Tagfahrlicht
Hallo!
Habe vor kurzem in New York einige e46 fahren gesehen, die offensichtlich ein Tagfahrlicht ( so ähnlich wie beim Audi A4 - nur die inneren Leuchten, etwas heller als das Standlicht leuchtend) gesehen.
Ist das per Lichtsteuerzentrum programmierbar , oder gibt es da was offizielles von BMW ? Ich frage, weil ab 15.11.05 in Ö eine Tagfahrlichtpflicht kommt.
Danke für erhellende Antworten!
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20 Antworten
gibt's hier nicht.
in europa sind innen ja nur die standlichter udn die lichthupe, da lässt sich auch nix programmieren.
müsst ihr im ösiland halt entweder so tagfahrlicht von hella (mit so zusatzscheinwerfern) nachrüsten oder mit normalem abblendlicht fahren.
viele grüße, Jan
Was ist denn gegen das normale Abblendlicht als Tagfahrlicht einzuwenden? Ok, die Xenon-Scheinwerfern halten dann vielleicht nur noch 3 statt 5 jahren, aber das Licht ist wenigstens ordentlich hell und man wird schon sehr früh gesehen, auch wenn die entgegenkommenden Autos von der Sonne geblendet werden. Also ich fahre auch tagsüber mit Abblendlicht, auch wenn ich nur eben mal 1km fahre. Mir ist es wichtiger, früh gesehen zu werden als die paar Euros zu sparen. Die Birnchen halten bestimmt auch so noch lange durch.
Hallo,
die Konter der Tagfahrlich- Gegner sind:
-Motorrad- und Fahhrad- Fahrer werden dann noch eher übersehen, Motorradfahrer haben zwar auch tagsüber Licht an, Diese sind aber schwächer.
-Der Verbrauch würde ordentlich steigen, da Abblendlich mit allem drum und dran durchschnittlich 180 Watt verbraucht.
-Auch Tagsüber würde man unnötig geblendet werden.
-Tagfahrlichtstudien aus skandinavischen und anderen Ländern könne man auch nicht mit Deutschland vergleichen, da ganz andere Lichtverhältnisse herrschen (Dauernebel usw.)
Die Autoindustrie meint, Tagfahrlich könne man so bauen, daß sie absolut nicht blendet, und lediglich unter 20 Watt verbraucht, auch eine Nachrüstung würde ca. 80- 100.-€ kosten.
Quelle: SDR3
Gruß espe
Dazu ein Bericht vom ÖAMTC damit alles klar ist:
"Ab 15. November müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.
"Wir werden derzeit immer wieder gefragt, welche Scheinwerferarten nun erlaubt sind", ortet ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer Unsicherheiten bei den Autofahrern. Deshalb hat der Club-Jurist die neuen Bestimmungen zusammengefasst.
Damit es in der Gewöhnungsphase und bis zur flächendeckenden Ausstattung mit Tagfahrlicht keine Nachteile für Verkehrsteilnehmer gibt, bietet der ÖAMTC außerdem bis Jahresende auf allen Stützpunkten seine Gratis-Licht-Überprüfung für alle Autofahrer (auch Nicht-Mitglieder) an.
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt
* Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.
* Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
* Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
* Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten
* Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).
* Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).
* Nebelscheinwerfer
* Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
* Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
* Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.
"Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass hier natürlich Tagfahrleuchten alleine nicht ausreichen und daher verboten sind", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Der ÖAMTC rät jedenfalls, schon jetzt die Beleuchtung einzuschalten. "Der momentane Mischzustand zwischen beleuchteten und unbeleuchteten Fahrzeugen ist besonders gefährlich, weil unbeleuchtete Fahrzeuge leichter übersehen werden", warnt Hoffer.
So funktioniert richtiges Nachrüsten
An den Club werden viele Anfragen gerichtet, wie Tagfahrleuchten nachgerüstet werden können. "Grundsätzlich gilt, dass bei Verwendung von EU-konformen Leuchten bzw. solchen mit 'ECE-Prüfzeichen' keine behördliche Genehmigung für den Einbau erforderlich ist", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Man muss aber voraussichtlich die Betriebserlaubnis des Bauteils mitführen, um sie im Bedarfsfall vorlegen zu können. "Eigenmächtige Umbauten bestehender Leuchten sind grundsätzlich unzulässig", warnt Hoffer. Wer elektronische Dimmer einbauen möchte, sollte dies unbedingt nur gemeinsam mit einer dafür spezialisierten Fachwerkstätte durchführen.
Der ÖAMTC erwartet, dass das Verkehrsministerium umgehend die Voraussetzungen für die Nachrüstung festlegen wird. Auch die Exekutive muss die entsprechenden Informationen erhalten, damit es zu keinen rechtswidrigen Beanstandungen kommt. Auf europäischer Ebene sieht der ÖAMTC im Zuge der kommenden EU-Präsidentschaft Österreichs die Chance, sich gemeinsam mit seinen Schwesterclubs für eine möglichst einheitliche Lösung zu engagieren. "Wir werden uns im Rahmen unseres Dachverbandes FIA dafür einsetzen, dass europaweit alle Neuwagen mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet werden", sagt der Club-Jurist.
