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Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer zusammen erlaubt?
Hallo,
wenn man sich ein TFL einbaut, sind dann die NSW erlaubt oder müssen die dann weg?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Phil
Ähnliche Themen
18 Antworten
NSW nur bei Nebel sonst nicht laut StVo . Wie der Name schon sagt .
richtig, nur bei starker sicht- oder geistesbehinderung!
Zitat:
Original geschrieben von Phil9000
Hallo,
wenn man sich ein TFL einbaut, sind dann die NSW erlaubt oder müssen die dann weg?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Phil
Kapier die Frage nicht.
NSW heissten Nebelscheinwerfer, weil man sie bei Nebel benutzen darf. Sonst nicht.
Was hat das Tagfahrlicht dennd amit zu tun?
Hallo,
du kannst deine NSW behalten, trotz nachträglichem Einbau von TFL.
Dann hast du halt nicht nur 2 Scheinwerfer unten in den Gitern, sondern halt ingesamt 4.
Mußt halt nur darauf achten, dass du die Gesetzliechen Einbaumaße (höhe vom Boden,Abstand von der Seite usw) für die TFL einhälst.
So wie du haben willst, haben das auch einige Member im Passat 3c Forum
Gruß
richtig!
mind. 25cm hoch.
aber du solltest auch platz dafür haben, in den seitengittern des G5 ist mit nebeler max 10cm platz. (bei normaler schürze evtl noch weniger) messe befor du da was bei ebay kaufst.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Sam1980
Zitat:
Original geschrieben von Phil9000
Hallo,
wenn man sich ein TFL einbaut, sind dann die NSW erlaubt oder müssen die dann weg?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Phil
Kapier die Frage nicht.
NSW heissten Nebelscheinwerfer, weil man sie bei Nebel benutzen darf. Sonst nicht.
Was hat das Tagfahrlicht dennd amit zu tun?
Nebelscheinwerfer heißen Nebelscheinwerfer weil sie bei Nebel, Regen und Schneefall eingschaltet werden dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von playzone23
Hallo,
du kannst deine NSW behalten, trotz nachträglichem Einbau von TFL.
Gruß
Danke, genau das wollte ich wissen. War mir nicht sicher, ob ich dann zu viele Lichtquellen in der Front habe.
Du kannst auch deine aktuellen Nebelscheinwerfer über das Steuergerät so programmieren, dass sie in gedimmter Form als Tagfahrlicht dienen. Ist war nicht erlaubt, fällt aber niemandem auf...
da würde ich aber dran denken das der versicherungsschutz bei einem unfall verfällt. die haben sich da nen bischen pissich.
Zitat:
Original geschrieben von crishan
Du kannst auch deine aktuellen Nebelscheinwerfer über das Steuergerät so programmieren, dass sie in gedimmter Form als Tagfahrlicht dienen. Ist war nicht erlaubt, fällt aber niemandem auf...
Doch, bei TFL steht im Glas "DL" drinne. Das tuts halt leider bei den Neblern nicht.
MAn darf glaube an der Fahrzeugfront maximal 8 Scheinwerfer haben. Also kannst du deine Scheinwerfer, Nebelleuchten und TFL anbringen. Sind ja nur 6. Könntest also rein theoretisch noch ein Paar Fernscheinwerfer oder sowas anbauen.
http://www.tuev-sued.de/.../1_104.PDF
Zitat:
Original geschrieben von gordon-berlin
MAn darf glaube an der Fahrzeugfront maximal 8 Scheinwerfer haben. Also kannst du deine Scheinwerfer, Nebelleuchten und TFL anbringen. Sind ja nur 6. Könntest also rein theoretisch noch ein Paar Fernscheinwerfer oder sowas anbauen.
http://www.tuev-sued.de/.../1_104.PDF
hi, ich dachte die zeit der proll autos ist vorbei ?
Naja, ich finde die hanzen LEDs etc viel prolliger. Und nen Mini mit den Zusatzscheinwerfern sah doch klasse aus, oder?
Und bei eine E Klasse zum Beispiel hast du bei NSW und TFL ja die 8 voll.
Aber jetzt back to topic.
Hat einer bei sich runde Tagfahrleuchten und die NSW nebeneinander eingebaut !?
Würde mich interessieren wie das aussieht und ob dass was her macht ... habs schon an einigen M- oder auch G-Klassen gesehen, gefällt mir eig recht gut
Gruß Oli