Tagfahrlicht vs Standlicht
Moin zusammen,
ich hab mal ne Frage. Könnt Ihr mir erklären, warum es verboten ist mit Standlicht zu fahren, aber es erlaubt ist mit Tagfahrlicht zu fahren.
Jetzt sacht nicht bloß, dass es ja Standlicht wäre und Standlicht kann nicht fahren
Beste Antwort im Thema
Das war wohl nur wegen der nebler.
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36 Antworten
dabei sind unsere ringe soooooooo schön
ich wollte es ja nicht schreiben, aber war wohl zu auffällig
Is doch einfach: Das Standlicht ist dunkler als das Abblendlicht und daran soll man erkennen ob ein Fahrzeug steht oder fährt.
Wenn ein Fahrzeug mir Standlicht fährt kann man ganz speziell in der Stadt, also bei langsamen Verkehr, nicht zweifelsfrei erkennen ob sich dieses Fahrzeug nun bewegt oder doch steht.
Und aus diesem Grunde ist es Verboten die schönen Standlichtringe alleine durch die Gegend zu fahren.
Jetzt werden einige wieder auf die Idee kommen das in der StVO nur von der Beleuchtung in der Nacht oder bei schlechter Sicht die Rede ist, das diese Vorschrift also bei schönem Wetter nicht zählt und man dann rum fahren kan wie man will.
Aber das ist absoluter Quatsch!
Es ist zwar so ähnlich geschrieben. Aber es ist gemeint wenn man mit Licht fährt dann nur mit Abblendlicht oder Fernlicht. Und nicht anders!
Gruss Torsten
Zitat:
Könnt Ihr mir erklären, warum es verboten ist mit Standlicht zu fahren, aber es erlaubt ist mit Tagfahrlicht zu fahren.
Die Frage ist, ob es tatsächlich verboten ist, denn die StVO regelt, nach meiner Meinung, das Fahren mit Licht bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen und da ist das Fahren mit Standlicht logischerweise verboten.
Da es bei uns in D keine Vorschrift zum fahren mit Licht am Tag gibt, müsste eigentlich das fahren mit Standlicht zumindest tagsüber wenigstens geduldet sein.
Oder täusche ich mich ???
Geduldet isses wohl, oder seid ihr schonmal wg. Kringelblick am Tag angehalten worden? Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass man bevorzugt bei Kontrollen rausgewunken wird. Ist mir aber noch nicht passiert.
Mein Gott: wofür hat sich BMW denn solche Mühe mit den Dingern gegeben
Zitat:
Die Frage ist, ob es tatsächlich verboten ist, denn die StVO regelt
Ja es ist Verboten!
Das regelt der Abs2 von §17 der StVO! Hier mal der Wortlaut:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."
Und das in Abs. 1 steht das nur bei Dunkelheit und... , das sagt nur aus wann du mit Licht fahren musst!
Abs.2 regelt regelt das wie du mit Licht rum fahren musst.
Und Abs.1 und Abs2 sind voneinander unabhängig zu betrachten, deshalb sinds ja 2 Absätze. Hier nochmal der Link zum nachlesen:StVO
Und es wird nicht gedultet, zumindest nicht hier wo ich wohne nicht, kostet jedesmal!
Also viel Spass mit euren Ringen! Hat den schon mal jemand versucht sich gegen diese Verwarnung zu wehren? Sicherlich erfolglos!
Gruß Torsten
Dann schaltet man die Nebelleuchten eben auch noch ein, und das Styling ist perfekt
im e60 ist ein umfangreich-er und -erklärender thread dadrüber von vorn paar monaten
Zitat:
Und Abs.1 und Abs2 sind voneinander unabhängig zu betrachten, deshalb sinds ja 2 Absätze. Hier nochmal der Link zum nachlesen:StVO
So ganz kann ich das nicht glauben, wenn die Absätze unabhängig voneinander zu betrachten wären, müsste man lt. Abs. 4 immer, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften hält, sein Fahrzeug mit eigener Lichtquelle beleuchten, also auch am Tag, da explizit nix von nachts, Nebel, o.ä. dort steht.
Zitat:
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Und Fußgänger müßten auch tagsüber, wenn sie Handfahrzeuge mitführen, diese beleuchten.
Zitat:
Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
Nach meiner Meinung ist es eindeutig, dass der § 17 das Fahren mit Licht bei Nacht oder sonst. schlechten Lichtverhältnissen regelt, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
Eigentlich sagt das Word STANDlicht ja schon alles über die Verwendung aus...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eigentlich sagt das Word STANDlicht ja schon alles über die Verwendung aus...
Mal ganz erhrlich! Find des jedes mal voll Lächerlich wenn mir irgend ein Auto am Tag oder in dämmerung mit standlich oder dann noch mit Nebels noch dazu entgegen kommt!
Was soll das bringen? Jeder mit einigermaßen selbstbewußtsein kann darüber nur schmunzeln (oder extrem lautschreiendlachendherausheulen) lol
Aber das muß jeder selbst wissen!
Kann mich meinem Vorredner(Schreiber) nur noch anschließen! STANDlicht! Und NEBELscheinwerfer!
Oder ist es auch Mode mit WARNblinker zu fahren!
Zitat:
Original geschrieben von M5powerflikki
Find des jedes mal voll Lächerlich wenn mir irgend ein Auto am Tag oder in dämmerung mit standlich oder dann noch mit Nebels noch dazu entgegen kommt!
Was soll das bringen?
So sehe ich das auch. Einen "Sinn" (außer dem prolligen Eindruck) konnte ich in dieser Kombination auch noch nie erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So sehe ich das auch. Einen "Sinn" (außer dem prolligen Eindruck) konnte ich in dieser Kombination auch noch nie erkennen.
Bin mir sicher so denken die meisten darüber! Zumindest alle die ich kenn! Sieht doch cool genug aus wenn man damit ganz normal mit Abblendlicht fährt!
Aber seid es diese dinger auch schon für Golf 2 gibt hab ich an Facelift gar keine Interesse mehr! Fahren meiner meinung viel zu viel M3spiegelgolfpoloE39faceliftscheinwerferopel herum!
Das es da kein Copyright gibt find ich sowieso zum kotzen! Die ganzen geilen sachen erfindet bmw und die ganzen assymarken können sichs dran bauen!
Naja DEUTSCHLAND halt!
Zum Glück gibt es noch freie meinungsäusserung!
Wie freue ich mich doch dass ich in Österreich wohne:
Licht am Tag Pflicht ab 15.11.2005
Und: NEIN, Standlicht ist definitiv KEINE zulässige Beleuchtung, auch nicht in Kombination mit Neblers. Der Gesetzestext ist bei uns so eindeutig dass man ihn gar nicht falsch interpretieren kann.
Außerdem habe ich eh keine Standlichtringe...
Gruß von hirti