Der Verkehrsausschuss hat im Zuge der Sitzung erklärt, dass die Ergebnisse der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten."
Hallo,
für die normalen Abblender spricht natürlich die Größe, also die "leuchtende Fläche" der Scheinwerfer, aber dagegen spricht, dass die Scheinwerfer ja eigentlich eben auf Augenhöhe dunkel sind, weil sie eben zwischen 1% - 2,5% nach unten gerichtet sind und oben nur sehr wenig Streulicht hinlassen.
Bei richtigen Tagfahrleuchten strahlt der Scheinwerfer in alle Richtungen. Dadurch ist die Abstrahlung in den entgegenkommenden Verkehr höher und somit auch die Signalwirkung.
Hinzu kommt, dass die Lampen nur wenig Energie verbrauchen und langlebiger sind. Die Ersparnis im Spritverbrauch ist allerdings eher vernachlässigbar gering.
Aber wer weiss, vielleicht gibt's ja bald noch ein zusätzliches "Schmanker'l" für's Tagfahrlicht. ;-)
Zitat:
Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten
nebelscheinwerfer
war das nicht vor einer woche auf der öamtc hp noch erlaubt?
und in ihrem heftchen das sie mir immer schicken war es auch noch erlaubt ....
währ für mich die beste lösung
nebler mit standlicht...
seawas roli
edit:
hab grad beruflich so einem öamtc fuzzi getroffen und das auf der jetzigen hp is noch nocht fix, da der reiner gesetztestext noch NICHT feststeht...
Zitat:
Original geschrieben von GT-GC8888
Bei richtigen Tagfahrleuchten strahlt der Scheinwerfer in alle Richtungen. Dadurch ist die Abstrahlung in den entgegenkommenden Verkehr höher und somit auch die Signalwirkung.
Richtig. Was spricht folglich - außer dem Gesetzestext - gegen Standlicht und Nebelscheinwerfer am Tag?
Natürlich brauchen die 110W (dazu noch 20W Rücklicht, weil das ja immer mitleuchtet). Und die Lampen haben begrenzte Lebensdauer. Günstiger wäre es mir auch lieber, aber zusätzliche Hellas will ich mir ja nicht einbauen.
Ich weiß, das löst immer heftige Reaktionen aus... Aber ich finde es (am Tag!!!) zur Erhöhung der Sicherheit sehr sinnvoll.
Viele Grüße, Timo
PS: Ja, ich fahre tagsüber oft so rum und stehe dazu. Angehalten hat mich deshalb noch keiner. Und wenn? Gibt ja keine Punkte.
@ MoKa: Außerdem kann man bei dieser Variante noch den Kritikern entgegentreten, die sagen, dass man mit Abblendlicht die Motorräder nicht mehr so gut von PKWs un terscheiden kann.
Bei den meisten Fahrzeugen sind ja die NSW viel tiefer.
Würde diese Variante auch begrüßen!
Gruß Frank
Timo, Du bist ein NSW Fahrer?
Am Tag!
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Am Tag!
Ich bin entsetzt
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Ich bin entsetzt
seh aber nichts schlimmes darin...
(wieviel watt haben nsw und tfl genau????)
was währe die (sinlose) variante: tfl in die nsw einbauen!!!
is ja alles krank, die kennen sich ja selber nicht mehr aus...
aber abblendlicht am tag verwende ich sicher nicht...
außer der unser finanzheini bezahlt mir die ausgebrannte xenon birne...
seawas roli
Die Lösung mit Nebelscheinwerfern wird bestimmt NICHT genehmigt werden und ich frage mich sowieso, warum das überhaupt zur Diskussion stand, .. bis jetzt war es ja sowieso verboten damit herumzufahren, außer bei schlechten Sicht-/Wetterverhältnissen
Für Autofahrer die keine Kurzstrecken fahren ist es halb so schlimm mit den Xenon-Birnen, aber die Leute (mich dazugezählt) die fast nur Kurzstreckenbetrieb haben wird das nicht so lustig. Die Xenon-Birnen vertragen das nämlich nicht, aber von der Regierung interessiert das wohl niemanden, wieso auch, die zahlen keine Strafen und keine Reparaturen, .. so hätte ich auch leicht reden (wohl noch ein bischen zu früh um über Politik zu diskutieren).
Eines ist mir aber unklar: Jahrzehnte lang wars in Ordnung und jetzt auf einmal tut man so, als ob die Welt untergehen würde, wenn man nicht die SW einschaltet. Seltsame Dinge passieren und es nimmt kein Ende
Ja, vor einigen Jahren standen nach Autobahntunnels noch eigenartige Hinweisschilder (das Abblendlichtsymbol mit einem Fragezeichen)...
Aber die Erkenntnisse entwickeln sich eben (Gott sei Dank!) weiter. In den Sechzigern war von Gurtpflicht, Kopfstützen und 0,5 Promille auch noch keine Rede.
Ich finde die Sache mit dm Tagfahrlicht gut. Die Gefahr ist nur, dass man sich darauf verläßt, dass jedes Fahrzeug das einem entgegen kommt auch Licht an hat. Und man dann ein unbeleuchtetes Gefährt ev. beim Überholen übersieht, weil man einfach nicht mehr damit rechnet.
Chris