß
  • Anzahl: 2
  • Schaltung: Das Tagfahrlicht wird automatisch eingeschaltet, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es leuchtet allein ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen.
  • Ausrichtung: nach vorne

Was jetzt interessant wäre, ist die Frage, ob die normalen Abblendscheinwerfer als solche Tagfahrlichter gelten dürfen? Da VW diese bisher zu diesem Zweck benutzt hat (gegen Aufpreis offiziell zubuchbar als Tagfahrlicht) behaupte ich jetzt ganz dreist, dass es sehrwohl erlaubt ist, die nordamerikanische Variante aktivieren zu lassen. Einzig die Aktivierung mit Einschalten der Zündung wäre hier nicht gegeben.

Naja, man sollte das vorher vielleicht mit dem TÜV (und der Versicherung) abklären um ganz sicher zu gehen ;) Aber das versteht sich ja eigentlich von selbst.

Belehrt mich bitte eines Besseren, aber wenns geht mit Belegen/Quellen.

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 8. März 2007 um 20:10

Nein.

Normale Nebellampen als Tagfahrlicht sind in Deutschland (noch) nicht zulässig.

Es soll aber schon Alpenvölker geben, die solche Konstellationen dulden :D

am 8. März 2007 um 20:50

Ist beides möglich; NSW als TFL oder Abblendlicht als TFL!!

am 8. März 2007 um 23:02

Erlaubt ist aber nur Abblendlicht als TFL. Zumindest in D.

am 15. August 2008 um 12:47

und was kostet das nachrüsten der tflfunktion? (für xenon+lichtsensor)

Mit etwas Glück codiert es Dir Dein VW-Händler kostenlos. Deshalb

kann man sich eigentlich die 50 Euro beim Ordern sparen....

am 16. August 2008 um 10:00

aber den schalter brauch ich doch noch, oder?

nein schalter brauchst net! sobald du die zündung aktivierst, schaltet sich das licht ein (auch hinten).

ja im schönen österreich darf man auch mit neblern untertags fahren :D

lg

am 17. August 2008 um 13:18

Das ist so nicht ganz richtig, es gibt zwei Varianten für das Tagfahrlicht. Bei einer brennen nur die Frontscheinwerfer, können zusätzlich auch gedimmt werden, bei der anderen Variante sind auch die Heckleuchten und Nummernschildbeleuchtung an.

Ich hab mir beim :) letztere Variante codieren lassen, da die leider nicht in der Lage waren, über die lange Codierung manuell erstere Variante zu aktivieren. Das werd ich wohl bei der nächsten Inspektion selbst mal übernehmen.

Gibt zu dem Thema aber schätzungsweise unendlich viele Beiträge ;) kannst ja mal die Suche bemühen.

Grüße

Xen

am 17. August 2008 um 16:15

In DE ist nur TFL mit RL Kennzeichnung erlaubt.

Nur Abblendlicht oder Nebellicht ist nicht erlaubt.

am 17. August 2008 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT

In DE ist nur TFL mit RL Kennzeichnung erlaubt.

Nur Abblendlicht oder Nebellicht ist nicht erlaubt.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich zitiere mal die StVZO:

Zitat:

StVZO - § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an

a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Leider konnte ich den Anhang in der Quelle nicht finden, aber ich denke mal damit ist das gemeint:

  • Position: Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn,in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500 betragen; symmetrisch zur Mitte;max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand;min. 600 mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fahrzeugbreite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig
  • Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten,20° nach innen und außen
  • Farbe: weiß
  • Anzahl: 2
  • Schaltung: Das Tagfahrlicht wird automatisch eingeschaltet, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es leuchtet allein ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen.
  • Ausrichtung: nach vorne

Was jetzt interessant wäre, ist die Frage, ob die normalen Abblendscheinwerfer als solche Tagfahrlichter gelten dürfen? Da VW diese bisher zu diesem Zweck benutzt hat (gegen Aufpreis offiziell zubuchbar als Tagfahrlicht) behaupte ich jetzt ganz dreist, dass es sehrwohl erlaubt ist, die nordamerikanische Variante aktivieren zu lassen. Einzig die Aktivierung mit Einschalten der Zündung wäre hier nicht gegeben.

Naja, man sollte das vorher vielleicht mit dem TÜV (und der Versicherung) abklären um ganz sicher zu gehen ;) Aber das versteht sich ja eigentlich von selbst.

Belehrt mich bitte eines Besseren, aber wenns geht mit Belegen/Quellen.

am 18. August 2008 um 8:49

Zitat:

Belehrt mich bitte eines Besseren, aber wenns geht mit Belegen/Quellen

Siehe Anhang ;)

Ohne RL Kennzeichung auch nicht als Tagfahrlicht zulässig.

am 18. August 2008 um 17:43

Vielen Dank für die Mühe, ich werde es mir zu Gemüte führen!

am 7. September 2008 um 8:01

So wie es aussieht ist es tatsächlich nicht erlaubt, die normalen Abblendscheinwerfer als Tagfahrlicht zu benutzen. Eine Ausnahme stellt natürlich der gleichzeitige Betrieb der Rücklichter dar.

Gut zu wissen, dass ich nichtwissend die legale Variante zur illegalen abändern lassen wollte ;-)

Die einzige Alternative wäre also der Anbau spezieller Tagfahrleuchten, die den Richtlinien entsprechen und erlöschen, wenn das normale Licht eingeschaltet wird.

Vielen Dank BerlinGolfGT, war sehr hilfreich, wenn auch - naja, wie soll ich sagen... - unnötig kompliziert formuliert. Ein Hoch auf die Bürokratie und das Tagfahrlicht.

Grüße

Xenoxx

Ich habe mittlerweile sehr häufig gesehen,z.B beim neuen Mini oder bei verschiedenen neuen Citroen Modellen,daß sie Tagfahrleuchten haben z.B in den Nebellampen,ohne daß auch das Rücklicht mit aktiviert ist.

Tagfahrlicht aktivieren beim Golf V nur Abblendlicht,gedimmt würd mich auch interessieren.Wenns in Deutschland verboten wäre würden nicht so viele Neuwagen anderer Fabrikate damit rummfahren.Immer mit der kompl. Beleuchtung durch die Gegend fahren möchte ich nicht.

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