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Tagfahrlicht rechtliches...
Hallo Gemeinde,
ich habe wie etliche andere das "Problem", dass mein dicker bei JEDER Lichtschalterstellung (außer Standlicht) die Xenonscheinwerfer an sind. Das stört mich sehr und deshalb war ich bei meinem unkompetenten und un der mir den Wagen vor 3 Wochen verkauft hat!
Der sagt, dass es nicht möglich sei das weg zu programmieren und wenn es das wäre würde meine Betriebserlaubnis erlischen!
Mir fehlen aber ein wenig die Argumente dagegen und er weigert sich das zu tun!
Meine Frage: KANN ER DAS WEGPROGRAMMIEREN, ODER NICHT?
Ich bin gelernter Elektroniker und was ich nicht verstehe ist, dass die Stellung "0" nicht einfach auch NULL - AUS - KEIN LICHT - bedeutet?
Gibt es irgendwo zu lesen, was erlaubt ist und was nicht?
Danke für eure Mühen im Voraus!
Tom
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28 Antworten
Sollte man schon rauscodieren können suche dir jemanden mit VCDS in deiner Umgebung
http://maps.google.de/.../ms?...
Mfg
Ich glaube ab 7. Februar 2011 müssen alle Neuwagen TFL
haben, wenn deine Rauscodierte werden ist deine Betriebserlaubnis
erloschen, so würde ich das Verstehen also müsstest du dir Separate
TFL einbauen!
Mfg
such dir jemand mit vcds, der codiert dir das raus... fertig
Das ganze nennt sich "Tagfahrlich Skandinavien" und wird im Bordnetzstg. kodiert. Haken weg -> erledigt
Gruß
Das rauscodieren ist kein Problem. Allerdings wurde das Fahrzeug mit dem Fahrlicht abgenommen und daher erlischt dir die Betriebserlaubnis.
Sag ich doch
Hatte ich glatt überlesen...
ihr unterstellt jetzt EZ nach 07.02.11, also einen Neuwagenkauf oder hab ich was überlesen?
Nein, ab diesem Datum ist es gesetzlich Vorgeschrieben. Vorher ist es auf freiwilliger Basis. Wenn allerdings das Fahrzeug auch vor diesem Datum mit TFL geprüft wurde, erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem.
ja für Neuwagen....
ja, für Neuwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Ibo82
Nein, ab diesem Datum ist es gesetzlich Vorgeschrieben.
Ausstattungspflicht für neue Fahrzeuge,
das bedeutet für Fahrzeuge, die ab diesem Tag ihre Typprüfung ("E-Zulassung", "Betriebserlaubnis") erhalten.
Es besteht keine Nachrüstpflicht, keine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab diesem Datum und grundsätzlich für keinerlei Fahrzeuge eine Nutzungspflicht.
Ansonsten einfach verlinken, wo eine derartige Pflicht aufgeführt ist.
Zitat:
Wenn allerdings das Fahrzeug auch vor diesem Datum mit TFL geprüft wurde, erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem.
Quatsch.
TFL bei einem Fahrzeug mit Typprüfung vor diesem Datum ist es "freiwillig", es hat die gleiche rechtliche Wirkung wie Nebelscheinwerfer. Kann vorhanden sein, kann benutzt werden, kann auch ausgebaut werden.
Das Erlöschen der BE regelt einzig und allein der §19.2 StVZO. Damit erlischt die BE nur dann, wenn sich die Abgaswerte unzulässig erhöhen, das Fahrgeräusch ("Lautstärke") sich unzulässig erhöht oder durch eine Veränderung eine Gefährdung eintritt.
Eine Demontage oder Deaktivierung des TFL bedeutet keine Gefährdung für Andere, ansonsten wäre jedes existierende Fahrzeug ohne TFL eine Gefährdung und ansonsten wäre es gemäß §49a StVZO, ECE-R48, nicht als erlaubt beschrieben, einen Ausschalter einzubauen, der es ermöglicht, das TFL abzuschalten, wenn es leuchten darf / "sollte".
Servus. mit so vielen Antworten in der Zeit hab ich nicht gerechnet DANKE!!
Sorry, hier die Daten des Fahrzeugs:
Passat 3C Variant 2.0TDI 140PS; EZ: 4/2007
Danke für eure Tipps...