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Tankdeckel und Fahrertür öffnet nicht, Gewährleistungsfall?
Hallo Zusammen,
im Oktober habe ich mir einen gebrauchten A5 gekauft bei Thierolf in Michelstadt.
Nun geht öfters der Tankdeckel nicht mehr auf. Nur nach mehrmaligem auf und zu schließen geht es auf.
Ebeneso geht die Fahrertür ab und zu per Funk nicht auf, nur wenn ich es mechanisch mit dem Schlüssel auf schließe.
Zum Kauf habe ich eine 1-jährige Garantie dazu bekommen (von einem Drittanbieter,), bei der ich aber 40% von den Materialkosten zahlen müsste, da ich über 100tkm bin.
Da ich bei Stuttgart wohne, meinte ein Mitarbeiter von Thierolf, ich soll einfach hier in Stuttgart zu einem Audi Händler gehen und den Schaden melden und dazu sagen, dass ich eine Gebrauchtwagengarantie habe. Die würden dann alles anschauen, was für Defekte vorhanden sind und das angeblich mit dem Thierolf klären. Geht sowas???? Machen das die Händler untereinander?
Für mich klingt das danach, dass Thierolf darauf hofft, das ich das Ganze über die Garantie abwickel und nicht die Gewährleistung in Anspruch nehme. Dadurch würde dann die Gebrauchwagen-Garantie und ich die Kosten übernehmen und nicht Thierolf.
Wie seht ihr das bzw. was würdet ihr machen?
Da Michelstadt ca. 2 Stunden weit weg ist, kann ich leider nicht mal kurz rüber fahren.
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18 Antworten
Hallo,
was die Gewerleistung angeht kommt es darauf an wann im Oktober Du das Fahrzeug gekauft hast.
Denn nach 6 Monaten musst Du beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und das ist sehr schwer...
Gruß
Ja gut, die Klausel ist ja dafür da, Händler zu schützen, dass man es nicht selbst kaputt gemacht hat.
Aber wie sollte ich bitte ein Tankdeckelschloss oder das Schloss an der Fahrertür unsachgemäß behandeln und dadurch kaputt machen?!
Ich hätte ggf. Zeugen die das Belegen könne, dass der Fehler schon in den ersten 6 Monaten vorhanden war.
Aber seis drum. Frage ist, wie sollte man am besten vorgehen?
Schau mal hier im Forum, Tankdeckel (wie bei mir selbst) und gelegentlich Türschlösser machen beim A5 S5 Probleme. Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jpk0665
Schau mal hier im Forum, Tankdeckel (wie bei mir selbst) und gelegentlich Türschlösser machen beim A5 S5 Probleme. Gruß
Danke für die Info. Das habe ich bereits gemacht und ist mir auch bekannt. Selbst der Händler Thierolf hatte das mit dem Tankdeckel bestätigt.
Aber die Frage ist wie ich jetzt vorgehen soll. Kann ich einfach zu einem beliebigen Audi Händler gehen und sagen, er soll mir kurz bestätigen, dass das unter die Gewährleistung fällt?!
Danach dann dem Thierolf das mitteilen, dann bei der beliebigen Werkstatt richten lassen und Thierolf klärt das mit dem beliebigen Audi Händler?
Weil so wurde es mir irgendwie vermittelt.
Was steht denn in deinen Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen? Ist zwar mühsam aber lies mal genau das Kleingedruckte durch. Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jpk0665
Was steht denn in deinen Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen? Ist zwar mühsam aber lies mal genau das Kleingedruckte durch. Gruß
Auf was willst du hinaus?
Gewährleistung ist ja gesetzlich geregelt. Wenn der Schaden (verdeckt) beim Kauf vorlag, greift die Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler das beweisen, in den letzten 6 Monaten ich. Das würde ich sagen kann ich, da ich bei 6000km in einem halben jahr nicht durch irgendwelche unsachgemäße Handhabung das Schloss an der Fahrertür oder am Tankschloss kaputt machen konnte.
Die Garantie deckt überdies noch mehr ab. Darunter natürlich auch solche Defekte. Allerdings müsste ich hier 40% von Material zahlen, da ich über 100.000 km drauf habe.
Also meiner Meinung nach greift beides. Auszug aus Autobild (Quelle ist naja, aber sie haben recht):
Viele Händler verkaufen Gebrauchte mit Gebrauchtwagengarantie. Sie gilt parallel zur Händlergewährleistung. Unser Rat: Bei einem Schaden zunächst prüfen, ob er unter die Gewährleistung fällt. Dann zahlt der Händler. Bei der Gebrauchtwagengarantie ist der Käufer meist mit einer Selbstbeteiligung dabei.
