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Tankanzeige defekt; Audizentrum verweigert Gewährleistung !

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 17:28

Hallo,

habe vor einem Monat einen Audi TT 1.8 T Coupe mit 180 PS BJ 2000 KM 97.000 beim Audihändler gekauft. Zusätzlich zur Gewährleistung noch eine Gebrauchtwagengarantie inklusive.

Gleich beim ersten tanken ist mir aufgefallen, dass die Tankanzeige viel zu viel anzeigt. Hab mich hier im Forum auch schon ausführlich dazu belesen.

KFZ war beim AZ und der kam nun nach dem 2. Termin auch schon drauf, dass hier nur das ganze Kombiinstrument ausgetauscht werden kann, anders können die den Fehler nicht beheben.

Nun kommts! Beim AZ haben die gesagt: Mit dem Fehler müsse ich nun leben. Die Reparatur sei viel zu teuer. Können daher keine Reparatur auf Gewährleistung durchführen!

Hallo??

Mängel war eindeutig vor Kauf da. Das wird z.Zt. auch nicht vom AZ bestritten.

Dann hab ich doch Anspruch auf Mängelbeseitigung, oder zumindest Minderung!? Auch wenn der TT natürlich in der Fahrweise nicht eingeschränkt ist, fällt doch auch das unter die Sachmängelhaftung.

Was könnt ihr mir raten? Ich hab KEINE Rechtschutzversicherung!

Den Chef konnte ich bis jetzt noch nicht sprechen...

Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2010 um 7:07

Vielleicht soltest Du die geposteten Beiträge lesen ;)

Die Antwort auf Deine Frage wurde bereits erschöpfend gegeben - Du bist im Recht - wie Du Dich mit dem AZ raufst ist Argumentationssache oder Angelegenheit eines Anwalts..

Sofern Du über eine KP-Minderung verhandelst, sollte diese in Höhe der Kosten des Kombi-Instrumentes zzgl. Arbeitsaufwand und MwSt. liegen. Ansonsten macht es wohl keinen Sinn...

23 weitere Antworten
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23 Antworten
am 26. Mai 2010 um 17:53

Wende dich direkt an den Audi kundenservice.

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 21:01

Hab ich mir auch schon überlegt. Aber das wird sicherlich auch ein laaanger Weg...

Aber so ein Mangel fällt doch auch unter Gewährleistung, oder?

am 26. Mai 2010 um 21:58

Es ist doch oft so. Nur wer neue Autos kauft, ist König!

Mit der Tankanzeige gehts los, meistens wirds dann schlimmer. Bei mir kam dann die Wegfahrsperre. Also wärst du schon gut beraten, wenn du, solange du Gewährleistung hast, das KI tauschen lässt.

Also rede mal mit dem Chef! Mach richtig Terror.

am 27. Mai 2010 um 7:33

Hallo,

gundsätzlich haftet der Händler im Rahmen seiner (gesetzlichen) Gewährleistungspflicht. Sofern der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum reklamiert wird, wird davon ausgegangen, dass der Schaden bereits vor dem Kauf vohanden war. Danach wird die Beweislast umgekehrt, und Du bist in der Beweispflicht, dass der Schaden bereits vor dem Kaufdatum vorhanden war, was i.d.R. schwierig/unmöglich ist.

Daher den Mangel unbedingt innerhalb der ersten 6 Monate schriftlich rügen, und den Eingang bestätigen lasen (Einschreiben mit Rückschein).

Auch wenn Du keine Rechtsschutzvericherung hast, solltest Du gute Karten bei jedem Gericht haben. Sofern der Händler nicht auf Deine Argumente einsteigt, kostet ein Rat beim RA auch kein Vermögen.

Wenn Dir der Händler anbietet, den Mangel über (Deine) Garantieversicherung abzuwickeln, wehre Dich dagegen. Denn dann wird die Sachmangelhaftung, die eigentlich voll zu seinen Lasten geht, auf Deine Garantieversicherung mit Deiner Eigenbeteiligung, also zu Deinen Lasten, abgewälzt, was so nicht korrekt ist.

Gruß

jo, das MUSS der Verkäufer in Ordnung bringen. Es seie denn, sowas fällt unter "gekauft wie gesehen", aber das kann ich mir nicht vorstellen, zumal man bei der Probefahrt eh nie einen leeren Tank hat und somit auch nciht weiß, wieviel drin ist.

Wenn alle Stricke reißen dann aber kein neues KI kaufen sondern z.B. bei tachopix oder rickimauto beheben lassen.

Themenstarteram 27. Mai 2010 um 11:58

Nee, nee, das kann nicht unter gekauft wie gesehen fallen. Der Tank war bei Fahrezeugübergabe lt. Tankanzeige ca. halb voll. Da kann ich ja eigentlich davon ausgehen, dass der auch wirklich halb voll ist und nicht nur viertel voll.

