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Tagfahrlicht
hallo zusammen.
in der Schweiz sind gerade neue Kataloge drausen. stand 2007. dort kann man Tagfahrlicht bestellen.
Weiss jemand wie es VW gelöst hat'??
brennen nun einfach die Xenons wenn man den Motor anmacht??
Will ja eigentlich mit dem Tagfahrlicht meine Xenons schonen. Das heisst, das statt der Xenon eine H7 Lampe leuchtet. z.B. wie bei Audi schon gesehen.
Wisst ihr da was, wie das nun ist????
Gruss aus der Schweiz
Alex
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36 Antworten
Bei Xenon brennen einfach die Xenon Lichter (hinten die Rücklichter) und innen die Roten zeiger vom Kombi.
Finde ich wieder mal super von VW. wieso machen die nicht ein Tagfahrlicht welches am Tage eingeschaltet werden kann ohne dass die Xenons brennen?? so muss ich mir nicht den Kopf zerbrechen wenn ich kurze Strecken fahre. bekommt den Xenon nicht so gut, wenn sie ca 2 min brennen und dann schon wieder abgeschaltet werden.
Währe cool, wenn in der Schweiz auch die Nebellampen als Tagfahrlicht gelten würden. Die blenden ja keinen doch man sieht sie.
da hast Du vollkommen Recht...ich habe es mir nachträglich freischalten lassen. Kostet ja sonst 48 € für einen Haken
Zitat:
Original geschrieben von individual-wob
da hast Du vollkommen Recht...ich habe es mir nachträglich freischalten lassen. Kostet ja sonst 48 € für einen Haken
![]()
Moin;
was hast die freischalten lassen? Die Nebelscheinwerfer als Tageslichter?
Gruss
Michael
Nein, das Tagfahrlicht überhaupt. Also Xenon immer an usw...also Standard-Programm
Grüße an die gemeinde,
in AT is tagfahrlicht standart, dh. die xenos brennen autom. kann man allerdings umgehen in dem man den lichregler auf standlicht stellt somit sind die xenos aus und des standlicht brennt. (lichter im kombiistr. sind dann aus) aber brennen tut immer was ;-)
kann jetzt ned sagen, ob es in der schweiz zulässig is, nur mit standlicht, bei uns gilt auch das Standlicht wie die nebler als tagfahrlicht.
grüße
nudria
ich habe in der Schweiz mal beim Strassenverkehrsamt nachgefragt. ob evtl Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht gebraucht werden könne.
mal schaune was kommt, halte euch auf dem laufenden.
gruss
Zitat:
bei uns gilt auch das Standlicht wie die nebler als tagfahrlicht
Absolut falsch, Standlicht gilt nicht als Tagfahrlicht. Nebler jedoch schon.
Zitat:
Original geschrieben von Robert_Wien
Absolut falsch, Standlicht gilt nicht als Tagfahrlicht. Nebler jedoch schon.
...sorry mein fehler ich habs standlicht in kombi mit den neblern und des war kein problem,
nudria
TFL
Also nun muß ich mich doch mal zu Wort melden:
Ich habe die Nebelscheinwerfer im Steuergerät deaktiviert. Dann wurde Zündungsstrom auf die Nebelscheinwerfer geschaltet. Tagfahrlicht!
Wär will mir nun dies verbieten, wenn ich TFL nachträglich anbringe sieht das doch genau so aus.
Gruß
Re: TFL
Zitat:
Original geschrieben von VWTouran
Also nun muß ich mich doch mal zu Wort melden:
Ich habe die Nebelscheinwerfer im Steuergerät deaktiviert. Dann wurde Zündungsstrom auf die Nebelscheinwerfer geschaltet. Tagfahrlicht!
Wär will mir nun dies verbieten, wenn ich TFL nachträglich anbringe sieht das doch genau so aus.
Gruß
Also das wäre mir zu einfach ;-)))
Gruß
1er GTI Fan
Was ist genau freigeschaltet worden? Tagesfahrlicht regulär mit H7 oder Xenon oder Nur Nebel?
Zitat:
Original geschrieben von scottracer75
ich habe in der Schweiz mal beim Strassenverkehrsamt nachgefragt. ob evtl Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht gebraucht werden könne.
mal schaune was kommt, halte euch auf dem laufenden.
gruss
Schon was gehört? Interessiert mich auch.
Gruss
Re: TFL
Zitat:
Original geschrieben von VWTouran
Also nun muß ich mich doch mal zu Wort melden:
Ich habe die Nebelscheinwerfer im Steuergerät deaktiviert. Dann wurde Zündungsstrom auf die Nebelscheinwerfer geschaltet. Tagfahrlicht!
.....
Gruß
D.h. also, Du hast keine NSW mehr, die Du bei Nebel nutzen könntest!?
Warum codierst Du nicht einfach so:
NSW als Tagfahrlicht
Tagfahrlicht gedimmt auf 75% (oder 50%, oder...)
Tagfahrlicht "ein"
Dann hast Du NSW als Tagfahlicht gedimmt und wenn Du die NSW einschaltest gehen die von der gedimmten Funktion auf 100%.
Zitat:
Original geschrieben von VWTouran
.....
Wär will mir nun dies verbieten, wenn ich TFL nachträglich anbringe sieht das doch genau so aus.
Gruß
Machen kannst Du alles. Fakt ist aber, dass dies in D nicht erlaubt ist, d.h. wirst Du erwischt, zahlst Du Strafe. Da die NSW aber gedimmt so aussehen wie nachträglich angebaute TFLs, muss man den Unterschied erst mal merken.
Ob jetzt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, weiß ich nicht, denn schließlich ist die Codierung ja machbar und in anderen Ländern erlaubt, bzw. sogar vorgeschrieben.
Nachdem das Auto ja eine EU-Zulassung hat, sollte die Umcodierung nicht zur Erlöschung der Zulassung führen.