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Tagfahrlicht

Ford Focus Mk1
Themenstarteram 23. Januar 2011 um 13:58

Hallo,

ich habe vor 2 1/2 Jahren neue schwarze Scheinwerfer in meinen Focus Turnier (04/2001) eingebaut. Jetzt habe ich festgestellt, daß die Dinger von innen beschlagen. Wahrscheinlich muß ich neue einbauen. Wenn schon neue, dann mit Tagfahrlicht.

Weiß jemand wo ich gute Qualität bekomme?

Gruß

opauhu

Beste Antwort im Thema

Für so einen Fall habe ich die Nebler :D

Und mit denen kann ich auch mit Standlicht fahren. Immer noch besser, als wenn Dich einer mit Standlicht übersieht, und einen Off-Set - Crash veranstaltet.

Ist schon bemerkenswert, was da alles an Beleuchtung unterwegs ist:

Bei einer Bayrischen Marke lassen sich die Nebler selbst bei strahlendem Sonnenschein nicht ausschalten, Andere fahren bei Nacht und Nebel völlig Ohne, oder nur mit Standlicht. Andere bevorzugen prinzipiell Fernlicht, von den Nebelschlussleuchten - Fahrern/innen mal ganz zu schweigen.

Aber, ein Problem wird immer größer:

Bei immer mehr neueren Autos kann ein Fahrer ja gar keine Lampe mehr wechseln, ohne Werkstatt, ohne Spezialwerkzeug, und, ohne die halbe Front zu zerlegen.

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es gibt keine Scheinis mit integrierten TFL, nur TFL Optik (Standlicht) und das darf man ja bekanntlich nicht während der fahrt verwenden

Das wäre mir aber neu das ich mit Standlicht nicht fahren darf...... :confused:

Mit Standlich darfst du schon fahren, aber:

 

Wenn das Standlicht aus LED´s besteht darfst du diese nicht als TFL nutzen.

Denn TFL bedeutet dass nur die LED´s an sind, und sonst keine Beleuchtung am Fahrzeug.

Sind die Schlußleuchten mit an, fährst du mit Standlicht, und dann darf das Standlicht nicht aus LED´s bestehen, bzw. muss das TFL gedimmt werden.

Ein bekannter hat es sich nachgerüstet und eine Schaltung eingebaut.

Zündung an, ist nur der LED Streifen in der Frontschürze an.

Sobald er das Standlicht einschaltet dimmen die Streifen ab und die Umrissleuchten gehen mit an.

Schaltet er das Abblendlicht ein, dimmen die LED Streifen noch ein bisschen weiter ab.

 

Doofe Regel, aber so sieht es die StVZo und StVo vor.

 

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusRS1986

Mit Standlich darfst du schon fahren, aber:

 

Wenn das Standlicht aus LED´s besteht darfst du diese nicht als TFL nutzen.

Denn TFL bedeutet dass nur die LED´s an sind, und sonst keine Beleuchtung am Fahrzeug.

Sind die Schlußleuchten mit an, fährst du mit Standlicht, und dann darf das Standlicht nicht aus LED´s bestehen, bzw. muss das TFL gedimmt werden.

Ein bekannter hat es sich nachgerüstet und eine Schaltung eingebaut.

Zündung an, ist nur der LED Streifen in der Frontschürze an.

Sobald er das Standlicht einschaltet dimmen die Streifen ab und die Umrissleuchten gehen mit an.

Schaltet er das Abblendlicht ein, dimmen die LED Streifen noch ein bisschen weiter ab.

 

Doofe Regel, aber so sieht es die StVZo und StVo vor.

Ja typisch Deutschland..... :rolleyes:

Danke für die Aufklärung

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

Das wäre mir aber neu das ich mit Standlicht nicht fahren darf...... :confused:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von blackisch

§17 Beleuchtung

(2)...

Bitte auch den ersten Absatz dieses Paragrafen beachten, der besagt...

" (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."