Das Argument des Autohauses ist, dass das doch nur eine Lapalie ist und ich ja noch das FIS hab. Die Reparatur sei denen zu teuer. Aber das kanns doch nicht sein. Wieviel das kostet kann mir als Käufer letztendlich doch egal sein. Ist doch nicht mein Problem, oder?

Sollte ich alternativ über eine Kaufpreisminderung diskutieren? Wenn ja, wieviel Minderung? 500 EUR?

also dieser fehler ist mit sicherheit keine lapalie!!

es ist nicht die tankanzeige die kaputt ist, sondern das ganze tacho. es macht sich anfangs nur an der tankanzeige bemerkbar. später werden deine anderen anzeigen rumspinnen das kombi instrument wird im sekundentakt an und aus gehen. und zu guterletzt wird irgendwann dein TT nicht mehr anspringen, weil die wegfahrsperre schlauerweise im kombiinstrument ist.

das ist eine alte, weitverbreitete und allseitsbekannte TT krankheit. hatte, wie hunderte hier in diesem forum, auch das problem.

also nicht verarschen lassen!!

. . . der Fehler kann allerdings auch beim Geber liegen.

Bei mir wurde auch (Garantie) erst der komplette Instrumensatz gewechselt - der Anzeige-Fehler war danach immer noch vorhanden - also Austausch auch des Tank Gebers (ebenfalls 100% Garantie).

Danach war alles wieder in bester Ordnung.

Themenstarteram 27. Mai 2010 um 15:34

Oh man, das ist doch alles nicht zu glauben! Schon nervig. Da kauf ich extra beim AZ und dann so ein Käse hinterher. Hätte ich gleich von privat kaufen können.

Nachdem die Werkstatt zwei Tage dranrumgeschaut hat, werden die schon bemerkt haben, was kaputt ist. Und im Endeffekt kann mir ja auch Wurscht sein was kaputt ist, solange es anstandslos repariert wird. Wirds aber wohl nicht!

am 28. Mai 2010 um 7:07

Vielleicht soltest Du die geposteten Beiträge lesen ;)

Die Antwort auf Deine Frage wurde bereits erschöpfend gegeben - Du bist im Recht - wie Du Dich mit dem AZ raufst ist Argumentationssache oder Angelegenheit eines Anwalts..

Sofern Du über eine KP-Minderung verhandelst, sollte diese in Höhe der Kosten des Kombi-Instrumentes zzgl. Arbeitsaufwand und MwSt. liegen. Ansonsten macht es wohl keinen Sinn...

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 11:47

Ja, hast Recht. Ich berichte wie es ausging. Danke!

Themenstarteram 31. Mai 2010 um 16:39

Update:

Hab heute mit dem Chef gesprochen. Kombiinstrument wird nun zu Rickim geschickt zur Reparatur. TT ist gleich in der Werkstatt geblieben. Bin soweit zufrieden... und gespannt obs funktioniert und wann ich den TT wieder zurück krieg...

und die repkosten übernimmt auch das audizentrum? is aus deinem post nicht ganz ersichtlich...

Zitat:

Original geschrieben von Franko1978

Update:

Hab heute mit dem Chef gesprochen. Kombiinstrument wird nun zu Rickim geschickt zur Reparatur.

Lustig. Wenn Du die Reparatur zahlen müsstest, dann würden die Dir nur ein Neuteil verkaufen und nicht versuche, das alte Ding zu reparieren...

Erinnert mich irgendwie daran, wie ich meinen ersten Winterreifensatz bekommen hab. Ein gebrauchter Satz wurde mir damals beim Kauf im Sommer versprochen ('Wir haben gerade keine da; Sie kriegen ihn aber rechtzeitig vor dem Winter'). Ende November hatte ich dann mal nachgefragt. Immer noch nichts. Daraufhin meine Frage "Den müssen Sie wohl noch bei ebay ersteigern, oder was?". Antwort: "Ja." o_O

Um zu Deinem KI zurückzukommen: is doch schön, dass das Ding instandgesetzt wird. Zeitwertgemäße Reparatur. Wenn's das denn mal war. Aber wenn da ein Defekt war, dann muss der Händler den auf Gewährleistung reparieren. In den ersten 6 Monaten ist davon auszugehen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war, und die Beweispflicht liegt beim Händler. Danach ist Beweislastumkehr.

Mein Verständnis für ein solches Gehabe seitens des Händlers hält sich auch in Grenzen. Für Defekte gibts ne Garantie zusätzlich zur Zwangsgewährleistung. Das ist kalkulierbar. Wenn die sich anstellen, weil das Geschäft für sie dann nicht mehr stimmt, dann haben sie falsch kalkuliert und fertig.

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