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Taubenspikes auf Laterne anbringen legal?

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 16:19

Hallo zusammen,

 

Ich wohne in der Innenstadt und habe das Glück einen Stellplatz im Innenhof zu haben. Blöder Weise befindet sich dieser unter einer Laterne auf welcher sich regelmäßig Vögel niederlassen. Folglich habe ich mehrmals wöchentlich Kot auf meinem Wagen. Ich würde nun gerne Taubenspikes auf der Laterne anbringen. Ist das ohne weiteres überhaupt zu machen oder bedarf es dafür einer Genehmigung von der Stadt? Die Laterne ist sehr hoch (würde schätzen um die acht Meter), gibt es von der Stadt her vielleicht sogar einen Service, der sowas installiert?

 

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2017 um 17:20

"Stellplatz im Innenhof" klingt aber nicht nach öffentlichem Grund, daher vermute ich eher den Grundstückseigentümer und nicht die Stadt als den richtigen Ansprechpartner.

12 weitere Antworten
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12 Antworten
am 5. Mai 2017 um 16:24

Wer einen Gegenstand verändert, benötigt sicher die Einwilligung des Eigentümers.

Handelt es sich um eine Laterne der Gemeinde? Ich habe mal ein bisschen recherchiert und rausgefunden, dass alle Gemeindeverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur über den Postweg, sondern auch per Telefon und E-Mail erreichbar sind.

Zu Erfahrungen: Was in Kleinsiehstmichnicht mit Freuden unterstützt wurde, kann in Großkopfigdorf kategorisch abgelehnt werden.

am 5. Mai 2017 um 16:26

Wie die Rechtslage in diesem Fall ist kann ich nicht sagen.

Könnte mir aber vorstellen, es liegt viel am guten Willen des zuständigen Beamten.

Bei meinem Sohn war es ähnlich, nur mit Bäumen.

Es wurde ihm zugesagt, im nächsten Frühjahr beim "Frühjahrsputz" der Bäume es zu richten.

Werde doch mal bei der Stadt vorstellig mit freundlichem Lächeln.

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 16:28

Zitat:

@woeni schrieb am 5. Mai 2017 um 18:26:55 Uhr:

Bei meinem Sohn war es ähnlich, nur mit Bäumen.

Es wurde ihm zugesagt, im nächsten Frühjahr beim "Frühjahrsputz" der Bäume es zu richten.

Werde doch mal bei der Stadt vorstellig mit freundlichem Lächeln.

Weißt du zufällig um welche Abteilung es sich da gehandelt hat? Es gibt so unzählig viele, dass ich keine Ahnung habe wo ich anfangen soll :D

am 5. Mai 2017 um 16:38

Die Verwaltungen sind eigentlich immer mit der Endnummer "0" zu erreichen (findet man auf der Homepage der Gemeinde). Dort umreißt mein sein Anliegen kurz (!!!!!) und wird dann weiter vermittelt.

Bei uns klärt die Eingabe "Beleuchtung" in die Suche der Homepage in wenigen Sekunden, dass Frau xxxx mit der Durchwahl xxxx bei den Gemeindewerken für " Straßenbau, Straßenerhaltung und Beleuchtung" zuständig ist. Das kann natürlich woanders anders sein.

Dort wird man keine sofortige Antwort erhalten. Aber eine Hilfestellung, wie das auf den Weg zu bringen ist.

Bei uns ist das der Bauhof, der für solche Probleme zuständig ist. Und wenn du die relativ geringen Kosten für die Taubenspikes übernimmst.....................

MfG kheinz

am 5. Mai 2017 um 17:20

"Stellplatz im Innenhof" klingt aber nicht nach öffentlichem Grund, daher vermute ich eher den Grundstückseigentümer und nicht die Stadt als den richtigen Ansprechpartner.

Am besten fragt man mal den Vermieter des Stellplatzes.

am 5. Mai 2017 um 21:20

Zitat:

@crafter276 schrieb am 5. Mai 2017 um 19:17:49 Uhr:

Und wenn du die relativ geringen Kosten...

Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab!

Hat die Stadt keinen eigenen Hubsteiger - lässt die Wartung der Lampen über externe Dienstleister durchführen, kann das auch ganz schnell in einem hohen dreistelligen Betrag enden!

Wäre auch zuerst meine Frage.

Die Behörde ist wahrscheinlich gar nicht interessant, denn es wäre erstaunlich, wenn auf einem Privatgrundstück (Innenhof eines Wohngebäudes) eine öffentliche Laterne steht.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Mai 2017 um 11:31:42 Uhr:

Wäre auch zuerst meine Frage.

Die Behörde ist wahrscheinlich gar nicht interessant, denn es wäre erstaunlich, wenn auf einem Privatgrundstück (Innenhof eines Wohngebäudes) eine öffentliche Laterne steht.

Mmh, dann müsste die Laterne aber auch beispielsweise über einen Hauslichtkontakt eingeschaltet bzw. ausgeschaltet werden. Der Beschreibung nach brennt das Licht aber die ganze Nacht und ist wohl über die allgemeine Strassenbeleuchtung gekoppelt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da mal schnell der Hausmeister hochkrabbelt.

Im Übrigen halte ich die Chancen, irgendwelche Abwehrmittel zu installieren, für sehr gering. Schliesslich soll hier nicht die Laterne geschützt werden, sondern ein Gegenstand, welcher sich darunter befindet. Da könnten sich ja alle Laternenparker bei der Stadt melden, dass der Baum vor der Haustür versetzt oder zugehängt wird, damit die Piepser von dort nicht auf einen PKW schei...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. Mai 2017 um 08:52:42 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Mai 2017 um 11:31:42 Uhr:

Wäre auch zuerst meine Frage.

Die Behörde ist wahrscheinlich gar nicht interessant, denn es wäre erstaunlich, wenn auf einem Privatgrundstück (Innenhof eines Wohngebäudes) eine öffentliche Laterne steht.

Mmh, dann müsste die Laterne aber auch beispielsweise über einen Hauslichtkontakt eingeschaltet bzw. ausgeschaltet werden. Der Beschreibung nach brennt das Licht aber die ganze Nacht und ist wohl über die allgemeine Strassenbeleuchtung gekoppelt.

....

Auch auf privaten Grundstücken kann die Beleuchtung genauso über einen Dämmerungsschalter geschaltet werden, das die ganze Nacht die Beleuchtung an ist. Hängt mit der allgemeinen Grundsicherungspflicht zusammen. Da ist genau geregelt, wie hoch die Beleuchtungsstärke mindestens sein muss.

Ich darf darauf orientieren, den Eigentümer der Laterne - in der Regel Gemeinde oder Energieversorger - zu der Thematik zu befragen.

Die Vöglein werden ja hier nicht mitlesen und die einzige Verbindung zwischen ihnen und dem Forum ist das beka..te KFZ, so dass ich den Thread zwanglos abschließe

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