Frage ist also weiterhin. Ist das üblich oder wirklich möglich, dass ich einfach zu einem beliebigen Händler gehe und er mir den Schaden dokumentiert und dann an Thierolf weiter reicht. Und das ohne das ich etwas bezahlen muss?!
Die von dir angegeben "Schäden" fallen zu 99,9% nicht unter die Gewährleistung. Davon geh ich mit ziemlicher Sicherheit aus. Gruß
Im allgemeinen musst Du zum Verkäufer gehen um die Gewehrleistung oder die Garantie in anspruch zu nehmen.
Wenn Du zu einem anderen Händler gehst, muß oder soll dieser sich von dem Verkäufer die Freigabe zur Reparatur holen und kann dann auch abklären ob dieses über die Gewehrleistung oder die Garantie abgerechnet wird.
Habe im Moment ein Ähnliches Problem da mein Verkäufer in Mainz sitzt und ich im Saarland.
Die Wrekstatt hier muß sich immer eine Freigabe von Mainz holen...
Gruß
@ JPK: Wie kommst du denn darauf? Da bin ich ganz anderer Meinung. Wenn du einen Fernseher kaufst und dieser nach nicht mal einem Jahr einen defekt aufweist, würdest du das genauso bei dem Händler beanstanden und auch recht bekommen.
Bei meinen defekten Teilen handelt es sich nicht um Verschleißteile.
@Frank.
Okay, so ähnlich hat es mir auch mein Händler, bei dem ich den A5 gekauft habe, erklärt.
Und dein Händler im Saarland bei dir hat das auch ohne Probleme gemacht? Also ist das wirklich so üblich? Ich kann mir nicht vorstellen, das die Werkstatt da in Vorleistung geht, das analysiert ohne dafür Geld sehen zu wollen.
Ja, aber mein Fernseher ist ein Neuteil, und deine Defekte können sehr wohl von Verschleissteilen stammen.
Tankdeckel und Türschloss: elektromechanische Teile = Verschleissteile, oder?
Zitat:
Original geschrieben von jpk0665
Ja, aber mein Fernseher ist ein Neuteil, und deine Defekte können sehr wohl von Verschleissteilen stammen.
Tankdeckel und Türschloss: elektromechanische Teile = Verschleissteile, oder?
Stimmt nicht was du sagst meiner Meinung nach.
1. Gilt die Gewährleistung / Sachmängelhaftung auch bei einem 2. oder 3. Besitzer. Also wenn du etwas gebrauchtes kaufst von privat und die Rechnung hast, hast du weiterhin Anspruch.
2. Wenn du etwas gebrauchtes von einem Händler kaufst, kann er die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken. Mehr aber auch nicht. So geschehen bei einem gebrauchten Fernseher den ich bei einem Händler gekauft habe (z.B. "Austellungsstück")
3. Reifen, Bremsen, Kupplung - das sind Verschleißteile. Nach deiner Logik wäre ja dann nahezu alles am Auto ein Verschleißteil. Also z.b. die Servotronic, Einspritzdüsen, etc
Mit der Tankklappe hab ich selber durch, keine Gewährleistung! Am Ende hab ich es für 15 Euro + ein wenig Zeit selbst gemacht. Dann wünsch ich dir trotzdem viel Erfolg beim reklamieren. Gruß
Die Gewährleistung beschränkt sich auf "versteckte Mängel" die beim Kauf vorhanden sind.
Wenn die Fehler von Anfang an vorhanden waren, warum meldest Du sie jetzt erst?
Selbst wenn die Fehler nur sporadisch auftauchen, hättest Du sie sofort melden müssen.
Für Fehler, die nach dem Kauf erst auftreten, ist die Gebrauchtwagengarantie zuständig.
Im Garantiefall muss man nicht zu dem Händler, der das Fahrzeug verkauft hat.
Ich habe es nicht gleich gemeldet, weil es nur sehr sporadisch aufgetreten ist und der Händler nicht um die Ecke ist. Dachte ich fahr da "bei gelegenheit" hoch. Also falls ich mal in die Richtung muss oder aber noch etwas anderes dazu kommt. Was eben jetzt der Fall ist. Das war wohl im Nachhinein nicht ganz klug, da habt ihr recht.
Die Fehler waren aber beim Kauf vorhanden. Aber eben versteckt, da sporadisch oder Temperaturabhängig, keine Ahnung.
Das falls die Garantie eintritt, ich nicht zum Verkäufer muss ist mir klar. Aber dann muss ich eben einen Teil dazuzahlen. Daher würde ich eben auf die Gewährleistung zurück greifen.