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Taxikonzession München Stadt
Biete 3 Taxikonzessionen München Stadt zum Tausch gegen 1 Taxikonzession München Stadt mit Wertausgleich. Interessenten melden sich bitte per PN. Schönen Abend.
Beste Antwort im Thema
keinen Bock mehr auf Angestellte?
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16 Antworten
keinen Bock mehr auf Angestellte?
keinen bock mehr jeden monat geld zu verlieren :-) natürlich ist das mit den angestellten auch nicht gerade einfach.
Zitat:
Original geschrieben von andrewo
Biete 3 Taxikonzessionen München Stadt zum Tausch gegen 1 Taxikonzession München Stadt mit Wertausgleich. Interessenten melden sich bitte per PN. Schönen Abend.
Hallo habe eine Stadt munchen konzession
Würde mich interisieren 0162 3133031 danke
Zitat:
Original geschrieben von andrewo
keinen bock mehr jeden monat geld zu verlieren :-)
Dieser Post fördert den Tausch ungemein..............................
letztendlich sieht das auch nach unzulässigem Konzessionshandel aus.
Hier sah es zumindest vor einigen Jahren so aus, dass jemand, der ein Unternehmen veräussert, in der gleichen Gemeinde für die nächsten Jahre keine Konzession übernehmen kann.
Gruss Deden
Da die Veräußerung nicht erlaubt ist - gibt es auch keinen gesetzl Grund ein anderes Unternehmen wieder zu eröffnen.
Du meinst sicherlich das man bei einer "NEuausgabe" später "bearbeitet" wird!! Es gibt da eine Frist von x Jahren. Damals glaube ich 5 ?!
Bei der Vergabe neuer Konzessionen von der Genehmigungsbehörde wäre man bei uns ersteinmal in gefühlten 15 Jahren ...............
Sehe da kein Problem. Und wer einmal aufhört - wird dies sicherlich auch so lassen und irgendwo in einer Fabrik mit 38 Std. und Freitags 14 Uhr Feierpeng arbeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Bananenbiker
Zitat:
Original geschrieben von andrewo
keinen bock mehr jeden monat geld zu verlieren :-)
Dieser Post fördert den Tausch ungemein..............................
??? das eine hat doch mit dem anderen sehr wenig bis nichts zu tun. jeder ist seines glückes schmied :-). Der Erfolg oder Misserfolg hängt ja nicht mit den Konzessionen an sich zusammen.
Zitat:
Original geschrieben von Deden
letztendlich sieht das auch nach unzulässigem Konzessionshandel aus.
Hier sah es zumindest vor einigen Jahren so aus, dass jemand, der ein Unternehmen veräussert, in der gleichen Gemeinde für die nächsten Jahre keine Konzession übernehmen kann.
Gruss Deden
konzessionshandel ist hier genauso unzulässig - aber ich "veräußere" das ganze Unternehmen...und das ist ja zulässig. Was ich dann danach mache ist mir überlassen bzw. seitens der behörde nicht eingeschränkt.
ich dachte an folgenden Konstrukt:
Unternehmer A hat 3 Konzessionen für Gemeinde X
Unternehmer B hat 1 Konzession für Gemeinde X
Unternehmer A würde gern 2 Konzessionen verkaufen und 1 behalten.
Unternehmer B möchte 2 Konzessionen hinzukaufen, findet aber keinen zu veräussernden Betrieb der passenden Grösse.
Um nun den "Verkauf" von 2 Konzessionen zu legalisieren sollen die Betriebe "getauscht" werden.
Ob es sich um ein legales Schlupfloch handelt vermag ich nicht zu beurteilen, aber im Endeffekt ist es nichts anderes als ein Teilverkauf des Betriebes, also Handel mit Konzessionen.
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von Deden
ich dachte an folgenden Konstrukt:
Unternehmer A hat 3 Konzessionen für Gemeinde X
Unternehmer B hat 1 Konzession für Gemeinde X
Unternehmer A würde gern 2 Konzessionen verkaufen und 1 behalten.
Unternehmer B möchte 2 Konzessionen hinzukaufen, findet aber keinen zu veräussernden Betrieb der passenden Grösse.
Um nun den "Verkauf" von 2 Konzessionen zu legalisieren sollen die Betriebe "getauscht" werden.
Ob es sich um ein legales Schlupfloch handelt vermag ich nicht zu beurteilen, aber im Endeffekt ist es nichts anderes als ein Teilverkauf des Betriebes, also Handel mit Konzessionen.
Gruss Deden
nein, nein...alles bleibt innerhalb einer gemeinde.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von andrewo
...
nein, nein...alles bleibt innerhalb einer gemeinde.
...
eben genau deswegen ja.
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von Deden
letztendlich sieht das auch nach unzulässigem Konzessionshandel aus.
Hier sah es zumindest vor einigen Jahren so aus, dass jemand, der ein Unternehmen veräussert, in der gleichen Gemeinde für die nächsten Jahre keine Konzession übernehmen kann.
Gruss Deden
Nach meinem wissen ist das verkaufen seiner konzessionen mit einer sperre verbunden.
Tauschen geht nicht und jede konzession die man nimmt kann man nur mit allen anderen verkaufen.
bzw konzessionen natürlich nicht sondern nur das unternehmen.
Ich rate dazu 2 von den 3 zurückzugeben. das ist legal
Zitat:
Original geschrieben von andrewo
Zitat:
Original geschrieben von Deden
letztendlich sieht das auch nach unzulässigem Konzessionshandel aus.
Hier sah es zumindest vor einigen Jahren so aus, dass jemand, der ein Unternehmen veräussert, in der gleichen Gemeinde für die nächsten Jahre keine Konzession übernehmen kann.
Gruss Deden
konzessionshandel ist hier genauso unzulässig - aber ich "veräußere" das ganze Unternehmen...und das ist ja zulässig. Was ich dann danach mache ist mir überlassen bzw. seitens der behörde nicht eingeschränkt.
Wie gesagt gibt es meines wissens nach eine sperre von mindestens 2 jahren wenn du eine konzession bzw ein taxiunternehmen veräußerst.
außerdem müßte das gleichzeitig geschehen und da das nicht geht weil das ordnungsamt beide parteien braucht, wird eines auf 4 konzessionen größer und das andere verschwindet.
Ich weiß wirklich nicht wie du das hinkriegen willst, ohne daß das ordnungsamt davon wind bekommt.
Denk dran, daß wenn es nicht legal ist, alle 4 weg sind und damit alle angestellten arbeitslos.
Ich würde eher dafür plädieren einen anderen job anzunehmen.
Hier die Gesetzestexte
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?...
Hier die Gesetzestexte:
Kundmachung des Bundesministers für
öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die
Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes
von Wien vom 22. August 1990, LGBl.
Nr. 51/1990, betreffend die Verhältnis- und
Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen
betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe zuzulassenden
Kraftfahrzeuge in Wien (Wiener
Taxi-Kraftfahrzeug Verhältnis- und Höchstzahlverordnung)
durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes
und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshof-
Gesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 29. Februar 1990, Zl. V 270-291/91-9,
V 292/91-6, V 309, 310/91-7, dem Bundesminister
für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zugestellt
am 26. März 1992, die Verordnung des Landeshauptmannes
von Wien vom 22. August 1990,
LGBl. Nr. 51/1990, betreffend die Verhältnis- und
Höchstzahl der für das mit Kraftfahrzeugen
betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe zuzulassenden
Kraftfahrzeuge in Wien (Wiener Taxi-Kraftfahrzeug
Verhältnis- und Höchstzahlverordnung) als
gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.