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Tagfahrlicht - Rückleuchten mit einbeziehbar?

Opel Astra J
Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 15:48

Eine technische Frage, ist es bei Tagfahrlichtbetrieb möglich, die Rückleuchten mit zu aktivieren (einprogrammierbar). Ich habe mal gelesen, dass es bei Audi möglich wäre.

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von deasyJ160

Eine technische Frage, ist es bei Tagfahrlichtbetrieb möglich, die Rückleuchten mit zu aktivieren (einprogrammierbar). Ich habe mal gelesen, dass es bei Audi möglich wäre.

hallo,

das würde mich auch mal interessieren.

und wenn es funzt, ob es dann auch nach stvo erlaubt ist!

ich fände es sogar sinnvoll, da die automatik doch recht oft überfordert ist!

dann kannst du ja gleich Standlicht anmachen ;)

aber dann ist doch das TFL dunkler... zumindest bei LED TFL

am 15. Dezember 2010 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von nicky_1818

aber dann ist doch das TFL dunkler... zumindest bei LED TFL

aber immer noch gut sichtbar ;)

Sorry, aber nachträglich kann man das nicht freischalten. So etwas wie eine Variantenkonfiguration, die man früher mit dem Tech2 machen konnte, gibt es nicht mehr.

Themenstarteram 16. Dezember 2010 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von AstraGTCdriver

Sorry, aber nachträglich kann man das nicht freischalten. So etwas wie eine Variantenkonfiguration, die man früher mit dem Tech2 machen konnte, gibt es nicht mehr.

Alles klar. Trotzdem Danke für Deine Info. Also werden wir bei Regen und Schneetreiben am Tag wie gehabt manuell auf Abblendlicht schalten.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von vanos323

dann kannst du ja gleich Standlicht anmachen ;)

... mit standlicht fahren ist aber wohl nach stvo nicht erlaubt!:mad:

Zitat:

Original geschrieben von RuHe

Zitat:

Original geschrieben von vanos323

dann kannst du ja gleich Standlicht anmachen ;)

... mit standlicht fahren ist aber wohl nach stvo nicht erlaubt!:mad:

Warum eigentlich nicht? Nur weil es "Standlicht" heißt? Mir völlig unverständlich :rolleyes: Ist doch besser als ohne Licht bei gewissen Witterungsverhältnissen... Ist es denn wirklich verboten? Wenn ja, welches Ordnungsgeld gibt´s wenn man erwischt wird?

Ich antworte mir selbst :D

Auszug aus der StVO:

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

 

mit Nebelscheinwerfer zu fahren ist lt. STVO auch nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und trotzdem fährt jeder dritte mit den Dingern bei Tag und bei Nacht...:cool:

Ich fahre, TFL hin oder her, grundsätzlich mit Abblendlicht...sehen und gesehen werden lautet meine Devise...:D und auch mit Xenon Licht ist das kein Problem, selbst nach vielen Jahren mit meinem E39 (der hat auch Xenon) musste ich noch nie einen Brenner tauschen, weil er defekt war durch häufiges ein- und ausschalten...:eek:

darf man eigentlich in der dämmerung allein mit tagfahrlicht fahren? machen einige audi-fahrer mit ihren led-blendwaffen (tagfahrlicht).

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

darf man eigentlich in der dämmerung allein mit tagfahrlicht fahren? machen einige audi-fahrer mit ihren led-blendwaffen (tagfahrlicht).

Siehe mein Eintrag etwas weiter oben... §17 Abs.(1). Allerdings hat jeder eine eigene Auslegung davon was Dämmerung eigentlich ist :rolleyes:

Themenstarteram 16. Dezember 2010 um 13:36

Dämmerung ist klar definiert und zwar dann, wenn bei Corsa, Meriva, Astra, Insignia usw. mit Sichtpaket

- der Lichtsensor das TFL auf Dimmung springen lässt

- gleichzeitig das Abblendlicht aktiviert wird

- das Radio/Navi-Display (Automatikbetr.) auf Nachtschaltung umspringt.

(nicht wundern, kann sogar im Dezember schon um 14.00 Uhr bei tiefstehender Sonne und wolkenlosem Himmel passieren) ;)

bei dem fall wo es mir aufgefallen ist war es schon so dunkel das man das licht anmachen musste um strasse und umgebung besser erkennen zu können, also eindeutig dämmerung bzw. schon dunkelheit.

vielleicht hat derjenige das auch nicht gemerkt im stadtverkehr. andererseits war das fahrzeug modern genug um über eine automatik zu verfügen die man aber wohl umgehen kann, der coolheit wegen.:D

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