Will sagen: Klar ersichtlich ist, wenn man aufgrund der besagten schlechten Bedingungen die Beleuchtung einschalten muss, dann reicht Standlicht nicht aus. Ob es ohne die Bedingungen, also wenn keine Lichtpflicht besteht, erlaubt ist, nur mit Standlicht zu fahren, geht aus dem § nicht klar hervor. Das kann man verschieden auffassen. Trotzdem muss man nicht nur von der Rennleitung sondern auch ggf. vom Richter mit Ärger rechnen. Urteile gibt es jedenfalls in beide Richtungen.

Ob man also das Risiko eingehen möchte, so viel Ärger zu bekommen oder lieber mit vernünftiger Beleuchtung, also TFL bzw. Abblendlicht fährt, muss jeder selber wissen.

gehen wir davon aus, durch spannungsspitzen brennen beide Abblendlicht birnen durch.

Dann habe ich keine andere Wahl als mit Standlicht zu fahen.. obs erlaub ist oder nicht...

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusRS1986

gehen wir davon aus, durch spannungsspitzen brennen beide Abblendlicht birnen durch.

Dann habe ich keine andere Wahl als mit Standlicht zu fahen.. obs erlaub ist oder nicht...

dann darfst du nicht fahren, darum sollte jeder ein Ersatzlampenset an Board haben

und darum heißt es auch STANDlicht... ;)

jetzt geh davon aus du hast XenonBrenner, die zünden nicht mehr.. bist 60 Jahre und hast keinen Plan davon.. bist iwo in der Pampa essen gewesen in nem Gasthaus und willst heim.. dann schläfst im Auto.. ;) weil mit Standlicht darfst ja nicht fahren...

Deutschland.. oh man.. ;)

oder man ruft dann die Gelben Engel... YIPPIEEE:. xD

 

-und nein... ich bin keine 60-

die Wahrscheinlichkeit das beide Xenon ausfallen ist wohl eher sehr gering

Warum du trotzdem gefahren bist kannst du der Polizei erzählen

gering ist die Wahrscheinlichkeit nicht...

Arbeite bei einem privaten VOLVO TRUCK Händler und Werkstatt.

Habe dort als Kfzler gelernt.

Ich weiß aus Erfahrung wenn das Lichtsteuergerät nen Fehler bemerkt schaltet es komplett die beiden Brenner ab, und hellt dafür die Umrissleuchten auf.

wir schweifen grade alle voll ab.. ;)

die Frage war wo er gute Scheinis herbekommt.. xD

google spuckt mir da nichts aus, bis auf sporadische sekunden andauernde Ausfälle beider Xenon

und Thema wurde ja schon geklärt

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusRS1986

gehen wir davon aus, durch spannungsspitzen brennen beide Abblendlicht birnen durch.

Dann habe ich keine andere Wahl als mit Standlicht zu fahen.. obs erlaub ist oder nicht...

Gutes Argument! Und wenn die Standlichtlampen auch noch durchbrennen fährst Du trotzdem noch weiter? Und bei anderen Defekten, wenn z.B. der Auspuff abfällt, fährst Du auch noch weiter?

OK, dann kann man Dich wenigstens nicht mehr so schnell übersehen. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von FoFo1-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von FordFocusRS1986

gehen wir davon aus, durch spannungsspitzen brennen beide Abblendlicht birnen durch.

Dann habe ich keine andere Wahl als mit Standlicht zu fahen.. obs erlaub ist oder nicht...

Gutes Argument! Und wenn die Standlichtlampen auch noch durchbrennen fährst Du trotzdem noch weiter? Und bei anderen Defekten, wenn z.B. der Auspuff abfällt, fährst Du auch noch weiter?

OK, dann kann man Dich wenigstens nicht mehr so schnell übersehen. :confused:

das ist jetzt etwas übertrieben... Bei völliger Dunkelheit würde keiner mehr fahren wenn das Licht nicht geht, außer man ist Lebensmüde.

Wenn es dämmert, und noch "hell" ist.. dann würde ich auch mit Standlicht heim fahren. Wenn die Strecke nicht so weit ist.. jetzt können wir uns wieder drüner unterhalten was zu weit bedeutet.. -.-

Es muss jeder für sich selbst wissen wann und wie er mit seinem Fahrzeug fährt, und sich auch im klaren sein dass er mit seinem Handeln auch andere gefährden könnte...

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